Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anwendung des § 850f Abs. 1 Nr 1a ZPO bei im Haushalt des Schuldners lebenden Stiefkindern
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1360a BGB; § 1601 BGB; § 850c ZPO; § 850f Abs. 1 ZPO
Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht für drei Stiefkinder bei der Berechnung des pfändbaren Teils der Dienstbezüge - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht für drei Stiefkinder bei der Berechnung des pfändbaren Teils der Dienstbezüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Pfändungsschutz bei Unterhaltszahlungen an Stiefkinder
Verfahrensgang
- VG Hannover, 03.06.2010 - 2 A 2140/09
- OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1235
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- LG Limburg, 18.09.2002 - 7 T 154/02
Anhebung der Pfändungsfreigrenze zur Sicherung des Lebensunterhaltes; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
Ob § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO ("Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat") eine gesetzliche Unterhaltspflicht voraussetzt oder ob - wie der Kläger meint - es ausreicht bzw. zumindest eine analoge Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigt, wenn es sich um Personen handelt, denen der Schuldner aus anderen Gründen Unterhalt zu gewähren hat, kann dahinstehen (str.;… für die Voraussetzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 850f Rn. 2a; so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2009 - 16 W 2/09 -, juris, das allerdings eine analoge Anwendung des § 850f ZPO bei tatsächlichen Unterhaltsleistungen an Stiefkinder im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft offen lässt;… nach Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl. 2009, § 850f Rn. 3 muss der Unterhaltsberechtigte tatsächlich einen Unterhaltsanspruch haben;… nach Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 850f Rn.3 geht es nicht nur um gesetzlich Unterhaltsberechtigte; so auch LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002,- 7 T 154/02 -, Rechtspfleger 2003, 141; das OLG Frankfurt bejaht in seinem Urteil vom 04.07.2008, - 24 U 146/07 -, juris, eine analoge Anwendung der Vorschrift bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, auch wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht im engeren Sinne nicht besteht, wenn der Schuldner für den Lebensunterhalt der arbeitslosen Lebenspartnerin aufkommen muss).Denn weder besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Klägers gegenüber seinen Stiefkindern, noch hat der Kläger dargelegt, dass er ansonsten rechtlich gebunden (vgl. LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002, a.a.O.; in jenem Fall hatte der Schuldner eine Verpflichtungserklärung abgegeben) und deshalb verpflichtet sei, seinen drei Stiefkindern Unterhalt zu gewähren, und deshalb eine analoge Anwendung des § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO in Betracht zu ziehen wäre.
- OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 24 U 146/07
Zwangsvollstreckung: Schuldnerschutz bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
Ob § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO ("Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat") eine gesetzliche Unterhaltspflicht voraussetzt oder ob - wie der Kläger meint - es ausreicht bzw. zumindest eine analoge Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigt, wenn es sich um Personen handelt, denen der Schuldner aus anderen Gründen Unterhalt zu gewähren hat, kann dahinstehen (str.;… für die Voraussetzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 850f Rn. 2a; so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2009 - 16 W 2/09 -, juris, das allerdings eine analoge Anwendung des § 850f ZPO bei tatsächlichen Unterhaltsleistungen an Stiefkinder im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft offen lässt;… nach Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl. 2009, § 850f Rn. 3 muss der Unterhaltsberechtigte tatsächlich einen Unterhaltsanspruch haben;… nach Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 850f Rn.3 geht es nicht nur um gesetzlich Unterhaltsberechtigte; so auch LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002,- 7 T 154/02 -, Rechtspfleger 2003, 141; das OLG Frankfurt bejaht in seinem Urteil vom 04.07.2008, - 24 U 146/07 -, juris, eine analoge Anwendung der Vorschrift bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, auch wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht im engeren Sinne nicht besteht, wenn der Schuldner für den Lebensunterhalt der arbeitslosen Lebenspartnerin aufkommen muss). - BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
Aus dem von dem Kläger zitierten Urteil des Bundesgerichtshof vom 25. November 1998 (- XII ZR 98/97 -, juris) zur Bemessung des Ehegattenunterhalts lässt sich eine Unterhaltspflicht des Stiefvaters gegenüber in seinen Haushalt aufgenommenen Stiefkindern ebenfalls nicht entnehmen.
- OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09
Erhöhung der Pfändungsfreibeträge im Hinblick auf im Haushalt des Schuldners …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
Ob § 850f Abs. 1 Ziff. 1a ZPO ("Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat") eine gesetzliche Unterhaltspflicht voraussetzt oder ob - wie der Kläger meint - es ausreicht bzw. zumindest eine analoge Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigt, wenn es sich um Personen handelt, denen der Schuldner aus anderen Gründen Unterhalt zu gewähren hat, kann dahinstehen (str.;… für die Voraussetzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 850f Rn. 2a; so auch OLG Köln, Beschl. v. 20.03.2009 - 16 W 2/09 -, juris, das allerdings eine analoge Anwendung des § 850f ZPO bei tatsächlichen Unterhaltsleistungen an Stiefkinder im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft offen lässt;… nach Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl. 2009, § 850f Rn. 3 muss der Unterhaltsberechtigte tatsächlich einen Unterhaltsanspruch haben;… nach Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 850f Rn.3 geht es nicht nur um gesetzlich Unterhaltsberechtigte; so auch LG Limburg, Beschl. v. 18.09.2002,- 7 T 154/02 -, Rechtspfleger 2003, 141; das OLG Frankfurt bejaht in seinem Urteil vom 04.07.2008, - 24 U 146/07 -, juris, eine analoge Anwendung der Vorschrift bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, auch wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht im engeren Sinne nicht besteht, wenn der Schuldner für den Lebensunterhalt der arbeitslosen Lebenspartnerin aufkommen muss). - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 66/67
Schadensersatz wegen Tötung des Stiefvaters
- OLG Celle, 22.12.1966 - 12 W 93/66
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2011 - 5 LA 215/10
Sofern das Stiefkind aber Waisenrente bezieht, die für seinen Unterhalt verwendet wird, kann in der Aufnahme des Stiefkindes in den gemeinsamen Haushalt der Eheleute eine stillschweigende Übernahme der Unterhaltsverpflichtung seitens des Stiefvaters nicht ohne weiteres gesehen werden (vgl. OLG Celle, Entscheidung v. 22.12.1966 -12 W 93/66 -, juris, Leitsatz).
- LG Münster, 31.01.2017 - 5 T 30/17
Berücksichtigung, Unterhaltspflichten, Zwangsvollstreckung, faktisch
Rn. 14 Andere lehnen dagegen eine Berücksichtigung faktischer Unterhaltspflichten ab (LG Mosbach, Beschluss vom 23.03.2012, 5 T 31/12; LG Heilbronn, Beschluss vom 28.11.2011, 1 T 327/11 Hn; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.03.2011, 5 LA 215/10; VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2009, 2 B 1717/09; VG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2015, 13 K 4433/14;… Münchener Kommentar ZPO/Smid, § 850f Rn. 7;… Musielak/Becker, § 850f Rn. 2a;… Zöller/Stöber, § 850f Rn. 2a;… BeckOK ZPO/Riedel, § 850f Rn. 19.1;… Stöber, Forderungspfändung, Rn. 1176m;… Stein/Jonas/Brehm, § 850f Rn. 3;… HK ZPO/Kemper, § 850f Rn. 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".