Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 5/20, 5 KN 7/20, 5 KN 8/20, 5 KN 9/20, 5 KN 10/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37550
OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 5/20, 5 KN 7/20, 5 KN 8/20, 5 KN 9/20, 5 KN 10/20 (https://dejure.org/2020,37550)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.11.2020 - 5 KN 5/20, 5 KN 7/20, 5 KN 8/20, 5 KN 9/20, 5 KN 10/20 (https://dejure.org/2020,37550)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. November 2020 - 5 KN 5/20, 5 KN 7/20, 5 KN 8/20, 5 KN 9/20, 5 KN 10/20 (https://dejure.org/2020,37550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,37550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 DüV SH, § 83 Abs 2 S 1 WHG 2009, Anh 7 EGRL 602000, § 6 Abs 2 GrwV 2010, EWGRL 67691
    Räumlicher Anwendungsbereich der schleswig-holsteinischen Landesdüngeverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einwendungen von Landwirten gegen den räumlichen Anwendungsbereich der Landesdüngeverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Landesdüngeverordnung hat Bestand

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Landwirte klagen gegen Landesdüngeverordnung - Die Nitratbelastung des Grundwassers wird in Schleswig-Holstein korrekt ermittelt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landesdüngeverordnung von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hat Bestand - Verfahren zur Ermittlung der Nitratbelastung in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein korrekt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.10.2019 - C-197/18

    Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 5/20
    Denn bei Überschreitungen des Schwellenwertes für Nitrat von 50 mg/l im Grundwasser ist eine Beeinträchtigung der rechtmäßigen Nutzung des Grundwassers nach Art. 2 Buchst. j und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 91/676/EWG anzunehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 39, juris).

    Daraus folgt wiederum die Pflicht, den Zustand der Gewässer genau zu überwachen und dabei die besten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu gewinnen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 57).

    Sie lassen damit früher als herkömmliche Messungen erkennen, in welchem Umfang der nach Art. 5 Abs. 4 Buchst. a in Verbindung mit Anhang III Abs. 1 Nr. 3 der Richtlinie 91/676/EWG geltende Grundsatz der ausgewogenen Düngung (vgl. EuGH, Urteil vom3. Oktober 2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 63, juris) zu Lasten der endlichen Denitrifikationsressourcen missachtet wurde, bevor diese Ressourcen überfordert oder aufgezehrt wurden und sich erst dann anhand der herkömmlichen Messungen Überschreitungen des Schwellenwerts für Nitrat feststellen lassen.

    Das entspricht im Lichte des Art. 20a GG dem gesetzlichen Leitbild des § 7 Abs. 2 Nr. 1 GrwV 2010/2017 und ist zugleich als ein subjektiv wehrfähiger Anspruch der von Nitratverunreinigung des Grundwassers aus landwirtschaftlichen Quellen Betroffenen anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 73, juris).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der diffuse Nitrateintrag aus landwirtschaftlichen Quellen auf die nicht hinreichend bedarfsangepasste Düngung landwirtschaftlicher Flächen zurückgeht, die im Widerspruch zu dem nach Art. 5 Abs. 4 Buchst. a in Verbindung mit Anhang III Abs. 1 Nr. 3 der Richtlinie 91/676/EWG geltenden Grundsatz der ausgewogenen Düngung steht, weil sie keinen Ausgleich zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und der Stickstoffmenge, mit der die Pflanzen aus dem Boden und aus der Düngung versorgt werden, schafft (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 63, juris).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 5/20
    Sie richtet sich hingegen nicht - wie die Antragsteller unter Hinweis auf ein insoweit nicht einschlägiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 09. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, Rn. 489) meinen - nach den jeweils aktuellsten, verfügbaren Daten.

    Eine darüber hinaus gehende Inzidentkontrolle des BWP 2016 ist angesichts der Beurteilungsspielräume der für die Bewirtschaftungsplanung zuständigen Stellen im gerichtlichen Verfahren nicht veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Februar 2017, 7 A 2.15, BVerwGE 158, 1-142, Rn. 489, juris).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 B 37.17

    Eignung des Grünlandumbruchverbots; Vereinbarkeit des Grünlandumbruchverbots mit …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 5/20
    Die Regelung ist zur Zielerreichung geeignet, weil sie den gewünschten Erfolg fördert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 B 37.17 -, Rn. 7, juris).

    Ihre Erforderlichkeit ließe sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch wäre und eindeutig feststünde, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2018, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes…, Urteil vom 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, Rn. 29, juris).

  • OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18

    Verpflichtung zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets zur Umsetzung des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 5/20
    Ihre Erforderlichkeit ließe sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch wäre und eindeutig feststünde, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Dezember 2018, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, Rn. 29, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Schleswig-Holstein

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 10/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49322
OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 10/20 (https://dejure.org/2020,49322)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 (https://dejure.org/2020,49322)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. November 2020 - 5 KN 10/20 (https://dejure.org/2020,49322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,49322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.10.2019 - C-197/18

    Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 10/20
    Daraus folgt wiederum die Pflicht, den Zustand der Gewässer genau zu überwachen und dabei die besten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu gewinnen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 57).

