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| FG Münster, 31.05.2006 - 5 Ko 699/06 KFB |
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Notwendigkeit von Zwangsvollstreckungskosten; Antrag auf weitere Kostenfestsetzung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zwangsvollstreckungskosten
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvR 440/83
Kein Erstattungsfähigkeit von Zwangsvollstreckungsgebühren bei verfrühtem Atrag
Auszug aus FG Münster, 31.05.2006 - 5 Ko 699/06
Dazu muss der Gläubiger ihm eine angemessene Frist einräumen, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (Bundesverfassungsgericht vom 05.03.1991 - 1 BvR 440/83, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 84, S. 6 ff.: 6 Wochen).
- VG Göttingen, 11.08.2017 - 3 E 561/17
Zur Erstattungsfähigkeit einer Rechtsanwaltsgebühr im Vollstreckungsverfahren …
Rn. 8 Die Auffassung der Beklagten, die Vollstreckungsgebühr für die unmittelbar an sie gerichtete außergerichtliche anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsankündigung des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 30.05.2017 sei deswegen nicht erstattungsfähig, weil ein solches Aufforderungsschreiben die Zwangsvollstreckung nach § 170 VwGO im Hinblick auf dessen Absatz 2 nicht vorbereiten könne und daher nicht notwendig im Sinne des § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. den §§ 788 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1, 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sei (unter Hinweis auf FG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2012 - 4 Ko 4085/12 KF - und FG Münster, Beschluss vom 31.05.2006 - 5 Ko 699/06 KFB -, jeweils juris), teilt das Gericht nicht.Daraus ist zu folgern, dass auch im Zusammenhang mit der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gemäß § 170 VwGO eine vorherige zusätzliche Mahnung durch den Vollstreckungsgläubiger rechtlich relevant sein kann und es entgegen der Ansicht der Beklagten nicht zutrifft, hierbei handele es sich um eine "unwirksame vollstreckungsvorbereitende Maßnahme" (so zu Unrecht auch FG Münster, Beschluss vom 31.05.2006 - 5 Ko 699/06 KFB -, juris Rn. 19).
- FG Düsseldorf, 13.11.2012 - 4 Ko 4085/12
Erstattungsfähigkeit einer Vollstreckungsgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren
Das Aufforderungsschreiben war jedenfalls deshalb nicht notwendig, weil dieses außergerichtliche Schreiben nicht geeignet war, die Vollstreckung vorzubereiten (vgl. auch Finanzgericht - FG - Münster, Beschluss vom 31. Mai 2006 5 Ko 699/06 KFB, EFG 2006, 1449). - AG Strausberg, 04.09.2007 - 3 K 746/03
Kostenhaftung des Schuldners für die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung
Maßgebend ist dabei, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt als sachdienlich ansehen durfte, wobei sie nach dem Grundsatz der sparsamen Prozessführung die Maßnahmen zur Wahrung ihrer Rechte so einzurichten hat, dass die Kosten möglichst niedrig gehalten werden (FG Münster 5. Senat, Beschluß vom 31.05.2006 - 5 Ko 699/06 KFB). - VG Magdeburg, 26.02.2009 - 9 A 230/08 Die Kosten überflüssiger, weil unzulässiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beziehungsweise ungerechtfertigte (vermeidbare) Mehrkosten notwendiger Zwangsvollstreckung sind indes nicht notwendig (vgl. FG Münster, Beschluss vom 31. Mai 2006, 5 Ko 699/06 KFB , zitiert nach juris;… Putzo, in: Thomas-Putzo, Kommentar zur ZPO , 27. Auflage, München 2005, § 788 Rdnr. 6, 19).
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