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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35398
VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20 (https://dejure.org/2020,35398)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29.09.2020 - 5 L 898/20 (https://dejure.org/2020,35398)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29. September 2020 - 5 L 898/20 (https://dejure.org/2020,35398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 82 BauG SL, § 30 Abs 1 BauGB, § 15 BauNVO, § 20 BauNVO
    Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienwohnhaus; Festsetzungen im Bebauungsplan zur Geschossigkeit; Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20
    Rn. 40 Auf den Fortbestand einer faktischen Ruhezone auf einem fremden Grundstück hat ein Nachbar keinen Anspruch, so dass er damit die Bebauung des Nachbargrundstücks nicht verhindern kann.[BVerwG, Urteil vom 28.09.2003 - 4 CN 3.02 -, BRS 66 Nr. 21][BVerwG, Urteil vom 28.09.2003 - 4 CN 3.02 -, BRS 66 Nr. 21] Aber auch in tatsächlicher Hinsicht soll der möglicherweise immissionsträchtige Garagenkomplex im Bereich vor der rückwärtigen Grenze des Grundstücks ... 27 errichtet werden; die Entfernung zum Grundstück A-Straße der Antragstellerin beträgt selbst von dessen nordöstlicher Grundstücksecke aus gemessen zur nächstgelegenen Garage etwas mehr als 25 m. Eine mögliche Verschlechterung oder der Wegfall der Aussicht begründen ebenso keinen Hinweis auf die Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens, weil es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern gibt.[BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, BauR 1981, 45, sowie Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85][BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, BauR 1981, 45, sowie Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85] Von einer erdrückenden Wirkung kann prinzipiell gleichfalls nicht schon dann ausgegangen werden, wenn ein Neubau höher wird als ein benachbartes vorhandenes Bauwerk.[BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12-geschossigen Neubau 15 m von einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186][BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12-geschossigen Neubau 15 m von einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186] Auch wenn das Grundstück der Antragstellerin durch das Vorhaben an Wert verlieren sollte, ist das daher vorliegend nicht zu berücksichtigen.[st. Rspr., vgl. nur Beschluss der Kammer vom 18.12.2014 - 5 L 2046/14 -][st. Rspr., vgl. nur Beschluss der Kammer vom 18.12.2014 - 5 L 2046/14 -] Einen allgemeinen Schutz dagegen, dass durch Vorgänge, die auf einem anderen Grundstück stattfinden, der Wert des eigenen Grundstücks sinkt, kennt die Rechtsordnung nicht.[BVerfG, Beschlüsse vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, BRS 71 Nr. 74, und vom 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, BVerfGE 105, 252 (277); BVerwG, Beschluss vom 17.02.1981 - 4 B 13.81 -, BRS 38 Nr. 183][BVerfG, Beschlüsse vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, BRS 71 Nr. 74, und vom 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, BVerfGE 105, 252 (277); BVerwG, Beschluss vom 17.02.1981 - 4 B 13.81 -, BRS 38 Nr. 183].

    Es besteht kein allgemeiner baurechtlicher Nachbarschutz dahin, dass Veränderungen in der baulichen Situation auf Nachbargrundstücken, auch wenn sie nachteilige Wirkungen begründen können, verhindert werden können.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.04.1989 - 4 B 72.89-][vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.04.1989 - 4 B 72.89-].

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20
    Rn. 21 Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme, das im qualifiziert beplanten Bereich (§ 30 Abs. 1 BauGB) grundsätzlich in § 15 BauNVO angesiedelt sei,[vgl. BVerwG, Urteil vom 05.08.1993 - 4 C 96.79-, BRS 40 Nr. 4][vgl. BVerwG, Urteil vom 05.08.1993 - 4 C 96.79-, BRS 40 Nr. 4] liege hier offensichtlich nicht vor.

    Für Vorhaben im Geltungsbereich eines - wie hier - qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB[Ginge man im Übrigen davon aus, dass der zugrunde liegende Bebauungsplan aus welchen Gründen auch immer unwirksam wäre, würde sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB bestimmen.][Ginge man im Übrigen davon aus, dass der zugrunde liegende Bebauungsplan aus welchen Gründen auch immer unwirksam wäre, würde sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB bestimmen.] findet das Rücksichtnahmegebot über § 15 BauNVO Eingang in die Zulässigkeitsprüfung.[vgl. BVerwG, Urteil vom 05.08.1983 - 4 C 96.79 -, juris][vgl. BVerwG, Urteil vom 05.08.1983 - 4 C 96.79 -, juris] Danach ist eine bauliche Anlage im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des jeweiligen Baugebiets widerspricht, oder wenn von ihr Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Befreiung von der Höchstgeschoßzahl - § 16 BauNVO, kein (über das …

