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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,69095
VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21.NW (https://dejure.org/2021,69095)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01.10.2021 - 5 L 979/21.NW (https://dejure.org/2021,69095)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01. Oktober 2021 - 5 L 979/21.NW (https://dejure.org/2021,69095)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 1 PolG RP, § 1906 BGB, § 11 Abs 1 PsychKG RP 2021, § 67 SGB 12, § 68 SGB 12
    Unterbringung einer obdachlosen Person, von der aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 S 2192/19

    Unterbringung von Obdachlosen

    Auszug aus VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
    Die Obdachlosigkeit bemisst sich allein nach objektiven Kriterien, so dass es nicht darauf ankommt, worauf sie zurückzuführen ist und insbesondere nicht darauf, ob den Betroffenen an ihrem Eintritt ein Verschulden trifft (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, Rn. 9, juris).

    Denn wer aufgrund freiwilligen selbstbestimmten Willensentschlusses ohne "Dach über dem Kopf" leben will, stellt in der Regel keine polizeiliche Gefahr dar, die mit Mitteln des polizeilichen Obdachlosenrechts zu beseitigen ist (OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 3 M 92/09 -, Rn. 11, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, Rn. 9, juris).

    So war ein Brand in der Gemeinschaftsküche und ein Wassereintritt in den Kellerräumen der Unterkunft durch Überflutung des gemeinschaftlichen Badezimmers verursacht worden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, Rn. 15 - 16, juris).

    Rn. 29 2.2.2. Einigkeit herrscht in der Rechtsprechung dahingehend, dass eine obdachlosenrechtliche Unterbringung dann ausgeschlossen ist, wenn festgestellt wird, dass von einer obdachlosen Person aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht (OVG Bremen…, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 1 B 432/20 -, Rn. 7, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, Rn. 15 - 16, juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 06. August 2015 - 4 C 15.1578 -, Rn. 14, juris; VG Osnabrück…, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, Rn. 4, juris).

    Die Gewährung und Sicherung der Unterkunft auf Dauer ist, soweit sich ein Hilfebedürftiger nicht selbst helfen kann und die Hilfe nicht von anderen erhält, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Träger der Sozialhilfe, nicht aber der Ortspolizeibehörde (st. Rspr., vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, Rn. 17, juris m.w.N.).

    Im Verhältnis hierzu ist, wie ausgeführt, die obdachlosenrechtliche Unterbringung nach Polizeirecht nachrangig, da sie nur der vorübergehenden Versorgung mit Wohnraum dient (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, Rn. 17 - 22, juris).

  • VGH Bayern, 06.08.2015 - 4 C 15.1578

    Prozesskostenhilfe; Obdachlosenunterbringung; psychische Erkrankung; fehlende …

    Auszug aus VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
    Dabei darf vor dem Hintergrund, dass die für die Unterbringung Obdachloser zuständigen Behörden auch oftmals mit schwierigen Persönlichkeiten umgehen müssen, gewiss kein kleinlicher Maßstab angelegt werden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 06. August 2015 - 4 C 15.1578 -, Rn. 13, juris).

    Der Bayerische VGH urteilte eine fehlende Unterbringungsfähigkeit für eine obdachlose Person aus, die ein Messer nach einer anderen Person geworfen und die Unterkunft unter Einsatz massiver Gewalttätigkeit wiederholt beschädigt und Einrichtungsteile wie (fremde) Türen zerlegt hatte (Bayerischer VGH, Beschluss vom 06. August 2015 - 4 C 15.1578 -, Rn. 14, juris).

    Rn. 29 2.2.2. Einigkeit herrscht in der Rechtsprechung dahingehend, dass eine obdachlosenrechtliche Unterbringung dann ausgeschlossen ist, wenn festgestellt wird, dass von einer obdachlosen Person aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht (OVG Bremen…, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 1 B 432/20 -, Rn. 7, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, Rn. 15 - 16, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06. August 2015 - 4 C 15.1578 -, Rn. 14, juris; VG Osnabrück…, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, Rn. 4, juris).

