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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2446
OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14 (https://dejure.org/2015,2446)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2015 - 5 LB 134/14 (https://dejure.org/2015,2446)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 5 LB 134/14 (https://dejure.org/2015,2446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 507
  • DÖV 2015, 491
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
    Dessen Urteil vom 12. Juni 1975 (BVerwG 2 C 45.73) lasse sich für den Streitfall nichts entnehmen, und auch dessen Urteil vom 31. Mai 2012 (BVerwG 2 C 18.10) betreffe eine mit dem Streitfall nicht vergleichbare Konstellation.

    In diesem Umfang steht der Auszahlung kraft Gesetzes ein rechtliches Hindernis entgegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG 2 C 119.64 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 27.1.2005 - BVerwG 2 C 39.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 1.9.2005 - BVerwG 2 C 15.04 -, juris Rn. 10; Urteil vom 31.5.2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, juris Rn. 11).

    Dieser Vorteilsausgleich ist mit dem Alimentationsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar, weil dem Dienstherrn die Arbeitskraft des weiterhin alimentierten Soldaten oder Beamten vorzeitig nicht mehr zur Verfügung steht und die vorzeitige Pensionierung nicht zum Ziel hat, dem Soldaten oder Beamten eine andere Erwerbstätigkeit zu eröffnen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.1.2005, a. a. O., Rn. 18; Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 23; Nds. OVG…, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 - vgl. auch BVerfG, [Nichtabhilfe-]Beschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 -, juris Rn. 28ff.).

    Rn. 43 Um diese Bestimmungen anwenden zu können, gilt es zu klären, für welchen Zeitraum anrechenbare Einkünfte gemäß § 53 Abs. 5 Satz 1 SVG im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 SVG "bezogen" werden (BVerwG, Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 19).

    Ob es sich um ein im Monat des Zuflusses oder aber um ein aufgeteilt auf Monate (ggf. des Kalenderjahres) zu berücksichtigendes Einkommen handelt, richtet sich vielmehr danach, für welchen Zeitraum das Einkommen bestimmt ist, mag dies im Einzelfall für den Versorgungsempfänger zu einer Besserstellung führen oder nicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12.6.1975 - BVerwG 2 C 45.73 -, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1, S. 3f.;… Beschluss vom 31.3.2000 - BVerwG 2 B 67.99 -, juris Rn. 5; Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG…, Urteil vom 7.5.2013 - 5 LC 202/12 -, juris Rn. 29;… ebenso VGH Ba.-Wü., Urteil vom 20.7.2010 - 4 S 1524/09 -, juris Rn. 24; Bay. VGH…, Beschluss vom 3.2.2014 - 14 ZB 11.251 -, juris Rn. 13).

    Soll durch eine Einmalzahlung etwa die in einem bestimmten Zeitraum erbrachte Arbeitsleistung honoriert werden, ist das Einkommen auf diesen Zeitraum monatsbezogen anzurechnen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12.6.1975, a. a. O., S. 4; Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 19f.; vgl. auch Nds. OVG…, Urteil vom 7.5.2013, a. a. O., Rn. 30ff.; Bay. VGH…, Beschluss vom 3.2.2014, a. a. O., Rn. 14); handelt es sich dagegen um eine Einmalzahlung, die keinem bestimmten Zeitraum eindeutig zuzuordnen ist, erfolgt ihre Berücksichtigung anteilig für das Kalenderjahr, in dem sie zugeflossen ist, also mit jeweils einem Zwölftel (…vgl. etwa VGH Ba.-Wü., Urteil vom 20.7.2010, a. a. O., Rn. 29ff. in Bezug auf eine Abfindung).

    Der Umstand, dass er sich dafür entschieden hat, den Betreffenden neben der - während der Laufzeit der Härtefallregelung monatlich zu gewährenden - Ausgleichszahlung zu Beginn der Ruhensregelung einmalig eine größere Summe zur Verfügung zu stellen, schließt als solcher eine monatsbezogene Aufteilbarkeit dieser Zahlung nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 16ff. im Hinblick auf eine Kapitalabfindung als "verdeckte Gehaltszahlung").

