Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 42 AO, § 157 Abs 2 AO
Annahme einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer Wohnungsvermietung bei erst später neu gefasstem, kurzfristigem Veräußerungsentschluss - Verhältnis von Steuerbescheid und Verlustfeststellungsbescheid - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
- BFH, 04.04.2014 - IX B 137/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Der Kläger erziele schon seit über fünf Jahren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Wohnung, so dass die Veräußerung der Wohnung an L nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung erfolgt und das Urteil des BFH vom 9. Juli 2002 (Az. IX R 47/99) grundsätzlich nicht anwendbar sei.Eine ähnlich kurze Zeitspanne habe der BFH in seinem Urteil vom 9. Juli 2002 (IX R 47/99, BStBl II 2003, 580) zu beurteilen gehabt, wo dieser ausführe, dass ein gegen die Einkünfteerzielungabsicht sprechendes Indiz auch dann vorliege, wenn der Steuerpflichtige das bebaute Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der Herstellung wieder veräußere und innerhalb dieser Zeit insgesamt nur einen Werbungskostenüberschuss erziele.
Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach dem bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH-Urt. v. 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580).
Je kürzer der Abstand zwischen der Anschaffung oder Errichtung des Objekts und der nachfolgenden Veräußerung ist, umso mehr spricht dies gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit und für eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (…BFH-Beschl. v. 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084; v. 28. Februar 2007 IX B 161/06, BFH/NV 2007, 1477 und BFH-Urt. v. 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580 sowie v. 18. Juni 2006 IX R 18/04, BFH/NV 2006, 1078 und v. 9. März 2011 IX R 50/10, BStBl II 2011, 704).
Ob im Einzelfall Indizien gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem Finanzgericht obliegt, das alle feststehenden Indizien in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen hat (BFH-Urt. v. 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580).
- BFH, 18.01.2006 - IX R 18/04
Kurzfristige Veräußerung Indiz gegen Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Demgegenüber ist die Einkünfteerzielungsabsicht auch dann zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige nach dem Beginn seiner Vermietungstätigkeit das bebaute Grundstück aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert (BFH-Urt. v. 18. Januar 2006 IX R 18/04, Sammlung der amtliche nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2006, 1078).Je kürzer der Abstand zwischen der Anschaffung oder Errichtung des Objekts und der nachfolgenden Veräußerung ist, umso mehr spricht dies gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit und für eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (…BFH-Beschl. v. 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084; v. 28. Februar 2007 IX B 161/06, BFH/NV 2007, 1477 und BFH-Urt. v. 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580 sowie v. 18. Juni 2006 IX R 18/04, BFH/NV 2006, 1078 und v. 9. März 2011 IX R 50/10, BStBl II 2011, 704).
- BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10
Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Danach ist deren steuerliche Anerkennung davon abhängig, dass der maßgebliche Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden ist, der Vertragsinhalt dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und dieser Vertrag auch tatsächlich durchgeführt wird, wobei es sich bei diesen Kriterien nicht um starre Tatbestandsmerkmale handelt und die vorgenannten Gesichtspunkte deshalb nur indizielle Bedeutung haben, so dass eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls entscheidend ist, und nicht jede Abweichung vom Üblichen die steuerliche Anerkennung des Vertrags ausschließt (st. Rspr.; BFH-Beschl. v. 22.1.13 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067 und Kulosa in: Schmidt, EStG, 32. Aufl. 2013, § 21 Rn. 45ff. jeweils m.w.N. auch aus der BFH-Rspr.).
