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Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 12.08.2020

Rechtsprechung
   FG Köln, 04.07.2017 - 5 K 3136/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51906
FG Köln, 04.07.2017 - 5 K 3136/16 (https://dejure.org/2017,51906)
FG Köln, Entscheidung vom 04.07.2017 - 5 K 3136/16 (https://dejure.org/2017,51906)
FG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 5 K 3136/16 (https://dejure.org/2017,51906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.09.2016 - X R 23/15

    Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einem …

    Auszug aus FG Köln, 04.07.2017 - 5 K 3136/16
    Rn. 18 Da der Altersvorsorgevertrag außerordentlich gekündigt und der Sparvertrag geändert worden sei, lägen auch die Voraussetzungen für die Anwendung des § 34 EStG vor, was sich aus dem Urteil des BFH vom 20.09.2016 X R 23/15 ergebe.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 67/02

    Abfindung für vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages

    Auszug aus FG Köln, 04.07.2017 - 5 K 3136/16
    Eine Entschädigung ist nicht anzunehmen, wenn unter Beibehaltung der vertraglichen Basis nur Zahlungsmodalitäten geändert werden (vgl. hierzu nur Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.01.2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044).
  • BFH, 06.11.2019 - X R 39/17

    Einkommensteuerliche Behandlung von Kapitalabfindungen für Kleinbetragsrenten aus …

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 04.07.2017 - 5 K 3136/16 aufgehoben.
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Rechtsprechung
   FG Köln, 12.08.2020 - 5 K 3136/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32056
FG Köln, 12.08.2020 - 5 K 3136/16 (https://dejure.org/2020,32056)
FG Köln, Entscheidung vom 12.08.2020 - 5 K 3136/16 (https://dejure.org/2020,32056)
FG Köln, Entscheidung vom 12. August 2020 - 5 K 3136/16 (https://dejure.org/2020,32056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Tarif - Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.06.2019 - X R 7/18

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von …

    Auszug aus FG Köln, 12.08.2020 - 5 K 3136/16
    Rn. 6 Unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 11.06.2019 X R 7/18, wodurch das Urteil des FG Berlin-Brandenburg 7 K 7032/16 aufgehoben und die Sache an dieses zurück verwiesen worden war, wurde dem FG Köln aufgegeben festzustellen, ob die Kapitalisierung laufender Rentenansprüche im Bereich der Altersvorsorgeverträge (§§ 82 ff EStG) als atypisch anzusehen sei.

    Wenn es nicht möglich sei, im Zeitraum 2005-2017 a) die Zahl sämtlicher in die Auszahlungsphase eingetretener Altersvor-sorgeverträge nach § 82 Abs. 1 Satz 1 EStG, b) die Zahl der nach § 93 Abs. 3 EStG KBRA (lt. Klägerin: Kleinbetragsrentenabfindung) zu ermitteln, dann sei die Vorgabe des BFH nach seinem Urteil vom 11.06.2019 X R 7/18 nicht erfüllbar.

    Rn. 36 Soweit der BFH dem FG Köln unter Hinweis auf seine Entscheidung X R 7/18 vom 11.06.2019 aufgegeben hatte, bei "Organisationen" wie die Zentrale Stelle im Sinne des § 81 EStG, Verbraucherschutzorganisationen sowie Verbände der Anbieter anzufragen, waren entsprechende Anfragen des FG nicht erfolgreich, weil diese "Organisationen" kein statistisches Material zu Altersvorsorgeverträgen liefern konnten.

    Rn. 42 Hierbei hat der erkennende Senat die Auffassung des BFH zur Frage der Außerordentlichkeit im Sinne des § 34 EStG - ausführlich dargelegt im Urteil X R 7/18 vom 11.06.2018 - zugrunde gelegt.

    Die Entscheidung des FG Nürnberg 5 K 1130/17 vom 11.07.2018 wurde durch Urteil des BFH - ebenfalls unter Hinweis auf seine Entscheidung X R 7/18 zum Urteil des FG Berlin-Brandenburg - durch Urteil vom 11.06.2019 X R 24/18 aufgehoben.

  • BFH, 06.11.2019 - X R 39/17

    Einkommensteuerliche Behandlung von Kapitalabfindungen für Kleinbetragsrenten aus …

    Auszug aus FG Köln, 12.08.2020 - 5 K 3136/16
    Rn. 5 Auf die Revision der Klägerin hob der Bundesfinanzhof (BFH) unter Aktenzeichen X R 39/17 durch Urteil vom 06.11.2019 das Urteil des FG Köln vom 04.07.2017 auf und verwies die Sache an das Gericht zurück.