    Rn. 63 Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Einmalzahlungen, die vom Arbeitgeber für mehrere Monate bestimmt worden sind, auf diesen Zeitraum monatsbezogen anteilig umzulegen sind (BVerwG…, Urteil vom 12.6.1975, a. a. O., S. 3f.; Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 19ff.).

  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
    In diesem Umfang steht der Auszahlung kraft Gesetzes ein rechtliches Hindernis entgegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG 2 C 119.64 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 27.1.2005 - BVerwG 2 C 39.03 -, juris Rn. 12; Urteil vom 1.9.2005 - BVerwG 2 C 15.04 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 31.5.2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, juris Rn. 11).

    Zwar besteht ein Anspruch auf Versorgung prinzipiell unabhängig davon, ob und inwieweit der Berechtigte in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder privaten Vermögens, zu bestreiten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004 - BVerwG 2 C 20.03 -, juris Rn. 31 m. w. Nw.; Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 10).

    Von diesem Grundsatz besteht jedoch eine Ausnahme, wenn der Soldat oder Beamte vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand tritt und dadurch Gelegenheit erhält, Erwerbseinkommen zu erzielen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 31; Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 10;… Urteil vom 28.6.2012 - BVerwG 2 C 58.11 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 -).

    Dass die Witwe bezüglich der Anrechnung ihres Erwerbseinkommens jedoch von Verfassungs wegen besser gestellt sein müsste als der "Versorgungsurheber" selbst, lässt sich aus der Struktur der Soldaten- bzw. Beamtenversorgung und der rechtlichen Stellung der Hinterbliebenen nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 32 [bestätigend: BVerfG…, Beschluss vom 11.12.2007, a. a. O., Rn. 36]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 11).

    Eine Verwendung im öffentlichen Dienst in diesem Sinne ist jede Beschäftigung im Dienst von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände mit Ausnahme der Beschäftigung bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden (§ 53 Abs. 6 Satz 2 SVG), wobei es nicht darauf ankommt, ob die entsprechende nichtselbständige Tätigkeit aus einem Beamten- oder Angestelltenverhältnis resultiert (BVerwG, Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 13ff.).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
    Zwar besteht ein Anspruch auf Versorgung prinzipiell unabhängig davon, ob und inwieweit der Berechtigte in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder privaten Vermögens, zu bestreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - BVerwG 2 C 20.03 -, juris Rn. 31 m. w. Nw.;… Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 10).

    Von diesem Grundsatz besteht jedoch eine Ausnahme, wenn der Soldat oder Beamte vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand tritt und dadurch Gelegenheit erhält, Erwerbseinkommen zu erzielen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 31;… Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 10;… Urteil vom 28.6.2012 - BVerwG 2 C 58.11 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 -).

    In diesem Fall ist der Ausgleich eines über die Höhe der vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge hinausgehenden Vorteils aus dem Wegfall der Dienstleistungspflicht verfassungsrechtlich zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 31).

    Deshalb sind für die Versorgungsbezüge der Witwen und Waisen auch seit jeher die gleichen Gesichtspunkte bestimmend, die bei der Besoldung und Versorgung des Soldaten bzw. Beamten selbst zu beachten sind (…vgl. BVerfG, Entscheidung vom 11.4.1967 - 2 BvL 3/62 -, juris Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 32 [bestätigend: BVerfG…, Beschluss vom 11.12.2007, a. a. O., Rn. 20, 35]; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 -).

    Dass die Witwe bezüglich der Anrechnung ihres Erwerbseinkommens jedoch von Verfassungs wegen besser gestellt sein müsste als der "Versorgungsurheber" selbst, lässt sich aus der Struktur der Soldaten- bzw. Beamtenversorgung und der rechtlichen Stellung der Hinterbliebenen nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 32 [bestätigend: BVerfG…, Beschluss vom 11.12.2007, a. a. O., Rn. 36]; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 11).

  • BVerwG, 12.06.1975 - II C 45.73

    Zur Gewährung von Urlaubsgeld bei der Anwendung der Ruhensregelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
    Dessen Urteil vom 12. Juni 1975 (BVerwG 2 C 45.73) lasse sich für den Streitfall nichts entnehmen, und auch dessen Urteil vom 31. Mai 2012 (BVerwG 2 C 18.10) betreffe eine mit dem Streitfall nicht vergleichbare Konstellation.