    Sie lassen damit früher als herkömmliche Messungen erkennen, in welchem Umfang der nach Art. 5 Abs. 4 Buchst. a in Verbindung mit Anhang III Abs. 1 Nr. 3 der Richtlinie 91/676/EWG geltende Grundsatz der ausgewogenen Düngung (vgl. EuGH, Urteil vom3. Oktober 2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 63, juris) zu Lasten der endlichen Denitrifikationsressourcen missachtet wurde, bevor diese Ressourcen überfordert oder aufgezehrt wurden und sich erst dann anhand der herkömmlichen Messungen Überschreitungen des Schwellenwerts für Nitrat feststellen lassen.

    Denn bei Überschreitungen des Schwellenwertes für Nitrat von 50 mg/l im Grundwasser ist eine Beeinträchtigung der rechtmäßigen Nutzung des Grundwassers nach Art. 2 Buchst. j und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 91/676/EWG anzunehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 39, juris).

    Das entspricht im Lichte des Art. 20a GG dem gesetzlichen Leitbild des § 7 Abs. 2 Nr. 1 GrwV 2010/2017 und ist zugleich als ein subjektiv wehrfähiger Anspruch der von Nitratverunreinigung des Grundwassers aus landwirtschaftlichen Quellen Betroffenen anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 73, juris).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der diffuse Nitrateintrag aus landwirtschaftlichen Quellen auf die nicht hinreichend bedarfsangepasste Düngung landwirtschaftlicher Flächen zurückgeht, die im Widerspruch zu dem nach Art. 5 Abs. 4 Buchst. a in Verbindung mit Anhang III Abs. 1 Nr. 3 der Richtlinie 91/676/EWG geltenden Grundsatz der ausgewogenen Düngung steht, weil sie keinen Ausgleich zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und der Stickstoffmenge, mit der die Pflanzen aus dem Boden und aus der Düngung versorgt werden, schafft (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 63, juris).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 B 37.17

    Eignung des Grünlandumbruchverbots; Vereinbarkeit des Grünlandumbruchverbots mit …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 10/20
    Die Regelung ist zur Zielerreichung geeignet, weil sie den gewünschten Erfolg fördert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 B 37.17 -, Rn. 7, juris).

    Ihre Erforderlichkeit ließe sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch wäre und eindeutig feststünde, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2018, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes…, Urteil vom 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, Rn. 29, juris).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 10/20
    Sie richtet sich hingegen nicht - wie die Antragsteller unter Hinweis auf ein insoweit nicht einschlägiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 09. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, Rn. 489) meinen - nach den jeweils aktuellsten, verfügbaren Daten.

    Eine darüber hinaus gehende Inzidentkontrolle des BWP 2016 ist angesichts der Beurteilungsspielräume der für die Bewirtschaftungsplanung zuständigen Stellen im gerichtlichen Verfahren nicht veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Februar 2017, 7 A 2.15, BVerwGE 158, 1-142, Rn. 489, juris).

  • OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18

    Verpflichtung zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets zur Umsetzung des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 10/20
    Ihre Erforderlichkeit ließe sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch wäre und eindeutig feststünde, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Dezember 2018, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, Rn. 29, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2023 - 7 KS 8/21

    Inanspruchnahme der zuständigen Behörde im laufenden Bewirtschaftungszeitraum …

    Im Verhältnis zu § 7 Abs. 2 GrwV kommt § 7 Abs. 3 GrwV Ausnahmecharakter zu: Grundwasserkörper, in denen an mindestens einer Messstelle ein Schwellenwert überschritten ist, befinden sich auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 GrwV erfüllt sind, nicht ohne Weiteres und wie die in den Anwendungsbereich von § 7 Abs. 2 GrwV fallenden Grundwasserkörper ("der chemische Gewässerzustand ist gut") in einem guten chemischen Zustand, sondern weisen vielmehr einen schlechten chemischen Zustand auf, der ausnahmsweise durch behördliche Entscheidung gleichwohl als gut eingestuft werden kann (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris, Rn. 85).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22

    Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Außenwirkung; …

    Damit kommt eine Verletzung ihrer subjektiven Rechte aus Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. auch Bayerischer VGH…, Urteil vom 22.2.2024 - 13a N 21.3145 -, juris Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 91; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 18; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2021 - 2 K 224/20 -, ZUR 2022, 37; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15.7.2021 - 2 R 32/21 -, juris Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 67; vgl. zum Eigentumsrecht auch EuGH…, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 54 - 57).

    a) § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 DüV geht jedoch entsprechend der RL 2000/60/EWG (vgl. etwa Art. 2 Nr. 19, 25, Anhänge II Ziff. 2 und V Ziff. 2.4) schon nach seinem Wortlaut und unter Bezugnahme auf die Vorschriften der GrwV von einer grundwasserkörperbezogenen Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten innerhalb der bereits nach § 2 Abs. 1 GrwV festgelegten Grenzen des jeweiligen Grundwasserkörpers aus (…Senatsbeschluss vom 3.6.2024 - 10 MN 52/24 -, juris Rn. 38, 41; Hessischer VGH…, Urteil vom 27.8.2024 - 4 C 1035/20.N -, juris Rn. 63; Bayerischer VGH…, Urteil vom 22.2.2024 - 13a N 21.3145 -, juris Rn. 102, 197; so auch bereits OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 74 - 80 zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 DüV a.F.).