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seien Festsetzungen eines Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung nicht per se drittschützend.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1995 - 4 B 52/95 -, BRS 57 Nr. 209][vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1995 - 4 B 52/95 -, BRS 57 Nr. 209] Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet seien, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hänge vom Willen der Gemeinde als Plangeber ab.[vgl. BVerwG, Urteil vom 09.08.2018 - 4 C 7/17 -, BVerwGE 162, 363, Rn. 14][vgl. BVerwG, Urteil vom 09.08.2018 - 4 C 7/17 -, BVerwGE 162, 363, Rn. 14] Stünden solche Festsetzungen nach der Konzeption des Plangebers in einem wechselseitigen, die Planbetroffenen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis, komme ihnen nach ihrem objektiven Gehalt Schutzfunktion zugunsten der an dem Austauschverhältnis beteiligten Grundstückseigentümer zu.

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung ließen in aller Regel den Gebietscharakter unberührt und hätten regelmäßig nur Auswirkungen auf das Baugrundstück und die unmittelbar anschließenden Nachbargrundstücke, weshalb grundsätzlich zum Schutz des Nachbarn das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichend sei.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1995 - 4 B 52.95 -, a.a.O.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1995 - 4 B 52.95 -, a.a.O.] Dies gelte gleichermaßen für die Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Bauweise.[vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 25.06.2019 - 2 Bs 100/19-, juris, Rn. 30][vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 25.06.2019 - 2 Bs 100/19-, juris, Rn. 30] So sei es auch hier.

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seien Festsetzungen eines Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung nicht per se drittschützend.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1995 - 4 B 52/95 -, BRS 57 Nr. 209][vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1995 - 4 B 52/95 -, BRS 57 Nr. 209] Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet seien, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hänge vom Willen der Gemeinde als Plangeber ab.[vgl. BVerwG, Urteil vom 09.08.2018 - 4 C 7/17 -, BVerwGE 162, 363, Rn. 14][vgl. BVerwG, Urteil vom 09.08.2018 - 4 C 7/17 -, BVerwGE 162, 363, Rn. 14] Stünden solche Festsetzungen nach der Konzeption des Plangebers in einem wechselseitigen, die Planbetroffenen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis, komme ihnen nach ihrem objektiven Gehalt Schutzfunktion zugunsten der an dem Austauschverhältnis beteiligten Grundstückseigentümer zu.

