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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2409
VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA (https://dejure.org/2023,2409)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA (https://dejure.org/2023,2409)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA (https://dejure.org/2023,2409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § ... 23 Abs 2 AufenthG, § 23 Abs 3 AufenthG, § 24 Abs 1 AufenthG, § 60 Abs 5 AufenthG, Art. 2 Abs 1 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382, Art 2 Abs 2 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382, Art. 2 Abs 3 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382, Art. 7 Abs 1 Richtlinie 2001/55 (EG), § 2 Abs 1 Ukraine Aufenthalts-Übergangsverordnung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22

    Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung / Erwerbstätigkeitserlaubnis für …

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23
    Das Länderrundschreiben des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat vom 05.09.2022 i.d.F. vom 20.09.2022 erfüllt diese Voraussetzungen nicht (a.A. wohl VGH Mannheim, Beschluss v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 - Rn. 26, juris).

    Die sichere und dauerhafte Rückkehr in das Herkunftsland oder die Herkunftsregion ist weder in der Richtlinie 2001/55/EG noch im Durchführungsbeschluss festgelegt (s.a. VGH Mannheim, Beschluss v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 -, Rn. 30, juris).Anhaltspunkte dafür, was unter einer sicheren und dauerhaften Rückkehr in diesem Sinne zu verstehen ist, lässt sich dem Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2001/55/EG entnehmen, auf den § 24 Abs. 1 AufenthG verweist.

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit …

    Auszug aus VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23
    Nicht entscheidend ist hingegen, ob das Existenzminimum eines Ausländers in dessen Herkunftsland nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, Rn. 25, juris).
  • VG Düsseldorf, 18.07.2023 - 22 L 1063/23

    Richtlinie 2001/55/EG, Massenzustrom, vorübergehender Schutz

    Rn. 90 Vgl. ebenso: VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris Rn. 26; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 26; wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 10 ZB 23.19 -, juris Rn. 5.
  • VG Hannover, 16.05.2023 - 12 B 5410/22

    Aufenthaltserlaubnis; Durchführungsbeschluss; Massenzustrom-RL; Sicherung des …

    Insbesondere sieht er die Aufnahme nicht nur von Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und deren Familienangehörigen vor, sondern auch von Staatenlosen bzw. Drittstaatsangehörigen, die in der Ukraine internationalen oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen oder sich aus anderen Gründen rechtmäßig dort aufgehalten haben, wie beispielsweise Studierende (vgl. zu Ukraine-Flüchtlingen OVG Berlin-Brandenbg., Beschl. vom 23.03.2023 - 11 S 8/23 -, juris; VG Frankfurt, Beschl. vom 16.01.2023 - 3 L 376/22 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. vom 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA -, juris; VG Dresden, Beschl. vom 03.11.2022 - 3 L 644/22 -, juris).

    Ob eine solche nationale Erweiterung des begünstigten Personenkreises eine gesetzliche Regelung erfordert oder eine im Benehmen mit den obersten Landesbehörden getroffene und als Verwaltungsvorschrift wirkende Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ausreicht (so VG Darmstadt, Beschl. vom 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA -, juris) oder das Länderrundschreiben des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat vom 05.09.2022 in der Fassung vom 20.09.2022 und in Verbindung mit den Erlassen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 25.04.2022 und 27.12.2022 die Voraussetzungen erfüllt (…zum Länderrundschreiben bejahend VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.10.2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 26), kann im Falle des Antragstellers allerdings dahinstehen, da der Antragsteller sicher und dauerhaft in sein Heimatland Türkei zurückkehren kann.

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat verweist (…Länderrundschreiben vom 05.09.2022 in der Fassung vom 20.09.2022, S. 8) hinsichtlich des anzuwendenden Maßstabs bei der Prüfung der sicheren und dauerhaften Rückkehr auf § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG (…VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.10.2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 30; VG Darmstadt, Beschl. vom 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA -, juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2024 - 18 B 1063/23

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche …

    Rn. 63 Vgl. dabei zum unionsrechtlichen Begriff der Dauerhaftigkeit: VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris, Rn. 28.
  • VGH Hessen, 13.05.2024 - 3 B 791/23

    Personeller Anwendungsbereich des § 24 Abs. 1 AufenthG

    Rn. 13 2. § 24 Abs. 1 AufenthG findet ausschließlich auf Vertriebene Anwendung, die nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG für die Mitgliedstaaten verbindlich durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 begünstigt werden (so zutreffend OVG Münster…, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 -, juris Rn. 19 ff.; VG Berlin…, Beschluss vom 18. März 2024 - 24 L 331/23 -, juris Rn. 13 …und Beschluss vom 6. März 2024 - 24 L 311/23 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Juli 2023 - 22 L 1063/23 -, juris Rn. 43; VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2023 - 11 S 8.23

