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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10905
FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02 (https://dejure.org/2006,10905)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.2006 - 5 K 567/02 (https://dejure.org/2006,10905)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 5 K 567/02 (https://dejure.org/2006,10905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit und Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft des Nießbrauchbestellers an einem Anteil an einer Kommanditgesellschaft (KG); Auslegung des Begriffs der "Mitunternehmerschaft" i.S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Anforderungen an ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Mitunternehmerschaft des Nießbrauchbestellers an einem KG-Anteil

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1672
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02
    Insbesondere fehle diesem die Teilhabe am Widerspruchsrecht nach § 164 Handelsgesetzbuch --HGB-- als Mitwirkungsrecht, die nach dem grundlegenden Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 01. März 1994 VIII R 35/92 (Sammlungen der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 175, 231, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 1995, 241 -- nachfolgend: "BFH-Nießbrauch-urteil vom 01. März 1994 VIII R 35/92") und dem einschlägigen Schrifttum jedoch unabdingbare Voraussetzung für die Bejahung der Mitunternehmerinitiative sei.

    Anders als in dem dem BFH-Nießbrauchurteil vom 01. März 1994 VIII R 35/92 (BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241) zugrunde liegenden Fall verbleibe diesem ferner kein durchsetzbarer Kernbereich von Gesellschaftsrechten zur eigenen Ausübung.

    Überdies blieben die Geschäfte ihrem Umfang nach weit hinter dem zurück, was im BFH-Nießbrauchurteil vom 01. März 1994 VIII R 35/92 (BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241) als Kernrechte beschrieben worden sei.

    Dessen Mitunternehmerrisiko sei sogar ungleich geringer ausgeprägt als im BFH-Nießbrauchurteil vom 01. März 1994 VIII R 35/92 (BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241) vorausgesetzt.

    Diese einkommensteuerrechtlichen Grundsätze gelten auch im vorliegend zu beurteilenden Fall eines Nießbrauchs an einem Personengesellschaftsanteil (vgl. BFH-Nießbrauchurteil vom 01. März 1994 VIII R 35/92, BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241;… s. dazu aus dem jüngeren Schrifttum: Schmidt, EStG-Kommentar, 24. Auflage, 2005, § 15 Rz. 306; Schulze zur Wiesche, Betriebs-Berater --BB-- 2004, 355; Söffing, BB 2004, 353; Götz/Jorde Finanz-Rundschau --FR-- 2003, 998; Braun, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 641 und EFG 2003, 589, Mitsch, Information über Steuer und Wirtschaft --INF-- 2003, 388).

    Rn. 60 Schließlich bleiben die Zustimmungsrechte des Beigeladenen in ihrem Inhalt ohnehin weit hinter dem zurück, was der BFH in seinem Nießbrauchurteil vom 01. März 1994 VIII R 35/92 (BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241) für das Fortbestehen der Mitunternehmerinitiative des Nießbrauchbestellers verlangt hat.

    Rn. 62 aa) Der BFH ist in seinem Nießbrauchurteil vom 01. März 1994 VIII R 35/92 (BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241) davon ausgegangen, der Nießbrauchbesteller sei neben dem Nießbraucher Mitunternehmer geblieben und hat diese Annahme auf zwei Argumente gestützt, die beide an die fortbestehende Gesellschafterstellung des Nießbrauchbestellers anknüpften:.

    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob angesichts des fehlenden Widerspruchsrechts gemäß § 164 Abs. 1 2. Halbsatz HGB des Beigeladenen, das der BFH in seinem Nießbrauchurteil vom 01. März 1994 VIII R 35/92 (BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241) für die Mitunternehmerinitiative als wesentlich erachtet hat, die Annahme seiner Mitunternehmerinitiative überhaupt in Betracht gezogen werden könnte.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02
    Danach ist Mitunternehmer nur, wer aufgrund eines zivilrechtlichen Gesellschaftsverhältnisses oder eines wirtschaftlich damit vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses zusammen mit anderen Personen Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt (vgl. grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH --GrS-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 m.w.N.;… s.a. Haep in Hermann/ Heuer/Raupach --H/H/R--, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Loseblatt-Kommentar, Stand: 220. Ergänzungslieferung, November 2005, § 15 Rz. 304 ff. mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Rn. 55 2. Dem Beigeladenen und Treugeber fehlt es an der für eine Mitunternehmerstellung erforderlichen Mitunternehmerinitiative, die die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen bedeutet, wie sie den Gesellschaftern z.B. in der Gesellschafter-versammlung oder als Geschäftsführer oder leitende Angestellte obliegen (vgl. BFH- Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Denn gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeber zuzurechnen, so dass grundsätzlich die Mitunternehmerschaft eines zivilrechtlichen Nichtgesellschafters möglich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Mitunternehmerrisiko setzt die gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens voraus, was regelmäßig durch die Beteiligung am Gewinn oder Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens und am Geschäftswert abgebildet wird (vgl. vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

  • BFH, 08.11.2005 - VIII R 11/02

    Bindungswirkungen von Regelungen eines Feststellungsbescheides - wirtschaftliche …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02
    Ihre, der Klin, Auffassung von der fehlenden Mitunternehmerinitiative des Beigeladenen werde nicht zuletzt durch das jüngste BFH-Urteil vom 08. November 2005 VIII R 11/02 (BFHE 211, 277, BStBl II 2006, 253) bestätigt.