    Ob es sich um ein im Monat des Zuflusses oder aber um ein aufgeteilt auf Monate (ggf. des Kalenderjahres) zu berücksichtigendes Einkommen handelt, richtet sich vielmehr danach, für welchen Zeitraum das Einkommen bestimmt ist, mag dies im Einzelfall für den Versorgungsempfänger zu einer Besserstellung führen oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1975 - BVerwG 2 C 45.73 -, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1, S. 3f.;… Beschluss vom 31.3.2000 - BVerwG 2 B 67.99 -, juris Rn. 5;… Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG…, Urteil vom 7.5.2013 - 5 LC 202/12 -, juris Rn. 29;… ebenso VGH Ba.-Wü., Urteil vom 20.7.2010 - 4 S 1524/09 -, juris Rn. 24; Bay. VGH…, Beschluss vom 3.2.2014 - 14 ZB 11.251 -, juris Rn. 13).

    Soll durch eine Einmalzahlung etwa die in einem bestimmten Zeitraum erbrachte Arbeitsleistung honoriert werden, ist das Einkommen auf diesen Zeitraum monatsbezogen anzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1975, a. a. O., S. 4;… Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 19f.; vgl. auch Nds. OVG…, Urteil vom 7.5.2013, a. a. O., Rn. 30ff.; Bay. VGH…, Beschluss vom 3.2.2014, a. a. O., Rn. 14); handelt es sich dagegen um eine Einmalzahlung, die keinem bestimmten Zeitraum eindeutig zuzuordnen ist, erfolgt ihre Berücksichtigung anteilig für das Kalenderjahr, in dem sie zugeflossen ist, also mit jeweils einem Zwölftel (…vgl. etwa VGH Ba.-Wü., Urteil vom 20.7.2010, a. a. O., Rn. 29ff. in Bezug auf eine Abfindung).

    Rn. 63 Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Einmalzahlungen, die vom Arbeitgeber für mehrere Monate bestimmt worden sind, auf diesen Zeitraum monatsbezogen anteilig umzulegen sind (BVerwG, Urteil vom 12.6.1975, a. a. O., S. 3f.;… Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 19ff.).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, beginnt die in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG festgesetzte Jahresfrist für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1984 - BVerwG Gr.Sen. 1.84 und 2.84 -, juris Rn. 17ff.;… Beschluss vom 28.1.2013 - BVerwG 2 B 62.12 -, juris Rn. 6).

    Die Vorschrift des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG verlangt vielmehr, dass der Behörde auch sämtliche für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind, wozu auch alle Tatsachen gehören, die im Falle des § 48 Abs. 2 VwVfG ein Vertrauen des Begünstigten in den Bestand des Verwaltungsaktes entweder nicht rechtfertigen oder ein bestehendes Vertrauen als nicht schutzwürdig erscheinen lassen, sowie die für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände (BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1984, a. a. O., Rn. 19).

    Das entspricht dem Zweck der Jahresfrist als einer Entscheidungsfrist (BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1984, a. a. O., Rn. 19); maßgeblich ist insoweit die Kenntnis des nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme des Verwaltungsaktes oder eines sonst innerbehördlich zur rechtlichen Überprüfung des Verwaltungsaktes berufenen Amtswalters (BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1984, a. a. O., Rn. 22).

  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
    Dieser Vorteilsausgleich ist mit dem Alimentationsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar, weil dem Dienstherrn die Arbeitskraft des weiterhin alimentierten Soldaten oder Beamten vorzeitig nicht mehr zur Verfügung steht und die vorzeitige Pensionierung nicht zum Ziel hat, dem Soldaten oder Beamten eine andere Erwerbstätigkeit zu eröffnen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.1.2005, a. a. O., Rn. 18;… Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 23; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 - vgl. auch BVerfG, [Nichtabhilfe-]Beschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 -, juris Rn. 28ff.).

    Deshalb sind für die Versorgungsbezüge der Witwen und Waisen auch seit jeher die gleichen Gesichtspunkte bestimmend, die bei der Besoldung und Versorgung des Soldaten bzw. Beamten selbst zu beachten sind (…vgl. BVerfG, Entscheidung vom 11.4.1967 - 2 BvL 3/62 -, juris Rn. 34; BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 32 [bestätigend: BVerfG, Beschluss vom 11.12.2007, a. a. O., Rn. 20, 35]; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 -).