    In einem solchen Fall können es die für die Obdachlosenunterbringung zuständigen Behörden nicht leisten, gewalttätige psychisch Kranke, die sich nicht ansatzweise in die Ordnung einer Obdachlosenunterkunft einfügen können und hinsichtlich deren Verfehlungen Strafverfahren und Ermittlungsverfahren regelmäßig wegen mangelnder Schuldfähigkeit eingestellt werden, in ihren Einrichtungen unterzubringen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 06. August 2015 - 4 C 15.1578 -, Rn. 14, juris; VG Osnabrück…, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, Rn. 4, juris).

  • VG Osnabrück, 13.03.2015 - 6 B 10/15

    Obdachlosigkeit; Psychische Erkrankung; Unterbringungsfähigkeit; …

    Auszug aus VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
    Das Verwaltungsgericht Osnabrück sah eine fehlende Unterbringungsfähigkeit bei einer Person als gegeben an, die wiederholt strafrechtlich relevante Handlungen zulasten ihrer Mitbewohner tätigte (insbesondere wiederholte Beleidigungen und Bedrohungen, daneben auch Sachbeschädigung und Körperverletzung), eine Nachbarin bedrohte, mehrfach Bedienstete der Ordnungsbehörde beleidigte und bedrohte und durch ihr Verhalten diverse Polizeieinsätze ausgelöst hatte (VG Osnabrück, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, Rn. 4, juris).

    Rn. 29 2.2.2. Einigkeit herrscht in der Rechtsprechung dahingehend, dass eine obdachlosenrechtliche Unterbringung dann ausgeschlossen ist, wenn festgestellt wird, dass von einer obdachlosen Person aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht (OVG Bremen…, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 1 B 432/20 -, Rn. 7, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, Rn. 15 - 16, juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 06. August 2015 - 4 C 15.1578 -, Rn. 14, juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, Rn. 4, juris).

    In einem solchen Fall können es die für die Obdachlosenunterbringung zuständigen Behörden nicht leisten, gewalttätige psychisch Kranke, die sich nicht ansatzweise in die Ordnung einer Obdachlosenunterkunft einfügen können und hinsichtlich deren Verfehlungen Strafverfahren und Ermittlungsverfahren regelmäßig wegen mangelnder Schuldfähigkeit eingestellt werden, in ihren Einrichtungen unterzubringen (Bayerischer VGH…, Beschluss vom 06. August 2015 - 4 C 15.1578 -, Rn. 14, juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, Rn. 4, juris).

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 4 CS 17.1450

    Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

    Auszug aus VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
    Auch ein unangepasstes oder nicht sozialadäquates Verhalten der obdachlosen Person ändert an dieser grundsätzlichen Verpflichtung, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 27. Dezember 2017 - 4 CS 17.1450 - (…Rn. 13, juris) klargestellt hat, nichts.
  • VG Osnabrück, 04.05.2012 - 6 B 44/12

    Unterbringung eines Obdachlosen nach erteiltem Hausverbot für …

    Auszug aus VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
    Rn. 26 Keine fehlende Unterbringungsfähigkeit sah das Verwaltungsgericht Osnabrück hingegen bei einer obdachlosen Person, die körperliche Gewalt gegen Sachen anwendete, Mitarbeiter der Ordnungsbehörde beleidigte, Beschädigungen in der Unterkunft anrichtete und die übrigen in der Einrichtung untergebrachten Personen erheblich störte und belästigte (VG Osnabrück, Beschluss vom 04. Mai 2012 - 6 B 44/12 -, Rn. 31, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2019 - 9 B 882/19

    Zurückweisung einer Beschwerde in einem Verfahren bzgl. der Unterbringung einer …

    Auszug aus VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
    Die Ordnungsbehörde gewährleistet damit gewissermaßen die letzte Absicherung innerhalb des sozialen und ordnungsrechtlichen Systems (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 9 B 882/19 -, juris).
  • OVG Bremen, 15.12.2020 - 1 B 432/20
    Auszug aus VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
    Rn. 29 2.2.2. Einigkeit herrscht in der Rechtsprechung dahingehend, dass eine obdachlosenrechtliche Unterbringung dann ausgeschlossen ist, wenn festgestellt wird, dass von einer obdachlosen Person aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht (OVG Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 1 B 432/20 -, Rn. 7, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 -, Rn. 15 - 16, juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 06. August 2015 - 4 C 15.1578 -, Rn. 14, juris; VG Osnabrück…, Beschluss vom 13. März 2015 - 6 B 10/15 -, Rn. 4, juris).
  • OVG Bremen, 07.02.2013 - 1 B 1/13