    Der Beigeladene hat insoweit weder im Außenverhältnis gegenüber der Klin noch im Innenverhältnis gegenüber seiner Mutter effektiv durchsetzbare Mitwirkungsrechte, wie sie der BFH in seinem Urteil vom 08. November 2005 VIII R 11/02 (BFHE 211, 277, BStBl II 2006, 253) für die Bejahung der Mitunternehmerinitiative zu Recht gefordert hat, da im Fall von nicht durchsetzbaren Rechten von einer Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen nicht die Rede sein kann.

    In seinem Urteil vom 08. November 2005 VIII R 11/02 (BFHE 211, 277, BStBl II 2006, 253) hat der BFH entschieden, die wirtschaftliche (Mit-) Inhaberschaft von Unterbeteiligten an GmbH-Anteilen könne nicht dadurch herbeigeführt werden, dass der Hauptbeteiligte die Interessen der Unterbeteiligten zu berücksichtigen habe, sondern diese verlange effektiv durchsetzbare Mitverwaltungsrechte der Unterbeteiligten.

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02
    Wesentliche Kriterien für eine von der Zivilrechtslage abweichende Zurechnung eines Wirtschaftsguts sind daher die Weisungsbefugnis des Treugebers gegenüber dem Treuhänder und damit korrespondierend dessen strikte Weisungsgebundenheit gegenüber dem Treugeber sowie im Grundsatz dessen Verpflichtung zur jederzeitigen Rückgabe des Treuguts (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152;… Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Loseblatt, Stand: 187. Ergänzungslieferung, November 2005, § 39 AO Rz. 169 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur BFH-Rechtsprechung).

    Für die Qualifizierung des Beigeladenen als Mitunternehmer der Klin und die entsprechende Zurechnung der Einkünfte reicht es jedoch nicht aus, dass ihm, ohne das er einen eigenen steuerbaren Handlungstatbestand verwirklicht, lediglich das wirtschaftliche Ergebnis eines Rechtsgeschäfts zugute kommt (u.a. BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152 m.w.N.;… s.a. Fischer in HHSp, § 39 AO Rz. 173).

  • BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93

    Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02
    Hierfür fehlt es an der insoweit erforderlichen Fremdnützigkeit der Treuhandschaft (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 VIII R 18/93, BFHE 178, 52, BStBl II 1995, 714 m.w.N.;… s.a. Schmidt, EStG-Kommentar, 24. Auflage, 2005, § 15 Rz. 309;… hingegen insoweit die Unterschiede zwischen Vollrechtsübertragung und Teilrechtsübertragung nicht hinreichend deutlich werden lassend Schulze zur Wiesche, BB 2004, S. 355 und Reiß in Kirchhof, EStG-Kommentar, 4. Auflage, 2004, § 15 Rz. 152).

    Im Fall der Treuhandschaft an einem KG-Anteil rechtfertigt sich die Zurechnung zum Treugeber ggf. vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Treuhänder-Kommanditist die für die Mitunternehmerinitiative erforderlichen Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte für den Treugeber-Kommanditisten ausübt und dieser im Innenverhältnis das alleinige Mitunternehmerrisiko trägt (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 VIII R 18/93, BFHE 178, 52, BStBl II 1995, 714).

  • BFH, 23.05.1996 - IV R 87/93

    1. Gesetzlicher Richter bei Änderung der personellen Besetzung des Senats 2. …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02
    Der BFH gehe in seinem Urteil vom 23. Mai 1996 IV R 87/93 (BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523) davon aus, dass im Regelfall trotz fehlender Gesellschafterstellung auch der Nießbrauchbesteller als Mitunternehmer anzusehen sei, und zwar auch bei einer Nießbrauchbestellung in Verbindung mit einem Treuhandverhältnis.

    bb) Die Argumentation des BFH von der verbleibenden Mitunternehmerinitiative des Nießbrauchbestellers aufgrund seiner trotz der Nießbrauchbestellung fortbestehenden gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte --auf diese ist auch das von dem Bekl zitierte BFH-Urteil vom 23. Mai 1996 IV R 87/93 (BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523) gestützt-- ist auf den Streitfall jedoch nicht übertragbar.

