Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Fünfzehntes Kapitel - Statistik (§§ 121 - 129) |
Erster Abschnitt - Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel (§§ 121 - 128) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/__paste_norm__.html)
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Zur Beurteilung der Auswirkungen des Dritten und Fünften bis Neunten Kapitels und zu deren Fortentwicklung werden Erhebungen über
1. | die Leistungsberechtigten, denen | ||
a) | Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40), | ||
b) | Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 bis 52), | ||
c) | (weggefallen) | ||
d) | Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66), | ||
e) | Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel (§§ 67 bis 69) und | ||
f) | Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 bis 74) | ||
geleistet wird, | |||
2. | die Einnahmen und Ausgaben der Träger der Sozialhilfe nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel |
als Bundesstatistik durchgeführt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23.12.2016
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2020 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) | 23.12.2016 | |
01.01.2015 | Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 20.12.2012 | |
07.12.2006 | Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 02.12.2006 |
§ 121Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
§ 122Erhebungsmerkmale
§ 123Hilfsmerkmale
§ 124Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte
§ 125Auskunftspflicht
§ 126Übermittlung, Veröffentlichung
§ 127Übermittlung an Kommunen
§ 128Zusatzerhebungen
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Rechtsprechung zu § 121 SGB XII
Entscheidung zu § 121 SGB XII in unserer Datenbank:
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - VerfGH 17/08
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