    Dass die Witwe bezüglich der Anrechnung ihres Erwerbseinkommens jedoch von Verfassungs wegen besser gestellt sein müsste als der "Versorgungsurheber" selbst, lässt sich aus der Struktur der Soldaten- bzw. Beamtenversorgung und der rechtlichen Stellung der Hinterbliebenen nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 32 [bestätigend: BVerfG, Beschluss vom 11.12.2007, a. a. O., Rn. 36]; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 68/13

    Anrechnung einer frei gewordenen Ansparrücklage auf das Witwengeld im Rahmen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
    Von diesem Grundsatz besteht jedoch eine Ausnahme, wenn der Soldat oder Beamte vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand tritt und dadurch Gelegenheit erhält, Erwerbseinkommen zu erzielen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 31;… Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 10;… Urteil vom 28.6.2012 - BVerwG 2 C 58.11 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 -).

    Dieser Vorteilsausgleich ist mit dem Alimentationsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar, weil dem Dienstherrn die Arbeitskraft des weiterhin alimentierten Soldaten oder Beamten vorzeitig nicht mehr zur Verfügung steht und die vorzeitige Pensionierung nicht zum Ziel hat, dem Soldaten oder Beamten eine andere Erwerbstätigkeit zu eröffnen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.1.2005, a. a. O., Rn. 18;… Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 23; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 - vgl. auch BVerfG, [Nichtabhilfe-]Beschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 -, juris Rn. 28ff.).

    Deshalb sind für die Versorgungsbezüge der Witwen und Waisen auch seit jeher die gleichen Gesichtspunkte bestimmend, die bei der Besoldung und Versorgung des Soldaten bzw. Beamten selbst zu beachten sind (…vgl. BVerfG, Entscheidung vom 11.4.1967 - 2 BvL 3/62 -, juris Rn. 34; BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 32 [bestätigend: BVerfG…, Beschluss vom 11.12.2007, a. a. O., Rn. 20, 35]; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 -).

  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 14 ZB 11.251

    Ruhensregelung; Berücksichtigung erfolgsabhängiger Sonderzahlungen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
    Ob es sich um ein im Monat des Zuflusses oder aber um ein aufgeteilt auf Monate (ggf. des Kalenderjahres) zu berücksichtigendes Einkommen handelt, richtet sich vielmehr danach, für welchen Zeitraum das Einkommen bestimmt ist, mag dies im Einzelfall für den Versorgungsempfänger zu einer Besserstellung führen oder nicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12.6.1975 - BVerwG 2 C 45.73 -, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1, S. 3f.;… Beschluss vom 31.3.2000 - BVerwG 2 B 67.99 -, juris Rn. 5;… Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG…, Urteil vom 7.5.2013 - 5 LC 202/12 -, juris Rn. 29;… ebenso VGH Ba.-Wü., Urteil vom 20.7.2010 - 4 S 1524/09 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 3.2.2014 - 14 ZB 11.251 -, juris Rn. 13).

    Die Frage, für welchen Zeitraum Erwerbseinkommen bestimmt ist, wird bei Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit regelmäßig anhand der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Zweckbestimmung zu beurteilen sein (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3.2.2014, a. a. O., Rn. 13).

    Soll durch eine Einmalzahlung etwa die in einem bestimmten Zeitraum erbrachte Arbeitsleistung honoriert werden, ist das Einkommen auf diesen Zeitraum monatsbezogen anzurechnen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12.6.1975, a. a. O., S. 4;… Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 19f.; vgl. auch Nds. OVG…, Urteil vom 7.5.2013, a. a. O., Rn. 30ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 3.2.2014, a. a. O., Rn. 14); handelt es sich dagegen um eine Einmalzahlung, die keinem bestimmten Zeitraum eindeutig zuzuordnen ist, erfolgt ihre Berücksichtigung anteilig für das Kalenderjahr, in dem sie zugeflossen ist, also mit jeweils einem Zwölftel (…vgl. etwa VGH Ba.-Wü., Urteil vom 20.7.2010, a. a. O., Rn. 29ff. in Bezug auf eine Abfindung).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 348/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers - Treuwidrigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
    Eine übertarifliche Entgeltzahlung wäre im Übrigen auch nicht mit dem vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (etwa BAG, Urteil vom 14.9.2005 - 4 AZR 348/04 -) festgestellten Willen des öffentlichen Arbeitgebers in Einklang zu bringen, nur das tariflich geschuldete Entgelt zu zahlen.

