Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 23.06.2005 - 5 K 374/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Umfang der Unternehmereigenschaft bei Teilnahme an Motorradrennen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Umsatzsteuerpflichtigkeit von Werbeleistungen; Umfang der Vorsteuerabzugsfähigkeit von Steuern für Lieferungen und sonstigen Leistungen; Unternehmerische Sphäre im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG); Vorsteuerabzugsfähigkeit von Vorbereitungsmaßnahmen; Voraussetzungen ...
- Judicialis
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 2 Abs. 1; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 15 Abs. 4; ; FGO § 85 Abs. 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 227 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 1 § 15
Unternehmereigenschaft; Vorsteuerabzug; Motorradrennen; Amateursport; Profisport - Umfang der Unternehmereigenschaft bei Teilnahme an Motorradrennen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umfang der Unternehmereigenschaft bei Teilnahme an Motorradrennen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umsatzsteuerpflichtigkeit von Werbeleistungen; Umfang der Vorsteuerabzugsfähigkeit von Steuern für Lieferungen und sonstigen Leistungen; Unternehmerische Sphäre im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG); Vorsteuerabzugsfähigkeit von Vorbereitungsmaßnahmen; Voraussetzungen ...
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.06.2005 - 5 K 374/02
- BFH, 04.09.2008 - V R 10/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.07.1993 - V R 61/89
Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch bei einem …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2005 - 5 K 374/02
Der Streitfall sei nicht mit dem vom BFH entschiedenen Fall (BFH-Urteil vom 15.07.1993 V R 61/89, BStBl. II 1993, 810) vergleichbar.Entscheidend ist vielmehr die wirtschaftliche Zuordnung (BFH-Urteil vom 15.07.1993, V R 61/89, BStBl. II 1993, 810).
Diese Rechtsgrundsätze, die der BFH für die Teilnahme eines Amateurs an Autorennen entwickelt hat (BFH-Urteil vom 15.07.1993, V R 61/89, BStBl. II 1993, 810), sind auf den Streitfall für die Rennen bis zur Rennsaison...in gleicher Weise anwendbar wie in dem vom BFH entschiedenen Fall.
c) Entgegen der Auffassung des Klägers ist die dem BFH-Urteil vom 15.07.1993 (V R 61/89, BStBl. II 1993, 810) zugrunde liegende Rechtsauffassung zwischenzeitlich nicht durch neuere Rechtsprechung des BFH oder des EuGH aufgegeben worden.
Während der Teilnahme an den Motorradrennen bis...hat der Kläger dagegen sein Motorrad und die für die Rennen im Übrigen bezogenen Leistungen nach der dem BFH-Urteil vom 15.07.1993 (V R 61/89, BStBl. II 1993, 810) zugrunde liegende rechtlichen Würdigung nicht zum Teil für unternehmerische Zwecke und zum Teil für nichtunternehmerische Zwecke verwendet.
c) Der Antrag des Klägers, die Akten des erstinstanzlichen Verfahrens beizuziehen, das dem Urteil des BFH vom 15.07.1993 (V R 61/89, BStBl. II 1993, 810) zugrunde lag, rechtfertigt ebenfalls keine Vertagung der Verhandlung.
Statt dessen hat der Kläger lediglich "ins Blaue hinein" den Antrag gestellt, jene Finanzgerichtsakten beizuziehen, um zu erforschen, ob sich aus diesen Akten Sachverhaltselemente ergeben, die mit dem Streitfall nicht vergleichbar wären und die deshalb einer rechtlichen Würdigung des Streitfalles auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 15.07.1993 (V R 61/89, BStBl. II 1993, 810) entgegenständen.
- EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Seeling - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2005 - 5 K 374/02
Insbesondere besteht kein Widerspruch zu dem vom Kläger zitierten EuGH-Urteil vom 08.05.2003 (Rs. C-269/00 Seeling, BStBl II 2004, 378). - BFH, 08.03.2001 - V R 24/98
Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2005 - 5 K 374/02
Vielmehr setzt ein Vorsteuerabzug die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht voraus, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben (vgl. hierzu die Rechtsprechung zum sog. erfolglosen/umsatzlosen Unternehmer, etwa BFH-Urteil vom 08.03.2001, V R 24/98, BStBl. II 2003, 430;… vom 06.06.2002, V R 27/00, BFH/NV 2002, 1621 m.w.N.). - BFH, 24.07.2003 - V R 39/99
Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2005 - 5 K 374/02
Das letztgenannte Urteil und die nachfolgende Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 24.07.2003 V R 39/99, BStBl. II 2004, 371) betraf lediglich Sachverhalte, bei denen ein Gegenstand - wie z.B. ein Haus - teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch genutzt wird. - BFH, 06.06.2002 - V R 27/00
Vorsteuerabzug, nichtverwendete Leistungsbezüge
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2005 - 5 K 374/02
Vielmehr setzt ein Vorsteuerabzug die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht voraus, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben (vgl. hierzu die Rechtsprechung zum sog. erfolglosen/umsatzlosen Unternehmer, etwa BFH-Urteil vom 08.03.2001, V R 24/98, BStBl. II 2003, 430; vom 06.06.2002, V R 27/00, BFH/NV 2002, 1621 m.w.N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2019 - 3 K 2217/18
Vorsteuerabzug bei Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes
Entscheidend ist vielmehr die wirtschaftliche Zuordnung (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1993 - V R 61/89, BStBl II 1993, 810; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23. Juni 2005 - 5 K 374/02 in juris).
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