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Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 770/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30053
VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 770/06 (https://dejure.org/2007,30053)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 10.12.2007 - 5 E 770/06 (https://dejure.org/2007,30053)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 5 E 770/06 (https://dejure.org/2007,30053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33d GewO, § 33e GewO, § 33h GewO, § 284 StGB
    Abgrenzung zwischen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel bei dem Kartenspiel "Omaha"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel bei dem Kartenspiel "Omaha"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 1417/05

    Abgrenzung zwischen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel bei dem Kartenspiel …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 770/06
    Rn. 1 Der Kläger will ein Poker-Casino eröffnen und begehrt gemäß § 33d der Gewerbeordnung (GewO) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Kartenspiel "Omaha" (sowie im Parallelverfahren 5 E 1417/05 für das Kartenspiel "Texas Hold'em").Bei "Omaha" handelt es sich um eine Variante des Pokerspiels, dass mit 52 Blatt gespielt wird und an dem zwei bis zehn Spieler teilnehmen können.

    Bei beiden streitgegenständlichen Pokervarianten - also sowohl "Omaha" als auch "Texas Hold'em" im Parallelverfahren 5 E 1417/05 - sei auch der ungeübte Spieler in der Lage, mit einfachen Berechnungsmethoden Wahrscheinlichkeiten zu ermitteln, um nicht nur Verlustrisiken zu minimieren, sondern auch um Gewinnchancen zu maximieren.

    Rn. 26 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Behördenakten - einschließlich der Gerichts- und Behördenakten des Verfahrens 5 E 1417/05 - Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.

    Rn. 34 Der Kläger hat vorgetragen, dass bei den heute gespielten Pokervarianten mit offenen Gemeinschaftskarten - wie "Omaha" und "Texas Hold'em" im Parallelverfahren 5 E 1417/05 - eine maßgebliche Beeinflussung des Spielerfolgs durch den durchschnittlichen Spieler möglich sei.

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 770/06
    Das Glücksspiel ist, wie der Senat bereits betont hat (Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 - GewArch 2001, 334), dadurch geprägt, dass der Spielerfolg allein oder überwiegend vom Zufall abhängt; ein Glücksspiel liegt auch vor, wenn der Spielerfolg zwar nicht allein vom Zufall abhängt, dem Zufallselement aber ein deutliches Übergewicht gegenüber den vom Spieler zu beeinflussenden Umständen zukommt.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel; …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 770/06
    Rn. 32 Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seiner Entscheidung vom 24.10.2001 (BVerwG 6 C 1.01, GewArch 2002, 76 = NVwZ 2002, 862) ausgeführt:.
  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 20.82
    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 770/06
    Entscheidend ist deshalb, ob die zufallsüberwindende Beeinflussung einem spielinteressierten Menschen mit durchschnittlichem Standard in so kurzer Zeit möglich wird, dass sich die Herrschaft des Zufalls allenfalls auf eine Einspielzeit beschränkt, deren Länge sich nach der erfahrungsgemäßen durchschnittlichen Dauer der Spielteilnahme bestimmt (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 1 C 20.82 - Buchholz 451.20 § 33d GewO Nr. 7 = GewArch 1985, 59).
  • BVerwG, 28.09.1982 - 1 C 139.80

    Glücksspiel - Geschicklichkeitsspiel - Verlustgefahr - Spiel mit …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 770/06
    Bei dieser Beurteilung müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "mathematische Kalkulationen und verwickelte Wahrscheinlichkeitsberechnungen" außer Acht bleiben (Urteile vom 17.05.1955, NJW 1955 S. 1451 und vom 28.09.1982, GewArch 1983 S. 60 [62]).
  • VG Wiesbaden, 10.12.2007 - 5 E 1417/05

    Abgrenzung zwischen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel bei dem Kartenspiel …

    Rn. 1 Der Kläger will ein Poker-Casino eröffnen und begehrt gemäß § 33d der Gewerbeordnung (GewO) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Kartenspiel "Texas Hold'em" (sowie im Parallelverfahren 5 E 770/06 für das Kartenspiel "Omaha").

    Bei beiden streitgegenständlichen Pokervarianten - also sowohl "Texas Hold'em" als auch "Omaha" im Parallelverfahren 5 E 770/06 - sei auch der ungeübte Spieler in der Lage, mit einfachen Berechnungsmethoden Wahrscheinlichkeiten zu ermitteln, um nicht nur Verlustrisiken zu minimieren, sondern auch um Gewinnchancen zu maximieren.

    Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Behördenakten - einschließlich der Gerichts- und Behördenakten des Verfahrens 5 E 770/06 - Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.

    Rn. 30 Der Kläger hat vorgetragen, dass bei den heute gespielten Pokervarianten mit offenen Gemeinschaftskarten - wie "Texas Hold'em" und "Omaha" im Parallelverfahren 5 E 770/06 - eine maßgebliche Beeinflussung des Spielerfolgs durch den durchschnittlichen Spieler möglich sei.

  • VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10

    Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot

    Rn. 62 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 13 B 775/09 -, Juris (…Rn. 41); OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, Juris (…Rn. 14); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 1 S 203.08 -, Juris (…Rn. 7); VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 27 L 1607/08 -, Juris (…Rn. 74); VG Wiesbaden, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 5 E 770/06 -, Juris (…Rn. 41); VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, Juris (…Rn. 9); a.A. für Turnierpoker LG Karlsruhe, Urteil vom 9. Januar 2009 - Ns 97 Js 14968/07, 18 AK 127/08 -.
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