Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 09.02.2007 - 5 E 710/06.A, 5 E 710/06.A (3) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
Art 16a GG, § 71 AsylVfG, § 60 Abs 1 AufenthG, § 51 VwVfG
Verfolgungswahrscheinlichkeit eines angeblichen Zoroastriers sowie aufgrund dessen Internetauftritts bezogen auf den Iran. - milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfolgungswahrscheinlichkeit eines angeblichen Zoroastriers sowie aufgrund dessen Internetauftritts bezogen auf den Iran.
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 11.05.2005 - 5 E 1626/03
- VG Darmstadt, 09.02.2007 - 5 E 710/06.A, 5 E 710/06.A (3)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 26.10.1999 - 5 L 3180/99
Iran; Verbot der Abschiebung wegen politischer Verfolgung; ; …
Auszug aus VG Darmstadt, 09.02.2007 - 5 E 710/06
1/99]; vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 26.10.1999 - 5 L 3180/99, Umdruck S. 15, veröffentlicht in JURIS).Entscheidend ist ein Hervortreten in der Öffentlichkeit, das aufgrund der Persönlichkeit des Asylsuchenden, der äußeren Form seines Auftritts und nicht zuletzt aufgrund des Inhaltes der in der Öffentlichkeit abgegebenen Erklärungen den Eindruck erweckt, dass der Asylsuchende allein oder aber im ggf. konspirativen Zusammenwirken mit anderen zu einer Gefahr für den Bestand des Mullah-Regimes wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.04.1999 - 9 A 5338/98.A, mit dem Leitsatz abgedruckt in NVwZ-Beil. I 2000, 18, Umdruck S. 13/14; ähnlich Nds. OVG, Urt. v. 26.10.1999 - 5 L 3180/99, Umdruck S. 15 ff., veröffentlicht in JURIS; in diesem Sinne auch Hess. VGH, Beschl. v. 23.09.2002 - 11 UZ 1780/02.A; Beschl. v. 24.03.2004 - 11 UZ 2387/03.A, 11 UZ 2388/03.A, 11 UZ 2389/03.A und 11 UZ 2391/03.A, - speziell unter Berücksichtigung der im Jahre 2003/2004 bekannt gewordenen neueren Erkenntnisse).
- BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht …
Auszug aus VG Darmstadt, 09.02.2007 - 5 E 710/06
Rn. 13 Liegen die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Asylverfahrens vor, so hat das Gericht die Sache insoweit spruchreif zu machen, als es auch über die materiellen Ansprüche (Asylberechtigung, Abschiebungsverbote, Abschiebungshindernisse) mitentscheidet (BVerwG, Urt. v. 10.02.1998 - 9 C 28.97 -, NVwZ 1998, 861 ff.). - BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
Auszug aus VG Darmstadt, 09.02.2007 - 5 E 710/06
Die Anspruchsvoraussetzungen dieser Norm sind, soweit sie die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betreffen, mit denjenigen des Art. 16 a Abs. 1 GG deckungsgleich (BVerwG, Urt. v. 18.12.1992 - 9 C 59.91, abgedruckt in NVwZ 1992, 892).