    Rn. 60 (d) Die Klägerin kann ihre Rechtsauffassung, der Einmalzahlung komme im Gegensatz zur Ausgleichszahlung Entgeltersatzcharakter nicht zu, auch nicht auf die von ihr zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - die Klägerin hat sich insoweit exemplarisch auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. September 2005 (- 4 AZR 348/04 -, juris Rn. 13) berufen - stützen.

  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
    Danach müssen besondere Gründe vorliegen, wenn eine Rücknahme nur für die Zukunft angeordnet oder überhaupt von der Rücknahme abgesehen werden soll (BVerwG, Urteil vom 23.5.1996 - BVerwG 3 C 13.94 -, juris Rn. 51).

    Ist ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht feststellbar, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst; versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (BVerwG, Urteil vom 23.5.1996, a. a. O., Rn. 51).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 39.03

    Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der …

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07

    Übertarifliche Ausgleichszahlung - Gleichbehandlung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 1524/09

    Rückforderung von Versorgungsbezügen - zur Berücksichtigung und Berechnung einer …

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12

    Richten der Anrechnung des Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge in vollem …

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist; …

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach …

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12

    Rücknahme der Gewährung von Übergangsgebührnissen; Frist für die Rücknahme eines …

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95

    Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus …

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht; …

  • BVerwG, 31.03.2000 - 2 B 67.99

    Vermeidung einer Doppelalimentierung aus öffentlichen Mitteln als Zweck der …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 2 Sa 478/05

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • OVG Bremen, 24.08.2026 - 2 LA 222/24

    Besoldung und Versorgung - Anspruchsentstehung; Betriebsrente; …

    juris Rn. 13; NdsOVG, Urt. v. 10.02.2015 - 5 LB 134/14, juris Rn. 43; implizit auch OVG Bremen, Urt. v. 27.09.2023 - 2 LC 72/23, juris Rn. 33).

    Wie bereits unter 1. a) aa) ausgeführt, entspricht diese Auslegung des § 66 Abs. 1 und 2 BremBeamtVG der soweit ersichtlich einhelligen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zu bundes- und landesrechtlichen Ruhensregelungen bei einem Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten oder Erwerbseinkommen (…BVerwG, Urt. v. 12.06.1975 - 2 C 45.73, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1 Satz 3;… Beschl. v. 31.03.2000 - 2 B 67.99, juris Rn. 5;… Urt. v. 26.11.2013 - 2 C 17.12, juris Rn. 13;… Urt. v. 08.06.2017 - 2 C 46.16, juris Rn. 17;… OVG NW, Urt. v. 05.11.2008 - 21 A 3542/06, juris Rn. 47;… VGH BW, Urt. v. 20.07.2010 - 4 S 1524/09, juris Rn. 24;… HessVGH, Urt. v. 18.12.2013 - 1 A 1585/12, juris Rn. 22;… BayVGH, Beschl. v. 03.02.2014 - 14 ZB 11.251, juris Rn. 13; NdsOVG, Urt. v. 10.02.2015 - 5 LB 134/14, juris Rn. 43;… implizit auch OVG Bremen, Urt. v. 27.09.2023 - 2 LC 72/23, juris Rn. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2022 - 4 B 2.21

    Beamtenversorgung; anrechenbares Erwerbseinkommen; monatsbezogene Berechnung; …

    Lediglich in den Fällen, in denen eine Zuordnung des Einkommens zu einem bestimmten Monat oder für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist, ist das Einkommen nach § 53 Abs. 7 Satz 5 LBeamtVG auf das gesamte Jahr gleichmäßig aufzuteilen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 8. Juni 2017 - 2 C 46.16 - juris Rn. 14, 18; siehe auch VGH Kassel…, Beschluss vom 5. September 2017 - 1 A 2366/16.Z - juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 2015 - 5 LB 134/14 - juris Rn. 62).