    Dementsprechend ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner entsprechend den Vorgaben des § 13a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 DüV von den bereits festgelegten Grenzen der GWK ausgegangen ist (so auch Bayerischer VGH…, Urteil vom 22.2.2024 - 13a N 21.3145 -, juris Rn. 102; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 73 - 81 zu § 13 DüV a. F.), bei deren Abgrenzung nach den Ausführungen im Bewirtschaftungsplan 2021 (S. 25) auch berücksichtigt worden ist, dass bei der Orientierung an den Vorflutern und den Wasserscheiden der oberirdischen Gewässer, die großräumig auch die unterirdischen Wasserscheiden widerspiegeln, aufgrund von hydrogeologischen Gegebenheiten örtliche Abweichungen möglich sind.

  • VGH Bayern, 19.12.2023 - 8 A 19.40024

    Klage einer Umweltvereinigung gegen Planfeststellungbeschluss für Neubau einer …

    Zudem berücksichtigt der Kläger bei seinem Einwand nicht, dass GWK, in denen an mindestens einer Messstelle ein Schwellenwert überschritten ist, auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 GrwV erfüllt sind, nicht ohne Weiteres einen guten chemischen Zustand, sondern vielmehr einen schlechten chemischen Zustand aufweisen, der nur ausnahmsweise durch behördliche Entscheidung als gut eingestuft werden kann (vgl. OVG SH, U.v. 25.11.2020 - 5 KN 10/20 - ZUR 2021, 429 = juris, Rn. 85;… Nds OVG, U.v. 21.11.2023 - 7 KS 8.21 - ZUR 2024, 163 = juris Rn. 130).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 10 MN 52/24

    Antrag auf Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Verordnung über …

    Da sich Teile der betrieblichen Flächen der Antragsteller in den durch § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 und 2 NDüGV im Grundwasserkörper (GWK) "Land Hadeln Lockergestein" ausgewiesenen nitratbelasteten Gebieten befinden und für diese daher die in § 13a Abs. 2 DüV genannten abweichenden und ergänzenden Anforderungen sowie die in § 3 NDüGV bestimmten zusätzlichen abweichenden Anforderungen für deren landwirtschaftliche Betätigung gelten, kommt eine Verletzung ihrer subjektiven Rechte aus Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26.10.2023 - 2 K 9/22 -, juris Rn. 91; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9.2.2023 - 13 S 3646/21 -, juris Rn. 18; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2021 - 2 K 224/20 -, ZUR 2022, 37; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15.7.2021 - 2 R 32/21 -, juris Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 67; vgl. zum Eigentumsrecht auch EuGH…, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 54 bis 57).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2021 - 2 R 32/21

    Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten durch landesrechtliche Verordnung

    Es erscheint möglich, dass der Antragsteller durch die Verordnung in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und, soweit er Flächen als Eigentümer bewirtschaftet, in seinem Eigentumsgrundrecht nach Art. 14 Abs. 1 GG verletzt wird (vgl. OVG SH, Urteil vom 25. November 2020 - 5 KN 10/20 - juris Rn. 67, m.w.N.).
  • OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Landesdüngeverordnung

    daher im Rahmen einer Gesamtabwägung der Folgen einer vorläufigen Fortgeltung der angegriffenen Verordnung einerseits und deren vorläufiger Außervollzugsetzung andererseits angesichts des hohen Stellenwerts des Schutzgutes des Gewässerschutzes (Art. 20a GG)[vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 103; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 59, m.w.N.][vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2020 - 5 KN 10/20 -, juris Rn. 103; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.1.2022 - 13a NE 21.2474 -, juris Rn. 59, m.w.N.] und der sowohl verfassungsrechtlichen als auch europarechtlichen Verpflichtung des Antragsgegners zur ordnungsgemäßen Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben[vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 BvF 1/07-, juris Rn. 133; EuGH, Urteil vom 3.10.2019 - C-197/18-, juris Rn. 73][vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 BvF 1/07-, juris Rn. 133; EuGH, Urteil vom 3.10.2019 - C-197/18-, juris Rn. 73] die privaten (wirtschaftlichen) Interessen der Antragsteller zunächst zurückstehen müssen,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Schleswig-Holstein
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht