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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 02.11.2021 - 5 L 2444/21.F, 8 B 2276/21   

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https://dejure.org/2021,47272
VG Frankfurt/Main, 02.11.2021 - 5 L 2444/21.F, 8 B 2276/21 (https://dejure.org/2021,47272)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.11.2021 - 5 L 2444/21.F, 8 B 2276/21 (https://dejure.org/2021,47272)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. November 2021 - 5 L 2444/21.F, 8 B 2276/21 (https://dejure.org/2021,47272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 1a LFGB, § ... 3 Satz 1 LMHV, § 75 LFGB, Art 4 Abs 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABI. L 139 S 1), zuletzt geändert durch Art 1 VO (EU) 2021/382 vom 3. März 2021 (ABI. L 74 S 3)
    Kein Lebensmittelbezug mehr erforderlich bei Veröffentlichung von Verstößen gegen hygienische Anforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.11.2021 - 5 L 2444/21
    Angesichts der weitreichenden Folgen, die eine derartige Veröffentlichung für die Marktbedingungen eines konkret benannten Unternehmens hat, ist es der Antragstellerin nicht zuzumuten, die Bekanntgabe der Kontrollergebnisse bis zu einer Klärung der streitigen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren hinzunehmen (Hessischer VGH, Beschl. v. 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 - juris, Rn. 18 ).

    Unabhängig von der dogmatischen Herleitung setzt der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch neben einer Rechtsverletzung durch eine rechtswidrige Beeinträchtigung (grund-)rechtlich geschützter Positionen des Betroffenen voraus, dass ein solcher Eingriff bevorsteht oder die Gefahr der Wiederholung eines rechtswidrigen Eingriffs droht (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 - juris, Rn. 19 ).

    Das gilt auch für amtliche Informationen auf der Grundlage von § 40 Abs. 1a LFGB, denn sie zielen direkt auf eine Beeinflussung der Marktbedingungen des konkret benannten Unternehmens ab, weil sie die Grundlagen der Entscheidungen am Markt zweckgerichtet beeinflussen und auf diese Weise die Markt- und Wettbewerbssituation für das betroffene Unternehmen wirtschaftlich nachteilig verändern (Hessischer VGH, Beschl. v. 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 - juris, Rn. 22 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 = juris, Rn. 25 ff.).

    Soweit in der Vergangenheit im Rahmen von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 des Lebens- und Futtermittelgesetzes in den damals geltenden Fassungen bisweilen unter die Bezugnahme auf die Formulierung " unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels " gefordert wurde, in der Veröffentlichung müsse ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebensmittel hergestellt werden (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 - juris;… a.A. VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 19. November 2018 - 5 L 4160/18.F - BeckRS 2019, 27978 Rn. 12), hat der Gesetzgeber mit der - wie eingangs dargestellt - auf den vorliegenden Fall anwendbaren Neufassung durch Einfügung von § 40 Abs. 1a Satz 3 LFGB klargestellt, dass im Falle von Verstößen gegen hygienische Anforderungen abweichend von Satz 1 statt eines bestimmten Lebensmittels auch nur der Lebensmittelunternehmer sowie der Betrieb, in dem der Verstoß festgestellt wurde, genannt werden kann (…vgl. BT-Drs. 19/25319, S. 55).

  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2019 - 5 L 3285/19

    Zur "Unverzüglichkeit" einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.11.2021 - 5 L 2444/21
    Eine Verhinderung dieser Veröffentlichung ist in der Hauptsache mit einer allgemeinen Leistungsklage auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs durchzusetzen (VG A-Stadt, Beschl. v. 12. Dezember 2019 - 5 L 3285/19.F - juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Mit sinkender Aktualität der Information reduziert sich auch der Wert dieser Information für die Verbraucherinnen und Verbraucher und umso weniger ist den hiervon Betroffenen die Veröffentlichung im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG zuzumuten ( VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 12. Dezember 2019 - 5 L 3285/19.F - juris, Rn. 33 ;… VG Oldenburg, Beschl. v. 28. August 2019 - 7 B 2221/19 - juris, Rn. 21).

    Soweit durch Einwendungen der Antragstellerin im behördlichen Verfahren oder durch das von der Antragstellerin eingeleitete gerichtliche Verfahren Verzögerungen eingetreten sind, sind diese der Antragsgegnerin nicht im Sinne eines "schuldhaften Zögerns" (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 12. Dezember 2019 - 5 L 3285/19.F - juris) zuzurechnen und berühren nicht die Unverzüglichkeit der Veröffentlichung.