    Vietnamesischer Staatsbürger - rechtmäßiger Daueraufenthalt in der Ukraine - …

    Rn. 8 Ob die in den genannten Schreiben des BMIH aufgeführten "Hinweise zu einzelnen für die Umsetzung wesentlichen Punkten" für die Ausländerbehörden im Einzelnen verbindlich sind (vgl. ablehnend VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 - juris, Rn. 22; vgl. auch VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA - juris, Rn.26), kann dahingestellt bleiben.
  • VG Darmstadt, 16.05.2023 - 6 L 2621/22

    Einreise- und Aufenthaltsverbot

    Inwieweit die Weisung des Bundesinnenministeriums vom 5. September 2022 letztendlich eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erweiterung des begünstigten Personenkreises sein kann (dies ablehnend VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris, Rn. 26) mag vorliegend dahinstehen, da der Antragsteller jedenfalls nicht genügend dargelegt hat, welche individuellen und konkreten Gründe einer sicheren und dauerhaften Rückkehr in sein Heimatland entgegenstehen könnten.

    Anhaltspunkte dafür, was unter einer sicheren und dauerhaften Rückkehr in diesem Sinne zu verstehen ist, lässt sich dem Art. 6 Abs. 2 der RL 2001/55/EG entnehmen, auf den § 24 Abs. 1 AufenthG verweist (VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA).

  • VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23

    Auswirkungen eines Asylantrags auf die Durchführung eines aufenthaltsrechtlichen …

    § 24 Abs. 1 AufenthG findet ausschließlich auf Vertriebene Anwendung, die nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG für die Mitgliedstaaten verbindlich durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 begünstigt werden (so zutreffend OVG Münster…, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 -, juris Rn. 19 ff.; VG Berlin…, Beschluss vom 18. März 2024 - 24 L 331/23 -, juris Rn. 13 …und Beschluss vom 6. März 2024 - 24 L 311/23 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Juli 2023 - 22 L 1063/23 -, juris Rn. 43; VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2024 - 11 S 1425/23

    Abgeleiteter vorübergehender Schutz für ukrainische Familienangehörige auf Grund …

    Ebenso kann die sich daran anschließende Frage offenbleiben, ob es sich hierbei um einen Schutz aufgrund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG handelte (das BMI scheint hiervon auszugehen; dies verneinend allerdings etwa OVG NRW…, Beschluss vom 29.06.2023 - 18 B 285/23 - juris Rn. 35 ff.; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 18.07.2023 - 22 L 1063/23 - juris Rn. 39 ff.; VG Darmstadt, Beschluss vom 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA - juris Rn. 26).
  • VG Berlin, 08.05.2024 - 11 L 265.24
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht der Fall, da die durch Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2001/55/EG geschaffene Möglichkeit, freiwillig weiteren Gruppen von Vertriebenen vorübergehenden Schutz im Sinne der Richtlinie zu gewähren, nach dem ausdrücklich formulierten Willen des bundesdeutschen (nationalen) Gesetzgebers ihre Umsetzung (ausschließlich) in § 23 AufenthG gefunden hat, dessen Absatz 3 - soweit gewollt - für einen Gleichauf des Rechtsregimes Sorge trägt (OVG Münster…, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 -, Rn. 46 ff. mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Nachweisen; ebenso VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris; VG Berlin, Beschlüsse vom 28. Februar 2024 - VG 24 L 174/23 - und vom 27. März 2024 - VG 19 L 61/24 - a.A. wohl BayVGH…, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 10 ZB 23.19 -, juris Rn. 5, VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 26 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2025 - 13 ME 193/25

    Aufenthaltserlaubnis; Asylantrag; Ukraine; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis …

    (2) Ob nach dem zuvor geltenden (und für Altfälle tlw. fortgeltenden, vgl. Nr. 4 letzter Satz des Länderrundschreibens v. 30.5.2024) sog. "Länderrundschreiben" des BMI, Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes vom 5. September 2022 eine ordnungsgemäße Umsetzung dieser den Mitgliedstaaten ermöglichten erweiternden Anwendung auf andere Personen erfolgt ist, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können (…vgl. dazu etwa OVG Bremen, Beschl. v. 6.6.2023 - 2 B 58/23 -, juris Rn. 20 ff. [bindend];… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 22 [nicht bindend] einerseits und Rn. 26 ff. [Hinweis auf Willen zu vorübergehender Schutzgewährung] andererseits; VG XXXstadt, Beschl. v. 10.2.2023 - 5 L 89/23.DA -, juris Rn. 26 [nicht bindend]), kann der Senat auch in diesem Verfahren dahinstehen lassen.
  • VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23

    Auswirkungen eines Asylantrags auf die Durchführung eines aufenthaltsrechtlichen …

  • OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23

    Entstehen der Wohnsitznahmeverpflichtung durch eine Zuweisungsentscheidung; …

  • VG Berlin, 30.10.2025 - 24 L 115.25
  • VG München, 30.09.2022 - M 12 S 22.4539
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