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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29363
FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09 (https://dejure.org/2011,29363)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.04.2011 - 5 K 126/09 (https://dejure.org/2011,29363)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. April 2011 - 5 K 126/09 (https://dejure.org/2011,29363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht eines Schriftstellers

  • Justiz Hamburg

    § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 2 EStG 1997, § 2 EStG 2002
    Einkünfteerzielungsabsicht eines Schriftstellers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: Einkünfteerzielungsabsicht eines Schriftstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09
    Daher sind die in der Vergangenheit erwirtschafteten Gewinne für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht in späteren Jahren und die notwendigerweise in die Zukunft gerichtete Totalgewinnprognose ohne Bedeutung (BFH-Urteil vom BFH Beschluss vom 28.05.2009 VIII B 76/08, n. v. juris; BFH Urteil vom 26.02.2004 IV R 43/02, BStBl II 2004, 455).

    Der Senat stimmt der Rechtsauffassung des FG Münster (im Urteil vom 07.05.2002 1 K 3882/00 E, EFG 2002, 1157, Vorinstanz zu BFH IV R 43/02) zu, wonach dafür Sorge zu tragen sei, dass übliche Aufgabeverluste nicht vom Abzug ausgeschlossen werden und für eine negative Gewinnprognose ein Zeitraum zu fordern sein werde, dessen Dauer den üblichen Zeitraum einer Betriebsaufgabe (vom FG Münster mit 18 Monaten angenommen) deutlich übersteige.

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82

    Zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Schriftsteller ohne Aussicht auf …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09
    Dementsprechend ist auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" eine Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung für das Vorliegen einer einkommensteuerrechtlich relevanten Tätigkeit zu fordern (BFH Urteil vom 23.05.1985 IV R 84/82, BStBl II 1985, 515).

    In diesen Fällen ist eine Gewinnerzielungsabsicht im steuerrechtlichen Sinn von Anfang an nicht vorhanden (BFH Urteil vom 23.05.1985 IV R 84/82 a. a. O.; BFH Beschluss vom 28.06.2006 IV B 94/04, NV 2006, 2059).

  • BFH, 04.09.2008 - IV R 1/07

    Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Beseitigung der …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09
    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Ungewissheit schon vor Jahresfrist vor der Änderung der Bescheide entfallen war und der Beklagte von den entsprechenden Umständen, d. h. den die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht tragenden inneren Tatsachen und den sie indizierenden äußeren Hilfstatsachen, positive Kenntnis hatte (vgl. BFH Urteil vom 04.09.2008 IV R 1/07, BStBl II 2009, 335).
  • BFH, 17.11.2004 - X R 62/01

    Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09
    Zwar sind nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH langjährige Verluste oder eine negative Gewinnprognose bei Katalogberufen des § 18 EStG, die nicht typischerweise dazu bestimmt und geeignet sind, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen, nicht allein ausreichend für die Annahme von Liebhaberei, sondern sind insbesondere die Reaktionen des Steuerpflichtigen hierauf maßgeblich zu würdigen (BFH Urteil 17.11.2004 X R 62/01, BStBl II 2005, 337; BFH Urteil vom 19.03.2009 IV R 40/06, NV 2009, 1115 m. w. N.).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06

    Liebhaberei bei Verlusten eines Automatenaufstellers - Verzicht auf …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09
    Zwar sind nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH langjährige Verluste oder eine negative Gewinnprognose bei Katalogberufen des § 18 EStG, die nicht typischerweise dazu bestimmt und geeignet sind, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen, nicht allein ausreichend für die Annahme von Liebhaberei, sondern sind insbesondere die Reaktionen des Steuerpflichtigen hierauf maßgeblich zu würdigen (BFH Urteil 17.11.2004 X R 62/01, BStBl II 2005, 337; BFH Urteil vom 19.03.2009 IV R 40/06, NV 2009, 1115 m. w. N.).
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart

    Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09
    In diesen Fällen ist eine Gewinnerzielungsabsicht im steuerrechtlichen Sinn von Anfang an nicht vorhanden (…BFH Urteil vom 23.05.1985 IV R 84/82 a. a. O.; BFH Beschluss vom 28.06.2006 IV B 94/04, NV 2006, 2059).
  • BFH, 28.05.2009 - VIII B 76/08

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Liebhaberei, Tatsachenwürdigung

    Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09
    Daher sind die in der Vergangenheit erwirtschafteten Gewinne für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht in späteren Jahren und die notwendigerweise in die Zukunft gerichtete Totalgewinnprognose ohne Bedeutung (BFH-Urteil vom BFH Beschluss vom 28.05.2009 VIII B 76/08, n. v. juris; BFH Urteil vom 26.02.2004 IV R 43/02, BStBl II 2004, 455).
  • FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 3882/00

    Fehlende Einkunftserzielungsabsicht eines Arztes in der Schlussphase der …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09
    Der Senat stimmt der Rechtsauffassung des FG Münster (im Urteil vom 07.05.2002 1 K 3882/00 E, EFG 2002, 1157, Vorinstanz zu BFH IV R 43/02) zu, wonach dafür Sorge zu tragen sei, dass übliche Aufgabeverluste nicht vom Abzug ausgeschlossen werden und für eine negative Gewinnprognose ein Zeitraum zu fordern sein werde, dessen Dauer den üblichen Zeitraum einer Betriebsaufgabe (vom FG Münster mit 18 Monaten angenommen) deutlich übersteige.
  • FG München, 25.11.2003 - 2 K 4831/99

    Tätigkeit eines Holzbildhauers als Liebhaberei; Totalgewinnprognose

    Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09
    Allerdings ist der schriftstellerischen Tätigkeit nach Ansicht des Senats ähnlich wie künstlerischer Tätigkeit eine gewisse persönliche Neigung wesensimmanent und regelmäßiger Antrieb des schriftstellerischen Schaffens (vgl. FG München Urteil vom 25.11.2002 2 K 4831/99, EFG 2004, 802 zur künstlerischen Tätigkeit).
  • FG Thüringen, 21.11.2013 - 2 K 728/11

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht eines Künstlers

    Weil künstlerisches Gestalten generell persönliche Neigungen bedient, ist das persönliche Motiv der Betätigung allgegenwärtig (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 09.10.2009 7 K 1731/07, juris; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 15.04.2011 5 K 126/09, juris).
  • FG Hamburg, 19.07.2012 - 3 K 33/11

    Kein Werbungskostenabzug für Forschungsaufwendungen pensionierter Professoren

    Rn. 36 Somit ist der schriftstellerischen Tätigkeit ähnlich wie künstlerischer Tätigkeit eine gewisse persönliche Neigung wesensimmanent und regelmäßiger Antrieb des schriftstellerischen Schaffens (so FG Hamburg, Urteil vom 15.04.2011 5 K 126/09, Juris Rn. 30; vgl. FG München Urteil vom 25.11.2002 2 K 4831/99, EFG 2004, 802 zur künstlerischen Tätigkeit).
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