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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3367
OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13 (https://dejure.org/2014,3367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.03.2014 - 5 LA 291/13 (https://dejure.org/2014,3367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. März 2014 - 5 LA 291/13 (https://dejure.org/2014,3367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Art. 33 Abs. 2 GG
    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung und eines Arbeitszeugnisses der Bewerber nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum i.R.e. Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 33 Abs. 2
    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung und eines Arbeitszeugnisses der Bewerber nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum i.R.e. Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung und eines Arbeitszeugnisses der Bewerber nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum i.R.e. Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13
    Rn. 8 Der Kläger hat ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass die Anlassbeurteilung, die die Beklagte für den Kläger herangezogen hat, und das Arbeitszeugnis vom 31. Dezember 2012, das die Arbeitgeberin des Beigeladenen für diesen gefertigt hat, nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum miteinander vergleichbar sind (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn 36; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn 15), nicht aufgezeigt.

    Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (BAG, Urteil vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 -, juris Rn 10; BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 38).

    Denn in der Praxis hat sich ein Sprachgebrauch herausgebildet, der ein Arbeitszeugnis jedenfalls für personalbearbeitende Stellen "übersetzbar" und damit verwertbar macht (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 38).

    Vorstellungsgespräche sind geeignete Erkenntnismittel, auf die ergänzend zurückgegriffen werden kann, wenn im Einzelfall herangezogene dienstliche Beurteilungen und Arbeitszeugnisse noch keine abschließend verlässliche Entscheidungsgrundlage ergeben (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 39).

  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13
    Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (BAG, Urteil vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 -, juris Rn 10; BVerwG…, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 38).

    Rn. 10 Der Umstand, dass für Arbeitszeugnisse der Grundsatz der Wahrheit gilt (vgl. BAG, Urteil vom 9.9.1992 - 5 AZR 509/91 -, juris Rn 16) und sie von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und ihm das weitere Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren sollen (sog. Wohlwollensgrundsatz; vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2012, a. a. O., Rn 21), führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13
    Denn der Kläger hat nicht dargelegt, dass seine Anlassbeurteilung im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht mehr hinreichend aktuell gewesen sei, weil er etwa nach dem 6. Dezember 2011 andere Aufgaben wahrgenommen habe oder seitdem in Bezug auf seine Verwendung einschneidende Änderungen eingetreten seien (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.9.2005 - BVerwG 1 WB 4.05 -, juris Rn 25; Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn 23; Nds. OVG, Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn 8; Beschluss vom 19.12.2013 - 5 LA 196/13 - Beschluss vom 14.2.2014 - 5 ME 267/13 - OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 26.8.2013 - OVG 6 S 32.13 -, juris Rn 11).
  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13
    Rn. 10 Der Umstand, dass für Arbeitszeugnisse der Grundsatz der Wahrheit gilt (vgl. BAG, Urteil vom 9.9.1992 - 5 AZR 509/91 -, juris Rn 16) und sie von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und ihm das weitere Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren sollen (sog. Wohlwollensgrundsatz; vgl. BAG…, Urteil vom 11.12.2012, a. a. O., Rn 21), führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13
    Denn der Kläger hat nicht dargelegt, dass seine Anlassbeurteilung im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht mehr hinreichend aktuell gewesen sei, weil er etwa nach dem 6. Dezember 2011 andere Aufgaben wahrgenommen habe oder seitdem in Bezug auf seine Verwendung einschneidende Änderungen eingetreten seien (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.9.2005 - BVerwG 1 WB 4.05 -, juris Rn 25; Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn 23; Nds. OVG, Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn 8; Beschluss vom 19.12.2013 - 5 LA 196/13 - Beschluss vom 14.2.2014 - 5 ME 267/13 - OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 26.8.2013 - OVG 6 S 32.13 -, juris Rn 11).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13
    Denn der Kläger hat nicht dargelegt, dass seine Anlassbeurteilung im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht mehr hinreichend aktuell gewesen sei, weil er etwa nach dem 6. Dezember 2011 andere Aufgaben wahrgenommen habe oder seitdem in Bezug auf seine Verwendung einschneidende Änderungen eingetreten seien (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.9.2005 - BVerwG 1 WB 4.05 -, juris Rn 25; Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn 23; Nds. OVG, Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn 8; Beschluss vom 19.12.2013 - 5 LA 196/13 - Beschluss vom 14.2.2014 - 5 ME 267/13 - OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 26.8.2013 - OVG 6 S 32.13 -, juris Rn 11).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12

    Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips auch bei einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13
    Rn. 8 Der Kläger hat ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass die Anlassbeurteilung, die die Beklagte für den Kläger herangezogen hat, und das Arbeitszeugnis vom 31. Dezember 2012, das die Arbeitgeberin des Beigeladenen für diesen gefertigt hat, nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum miteinander vergleichbar sind (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn 36; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn 15), nicht aufgezeigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2013 - 6 S 32.13

    Bundesbeamtin; Bundesministerium der Finanzen; Bundesrechnungshof; Prüfungsamt …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13
    Denn der Kläger hat nicht dargelegt, dass seine Anlassbeurteilung im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht mehr hinreichend aktuell gewesen sei, weil er etwa nach dem 6. Dezember 2011 andere Aufgaben wahrgenommen habe oder seitdem in Bezug auf seine Verwendung einschneidende Änderungen eingetreten seien (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.9.2005 - BVerwG 1 WB 4.05 -, juris Rn 25; Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn 23; Nds. OVG, Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn 8; Beschluss vom 19.12.2013 - 5 LA 196/13 - Beschluss vom 14.2.2014 - 5 ME 267/13 - OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 26.8.2013 - OVG 6 S 32.13 -, juris Rn 11).
  • OVG Bremen, 05.10.2018 - 2 B 141/18

    Auswahlverfahren Dienstposten Referatsleitung 03 (Bundesbau) - …

    In der Praxis hat sich zudem ein Sprachgebrauch herausgebildet, der ein Arbeitszeugnis jedenfalls für personalbearbeitende Stellen "übersetzbar" und damit verwertbar macht (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris, Rn 38; NdsOVG, Beschluss vom 05.03.2014 - 5 LA 291/13 -, Rn. 10, juris).

