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| VG Mainz, 14.01.2005 - 5 L 1238/04.MZ |
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- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.1995 - 5 B 11743/95
Anforderungen an das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei einem …
Auszug aus VG Mainz, 14.01.2005 - 5 L 1238/04
Zwar stellt sich die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung als gesetzlich umverteilte staatliche Organisationsgewalt dar, so dass der Personalrat sich bei seiner Tätigkeit auf Grundrechte nicht berufen kann; wirkungsvoller Rechtsschutz ist aber außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG - ein Gebot des Rechtsstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 5 B 11743/95.OVG mit weiteren Nachweisen).Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 22. Juni 1995 (a.a.O) auch unter Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht betont hat, hindert der objektive Charakter des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts.
In Fällen, in denen der Dienststellenleiter das Teilhaberecht des Personalrats dadurch faktisch außer Kraft setzt, dass er mit der schlichten Durchführung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme vollendete Tatsachen zu schaffen droht, ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten, mit der dem Dienststellenleiter z. B. untersagt wird, eine Maßnahme ohne vorherige Durchführung eines Mitbestimmungsverfahrens zu realisieren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 1995, a.a.O sowie OVG Rheinland-Pfalz vom 27. Februar 1991 - 2 B 10005/91.OVG - ).
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus VG Mainz, 14.01.2005 - 5 L 1238/04
Danach darf sich die Mitbestimmung nur auf innerdienstliche Maßnahmen erstrecken und nur soweit gehen, als die spezifischen in dem Beschäftigungsverhältnis angelegten Interessen der Angehörigen der Dienststelle sie rechtfertigen (BVerfGE 93, 37,70 und Leitsatz 2 Satz 2). - BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher …
Auszug aus VG Mainz, 14.01.2005 - 5 L 1238/04
Selbst wenn man bei den nach den Vorschriften der Gesetzesnovelle Hartz IV eingeführten, auf Ein-Euro-Job Basis Tätigen von Beschäftigen im Sinne des § 4 LPersVG ausgehen wollte (vgl. zu Zweifeln insoweit BVerwG vom 26.01.2000, BVerwGE 110, 287 zu Sozialhilfeempfängern, die gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz 2. Alt. BSHG tätig wurden), scheitert eine Mitbestimmung gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 1 LPersVG daran, dass keine Einstellung im Sinne dieser Vorschrift vorliegt. - OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1991 - 2 B 10005/91
Richterernennung; Beteiligung des Präsidialrats; Mitwirkungsrecht; Einstweilige …
Auszug aus VG Mainz, 14.01.2005 - 5 L 1238/04
In Fällen, in denen der Dienststellenleiter das Teilhaberecht des Personalrats dadurch faktisch außer Kraft setzt, dass er mit der schlichten Durchführung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme vollendete Tatsachen zu schaffen droht, ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten, mit der dem Dienststellenleiter z. B. untersagt wird, eine Maßnahme ohne vorherige Durchführung eines Mitbestimmungsverfahrens zu realisieren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 1995, a.a.O sowie OVG Rheinland-Pfalz vom 27. Februar 1991 - 2 B 10005/91.OVG - ).