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Rn. 46 Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften; die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (st. Rspr. seit BFH-Urt. v. 30. September 1997 IX R 80/94, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1998, 771). - BFH, 11.08.2010 - IX R 3/10
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - Vorab entstandene …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Hieraus ergibt sich, dass aus der vorangegangenen Vermietung einer Wohnung, die dann mit einer anderen Wohnung zu einer einzigen Wohneinheit zusammengefasst wird, nicht auf eine Einkünfte-erzielungsabsicht hinsichtlich des neuen, das gesamte Anwesen umfassenden Objekts geschlossen werden kann (BFH-Urt. v. 11. August 2010 IX R 3/10, BStBl II 2011, 166). - BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03
Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Die Umstände der Abwicklung bzw. Finanzierung der Umbau- und Erweiterungsmaßnahme ließen den Schluss zu, dass im Rahmen einer Gesamtplanung (BFH-Urt. v. 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BStBl II 2006, 359) eine zeitnahe Übertragung der wirtschaftlichen und bürgerlich-rechtlichen Verfügungsmacht über die Wohnung an den L beabsichtigt gewesen sei bzw. von Anfang an die Übertragung des Eigentums an ihn gewollt gewesen sei. - BFH, 06.10.2004 - IX R 30/03
Vermieten einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten Wohngebäude führt zur …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Weil somit ("grundsätzlich") Ausnahmen zugelassen seien und eine Einkünfteerzielungsabsicht in Ausnahmefällen auch bei einer anscheinend auf Dauer angelegten Vermietung verneint werden könne, sei eine konkrete einzelfallbezogene Überprüfung möglich und erforderlich, wenn es sich bei der Vermietung einer Immobilie um eine unübliche oder untypische Gestaltung handle (BFH-Urt. v. 6. Oktober 2004 IX R 30/03, BStBl II 2005, 386). - BFH, 09.03.2011 - IX R 50/10
Keine fortdauernde Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veräußerung einer …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Je kürzer der Abstand zwischen der Anschaffung oder Errichtung des Objekts und der nachfolgenden Veräußerung ist, umso mehr spricht dies gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit und für eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (…BFH-Beschl. v. 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084; v. 28. Februar 2007 IX B 161/06, BFH/NV 2007, 1477 und BFH-Urt. v. 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580 sowie v. 18. Juni 2006 IX R 18/04, BFH/NV 2006, 1078 und v. 9. März 2011 IX R 50/10, BStBl II 2011, 704). - BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05
VuV: Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Je kürzer der Abstand zwischen der Anschaffung oder Errichtung des Objekts und der nachfolgenden Veräußerung ist, umso mehr spricht dies gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit und für eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (BFH-Beschl. v. 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084;… v. 28. Februar 2007 IX B 161/06, BFH/NV 2007, 1477 und BFH-Urt. v. 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580 sowie v. 18. Juni 2006 IX R 18/04, BFH/NV 2006, 1078 und v. 9. März 2011 IX R 50/10, BStBl II 2011, 704). - BFH, 28.02.2007 - IX B 161/06
NZB: VuV, Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Je kürzer der Abstand zwischen der Anschaffung oder Errichtung des Objekts und der nachfolgenden Veräußerung ist, umso mehr spricht dies gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit und für eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (…BFH-Beschl. v. 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084; v. 28. Februar 2007 IX B 161/06, BFH/NV 2007, 1477 und BFH-Urt. v. 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580 sowie v. 18. Juni 2006 IX R 18/04, BFH/NV 2006, 1078 und v. 9. März 2011 IX R 50/10, BStBl II 2011, 704). - FG Berlin, 16.03.2004 - 5 K 8030/02
- FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18
Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides …
Demgegenüber ist die Einkünfteerzielungsabsicht nach Maßgabe der Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 auch dann zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige nach dem Beginn seiner Vermietungstätigkeit das bebaute Grundstück aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert (BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580; siehe auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2013 5 K 3591/09, juris, rkr).Das FG Baden-Württemberg ist ebenfalls von einem später neu gefassten, kurzfristigen Veräußerungsentschluss in einem Fall ausgegangen, in dem die zuvor mietenden Angehörigen das Mietobjekt erwarben wegen einer drohenden Absenkung der Einkommensgrenze für die Eigenheimzulage in den Folgejahren (Urteil vom 23. April 2013 5 K 3591/09, juris, rkr).
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