    Zu prüfen ist im jeweiligen Einzelfall einer Konkurrenz zwischen Beamten und Arbeitnehmern, ob die Beurteilung und das Arbeitszeugnis nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum miteinander vergleichbar sind (vgl. zu diesem Erfordernis NdsOVG, Beschluss vom 05.03.2014 - 5 LA 291/13 -, Rn. 8, juris sowie Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 - juris Rn 15; BVerwG…, Beschluss vom 27.04.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - juris Rn. 38 f.).

    Erforderlich ist in jedem Fall ein qualifiziertes Arbeitszeugnis i. S. d. § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO, das neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten muss, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27.04.2010 - 1 WB 39/09 -, BVerwGE 136, 388-394, Rn. 38; vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 05.03.2014 - 5 LA 291/13 - Rn. 9, juris).

    Auch qualifizierte Arbeitszeugnisse können einer dienstlichen Beurteilung nicht ohne weiteres und kritiklos gleichgestellt werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27.04.2010 - 1 WB 39/09 -, BVerwGE 136, 388-394, Rn. 38; vgl. zu den Anforderungen an einen Vergleich auch NdsOVG, Beschluss vom 05.03.2014 - 5 LA 291/13 -, Rn. 11, juris).

  • OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17

    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und …

    Ein qualifiziertes Dienstzeugnis kann taugliche Grundlage für den anzustellenden Leistungsvergleich sein (vgl. zum qualifizierten Arbeitszeugnis: NdsOVG, Beschluss vom 5. März 2014 - 5 LA 291/13 - OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14

    Arbeitszeugnis; Auswahlgespräch; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; dienstliche …

    Qualifizierte Arbeitszeugnisse können mit Beurteilungen von Beamten verglichen werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 291/13 -, juris Rn. 6).
  • VG Düsseldorf, 06.01.2020 - 13 L 1705/19
    Rn. 43 BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 -, a.a.O., Rn. 38; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 6 B 229/18 -, juris, Rn. 8, und vom 16. Februar 2005 - 6 B 2069/05 -, juris, Rn. 9; Nds OVG, Beschlüsse vom 5. März 2014 - 5 LA 291/13 -, juris, Rn. 9 und vom 26. Oktober 2012 - 5 ME 220/12 -, juris, Rn. 17.

    Rn. 57 BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 -, a.a.O., Rn. 38; Nds OVG, Beschluss vom 5. März 2014 - 5 LA 291/13 -, a.a.O., Rn. 10.

  • VG München, 16.11.2018 - M 5 E 18.4029

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Durchführung eines …

    Ein derart qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (BVerwG, B.v. 27.4.2010 - 1 WB 39/09 - juris Rn 38; NdsOVG, B.v. 5.3.2015 - 5 LA 291/13 - juris Rn. 9;… OVG LSA, B.v. 14.11.2014 - 1 M 125/14 - juris Rn. 22:).
  • VG Düsseldorf, 16.04.2024 - 13 L 49/24
    Rn. 39 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.00 - juris, Rz. 38; ferner OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, juris, Rz. 24 und vom 5. März 2014 - 5 LA 291/13 -, juris, Rz. 9 f.; Thür.
  • VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16

    Konkurrentenstreitverfahren um Referatsleiterstelle bei heterogenem Bewerberfeld …

    Auch können qualifizierte Arbeitszeugnisse grundsätzlich mit Beurteilungen von Beamten verglichen werden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.2010, 1 WB 39/09, juris Rn. 38;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.3.2014, 5 LA 291/13, juris Rn. 9).
  • VG Göttingen, 19.05.2017 - 1 B 180/16

    Telekom Beförderungsrunde 2014

    Grundsätzlich können qualifizierte Arbeitszeugnisse taugliche Mittel für einen anzustellenden Leistungsvergleich sein (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 05.03.2014 - 5 LA 291/13 -, Rn. 9, juris; vgl. aber explizit zu Referenzzeugnissen VG Ansbach…, Beschluss vom 25.09.2015 - AN 11 E 15.01063 --, Rn. 27, juris), so dass bei widersprüchlichen Aussagen in Beurteilungsbeitrag und Zeugnis grds. auch Zweifel an den jeweiligen Bewertungen entstehen können, mit denen sich die Beurteiler entsprechend auseinander zu setzen hätten.
  • VG Köln, 09.12.2022 - 19 L 1238/22
    Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.04.2010 - 1 WB 39.09 -, juris Rn. 38; OVG NRW, Beschlüsse vom 29.05.2018 - 6 B 229/18 -, juris Rn. 8, und vom 16.02.2005 - 6 B 2069/05 -, juris Rn. 9; Nds OVG, Beschlüsse vom 05.03.2014 - 5 LA 291/13 -, juris Rn. 9 und vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 17.
  • VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18

    Auswahlverfahren - Abordnung; Auswahlgespräch; Auswahlverfahren; Beförderungsamt; …

    In der Praxis hat sich zudem ein Sprachgebrauch herausgebildet, der ein Arbeitszeugnis jedenfalls für personalbearbeitende Stellen "übersetzbar" und damit verwertbar macht (BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39/09 -, juris Rn 38;… OVG Bremen, Beschl. v. 05.10.2018 - 2 B 141/18 -, juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.03.2014 - 5 LA 291/13 -, juris Rn. 10).
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