- VGH Hessen, 22.06.2006 - 22 TL 2779/05
Personalrat; bejahte Mitbestimmung bei Einstellung von Ein Euro Kräften
b) Die in diesen anderen Prüfungszusammenhang gestellten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts und insbesondere seine Begründung, warum die personelle Mitbestimmung in Bezug auf die eingesetzten Sozialhilfeempfänger - wie vom Personalrat beantragt - zwar schon bei der vorwirkenden Schaffung von Gelegenheiten zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit in der einsetzenden Dienststelle greife, nicht aber bei der späteren Heranziehung der einzelnen Hilfebedürftigen durch einen allein an den Voraussetzungen des BSHG zu messenden Verwaltungsakt des Sozialamtes, können nicht zur Begründung der Auffassung herangezogen werden, der Einsatz von Ein-Euro-Kräften unterfalle - trotz ihrer Eingliederung in die Dienststelle - nicht dem Mitbestimmungstatbestand der Einstellung (so aber Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern vom 14. Juli 2005; VG Mainz, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 5 L 1238/04.NZ - juris; VG Oldenburg…, Beschluss vom 22. Juni 2005 a.a.O.; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. November 2005 - 23 L 2361/05 - PersR 2006 S. 42 ff. = juris; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 8. Dezember 2005 a.a.O.; OVG Rh.-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2006 - 5 A 11752/05 - juris).(1) Ob deren vorangehende Heranziehung seitens des Leistungsträgers in Form eines Verwaltungsaktes durch Zuweisungsbescheid oder auf vertraglicher Grundlage durch eine Eingliederungsvereinbarung gemäß § 15 SGB II oder durch das von der GWAB abgefasste und von den Hilfebedürftigen gegengezeichnete Schreiben erfolgt, ist für die Bewertung ihrer nachfolgenden Eingliederung in die aufnehmende Dienststelle und das Bestehen des nur darauf bezogenen Mitbestimmungsrechts des dort gebildeten Personalrats unerheblich (anders aber: VG Mainz, Beschluss vom 14. Januar 2005 a.a.O einerseits und VG Mainz…, Urteil vom 24. Juni 2005 a.a.O. juris Rdnr. 26 andererseits).
(2) Der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung beim Einsatz von Ein-Euro-Kräften kann weiterhin nicht entgegengehalten werden, es handele sich dabei um eine rein sozialrechtliche Maßnahme zum Vollzug des § 16 Abs. 3 SGB II, die allein oder doch vorrangig auf die persönlichen Verhältnisse der Hilfebedürftigen, auf die Erhaltung, Verbesserung oder Herstellung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, auf ihre Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt und auch auf die Feststellung ihrer Arbeitsbereitschaft und Verfügbarkeit ziele und nicht die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erledigung öffentlicher Verwaltungsaufgaben in der Dienststelle bezwecke, so dass die Auswahl der heranzuziehenden Hilfebedürftigen vor allem nach sozialen Aspekten erfolge und Gesichtspunkte der Bestenauslese, der Funktionsfähigkeit der Verwaltung und der bestmöglichen oder ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung dahinter zurückträten (so aber: VG Mainz, Beschluss vom 14. Januar 2005 a.a.O.; VG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 7. November 2005 a.a.O.; OVG Rh.-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2006 a.a.O.).
- VG Mainz, 24.06.2005 - 5 K 193/05
Einstellungen auf "Ein-Euro-Basis" bedürfen Zustimmung des Personalrats
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den übrigen Akteninhalt sowie den Inhalt der Verwaltungsakten und den Akteninhalt des Verfahrens 5 L 1238/04.MZ Bezug genommen.Hiervon ausgehend führt die Frage der Mitbestimmung bei der Beschäftigung von Ein-Euro-Kräften die Kammer zu einer von der im Eilverfahren (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2005 -5 L 1238/04.MZ-) abweichenden Würdigung der Rechtslage im Hauptsacheverfahren.
- VG Braunschweig, 13.12.2005 - 10 A 10/05
Zur Mitbestimmung im Zusammenhang mit Ein-Euro-Jobs
Soweit sich der Beteiligte auf die Entscheidung des VG Mainz vom 14. Januar 2005 (5 L 1238/04.MZ) berufe, zitiere diese ihrerseits weitestgehend die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2000 (6 P 2/99).Die Kammer weist ergänzend darauf hin, dass mit der vom VG Mainz in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2005 (a.a.O.) vertretenen Auffassung auch nach der sogen. Hartz IV-Novelle eine weitgehende Vergleichbarkeit von Ein-Euro-Kräften einerseits und den damals zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit herangezogenen Sozialhilfeempfängern andererseits (§ 19 Abs. 2 Satz 1 BSHG) bejaht werden kann (…so auch Vogelgesang, PersV 2005, S. 326, 332 f.).
- VG Oldenburg, 22.06.2005 - 9 A 1738/05
Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Begründung und Gestaltung von …
Weil der Dienststellenleiter keine eigene Entscheidung über die Eingliederung des von der Arbeitsverwaltung vorgeschlagenen Bewerbers trifft, kann der Personalrat kein Mitbestimmungsrecht bei einer Einstellung nach § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG geltend machen (VG Mainz, Beschl. v. 14. Jan. 2005, 5 L 1238/04, Vnb).
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