Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Achtes Kapitel - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 - 69) |
1Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. 2Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften dieses Buches oder des Achten und Neunten Buches gedeckt wird, gehen diese der Leistung nach Satz 1 vor.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23.12.2016
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) | 23.12.2016 |
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Rechtsprechung zu § 67 SGB XII
480 Entscheidungen zu § 67 SGB XII in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2021 - L 8 SO 50/18
Übernahme von Kosten der Unterkunft für die Zeit einer Inhaftierung; Besondere ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2026 - L 8 SO 19/26
Kein Anspruch der fünfköpfigen Familie als Antragsteller auf Hilfe zur ...
- SG Duisburg, 02.02.2018 - S 48 SO 588/17
Übernahme von Mietkosten zum Erhalt der Wohnung anlässlich einer Haftverbüßung
- SG Wiesbaden, 02.05.2018 - S 29 SO 67/14
Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2024 - L 8 SO 121/24
Einrichtungskette; Ermessensfehlgebrauch; Fiktionsbescheinigung; Folgenabwägung; ...
- SG Lüneburg, 28.01.2025 - S 19 AS 44/22
Übernahme der Kosten der Unterkunft während des Aufenthalts in einer Einrichtung ...
- VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
Unterbringung einer obdachlosen Person, von der aufgrund einer psychischen ...
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2025 - L 2 SO 3420/25
Sozialhilfe - Leistungsausschluss für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht - Ausnahme ...
- LSG Bayern, 27.06.2025 - L 8 SO 244/24
Kosten einer Zwangsräumung einer Wohnung
Zum selben Verfahren:
- BSG, 19.05.2026 - B 8 SO 59/25 BH
Übernahme der Kosten der Zwangsräumung der Mietwohnung i.R.d. Leistungen für ...
- BSG, 19.05.2026 - B 8 SO 59/25 BH
§ 67 SGB XII in Nachschlagewerken
- § 67 SGB XII wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Sozialhilfe
Wohnungsangelegenheiten
Querverweise
Auf § 67 SGB XII verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Leistungen der Sozialhilfe
- Grundsätze der Leistungen
- § 8 (Leistungen)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- § 69 (Verordnungsermächtigung)
- Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
- Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- § 97 (Sachliche Zuständigkeit)
- Statistik
- Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
- § 121 (Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel)