Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 LA 141/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 77 Abs 2 S 2 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, § 138 Nr 3 VwGO, § 101 Abs 1 VwGO
Asylrechtsklageverfahren; Voraussetzungen einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Antrag auf Durchführung einer solchen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag; mündlich; Prozesshandlung; Verhandlung; Asylrecht - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
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Antrag; mündlich; Prozesshandlung; Verhandlung; Asylrecht - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 09.11.2023 - 10 A 665/23
- OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 LA 141/23
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08
Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 LA 141/23
Rn. 12 Abgesehen davon kann sich auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 2008 - 1 B 3.08 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10
Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 LA 141/23
Dies ist vor allem dann nicht erforderlich, wenn das Vorbringen nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2010 - 5 B 4.10 -, juris Rn. 4). - BVerwG, 01.09.2020 - 4 B 12.20
Einbeziehung eines Änderungsbescheids in das gerichtliche Verfahren; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 LA 141/23
Der Antrag auf mündliche Verhandlung gemäß § 77 Abs. 2 Satz 2 AsylG ist eine einseitige gestaltende Prozesshandlung und muss daher - nicht anders als bei dem Einverständnis gemäß § 101 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2020 - 4 B 12.20 -, juris Rn. 9) - klar, eindeutig und vorbehaltlos gestellt sein. - BVerwG, 15.09.2008 - 1 C 12.08
Ausweisung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung; Mündlichkeitsprinzip; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 LA 141/23
Eine solche Verfahrensweise verstößt gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn mündlich hätte verhandelt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. September 2008 - 1 C 12.08 -, juris Rn. 10). - OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2017 - 2 LA 51/16
Beweislastverteilung im Dienstunfallrecht bei Rücknahme von Bescheiden
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 LA 141/23
Der Zulassungsgrund verlangt, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist ( OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 2 LA 51/16 -, juris Rn. 7 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht auf eine beabsichtigte Asylentscheidung …
Rn. 11 Der von der Klägerin geltend gemachte Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs läge nur dann vor, wenn mündlich hätte verhandelt werden müssen (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 28. November 2023 - A 12 S 1688/23 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 11 ; BVerwG…, Urteil vom 15. September 2008 - 1 C 12.08 -, juris Rn. 10).Eine derartige gesonderte Fristsetzung widerspräche zudem dem gesetzgeberischen Anliegen, mit der seit dem 1. Januar 2023 für die Verwaltungsgerichte nach § 77 Abs. 2 AsylG gegebenen Möglichkeit einer Entscheidung durch Urteil im schriftlichen Verfahren auf eine "Verfahrenserleichterung und -beschleunigung" hinzuwirken (…vgl. Begründung des Gesetzentwurfs vom 8. November 2022, BT-Drucks. 20/4327, S. 42; vgl. zum Ganzen im Ergebnis ebenso VGH München…, Beschluss vom 31. Juli 2024 - 13a ZB 24.30090 -, juris Rn. 9 sowie OVG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 11 ).
Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist nämlich die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 12 ; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. Januar 2025 - 4 LA 64/24 -, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
Nachdem das Verwaltungsgericht in der Eingangsbestätigung der Klage ordnungsgemäß auf die in Betracht kommende Verfahrensweise nach § 77 Abs. 2 AsylG hingewiesen hat, hätte der anwaltliche Vertreter der Klägerin, um der Klägerin das nunmehr eingeforderte rechtliche Gehör zu verschaffen (schon aus anwaltlicher Vorsicht, vgl. dazu nur Heusch/Houben, NVwZ 2023, 7, 12 sowie OVG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 12 ), zeitnah eine mündliche Verhandlung beantragen müssen.
- VG Karlsruhe, 28.11.2025 - A 1 K 11021/25
Asyl; Verhandlung
09.11.2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 11).In der Erklärung, es werde nicht auf mündliche Verhandlung verzichtet - es werde also keine Erklärung nach § 101 Abs. 2 VwGO abgegeben -, liegt daher nicht zugleich die Erklärung, es werde entgegen der von § 77 Abs. 2 AsylG eröffneten Möglichkeit, auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.11.2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 11).
Im Übrigen wäre es, nachdem das Gericht in der Eingangsverfügung auf die Möglichkeit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 77 Abs. 2 AsylG hingewiesen und für einen Antrag auf mündliche Verhandlung eine Frist von zwei Wochen gesetzt hat, am Kläger gewesen, einen etwaigen Wunsch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht klar und unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24.10.2025 - A 11 S 2008/25 -, juris Rn. 17 ; ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.11.2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 12; OVG Bremen…, Beschluss vom 18.12.2024 - 1 LA 354/24 -, juris Rn. 11; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 17.01.2025 - 4 LA 64/24 -, juris Rn. 4).
- OVG Bremen, 23.09.2026 - 1 LA 254/25
Griechenland; Urteil im schriftlichen Verfahren; Erfolgloser Antrag auf Zulassung …
Eine solche läge nur dann vor, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden wurde, obwohl mündlich hätte verhandelt werden müssen (…vgl. VGH BW, Beschl. v. 28.11.2023 - A 12 S 1688/23, juris Rn. 5; OVG SH, Beschl. v. 09.11.2023 - 5 LA 141/23, juris Rn. 11 und v. 27.03.2025 - 2 LA 38/25, juris Rn. 11;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.09.2008 - 1 C 12.08, juris Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2026 - 4 N 25.26 Nur dann, wenn ihnen oder ihren Prozessbevollmächtigten dies nicht möglich ist, kann der Verfahrensverstoß zugleich zu einer Versagung rechtlichen Gehörs führen (OVG Bremen…, Beschluss vom 18. Dezember 2024 - 1 LA 354/24 - juris Rn. 10 m.w.N.; vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 - juris Rn. 12).