  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2018 - 5 L 4160/18
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.11.2021 - 5 L 2444/21
    Soweit in der Vergangenheit im Rahmen von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 des Lebens- und Futtermittelgesetzes in den damals geltenden Fassungen bisweilen unter die Bezugnahme auf die Formulierung " unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels " gefordert wurde, in der Veröffentlichung müsse ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebensmittel hergestellt werden (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 - juris; a.A. VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 19. November 2018 - 5 L 4160/18.F - BeckRS 2019, 27978 Rn. 12), hat der Gesetzgeber mit der - wie eingangs dargestellt - auf den vorliegenden Fall anwendbaren Neufassung durch Einfügung von § 40 Abs. 1a Satz 3 LFGB klargestellt, dass im Falle von Verstößen gegen hygienische Anforderungen abweichend von Satz 1 statt eines bestimmten Lebensmittels auch nur der Lebensmittelunternehmer sowie der Betrieb, in dem der Verstoß festgestellt wurde, genannt werden kann (…vgl. BT-Drs. 19/25319, S. 55).
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.11.2021 - 5 L 2444/21
    Das gilt auch für amtliche Informationen auf der Grundlage von § 40 Abs. 1a LFGB, denn sie zielen direkt auf eine Beeinflussung der Marktbedingungen des konkret benannten Unternehmens ab, weil sie die Grundlagen der Entscheidungen am Markt zweckgerichtet beeinflussen und auf diese Weise die Markt- und Wettbewerbssituation für das betroffene Unternehmen wirtschaftlich nachteilig verändern (Hessischer VGH, Beschl. v. 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 - juris, Rn. 22 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 = juris, Rn. 25 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.11.2021 - 5 L 2444/21
    Sind die veröffentlichten Informationen fehlerhaft, vermögen spätere Gegendarstellungen, Richtigstellungen oder sonstige Korrekturen die faktischen Wirkungen einer erfolgten Veröffentlichung regelmäßig nicht umfassend zu beseitigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21. Mai 2019 - 9 S 584/19 - juris, Rn. 6).
  • VG Oldenburg, 28.08.2019 - 7 B 2221/19

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen "unverzüglich" im Sinne …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.11.2021 - 5 L 2444/21
    Mit sinkender Aktualität der Information reduziert sich auch der Wert dieser Information für die Verbraucherinnen und Verbraucher und umso weniger ist den hiervon Betroffenen die Veröffentlichung im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG zuzumuten (… VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 12. Dezember 2019 - 5 L 3285/19.F - juris, Rn. 33 ; VG Oldenburg, Beschl. v. 28. August 2019 - 7 B 2221/19 - juris, Rn. 21).
  • VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23

    § 40 Abs. 1a LFGB: Zur Anhörung und weiteren Rechtmäßigkeit einer geplanten …

    Ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebensmittel, so wie es in der Vergangenheit im Rahmen von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB in den damals geltenden Fassungen bisweilen unter Bezugnahme auf die Formulierung "unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels" gefordert wurde (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 29 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24. April 2013 - 13 B 192/13 -, juris Rn. 39; VG Düsseldorf…, Urteil vom 26. März 2015 - 26 K 6749/13 - juris Rn. 24), ist nicht mehr erforderlich (vgl. VG B-Stadt, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 46).

    Dass nach den derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts bisher noch kein Bußgeldbescheid gegen die Antragstellerin erlassen wurde, ist im Übrigen unerheblich, da § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB gerade keine rechtskräftige Entscheidung über ein Bußgeld erfordert (VG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 41).

    Die Antragsgegnerin hat mit Schreiben vom 13. März 2023 sowie mit Schreiben vom 22. März 2023 - und damit jeweils nach nur ein paar Tagen - reagiert und das Verfahren vorangetrieben, zumal Verzögerungen aus der Sphäre des Lebensmittelunternehmers, worunter auch die Zurückstellung der Veröffentlichung seitens der Behörde aufgrund beantragter Akteneinsicht, angekündigter Stellungnahme und eines anhängigen gerichtlichen Eilverfahrens fällt, nach der Rechtsprechung grundsätzlich "fristverlängernd" zu würdigen sind (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 27 f.; VGH B-W…, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 23; VG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 45).

  • VG Regensburg, 04.02.2025 - RN 5 E 24.2816

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die beabsichtigte Veröffentlichung von …

    In der Hauptsache geht es daher nicht um die Anfechtung eines Verwaltungsakts, sodass einstweiliger Rechtsschutz gemäß § 123 Abs. 5 VwGO im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung und nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren ist (…vgl. nur BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 9 CE 12.2755 - juris Rn. 14;… VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn. 4; VG Frankfurt, B.v. 2.11.2021 - 5 L 2444/21.F - Rn. 15).

    Satz 3 ermöglicht also einen Verzicht auf die Nennung des betroffenen Lebensmittels, der durch die Nennung des betroffenen Betriebs ausgeglichen wird (VG Frankfurt, B.v. 2.11.2021 - 5 L 2444/21.F - juris Rn. 46;… VG Ansbach, B.v. 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581 - juris Rn. 64).

  • VG Berlin, 10.09.2025 - 14 L 61.25

    Einstweilige Anordnung gegen eine beabsichtigte Information der Öffentlichkeit im …

    Satz 3 ermöglicht also einen Verzicht auf die Bezeichnung des betroffenen Lebensmittels, der durch die Nennung des betroffenen Betriebs ausgeglichen wird (…vgl. VG Regensburg, a.a.O., Rn. 36; VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 46).
  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 5 L 3133/22

    Zur Unverzüglichkeit einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB

    Ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebensmittel, so wie es in der Vergangenheit im Rahmen von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB in den damals geltenden Fassungen bisweilen unter Bezugnahme auf die Formulierung "unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels" gefordert wurde (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 - juris, Rn. 29 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24. April 2013 - 13 B 192/13 -, juris, Rn. 39; VG Düsseldorf…, Urteil vom 26. März 2015 - 26 K 6749/13 - juris, Rn. 24), ist insofern nicht (mehr) erforderlich (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F - juris).
  • VG Wiesbaden, 06.10.2023 - 7 L 1302/23

    Bestimmtheit bei der Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße (hier …

    Dass nach den derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts bisher noch kein Bußgeldbescheid gegen die Antragstellerin erlassen wurde, ist im Übrigen unerheblich, da § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB gerade keine rechtskräftige Entscheidung über ein Bußgeld erfordert (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 41).
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