    Erst wenn nicht festgestellt werden kann, dass Einkünfte für einen bestimmten Monat oder für einen bestimmten Zeitraum bezogen, sie also nicht "in Monatsbeträgen erzielt" worden sind, ist das Einkommen "des Kalenderjahres, geteilt durch zwölf Kalendermonate, anzusetzen" ( § 53 Abs. 7 Satz 5 LBeamtVG , vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 2015 - 5 LB 134/14 - juris Rn. 62).

  • VG Kassel, 24.05.2016 - 1 K 81/16

    Anrechnung von Einkünften im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung auf das Ruhegehalt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschluss vom 31. März 2000 - 2 B 67/99 -, Rn. 5, juris; Urteil vom 12. Juni 1975 - BVerwG 2 C 45.73 -, Buchholz 238.41 § 53 Nr. 1) ist nämlich bei der Anrechnung jeweils darauf abzustellen, für welchen Zeitraum das Verwendungseinkommen bestimmt ist und nicht auf den (zufälligen) Zeitpunkt der Zahlung (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 2015 - 5 LB 134/14 -, juris).
  • VG Schleswig, 21.01.2021 - 12 A 102/19

    Versorgung

    Ob es sich um ein im Monat des Zuflusses oder aber um ein aufgeteilt auf Monate des Kalenderjahres zu berücksichtigendes Einkommen handelt, richtet sich vielmehr danach, für welchen Zeitraum das Einkommen bestimmt ist, mag dies im Einzelfall für den Versorgungsempfänger zu einer Besserstellung führen oder nicht (BVerwG, Urteil vom 12.06.1975 - 2 C 45.73 - Buchholz 238.41 § 53 Nr. 1 zum § 64 Abs. 5 Sätze 4 und 5 SHBeamtVG entsprechenden § 53 Soldatenversorgungsgesetz - SVG - in der seinerzeit geltenden Fassung …sowie Beschluss vom 31.03.2000 - 2 B 67/99 - juris Rn. 5 …und Urteil vom 26.11.2013 - 2 C 17/12 - juris Rn. 12 ff. zum ebenfalls § 64 Abs. 5 Sätze 4 und 5 SHBeamtVG entsprechenden § 53 Abs. 7 Sätze 4 und 5 Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG - in der seinerzeit geltenden Fassung; OVG Lüneburg, Urteil vom 10.02.2015 - 5 LB 134/14 - juris Rn. 42 f. zu § 53 Abs. 5 Sätze 4 und 5 SVG; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.07.2010 - 4 S 1524/09 - juris Rn. 24; BayVGH…, Beschluss vom 03.02.2014 - 14 ZB 11.251 - juris Rn. 13).
  • VG Arnsberg, 07.05.2021 - 13 K 1420/19
    Rn. 22 Vgl. insoweit für eine im Wesentlichen vergleichbare Rechtslage in Brandenburg, die in § 74 Abs. 5 Satz 6 des Beamtenversorgungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgBeamtVG) lediglich von einer "Einmalzahlung" spricht: Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt (Oder), Urteil vom 5. Oktober 2020 - VG 2 K 3911/17 -, juris; für vergleichbare Fälle vgl. zudem: VG Schleswig, Urteil vom 21. Januar 2021 - 12 A 102/19 -, juris, sowie Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 2015 - 5 LB 134/14 -, juris.
  • VG Oldenburg, 11.12.2015 - 6 A 3243/14

    Bundeswehrkrankenhaus; Rückforderung; Ruhensregelung; Versorgung; …

    Dies ist nicht zu beanstanden, sondern ergibt sich aus § 53 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 4 SVG, wonach die Berücksichtigung des Einkommens monatsbezogen erfolgt, wenn - wie hier - die Vergütung für den jeweiligen Monat gezahlt wurde (vgl. allgemein auch BVerwG, Urteile vom 26. November 2013 - 2 C 17.12 - und vom 31. Mai 2012 - 2 C 18.10 - sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 2015 - 5 LB 134/14 -, jeweils zitiert nach juris).
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