Rechtsprechung
| FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05 U |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 4 Nr. 8; UStG § 4 Nr. 10 Buchst. b
Frage der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung einer Händlergarantie zum Gebrauchtwagenverkauf als eigenständige Leistung oder unselbständige Nebenleistung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- nrw.de
, S. 1 (Pressemitteilung)
Händlergarantie ist umsatzsteuerpflichtig
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerpflicht für Händlergarantie beim Pkw-Kauf?
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Prämie für Eigengarantie umsatzsteuerpflichtig?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Händlergarantie beim Pkw-Kauf
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Händlergarantie ist umsatzsteuerpflichtig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gebrauchtwagengarantie umsatzsteuerpflichtig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Vergabe händlereigener Garantie beim Fahrzeugkauf ist umsatzsteuerpflichtig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Händlergarantie beim Pkw-Kauf ist umsatzsteuerpflichtig - Garantieleistung stellt untrennbare Verbindung zum eigentlichen Fahrzeugkauf dar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Steuerpflicht für Händlergarantie beim Pkw-Kauf
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig? - Eigengarantie mit Umsatzsteuer abrechnen
Verfahrensgang
- FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
- FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05 U
- BFH, 29.09.2010 - XI R 23/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 2068
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 16.01.2003 - V R 16/02
Umsatzsteuerliche Behandlung des CG Car-Garantiemodells
Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
Hiergegen legte die Klägerin am 20. April 2004 Einspruch ein und verwies zur Begründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Januar 2003 ( V R 16/02, BStBl II 2003, 445 ), wonach die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei sei.Dem Garantienehmer stand danach im Streitfall - anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 16. Januar 2003 ( V R 16/02, BFHE 201, 343 , BStBl II 2003, 445 ) entschiedenen Fall - nur ein Anspruch gegen der Klägerin zu.
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16. Januar 2003 a.a.O.) ist ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer Sicherheit i.S. von § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG gegeben, wenn eine Garantie übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht.
- BFH, 31.05.2001 - V R 97/98
Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen
Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555 , BStBl II 2001, 658 ). - EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …
Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555 , BStBl II 2001, 658 ).
- EuGH, 04.05.2006 - C-169/04
Abbey National - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe d …
Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
Obwohl diese Umsätze, die durch die Art. der erbrachten Dienstleistungen definiert würden, nicht notwendigerweise von Banken oder Finanzinstituten getätigt werden müssten (Vgl. EuGH-Urteil vom 26. Juni 2003 Abbey National Rs. C-169/04, Slg 2006, I-4027), fielen sie dennoch in ihrer Gesamtheit in den Bereich der Finanzgeschäfte. - BFH, 15.07.2004 - V R 27/03
Steuerpflicht von Schönheitsoperationen
Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
Grundsätzlich ergibt sich die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts bereits aus der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung der Gerichte und der sonstigen Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle zur Erreichung der durch die Richtlinie vorgeschriebenen Ziele erforderlichen Maßnahmen zu treffen (st. Rspr. des EuGH und des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471 , BStBl II 2004, 862 ). - BFH, 09.10.2002 - V R 67/01
Aufpreis
Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
Der BFH hat sich damit auf die gleichen Gründe gestützt, die er bereits in seiner Entscheidung zum Versicherungsmodell (Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BStBl II 2003, 378 , bestätigt durch Urteil vom 30. Januar 2003 V R 13/02, BFH/NV 2003, 669 ) angeführt hatte. - EuGH, 19.04.2007 - C-455/05
Velvet & Steel Immobilien - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. …
Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
Der EuGH hat mit Urteil vom 19. April 2007 (Rs. C-455/05, Velvet & Steel Immobilien und Handels GmbH, Slg. 2007 I-03225) entschieden, dass Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der 6. EG-RL dahin auszulegen ist, dass der Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten" andere als Geldverbindlichkeiten, wie z.B. die Verpflichtung, eine Immobilie zu renovieren, aus dem Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausschließt. - BFH, 30.01.2003 - V R 13/02
Umsatzsteuerliche Behandlung von sog. Garantie-Modellen
Auszug aus FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
Der BFH hat sich damit auf die gleichen Gründe gestützt, die er bereits in seiner Entscheidung zum Versicherungsmodell (Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BStBl II 2003, 378 , bestätigt durch Urteil vom 30. Januar 2003 V R 13/02, BFH/NV 2003, 669 ) angeführt hatte.
- BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07
Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung
Rn. 48 ee) Soweit der Kläger ferner auf das (nicht rechtskräftige) Urteil des FG Münster vom 8. Juni 2009 5 K 3002/05 U (EFG 2009, 2068) verweist, wonach eine reine Händlergarantie als bloße Verlängerung der ursprünglichen Werksgarantie kein besonderes eigenes Gewicht habe und deshalb aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers als eine unselbstständige Nebenleistung zum jeweiligen Fahrzeugverkauf anzusehen sei, ergibt sich aus diesem Urteil ebenfalls nicht, dass bei einem "Kombinationsmodell" die Gesamtleistung insgesamt als Verschaffung von Versicherungsschutz zu qualifizieren ist. - FG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - 1 K 1195/13
Umsatzsteuerlich einheitliche Leistung bei Verlängerung der gesetzlichen …
Im Übrigen habe das Finanzgericht Münster die Streitfrage in ihrem Sinne entschieden (Hinweis auf Urteil vom 8. Juni 2009 5 K 3002/05 U, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 2068) und der Bundesfinanzhof (BFH) habe dieses Urteil bestätigt (Hinweis auf Beschluss nach § 126a der Finanzgerichtsordnung -FGO- vom 29. September 2010 XI R 23/09, n.v.).Rn. 26 2. Nach diesen Maßstäben sind die Lieferung der X-geräte und die Gewährleistungsübernahme als eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung anzusehen (im Ergebnis ebenso FG Münster, Urteil vom 8. Juni 2009 5 K 3002/05 U, EFG 2009, 2068; bestätigt durch BFH-Beschluss nach § 126a FGO vom 29. September 2010 XI R 23/09, n.v., zum sog. Händlermodell im Pkw-Handel).
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Rechtsprechung
| FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05 U |
Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 4 Nr. 8 Buchst. g, 4 Nr. 10 Buchst. b UStG
Auch die händlereigene Garantie unterfällt der Umsatzsteuerpflicht - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umsatzsteuerliche Behandlung von händlereigenen Garantien; Eigengarantie als eine unselbstständige Nebenleistung zum Gebrauchtwagenverkauf; Voraussetzungen für die Qualifizierung einer Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung
Verfahrensgang
- FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05 U
- FG Münster, 08.06.2009 - 5 K 3002/05
- BFH, 29.09.2010 - XI R 23/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BFH, 16.01.2003 - V R 16/02
Umsatzsteuerliche Behandlung des CG Car-Garantiemodells
Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
Hiergegen legte die Klägerin am 20. April 2004 Einspruch ein und verwies zur Begründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Januar 2003 (V R 16/02, BStBl II 2003, 445), wonach die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei sei.Dem Garantienehmer stand danach im Streitfall - anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 16. Januar 2003 (V R 16/02, BFHE 201, 343, BStBl II 2003, 445) entschiedenen Fall - nur ein Anspruch gegen der Klägerin zu.
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16. Januar 2003 a.a.O.) ist ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer Sicherheit i.S. von § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG gegeben, wenn eine Garantie übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht.
- BFH, 31.05.2001 - V R 97/98
Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen
Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658). - EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …
Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen; entscheidend ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658).
- EuGH, 04.05.2006 - C-169/04
Abbey National - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe d …
Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
Obwohl diese Umsätze, die durch die Art der erbrachten Dienstleistungen definiert würden, nicht notwendigerweise von Banken oder Finanzinstituten getätigt werden müssten (Vgl. EuGH-Urteil vom 26. Juni 2003 Abbey National Rs. C-169/04, Slg 2006, I-4027), fielen sie dennoch in ihrer Gesamtheit in den Bereich der Finanzgeschäfte. - BFH, 15.07.2004 - V R 27/03
Steuerpflicht von Schönheitsoperationen
Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
Grundsätzlich ergibt sich die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts bereits aus der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung der Gerichte und der sonstigen Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle zur Erreichung der durch die Richtlinie vorgeschriebenen Ziele erforderlichen Maßnahmen zu treffen (st. Rspr. des EuGH und des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862). - BFH, 09.10.2002 - V R 67/01
Aufpreis
Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
Der BFH hat sich damit auf die gleichen Gründe gestützt, die er bereits in seiner Entscheidung zum Versicherungsmodell (Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BStBl II 2003, 378, bestätigt durch Urteil vom 30. Januar 2003 V R 13/02, BFH/NV 2003, 669) angeführt hatte. - EuGH, 19.04.2007 - C-455/05
Velvet & Steel Immobilien - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. …
Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
Der EuGH hat mit Urteil vom 19. April 2007 (Rs. C-455/05, Velvet & Steel Immobilien und Handels GmbH, Slg. 2007 I-03225) entschieden, dass Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der 6. EG-RL dahin auszulegen ist, dass der Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten" andere als Geldverbindlichkeiten, wie z.B. die Verpflichtung, eine Immobilie zu renovieren, aus dem Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausschließt. - BFH, 30.01.2003 - V R 13/02
Umsatzsteuerliche Behandlung von sog. Garantie-Modellen
Auszug aus FG Münster, 05.06.2009 - 5 K 3002/05
Der BFH hat sich damit auf die gleichen Gründe gestützt, die er bereits in seiner Entscheidung zum Versicherungsmodell (Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01, BStBl II 2003, 378, bestätigt durch Urteil vom 30. Januar 2003 V R 13/02, BFH/NV 2003, 669) angeführt hatte.
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