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04
Asyl; Iraner, Tätigkeit in monarchistischer Exilgruppierung
Auszug aus VG Darmstadt, 09.02.2007 - 5 E 710/06
Eine solche exponierte oppositionelle Betätigung kann vor allem angenommen werden bei besonders herausgehobenen Führungspersönlichkeiten, die namentlich in Erscheinung träten, darüber hinaus auch bei Personen mit zentralen Funktionsaufgaben in einer Organisation, bei der Teilnahme an Führungsmitgliedern einer Organisation vorbehaltenen Veranstaltungen und bei der öffentlich werdenden Verantwortung für Presseerzeugnisse, für öffentliche Veranstaltungen oder wirtschaftliche Belange einer Organisation (…Hess. VGH., Urt. v. 24.09.2002 - 11 UE 254/98.A; Urt. v. 23.11.2005 - 11 UE 3311/04.A). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1999 - 9 A 5338/98
Iran; Gefahr der Sippenhaft; Prominenter Regimegegner; Exilpolitische Tätigkeit; …
Auszug aus VG Darmstadt, 09.02.2007 - 5 E 710/06
Entscheidend ist ein Hervortreten in der Öffentlichkeit, das aufgrund der Persönlichkeit des Asylsuchenden, der äußeren Form seines Auftritts und nicht zuletzt aufgrund des Inhaltes der in der Öffentlichkeit abgegebenen Erklärungen den Eindruck erweckt, dass der Asylsuchende allein oder aber im ggf. konspirativen Zusammenwirken mit anderen zu einer Gefahr für den Bestand des Mullah-Regimes wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.04.1999 - 9 A 5338/98.A, mit dem Leitsatz abgedruckt in NVwZ-Beil. I 2000, 18, Umdruck S. 13/14;… ähnlich Nds. OVG, Urt. v. 26.10.1999 - 5 L 3180/99, Umdruck S. 15 ff., veröffentlicht in JURIS; in diesem Sinne auch Hess. VGH, Beschl. v. 23.09.2002 - 11 UZ 1780/02.A; Beschl. v. 24.03.2004 - 11 UZ 2387/03.A, 11 UZ 2388/03.A, 11 UZ 2389/03.A und 11 UZ 2391/03.A, - speziell unter Berücksichtigung der im Jahre 2003/2004 bekannt gewordenen neueren Erkenntnisse). - VGH Hessen, 24.09.2002 - 11 UE 254/98
Iran: Keine Verfolgung exilpolitisch tätiger Monarchisten
Auszug aus VG Darmstadt, 09.02.2007 - 5 E 710/06
Eine solche exponierte oppositionelle Betätigung kann vor allem angenommen werden bei besonders herausgehobenen Führungspersönlichkeiten, die namentlich in Erscheinung träten, darüber hinaus auch bei Personen mit zentralen Funktionsaufgaben in einer Organisation, bei der Teilnahme an Führungsmitgliedern einer Organisation vorbehaltenen Veranstaltungen und bei der öffentlich werdenden Verantwortung für Presseerzeugnisse, für öffentliche Veranstaltungen oder wirtschaftliche Belange einer Organisation (Hess. VGH., Urt. v. 24.09.2002 - 11 UE 254/98.A;… Urt. v. 23.11.2005 - 11 UE 3311/04.A). - RG, 15.12.1905 - 1640/05
Muß vor Verlesung eines Schriftstücks in der Hauptverhandlung der Zweck der …
Auszug aus VG Darmstadt, 09.02.2007 - 5 E 710/06
Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.07.2005 (Geschäftsnummer 11 UZ 1640/05.A) abgelehnt.
- VG Bayreuth, 23.11.2009 - B 3 K 08.30067
Iran: Kein Abschiebungsschutz wegen Konversion und Aktivitäten im Internet
Es handelt sich um das, was das VG Darmstadt in seinem Urteil vom 09.02.2007 (Az. B 5 E 710/06.A, , RdNr. 31/32) so treffend als "bunte inhomogene Mischung" beschrieben und mit dem Hinweis versehen hat, dass es für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht auf die Quantität der Verfolgungsgründe ankommt, sondern auf deren Qualität. - VG Würzburg, 04.03.2019 - W 8 K 18.32447
Keine Verfolgung eines Anhängers des Zarathustra Glaubens im Iran
Nach alledem kann es bei entsprechendem Verhalten im Einzelfall zu Repressalien kommen (vgl. VG Bayreuth, U.v. 3.12.2014 - B 3 K 13.30029 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 6.9.2012 - 6 A 209/10 - juris; VG Düsseldorf, U.v.27.3.2007 - 5 K 378/07.A - juris; U.v. 8.11.2005 - 2 K 1497/04.A - juris; VG Darmstadt, U.v. 9.2.2007 - 5 E 710/06.A - juris; VG Hamburg, U.v. 17.8.2005 - 10 A 275/03 - juris; OVG NRW, B.v. 27.5.2005 - 5 A 1816/05.A - juris; B.v. 13.2.2002 - 5 A 4412/01.A - juris).
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