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 12/94

    1. Keine verdeckte Mitunternehmerstellung bei der KG durch bloßen Abschluß eines …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02
    Die Merkmale des Mitunternehmerrisikos und der Mitunternehmerinitiative müssen stets beide vorliegen, auch wenn sie im Einzelfall mehr oder weniger ausgeprägt sein können (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 1996 VIII R 12/94, BFHE 181, 423, BStBl II 1997, 272, m.w.N., s.a. Schmidt, EStG-Kommentar, 24. Auflage, 2005, § 15 Rz. 262).

    Da die Kommanditgesellschaft --KG-- explizit als Gesellschaftsform in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG genannt ist, genügt für die Bejahung der Mitunternehmerinitiative nach ständiger Rechtsprechung des BFH regelmäßig die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschaftsrechten, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten eines Kommanditisten gemäß den §§ 164, 166 HGB angenähert sind oder die den gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechten gemäß § 716 BGB entsprechen (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 1996 VIII R 12/94, BFHE 191, 423, BStBl II 1997, 272).

  • BFH, 31.03.1981 - VIII B 53/80

    Feststellungsbescheid - Bauherrengemeinschaft - Gesellschaft des bürgerlichen …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02
    Gegen eine beherrschende Stellung des Treugebers spricht es, wenn der Treuhänder ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat (BFH mit Urteil vom 31. März 1981 VIII B 53/80, BFHE 133, 331, BStBl II 1981, 696;… s.a. Fischer in HHSp, § 39 AO Rz. 169).
  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02
    Vielmehr muss sich dafür aus der Vereinbarung eindeutig ergeben, dass die mit der rechtlichen Eigentümerstellung verbundene Verfügungsmacht des Treuhänders im Innenverhältnis derart eingeschränkt ist, dass sein rechtliches Eigentum als "leere Hülse" erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 1999 I R 69/97, BFHE 188, 254 m.w.N.).
  • BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87

    Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 5 K 567/02
    Dass heißt, der Treugeber muss das Treuhandverhältnis beherrschen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615).
  • BFH, 24.05.1977 - IV R 47/76

    Erlassen eines einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides - …

  • BFH, 11.04.1973 - IV R 67/69

    Nießbrauch an Kommanditanteil - Bezeichnung des Rechtsverhältnisses - Dingliche …

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
  • BFH, 12.04.2000 - II B 133/99

    Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht

  • BFH, 11.10.1984 - IV R 179/82

    Übertragung einer Mitunternehmerstellung

  • FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08

    Steuerfreiheit für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG

    Eine andere Beurteilung ist dann geboten, wenn der Nießbrauch vertraglich zugunsten des Nießbrauchers derart ausgestaltet ist, dass die Stimm- und Mitwirkungsrechte sowie der Ertrag nahezu ausschließlich dem Nießbraucher zustehen (vgl. die Urteile des FG Köln vom 7. April 2003 9 K 3558/98, EFG 2003, 1025, und vom 14. November 2006 9 K 2612/04, EFG 2007, 273, des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 277/03, EFG 2005, 639, des FG Baden-Württemberg vom 17. Mai 2006 5 K 567/02, EFG 2007, 1672, des FG Rheinland-Pfalz vom 27. April 2006 4 K 2163/03, EFG 2007, 1792).
  • OVG Thüringen, 07.12.2006 - 4 EO 534/06

    Kommunalaufsichtsrecht; Rechtswidrige Verrechnung der zurückzuzahlenden …

    Soweit der Antragsteller die Begründung der Beschwerde mit Schreiben vom 15.09.2006 (hier eingegangen am 20.11.2006) dahingehend ergänzt hat, der Antragsteller sei nach den Hinweisen des Verwaltungsgerichts Gera in der mündlichen Verhandlung vom 01.06.2006 (Klageverfahren 5 K 567/02 GE) erst im Jahre 2001 wirksam als Zweckverband entstanden und habe deshalb mit der Folge keine wirksamen öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisse begründen können, dass die Hausanschlussleistungen nicht "zu Zeiten öffentlichen Rechts" erbracht worden seien, ist dieser neue Vortrag erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erfolgt und kann daher im Beschwerdeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
  • FG Hessen, 02.07.2008 - 1 V 1357/08

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Betriebsvermögensfreibetrag des § 13a …

    Eine andere Beurteilung ist dann geboten, wenn der Nießbrauch vertraglich zugunsten des Nießbrauchers derart ausgestaltet ist, dass die Stimm- und Mitwirkungsrechte sowie der Ertrag nahezu ausschließlich dem Nießbraucher zustehen (vgl. die Urteile des FG Köln vom 07.04.2003 9 K 3558/98, EFG 2003, 1025, und in EFG 2007, 273, des Niedersächsischen FG in EFG 2005, 639, des FG Baden-Württemberg vom 17.05.2006 5 K 567/02, EFG 2007, 1672, des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2007, 1792, sowie des erkennenden Senats in EFG 2007, 944).
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