    Rn. 35 Dabei hat der erkennende Senat gemäß § 126 FGO in Erfüllung des Urteils des BFH X R 39/17 vom 06.11.2019 berücksichtigt, wonach (nur noch) festzustellen war, ob die Kapitalisierung laufender Rentenansprüche im Bereich der Altersvorsorgeverträge und damit die an die Klägerin ausgezahlte einkommensteuerpflichtige Kapitalabfindung als atypisch anzusehen und damit gemäß § 34 Abs. 1, 2 Nr. 4 EStG dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen ist.

    Rn. 52 Der Umstand, dass der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 01.01.2018 für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen nach § 93 Abs. 3 EStG die ermäßigte Besteuerung im Sinne des § 34 EStG eingeführt hat (vgl. Art. 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 9 Nr. 5 Buchst. b des Betriebsrentenstärkungsgesetzes vom 17.08.2017, BGBl 2017, 3214) ist für die anderslautende Entscheidung für das Streitjahr 2015 unbeachtlich (vorangegangenes Urteil des BFH im ersten Rechtsgang X R 39/17 vom 06.11.2019).

  • BFH, 11.06.2019 - X R 24/18

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von …

    Auszug aus FG Köln, 12.08.2020 - 5 K 3136/16
    Die Entscheidung des FG Nürnberg 5 K 1130/17 vom 11.07.2018 wurde durch Urteil des BFH - ebenfalls unter Hinweis auf seine Entscheidung X R 7/18 zum Urteil des FG Berlin-Brandenburg - durch Urteil vom 11.06.2019 X R 24/18 aufgehoben.
  • FG Nürnberg, 11.07.2018 - 5 K 1130/17

    Ermäßigte Besteuerung der Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente

    Auszug aus FG Köln, 12.08.2020 - 5 K 3136/16
    Die Entscheidung des FG Nürnberg 5 K 1130/17 vom 11.07.2018 wurde durch Urteil des BFH - ebenfalls unter Hinweis auf seine Entscheidung X R 7/18 zum Urteil des FG Berlin-Brandenburg - durch Urteil vom 11.06.2019 X R 24/18 aufgehoben.
  • BFH, 20.09.2016 - X R 23/15

    Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einem …

    Auszug aus FG Köln, 12.08.2020 - 5 K 3136/16
    Rn. 23 Die BFH-Entscheidungen vom 23.10.2013 X R 3/12 und vom 20.09.2016 X R 23/15 hätten darauf abgestellt, ob die Abfindungen dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkunftserzielung entsprochen hätten.
  • BFH, 23.10.2013 - X R 3/12

    Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind …

    Auszug aus FG Köln, 12.08.2020 - 5 K 3136/16
    Rn. 23 Die BFH-Entscheidungen vom 23.10.2013 X R 3/12 und vom 20.09.2016 X R 23/15 hätten darauf abgestellt, ob die Abfindungen dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkunftserzielung entsprochen hätten.
  • BFH, 30.10.2025 - X R 25/23

    Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der …

    Rn. 34 Schon zuvor war das FG Köln (Urteil vom 12.08.2020 - 5 K 3136/16, DStR kurzgefasst 2021, 18, rechtskräftig; zweiter Rechtsgang zum Senatsurteil vom 06.11.2019 - X R 39/17, BFHE 266, 230, BStBl II 2020, 217), das erfolglos Anfragen an mehrere Verbände und öffentliche Stellen gerichtet hatte, dem aber auch die Ergebnisse der vom FG Berlin-Brandenburg durchgeführten Anfragen bei den größten Anbietern vorlagen, zu dem Ergebnis gekommen, dass (Teil-)Kapitalisierungen nicht nur im Einzelfall, sondern in einer Vielzahl von Altersvorsorgeverträgen vorkommen.
  • BFH, 30.10.2025 - X R 28/23

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.10.2025 X R 25/23 - Kein ermäßigter …

    Rn. 30 Schon zuvor war das FG Köln (Urteil vom 12.08.2020 - 5 K 3136/16, DStR kurzgefasst 2021, 18, rechtskräftig; zweiter Rechtsgang zum Senatsurteil vom 06.11.2019 - X R 39/17, BFHE 266, 230, BStBl II 2020, 217), das erfolglos Anfragen an mehrere Verbände und öffentliche Stellen gerichtet hatte, dem aber auch die Ergebnisse der vom FG Berlin-Brandenburg durchgeführten Anfragen bei den größten Anbietern vorlagen, zu dem Ergebnis gekommen, dass (Teil-)Kapitalisierungen nicht nur im Einzelfall, sondern in einer Vielzahl von Altersvorsorgeverträgen vorkommen.
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