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| VG Darmstadt, 17.01.2014 - 5 L 1005/13.DA |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VG Frankfurt/Main, 04.03.2013 - 7 K 1299/11
Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2014 - 5 L 1005/13
Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 05.03.2013 - 4 PA 35/13 -, NVwZ-RR 2013, 764) und auch des VG Frankfurt am Main (Urt. v. 04.03.2013 - 7 K 1299/11.F -, JAmt 2013, 594) sind Eltern bzw. das Kind, das einen zivilrechtlichen Vertrag mit der Tagesmutter geschlossen hat, von einem solchen Kostenerstattungsanspruch nach § 90 SGB VIII ausgeschlossen, da der kinder-und jugendhilferechtliche Geldleistungsanspruch der Tagesmutter für die Betreuung eines fremden Kindes gemäß § 23 SGB VIII der Tagesmutter gegen das Jugendamt zusteht und ein nachträgliches Erstattungsverfahren des Kindes mit dem Ziel der Übernahme der Zahlungslasten aus dem zivilrechtlich eingegangenen Betreuungsvertrag nicht vorgesehen ist. - OVG Niedersachsen, 05.03.2013 - 4 PA 35/13
Zustehen eines Anspruchs auf eine laufende Geldleistung nach § 23 Abs. 1 SGB VIII …
Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2014 - 5 L 1005/13
Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 05.03.2013 - 4 PA 35/13 -, NVwZ-RR 2013, 764) und auch des VG Frankfurt am Main (…Urt. v. 04.03.2013 - 7 K 1299/11.F -, JAmt 2013, 594) sind Eltern bzw. das Kind, das einen zivilrechtlichen Vertrag mit der Tagesmutter geschlossen hat, von einem solchen Kostenerstattungsanspruch nach § 90 SGB VIII ausgeschlossen, da der kinder-und jugendhilferechtliche Geldleistungsanspruch der Tagesmutter für die Betreuung eines fremden Kindes gemäß § 23 SGB VIII der Tagesmutter gegen das Jugendamt zusteht und ein nachträgliches Erstattungsverfahren des Kindes mit dem Ziel der Übernahme der Zahlungslasten aus dem zivilrechtlich eingegangenen Betreuungsvertrag nicht vorgesehen ist.
- VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
Kosten für Kinderbetreuung
Alle drei Betreuungsformen stehen in einem gesetzlichen Gleichrangigkeitsverhältnis (OVG NRW, B. v. 14.08.2013 - 12 B 793/13 - NJW 2013, 3803 [3804]; VGH BW, B. v. 29.11.2013 - 12 S 2175/13 - vgl. auch Hess. VGH, B. v. 04.02.2014 - 10 B 1973/13 - juris -und VG Darmstadt, B. v. 17.01.2014 - 5 L 1005/13.DA - Umdruck S. 2). - VG Darmstadt, 09.11.2015 - 5 K 884/14
In Hessen besteht für Kinder vom ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr …
Alle drei Betreuungsformen stehen in einem gesetzlichen Gleichrangigkeitsverhältnis (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 14.08.2013 - 12 B 793/13 -, NJW 2013, 3803 [3804]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.2013 - 12 S 2175/13 - vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 04.02.2014 - 10 B 1973/13 - juris - und VG Darmstadt, Beschl. v. 17.01.2014 - 5 L 1005/13.DA -, Umdruck S. 2). - VG Darmstadt, 09.11.2015 - 5 K 1331/14
Ein Bescheid, der den Adressaten - auch durch Auslegung - nicht sicher erkennen …
Alle drei Betreuungsformen stehen in einem gesetzlichen Gleichrangigkeitsverhältnis (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 14.08.2013 - 12 B 793/13 -, NJW 2013, 3803 [3804]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.2013 - 12 S 2175/13 - vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 04.02.2014 - 10 B 1973/13 - juris - und VG Darmstadt, Beschl. v. 17.01.2014 - 5 L 1005/13.DA -, Umdruck S. 2).
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