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Rechtsprechung
   FG Münster, 03.05.2000 - 5 K 44/98 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11299
FG Münster, 03.05.2000 - 5 K 44/98 U (https://dejure.org/2000,11299)
FG Münster, Entscheidung vom 03.05.2000 - 5 K 44/98 U (https://dejure.org/2000,11299)
FG Münster, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 5 K 44/98 U (https://dejure.org/2000,11299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Zur Abgrenzung von Leistungsaustausch und Gesellschafterbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 602
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.04.1996 - V R 123/93

    Leistungsaustausch bei Gesellschaftsleistungen

    Auszug aus FG Münster, 03.05.2000 - 5 K 44/98
    Eine GbR kann unternehmerisch oder nichtunternehmerisch tätig werden (vgl. BFH-Urteil vom 18.4.1996 V R 123/93, BStBl II 1996, 387 ).

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von dem durch den BFH in BStBl II 1996, 387 entschiedenen Sachverhalt, weil dort - wie in Nr. 2 der Entscheidungsgründe ausgeführt - nicht Leistungen im Gesamtinteresse der Gesellschaft, sondern im Interesse der Gesellschafter erbracht wurden.

  • BFH, 04.07.1985 - V R 107/76

    Umlagen einer Werbegemeinschaft für Werbemaßnahmen eines Einkaufszentrums sind …

    Auszug aus FG Münster, 03.05.2000 - 5 K 44/98
    Entscheidend ist dabei, ob die Weitergabe von Lieferungen oder Leistungen von der Gesellschaft an die Gesellschafter gegen eine leistungsabhängige Umlage erfolgt oder ob die Kosten der Gesellschaft von den Gesellschaftern leistungsunabhängig getragen werden (vgl. BFH-Urteil vom 4.7.1985 V R 107/76, BStBl II 1986, 153 ).
  • BFH, 21.05.1987 - V R 109/77

    Zur Unternehmereigenschaft einer Jagdgesellschaft

    Auszug aus FG Münster, 03.05.2000 - 5 K 44/98
    Die gleichmäßige, die tatsächliche oder vermutete Inanspruchnahme der Gesellschaft nicht berücksichtigende Beitragspflicht der Mitglieder spricht gegen einen Leistungsaustausch (vgl. BFH-Urteil vom 21.5.1987 V R 109/77, BStBl II 1987, 735 Nr. 1 der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 29.01.1997 - XI R 27/95

    Gewährung von Zinsvorteilen durch eine Bank als Einnahmen aus Vermietung und …

    Auszug aus FG Münster, 03.05.2000 - 5 K 44/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 816) ist ein Mißbrauch im Sinne des § 42 AO gegeben, wenn die rechtliche Gestaltung allein der Steuerminderung dienen soll und die getroffene Gestaltung durch außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.
  • BFH, 20.01.1988 - X R 44/81

    Voraussetzungen eines Leistungsaustausches im Sinne des Umsatzsteuergesetzes …

    Auszug aus FG Münster, 03.05.2000 - 5 K 44/98
    Damit erfolgt die Abgrenzung zwischen steuerbaren Leistungen im Verhältnis zwischen Gesellschaften und ihren Gesellschaftern danach, ob im Rahmen einer konkreten Leistungsbeziehung Sonderbelange des einzelnen Gesellschafters oder ob im Rahmen des Gesellschaftszwecks Gesamtbelange aller Gesellschafter erfüllt werden (vgl. BFH-Urteil vom 20.1.1988 X R 44/81, BFH/NV 1988, 528, 530).
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