    Daraus folge unmittelbar, dass der einzelne Eigentümer die Maßfestsetzungen aus einer eigenen Rechtsposition heraus auch klageweise verteidigen könne.[vgl. BVerwG, Urteil vom 09.08.2018 - 4 C 7/17-, BVerwGE 162, 363, Rn. 15][vgl. BVerwG, Urteil vom 09.08.2018 - 4 C 7/17-, BVerwGE 162, 363, Rn. 15] Letzteres sei hier nicht der Fall.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20
    Rn. 40 Auf den Fortbestand einer faktischen Ruhezone auf einem fremden Grundstück hat ein Nachbar keinen Anspruch, so dass er damit die Bebauung des Nachbargrundstücks nicht verhindern kann.[BVerwG, Urteil vom 28.09.2003 - 4 CN 3.02 -, BRS 66 Nr. 21][BVerwG, Urteil vom 28.09.2003 - 4 CN 3.02 -, BRS 66 Nr. 21] Aber auch in tatsächlicher Hinsicht soll der möglicherweise immissionsträchtige Garagenkomplex im Bereich vor der rückwärtigen Grenze des Grundstücks ... 27 errichtet werden; die Entfernung zum Grundstück A-Straße der Antragstellerin beträgt selbst von dessen nordöstlicher Grundstücksecke aus gemessen zur nächstgelegenen Garage etwas mehr als 25 m. Eine mögliche Verschlechterung oder der Wegfall der Aussicht begründen ebenso keinen Hinweis auf die Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens, weil es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern gibt.[BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, BauR 1981, 45, sowie Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85][BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, BauR 1981, 45, sowie Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85] Von einer erdrückenden Wirkung kann prinzipiell gleichfalls nicht schon dann ausgegangen werden, wenn ein Neubau höher wird als ein benachbartes vorhandenes Bauwerk.[BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12-geschossigen Neubau 15 m von einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186][BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12-geschossigen Neubau 15 m von einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186] Auch wenn das Grundstück der Antragstellerin durch das Vorhaben an Wert verlieren sollte, ist das daher vorliegend nicht zu berücksichtigen.[st. Rspr., vgl. nur Beschluss der Kammer vom 18.12.2014 - 5 L 2046/14 -][st. Rspr., vgl. nur Beschluss der Kammer vom 18.12.2014 - 5 L 2046/14 -] Einen allgemeinen Schutz dagegen, dass durch Vorgänge, die auf einem anderen Grundstück stattfinden, der Wert des eigenen Grundstücks sinkt, kennt die Rechtsordnung nicht.[BVerfG, Beschlüsse vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, BRS 71 Nr. 74, und vom 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, BVerfGE 105, 252 (277); BVerwG, Beschluss vom 17.02.1981 - 4 B 13.81 -, BRS 38 Nr. 183][BVerfG, Beschlüsse vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, BRS 71 Nr. 74, und vom 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, BVerfGE 105, 252 (277); BVerwG, Beschluss vom 17.02.1981 - 4 B 13.81 -, BRS 38 Nr. 183].
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20
    Allerdings ist das Rücksichtnahmegebot im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind.[BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BauR 1999, 615, m.w.N.; vgl. zum Verhältnis des Rücksichtnahmegebotes zu den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften auch: Mampel, Drittschutz durch das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme - Aus dem Irrgarten in den Ziergarten -, DVBl 2000, 1830][BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BauR 1999, 615, m.w.N.; vgl. zum Verhältnis des Rücksichtnahmegebotes zu den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften auch: Mampel, Drittschutz durch das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme - Aus dem Irrgarten in den Ziergarten -, DVBl 2000, 1830] Die Wahrung der Abstandsflächen gemäß §§ 7, 8 LBO erscheint aber vorliegend offenkundig und wird auch von der Antragstellerin nicht bzw. nicht substantiiert gerügt; der Abstand der rückwärtigen Gebäudeaußenwand zum Grundstück der Antragstellerin wird mit 12, 35 m angegeben, der Grenzabstand der rückwärtigen Terrasse der nächstgelegenen Erdgeschosswohnung ("Wohnung 3") beträgt (herausgemessen) ca. 9,20 m.[Bauzeichnungen Bl. 42 f. d.A.][Bauzeichnungen Bl. 42 f. d.A.] Für die Anwendung des Rücksichtnahmegebots ist indes dann kein Raum, wenn, wie hier, die durch das Gebot der Rücksichtnahme geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt.[vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; vgl. auch Urteil der Kammer vom 17.07.2019 - 5 K 1193/18 -, m.w.N.][vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; vgl. auch Urteil der Kammer vom 17.07.2019 - 5 K 1193/18 -, m.w.N.].
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20
    Je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung desjenigen ist, dem die Rücksichtnahme zugute kommt, umso mehr kann an Rücksichtnahme verlangt werden, je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht der Bauherr Rücksicht zu nehmen.[vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, juris][vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, juris].
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20