    Obdachlosigkeit von Unionsbürgern - Obdachlosigkeit; rumänische Staatsbürger; …

    Auszug aus VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
    Unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. hierzu VG Neustadt/Weinstraße…, Beschluss vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW -, Rn. 17 , juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 B 1/13 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen…, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 B 358/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.), zu deren Abwendung die Antragsgegnerin verpflichtet ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 - 6 S 2448/18

    Änderung einer Verwaltungspraxis bezüglich der einzelfallbezogenen Erteilung …

    Auszug aus VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
    Wird eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, ist des Weiteren erforderlich, dass mit einer qualifiziert hohen Wahrscheinlichkeit das Bestehen eines materiellen Anspruchs festgestellt wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 6 S 2448/18 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Sachsen, 26.01.2016 - 3 B 358/15

    Obdachlosigkeit; Unterbringung; örtliche Zuständigkeit; Ort des gewöhnlichen …

    Auszug aus VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
    Unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. hierzu VG Neustadt/Weinstraße…, Beschluss vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW -, Rn. 17 , juris; OVG Bremen…, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 B 1/13 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 B 358/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.), zu deren Abwendung die Antragsgegnerin verpflichtet ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2009 - 3 M 92/09

    Prognose über Dauer der Unterbringung bei Zuweisung einer Notunterkunft

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2018 - 7 B 10607/18

    Umwidmung der Ergebnisse erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

  • VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17

    Aufgabe der Obdachlosenbehörde; Bemessung der Androhungsfrist; Fristsetzung auf …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 10 B 10645/00
  • VG Bayreuth, 10.07.2017 - B 1 S 17.510
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2024 - 1 S 816/24

    Unterbringungsunfähigkeit eines Obdachlosen

    Denn auch wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Obdachlosen nach den Bestimmungen des § 1831 Abs. 1 BGB oder des PsychKHG erfüllt sind, besteht die Verpflichtung der Ordnungsbehörde, eine drohende Obdachlosigkeit mit den Mitteln des Polizeirechts zu verhindern, solange fort, bis eine derartige Unterbringung stattgefunden hat (Senat, Beschl. v. 01.09.2023 - 1 S 1210/23 - BA S. 13; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 10.07.2019 - 9 B 882/19 - juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 01.10.2021 - 5 L 979/21.NW - juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2024 - 1 S 1038/24

    Eilantrag gegen eine obdachlosenrechtliche Verfügung; Rechtsweg

    Denn auch wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Obdachlosen nach den Bestimmungen des § 1831 Abs. 1 BGB oder des PsychKHG erfüllt sind, besteht die Verpflichtung der Ordnungsbehörde, eine drohende Obdachlosigkeit mit den Mitteln des Polizeirechts zu verhindern, solange fort, bis eine derartige Unterbringung stattgefunden hat (Senat, Beschl. v. 01.09.2023 - 1 S 1210/23 - BA S. 13;… Beschl. v. 23.07.2024 - 1 S 816/24 - juris Rn. 16 ; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 10.07.2019 - 9 B 882/19 - juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 01.10.2021 - 5 L 979/21.NW - juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2023 - 1 S 1210/23
    Denn auch wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Obdachlosen nach den Bestimmungen des § 1831 Abs. 1 BGB oder des PsychKHG erfüllt sind, besteht die Verpflichtung der Ordnungsbehörde, eine drohende Obdachlosigkeit mit den Mitteln des Polizeirechts zu verhindern, solange fort, bis eine derartige Unterbringung stattgefunden hat (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 10.07.2019 - 9 B 882/19 - juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 01.10.2021 - 5 L 979/21.NW - juris Rn. 33).
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