Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 28.03.2025 - 5 L 1245/25.F |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
Art 14 Verf HE, § 14 Abs 2 HVersFG, Art 5 Abs 1 GG, Art 11 Abs 1 S 1 Verf HE, § 80 Abs 5 VwGO
Kein Verbot eines Aufzugs zum al-Quds-Tag
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- StGH Hessen, 06.03.2025 - P.St. 2920
Nur Verstoß gegen Zitiergebot: Hessisches Versammlungsgesetz ist weitgehend …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.03.2025 - 5 L 1245/25
des Staatsgerichtshofs vom 6. März 2025 - P.St. 2920, P.St. 2931 - spricht aufgrund der historischen Entwicklung der.Rn. 13 a. Es kann offenbleiben, welche Anforderungen im Einzelnen an die vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen in seinem Urteil vom 6. März 2025 - P.St. 2931, P.St. 2920 - (BeckRS 2025, 3256) verlangte verfassungskonforme Auslegung des § 14 Abs. 2 HVersFG zu stellen sind, um keinen Widerspruch zu dem in Art. 14 der Verfassung des Landes Hessen (HV) wegen der anderen Schranken weitergehender als in Art. 8 Abs. 1 GG garantierten Versammlungsfreiheit eintreten zu lassen.
- VGH Hessen, 07.10.2024 - 8 B 1898/24
Verbot einer Versammlung zu dem Thema Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.03.2025 - 5 L 1245/25
Völlig neben der Sache liegen die Ausführungen zur öffentlichen Ordnung (S. 11 der Verfügung), denn diese spielt für ein Verbot nach § 14 Abs. 2 Satz 1 HVersFG keine Rolle (vgl. HessVGH, Beschluss vom 7. Oktober 2024 - 8 B 1898/24 , NVwZ-RR 2025, 96). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.03.2025 - 5 L 1245/25
Dabei wird verkannt, dass es sich bei der Versammlungsfreiheit um ein Abwehrrecht handelt, das auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt (BVerfGE 69, 315 = NJW 1985, 2395 ).
- VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Beschränkung betreffend eine …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.03.2025 - 5 L 1245/25
Das Skandieren des Begriffs "Kindermörder" ist irrelevant, solange nicht "Juden Kindermörder" gerufen wird (vgl. HessVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 2 B 1715/23 , NVwZ 2024, 352; siehe auch HessVGH, Beschluss vom 22. März 2024 - 8 B 560/24 , NVwZ 2024, 847). - VGH Hessen, 02.12.2023 - 2 B 1715/23
Versammlungsrechtliche Auflagen, Verbot der Parolen From the river to the sea und …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.03.2025 - 5 L 1245/25
Das Skandieren des Begriffs "Kindermörder" ist irrelevant, solange nicht "Juden Kindermörder" gerufen wird (vgl. HessVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 2 B 1715/23 , NVwZ 2024, 352; siehe auch HessVGH, Beschluss vom 22. März 2024 - 8 B 560/24 , NVwZ 2024, 847). - VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20
Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.03.2025 - 5 L 1245/25
Rn. 18 Der Streitwert wird nach § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 45.4 des Streitwertkatalogs 2013 (abrufbar über www.bverwg.de > Rechtsprechung > Streitwertkatalog) auf die Hälfte des Auffangstreitwerts festgesetzt ( HessVGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 E 1289/20 -, juris = BeckRS 2020, 15333).
- VG Frankfurt/Main, 06.10.2025 - 5 L 4953/25
Verbot einer Versammlung mit propalästinensischem Hintergrund am 7. Oktober …
Dieses wird - wie häufig in den letzten Jahren (Beschlüsse: 5 L 3492/24.F , 5 L 1245/25.F , 5 L 4151/25.F ) - gerichtlich geprüft und aufgehoben.Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich, da dem Gericht ein vergleichbares Vorgehen hinsichtlich ähnlicher Versammlungen (Beschluss 5 L 3492/24.F zur Versammlung am 7. Oktober 2024, Beschluss 5 L 1245/25.F zur Versammlung am 29. März 2025, Beschluss 5 L 4151/25.F zur Versammlung am 30. August 2025) bekannt ist.
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