    Rn. 40 Auf den Fortbestand einer faktischen Ruhezone auf einem fremden Grundstück hat ein Nachbar keinen Anspruch, so dass er damit die Bebauung des Nachbargrundstücks nicht verhindern kann.[BVerwG, Urteil vom 28.09.2003 - 4 CN 3.02 -, BRS 66 Nr. 21][BVerwG, Urteil vom 28.09.2003 - 4 CN 3.02 -, BRS 66 Nr. 21] Aber auch in tatsächlicher Hinsicht soll der möglicherweise immissionsträchtige Garagenkomplex im Bereich vor der rückwärtigen Grenze des Grundstücks ... 27 errichtet werden; die Entfernung zum Grundstück A-Straße der Antragstellerin beträgt selbst von dessen nordöstlicher Grundstücksecke aus gemessen zur nächstgelegenen Garage etwas mehr als 25 m. Eine mögliche Verschlechterung oder der Wegfall der Aussicht begründen ebenso keinen Hinweis auf die Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens, weil es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern gibt.[BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, BauR 1981, 45, sowie Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85][BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, BauR 1981, 45, sowie Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85] Von einer erdrückenden Wirkung kann prinzipiell gleichfalls nicht schon dann ausgegangen werden, wenn ein Neubau höher wird als ein benachbartes vorhandenes Bauwerk.[BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12-geschossigen Neubau 15 m von einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186][BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12-geschossigen Neubau 15 m von einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186] Auch wenn das Grundstück der Antragstellerin durch das Vorhaben an Wert verlieren sollte, ist das daher vorliegend nicht zu berücksichtigen.[st. Rspr., vgl. nur Beschluss der Kammer vom 18.12.2014 - 5 L 2046/14 -][st. Rspr., vgl. nur Beschluss der Kammer vom 18.12.2014 - 5 L 2046/14 -] Einen allgemeinen Schutz dagegen, dass durch Vorgänge, die auf einem anderen Grundstück stattfinden, der Wert des eigenen Grundstücks sinkt, kennt die Rechtsordnung nicht.[BVerfG, Beschlüsse vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, BRS 71 Nr. 74, und vom 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, BVerfGE 105, 252 (277); BVerwG, Beschluss vom 17.02.1981 - 4 B 13.81 -, BRS 38 Nr. 183][BVerfG, Beschlüsse vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, BRS 71 Nr. 74, und vom 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, BVerfGE 105, 252 (277); BVerwG, Beschluss vom 17.02.1981 - 4 B 13.81 -, BRS 38 Nr. 183].
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20
    Allerdings ist das Rücksichtnahmegebot im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind.[BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BauR 1999, 615, m.w.N.; vgl. zum Verhältnis des Rücksichtnahmegebotes zu den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften auch: Mampel, Drittschutz durch das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme - Aus dem Irrgarten in den Ziergarten -, DVBl 2000, 1830][BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BauR 1999, 615, m.w.N.; vgl. zum Verhältnis des Rücksichtnahmegebotes zu den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften auch: Mampel, Drittschutz durch das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme - Aus dem Irrgarten in den Ziergarten -, DVBl 2000, 1830] Die Wahrung der Abstandsflächen gemäß §§ 7, 8 LBO erscheint aber vorliegend offenkundig und wird auch von der Antragstellerin nicht bzw. nicht substantiiert gerügt; der Abstand der rückwärtigen Gebäudeaußenwand zum Grundstück der Antragstellerin wird mit 12, 35 m angegeben, der Grenzabstand der rückwärtigen Terrasse der nächstgelegenen Erdgeschosswohnung ("Wohnung 3") beträgt (herausgemessen) ca. 9,20 m.[Bauzeichnungen Bl. 42 f. d.A.][Bauzeichnungen Bl. 42 f. d.A.] Für die Anwendung des Rücksichtnahmegebots ist indes dann kein Raum, wenn, wie hier, die durch das Gebot der Rücksichtnahme geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt.[vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; vgl. auch Urteil der Kammer vom 17.07.2019 - 5 K 1193/18 -, m.w.N.][vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; vgl. auch Urteil der Kammer vom 17.07.2019 - 5 K 1193/18 -, m.w.N.].
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20
    Rn. 40 Auf den Fortbestand einer faktischen Ruhezone auf einem fremden Grundstück hat ein Nachbar keinen Anspruch, so dass er damit die Bebauung des Nachbargrundstücks nicht verhindern kann.[BVerwG, Urteil vom 28.09.2003 - 4 CN 3.02 -, BRS 66 Nr. 21][BVerwG, Urteil vom 28.09.2003 - 4 CN 3.02 -, BRS 66 Nr. 21] Aber auch in tatsächlicher Hinsicht soll der möglicherweise immissionsträchtige Garagenkomplex im Bereich vor der rückwärtigen Grenze des Grundstücks ... 27 errichtet werden; die Entfernung zum Grundstück A-Straße der Antragstellerin beträgt selbst von dessen nordöstlicher Grundstücksecke aus gemessen zur nächstgelegenen Garage etwas mehr als 25 m. Eine mögliche Verschlechterung oder der Wegfall der Aussicht begründen ebenso keinen Hinweis auf die Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens, weil es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern gibt.[BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, BauR 1981, 45, sowie Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85][BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, BauR 1981, 45, sowie Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85] Von einer erdrückenden Wirkung kann prinzipiell gleichfalls nicht schon dann ausgegangen werden, wenn ein Neubau höher wird als ein benachbartes vorhandenes Bauwerk.[BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12-geschossigen Neubau 15 m von einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186][BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12-geschossigen Neubau 15 m von einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186] Auch wenn das Grundstück der Antragstellerin durch das Vorhaben an Wert verlieren sollte, ist das daher vorliegend nicht zu berücksichtigen.[st. Rspr., vgl. nur Beschluss der Kammer vom 18.12.2014 - 5 L 2046/14 -][st. Rspr., vgl. nur Beschluss der Kammer vom 18.12.2014 - 5 L 2046/14 -] Einen allgemeinen Schutz dagegen, dass durch Vorgänge, die auf einem anderen Grundstück stattfinden, der Wert des eigenen Grundstücks sinkt, kennt die Rechtsordnung nicht.[BVerfG, Beschlüsse vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, BRS 71 Nr. 74, und vom 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, BVerfGE 105, 252 (277); BVerwG, Beschluss vom 17.02.1981 - 4 B 13.81 -, BRS 38 Nr. 183][BVerfG, Beschlüsse vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, BRS 71 Nr. 74, und vom 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, BVerfGE 105, 252 (277); BVerwG, Beschluss vom 17.02.1981 - 4 B 13.81 -, BRS 38 Nr. 183].
  • OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz; …

  • OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Funktionslosigkeit des Bebauungsplans

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Mobilfunksendeanlage

  • OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14

    Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus; Entsprechung …

  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …

  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln; …

  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen …

  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen …

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 15 ZB 14.1108

    Ausnahme vom Verbot von Geländeveränderungen

  • OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10

    Rücksichtnahmepflicht einer bis an die seitliche Grenze reichenden Dachterrasse …

  • OVG Saarland, 19.10.2008 - 2 B 347/08

    Nachbarschutz gegen Kfz-Werkstatt

  • OVG Saarland, 21.08.1997 - 2 W 2/97

    Bauliche Anlage; Sofort vollziehbare Baugenehmigung; Nachbarinteresse; Aussetzung …

  • VGH Bayern, 29.08.2006 - 15 CS 06.1943
  • BVerwG, 17.02.1981 - 4 B 13.81
  • VG Saarlouis, 25.06.2019 - 5 L 799/19

    Im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung für einen Carport, der …

  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 333/10

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

  • OVG Saarland, 04.01.2019 - 2 B 344/18

    Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Garage und …

  • OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10

    Nachbarklage gegen vereinfachte Baugenehmigung-Carportanlage

  • OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05

    Nachbarklage gegen grenzständiges Mehrfamilienhaus

  • VG Saarlouis, 21.07.2009 - 5 L 419/09

    Nachbarrechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

  • OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91

    Bauschein; Sofortige Vollziehung; Aussetzung der sofortigen Vollziehung; …

  • VG Saarlouis, 06.01.2016 - 5 L 1961/15

    Rechtsschutz gegen eine Befreiung bei genehmigungsfreien Vorhaben; Nachbarschutz; …

  • OVG Thüringen, 11.08.2021 - 1 KO 214/19

    Prüfung des Rücksichtnahmegebotes in Bauvorbescheidsverfahren

    Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist das Gebot der Rücksichtnahme als Bestandteil des Einfügens der ersten Prüfalternative - das heißt, das Vorhaben hält sich nach der Art der baulichen Nutzung im vorgefundenen Rahmen, fügt sich gleichwohl nicht ein, wenn es nicht die erforderliche Rücksichtnahme aufweist - einzuordnen, es geht in dem Begriff des Einfügens auf und seine Beachtung gehört zum Tatbestandsmerkmal des Einfügens im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB (grundlegend: Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75; Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369/385 f.; Urteil vom 18.10.1985 - 4 C 19.82; Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85;… Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128/98 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 20.04.2000 - 4 B 25/00 - juris Rn. 8;… Urteil vom 05.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21;… Urteil vom 19.03.2015 - 4 C 12/14 - juris Rn. 9; ebenso in der Rechtsprechung außerdem HessVGH…, Beschluss vom 03.06.2020 - 3 B 2322/19 - juris Rn. 20; OVG Sachsen…, Beschluss vom 13.02.2020 - 1 B 283/19 - juris Rn. 33; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15.02.2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 19; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 25.02.2021 - 8 B 10077/21 - juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 25.04.2007 - 2 B 16.05 - juris Rn. 19; VG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 20.05.2012 - 2 B 20/21 - juris Rn. 14; VG Saarland, Beschluss vom 29.09.2020 - 5 L 898/20 - juris Rn. 39; BayVGH…, Urteil vom 09.09.1999 - 1 B 96.3475 - juris Rn. 24, 25, wonach das Rücksichtnahmegebot zwingend zu prüfen ist; vgl. auch VG München…, Urteil vom 19.01.2015 - M 8 K 14.90 - juris Rn. 178, 190 ff.).
  • VG Köln, 24.06.2021 - 8 K 6515/19
    Rn. 102 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris, Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 8 S 1661/04 -, NVwZ-RR 2005, 89 (90); VG Köln, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 2 L 1613/00 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 L 898/20 -, juris, Rn. 41 m. w. N.
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