Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 08.02.2010 - 5 L 1833/09.DA (3) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 84 AufenthG, § 21 Abs 3 AuslG, Art 13 EWGAssRBes 1/80
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; …
Auszug aus VG Darmstadt, 08.02.2010 - 5 L 1833/09
Diesem Verständnis folgend erlischt das bisherige Recht mit der Entscheidung der Ausländerbehörde endgültig; es lebt nicht wieder auf, wenn die aufschiebende Wirkung der Klage durch das Gericht angeordnet worden ist (…so schon zu § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 C 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 540 und Urt. v. 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, NVwZ 2002, 867 [869]). - EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden
Auszug aus VG Darmstadt, 08.02.2010 - 5 L 1833/09
Rn. 6 Als türkischer Arbeitnehmer hat der Antragsteller gemäß Art. 13 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ANBA 1981, 4) - im Folgenden kurz: ARB - in der Auslegung, die der Beschluss durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erfahren hat (vgl. insbes. Urt. v. 16.12.1992 - Rs. C-237/91 [Kus] -, NVwZ 1993, 258 ff.), Anspruch, von neuen Beschränkungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt verschont zu werden. - BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99
Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes …
Auszug aus VG Darmstadt, 08.02.2010 - 5 L 1833/09
Diesem Verständnis folgend erlischt das bisherige Recht mit der Entscheidung der Ausländerbehörde endgültig; es lebt nicht wieder auf, wenn die aufschiebende Wirkung der Klage durch das Gericht angeordnet worden ist (so schon zu § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 C 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 540 …und Urt. v. 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, NVwZ 2002, 867 [869]). - VGH Bayern, 18.09.2009 - 19 CE 09.2038
Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung bei "Verfahrens-Fiktion" entsprechend …
Auszug aus VG Darmstadt, 08.02.2010 - 5 L 1833/09
Rn. 2 Allerdings folgt diese Verpflichtung nicht schon aus dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des Bay. VGH v. 18.09.2009 - 19 CE 09.2038 -. - BVerwG, 14.07.1978 - 1 ER 301.78
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Ausländerbehördliche Ablehnung - …
Auszug aus VG Darmstadt, 08.02.2010 - 5 L 1833/09
Sein Aufenthalt sei daher weiterhin entsprechend § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1965, der auch für die Fälle der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gelte (§ 21 Abs. 3 Satz 3 AuslG 1965), vorläufig als erlaubt anzusehen (BVerwG, Beschl. v. 14.07.1978 - 1 ER 301/78 -, NJW 1979, 505).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2022 - 17 B 605/22
Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisungsverfügung eines …
Die Bestimmung stelle eine Verschlechterung beim Aufenthaltsrecht dar, die nach Inkrafttreten der europarechtlichen Normen in das deutsche Gesetz aufgenommen worden sei (so auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 08. Februar 2010 - 5 L 1833/09.DA -).Rn. 10 a. A: VG Darmstadt, Beschluss vom 08. Februar 2010 - 5 L 1833/09.DA -, juris, Rn. 9 f.,.
- OVG Hamburg, 17.03.2014 - 4 Bs 297/13
Erlaubnisfiktion bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Darmstadt (Beschl. v. 8.2.2010, 5 L 1833/09.DA, [...]) zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Antragstellerin, nachdem ihr Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Ablehnung der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis vor Gericht erfolgreich gewesen sei, einen Anspruch auf Erteilung einer Fiktionsbescheinigung habe.Das Verwaltungsgericht Darmstadt habe in dem Beschluss (5 L 1833/09.DA), auf den sich das Verwaltungsgericht Hamburg in der angefochtenen Entscheidung bezogen habe, zu Unrecht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 21 Abs. 3 AuslG 1965 auf die Fortgeltung des Aufenthaltstitels nach § 81 Abs. 4 AufenthG nach erfolgreichem Eilverfahren übertragen.
- VG Darmstadt, 28.09.2011 - 5 L 936/11
Verlängerung des Aufenthaltsrechts eines türkischen Arbeitnehmers nach Beendigung …
Rn. 17 Das vorläufige Aufenthaltsrecht, das nach Bescheidung des Antrags durch die Ausländerbehörde zunächst verloren ging, konnte durch einen erfolgreichen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO oder durch Aufhebung der ausländerbehördlichen Entscheidung - im Unterschied zum jetzigen Recht (vgl. § 84 Abs. 2 AufenthG) - jederzeit wieder aufleben (BVerwG, Beschl. v. 03.11.1989 - 1 B 142.89 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103;… Urt. v. 27.10.1987 - 1 C 19.85 -, NVwZ 1988, 251 [255]; Beschl. v. 23.01.1987 - 1 B 213.86 -, NVwZ 1987, 504; Beschl. v. 14.07.1978 - 1 ER 301.78 -, NJW 1979, 505;… Urt. v. 18.12.1969 - I C 5.69 -, NJW 1970, 396 [397]; vgl. hierzu schon VG Darmstadt, Beschl. v. 08.02.2010 - 5 L 1833/09.DA [3] -, juris).
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