- VG Karlsruhe, 17.12.2025 - A 11 K 4875/25
Verhandlung; Antrag; Auslegung
Dies legt es nahe, für das Vorliegen eines Antrags auf mündliche Verhandlung - in Anlehnung an den Grundsatz der Klarheit einer verfahrensbestimmenden Prozesserklärung - darauf abzustellen, ob klar, eindeutig und vorbehaltlos der Wille zum Ausdruck gebracht wurde, dass eine mündliche Verhandlung stattfinden soll (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 18.12.2024 - 1 LA 354/24 - juris Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.10.2025 - A 11 S 2008/25 - juris; OVG S.-H., Beschlusse vom 09.11.2023 - 5 LA 141/23 - juris Rn. 11;… Schulz-Bredemeier, in: Huber/Mantel, AufenthG/AsylG, 4. Aufl. 2025, § 77 AsylG Rn. 3;… zu den genannten Anforderungen an die Erklärung des Verzichts auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO als eine allerdings grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlung BVerwG, Beschlüsse vom 01.09.2020 - 4 B 12.20, juris Rn. 9 …und vom 04.06.2014 - 5 B 11.14 - juris Rn. 11; Nds. OVG…, Beschluss vom 05.08.2025 - 4 LA 86/23 - juris Rn. 4).Auch wenn man nicht so weit geht, allein ausdrückliche Anträge auf mündliche Verhandlung ausreichen zu lassen (so aber OVG S.-H., Beschluss vom 09.11.2023 - 5 LA 141/23 - juris Rn. 11), sondern im Sinne der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zur Auslegung von Prozesserklärungen (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13.02.2025 - 5 P 4.23 - juris Rn. 11…, vom 06.11.2018 - 5 P 8/16 - juris Rn. 8 …und vom 20.01.1993 - 7 B 158/92 - juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.10.2025 - A 11 S 2008/25 - juris; OVG NRW…, Beschluss vom 17.05.2022 - 3 A 3741/19 - juris Rn. 15) auch andere Erklärungen ausreichen lässt, aus denen deutlich wird, dass auf eine mündliche Verhandlung bestanden wird (etwa: "Einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung wird entgegengetreten" o.ä.), genügt die hier verwendete Formulierung nicht den Mindestanforderungen, die an einen Antrag auf mündliche Verhandlung i.S.d. § 77 Abs. 2 Satz 2 AsylG zu stellen sind.
- OVG Bremen, 18.12.2024 - 1 LA 354/24
Entscheidung im schriftlichen Verfahren; Entscheidung im schriftlichen Verfahren …
Ein sorgfältig agierender Prozessvertreter hätte diesen Antrag aber wiederholt oder auf die bereits erfolgte Antragstellung in der Klageschrift verwiesen, wenn das Gericht durch das Hinweisschreiben zu erkennen gibt, dass es diesen Antrag übersehen hat oder für unbeachtlich erachtet (so auch OVG SH, Beschl. v. 09.11.2023 - 5 LA 141/23, juris Rn. 12 für den Fall einer nicht eindeutigen Prozesserklärung in der Klageschrift; ebenso wohl Münch, ZAR 2023, 298 [302] mit der Empfehlung, aus Gründen anwaltlicher Vorsicht auf jeden Hinweis des Gerichts jeweils mündliche Verhandlung zu beantragen). - VGH Baden-Württemberg, 16.06.2025 - A 3 S 1037/25
Gehörsverletzung durch verfrühte Entscheidung
Rn. 14 Auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann sich ein Verfahrensbeteiligter dann nicht berufen, wenn er ihm zumutbare und nach Lage der Dinge abzuverlangende Anstrengungen unterlässt, sich durch Gebrauch der ihm (tatsächlich und rechtlich) eröffneten, tauglichen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen oder einen drohenden Gehörverstoß abzuwenden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.2021 - 8 C 1.21 -, juris Rn. 5; Senatsbeschl. v. 11.06.2024 - 3 S 1423/23 -, n.v.;… Hbg. OVG, Beschl. v. 15.03.2024 - 3 Bf 282/23.AZ -, juris Rn. 16; OVG S.-H., Beschl. v. 09.11.2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 12). - OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2024 - 5 LA 139/21
Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband
Dies ist vor allem dann nicht erforderlich, wenn das Vorbringen nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 14 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2026 - 11 A 2605/25
Antrag; Hinweis ohne mündliche Verhandlung; rechtliches Gehör
Rn. 12 Vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 11. Februar 2026 - 4 LZ 333/25 -, juris, Rn. 15 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. Oktober 2025 - A 11 S 2008/25 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 9. Oktober 2025 - 16 A 1932/25.A -, juris, Rn. 8; OVG S.-H., Beschlüsse vom 27. März 2025 - 2 LA 38/25 -, juris, Rn. 19, und vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris, Rn. 12; OVG Bremen, Beschluss vom 18. Dezember 2024 - 1 LA 354/24 -, juris, Rn. 11. - OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2024 - 5 LA 140/21
Dingliche Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband
Dies ist vor allem dann nicht erforderlich, wenn das Vorbringen nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 14 ). - OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 MR 5/23
Asylrechtlicher Folgeantrag; vorläufiger Rechtsschutz; Gericht der Hauptsache bei …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2026 - 4 LZ 333/25
Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung im Asylprozess
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2026 - 4 LZ 675/25
Entscheidungen nach dem Asylgesetz im schriftlichen Verfahren durch Urteil
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