Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Drittes Kapitel - Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 - 40) |
Siebter Abschnitt - Verordnungsermächtigung (§ 40) |
1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. | den für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 maßgeblichen Prozentsatz zu bestimmen und | |
2. | die Anlagen zu den §§ 28 und 34 um die sich durch die Fortschreibung nach Nummer 1 zum 1. Januar eines Jahres ergebenden Regelbedarfsstufen sowie um die sich aus der Fortschreibung nach § 34 Absatz 3a Satz 1 und 2 ergebenden Teilbeträge zu ergänzen. |
2Der Vomhundertsatz nach Satz 1 Nummer 1 ist auf zwei Dezimalstellen zu berechnen; die zweite Dezimalstelle ist um eins zu erhöhen, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Ziffern von 5 bis 9 ergibt. 3Die Bestimmungen nach Satz 1 erfolgen bis spätestens zum Ablauf des 31. Oktober des jeweiligen Jahres.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) vom 29.04.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2020 | Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) | 29.04.2019 | |
01.01.2017 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 22.12.2016 | |
01.01.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 | |
08.11.2006 | Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.10.2006 |
Rechtsprechung zu § 40 SGB XII
294 Entscheidungen zu § 40 SGB XII in unserer Datenbank:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - L 2 AS 330/22
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 AY 21/19
Zur Verfassungswidrigkeit der für das Jahr 2018 festgesetzten Geldbeträge zur ...
- LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
Anspruch Alleinstehender in Gemeinschaftsunterkünften auf Gewährung sog. ...
- LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 335/18
Zur Ermittlung der Regelbedarfe nach Stufe 1 für 2017 und 2018 entsprechend den ...
- SG Hildesheim, 10.07.2020 - S 42 AY 112/19
Fortschreibung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG a.F. folgt nicht aus dem ...
- SG Düsseldorf, 13.04.2021 - S 17 AY 21/20
Sozialgericht legt Bundesverfassungsgericht Frage zur Höhe der Leistungen für ...
- BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R Corona
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - ...
- LSG Hessen, 10.03.2021 - L 6 AS 439/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Frankfurt/Main, 14.01.2020 - S 30 AY 26/19
AsylbLG-Bedarfsstufe 1 statt 2 in Gemeinschaftsunterkünften
- VG Berlin, 04.09.2019 - 2 K 111.18
Antrag auf Einbürgerung
Querverweise
Auf § 40 SGB XII verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Leistungen der Sozialhilfe
- Grundsätze der Leistungen
- § 8 (Leistungen)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
- § 29 (Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze)
- Bildung und Teilhabe
- § 34 (Bedarfe für Bildung und Teilhabe)
- Statistik
- Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
- § 121 (Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel)
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 134 (Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufe 6)
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Leistungen
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- § 20 (Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts)