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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3029
OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21 (https://dejure.org/2023,3029)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.2023 - 5 LC 130/21 (https://dejure.org/2023,3029)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 5 LC 130/21 (https://dejure.org/2023,3029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NBeamtVG § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; NBeamtVG § 56 Abs. 2 Satz 2; NBeamtVG § 93 Abs. 1; III ; NBeamtVG § 93
    Ausbildungszeiten; Bestandsbeamter; einstufige Juristenausbildung; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Anerkennung von Zeiten der einstufigen Juristenausbildung als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungszeiten; Bestandsbeamter; einstufige Juristenausbildung; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Anerkennung von Zeiten der einstufigen Juristenausbildung als ruhegehaltfähige Dienstzeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung vordienstlicher Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 690
  • DÖV 2023, 483
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 20.08.2014 - 2 B 49.14

    Berechnung des Ruhegehalts; Ruhegehaltssatz; Ruhegehaltsskala; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21
    Die von ihm vertretene Wortlautauslegung stehe im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung und der grammatikalischen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 20.8.2014 - BVerwG 2 B 49.14 -), wonach die dortige Übergangsvorschrift den bis zum 31. Dezember 1991 erreichten Versorgungsstand gewährleiste und für die bis dahin zurückgelegten Zeiten Einbußen ausschließe, die sich aus der Anwendung des neuen Versorgungsrechts ergeben könnten.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 85 Abs. 1 Satz 1 und 2 BeamtVG enthält § 85 Abs. 1 BeamtVG ein vollständiges Regelungsprogramm für die Festsetzung des Ruhegehalts und gewährleistet den bis zum 31. Dezember 1991 erreichten Versorgungsstand, so dass die Vorschrift für die bis dahin zurückgelegten Zeiten Einbußen ausschließt, die sich aus der Anwendung des neuen Versorgungsrechts ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.8.2014 - BVerwG 2 B 49.14 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Dies gilt allerdings nur in den Fällen, in denen der Ruhegehaltssatz gemäß § 85 Abs. 4 BeamtVG nach § 85 Abs. 1 BeamtVG und nicht nach § 14 Abs. 1 BeamtVG festzusetzen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.8.2014 - BVerwG 2 B 49.14 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 26.1.2012 - BVerwG 2 C 49.10 -, juris Rn. 10).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht annimmt, es bedürfe einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung, dass Änderungen der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten, die nach dem 31. Dezember 1991 in Kraft getreten seien, auch auf die bis zum 31. Dezember 1991 zurückgelegten Zeiten Anwendung fänden (BVerwG, Beschluss vom 20.8.2014 - BVerwG 2 B 49.14 -, juris Rn. 12), so beschränkt sich das Erfordernis einer ausdrücklichen Anordnung auf die Geltung der beschränkenden Vorschrift bei Anwendung des § 85 Abs. 1 BeamtVG (BVerwG, Beschluss vom 20.8.2014 - BVerwG 2 B 49.14 -, juris Rn. 13).

    Der Kläger hat dadurch, dass sich die Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten nach den Vorschriften des Nds. Beamtenversorgungsgesetzes richtet, auch keine Einbußen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erlitten oder solche Abstriche seines bereits erreichten Versorgungsstands hinnehmen müssen, die für Beamte, die sich bereits zu dem Stichtag des 31. Dezember 1991 in einem Beamtenverhältnis befanden, aus Gründen des Vertrauensschutzes vermieden werden sollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.8.2014 - BVerwG 2 B 49.14 -, juris Rn. 11 a. E.).

  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21
    Es gibt keinen Grundsatz, dass Ausbildungszeiten oder förderliche Vordienstzeiten zu einer Erhöhung des Ruhegehalts beitragen müssen (vgl. zu § 12b BeamtVG: BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, juris Rn. 16;… Tegethoff, in: Plog/Wiedow, a.a.O., § 12 Rn. 14 m. w. N.).

    Diese Prinzipien sind allerdings dann nicht betroffen, wenn - wie hier - nur Zeiten ausgeschlossen werden, die außerhalb eines Beamtenverhältnisses verbracht wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.).

    Zudem hindert Art. 33 Abs. 5 GG den Gesetzgeber nicht, das Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, juris Rn. 107;… so auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 -, juris Rn. 3).

    Die dem Gesetzgeber insoweit gesetzten Grenzen sind hier nicht überschritten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, juris Rn. 21 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 63.08

    Ruhestandsbeamter; Universitätsprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für den …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21
    Sodann richtet sich die Steigerung des erreichten Ruhegehaltssatzes für die ruhegehaltfähige Dienstzeit ab 1. Januar 1992 allerdings auch nach § 85 Abs. 1 Satz 3 bis 5 BeamtVG (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.2009 - BVerwG 2 C 63.08 -, juris Rn. 13) und nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG.

    Im Rahmen des nach § 93 Abs. 3 NBeamtVG anzustellenden Vergleichs richtet sich die Berücksichtigung der Vordienstzeiten auch gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach den Anrechnungsvorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes, die bei Eintritt des Beamten in den Ruhestand in Kraft gewesen sind (vgl. zu inhaltsgleichen Vorschrift des § 85 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG: BVerwG, Urteil vom 24.9.2009 - BVerwG 2 C 63.08 -, juris Rn. 33).

  • BFH, 19.04.1985 - VI R 131/81

    Student - Anwärterbezüge - Steuerpflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21
    Soweit der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 19. April 1985 - VI R 131/81 - entschieden hat, dass Anwärterbezüge, die ein Student der einstufigen Juristenausbildung während der Studienabschnitte erhalten hat, steuerpflichtiger Arbeitslohn im Sinne des § 19 Einkommensteuergesetz - EStG - gewesen ist, ist auch aus dieser Entscheidung für die Eigenschaft der Zeiten der während des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis liegenden Studienabschnitte als Mindestzeiten der praktischen Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NBeamtVG nicht herzuleiten.

    Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich drauf hingewiesen, dass es für die Beurteilung der Frage, ob der Student einkommensteuerrechtlich als Arbeitnehmer und als Empfänger von Arbeitslohn zu gelten habe, nicht auf die Rechtslage in anderen Rechtsgebieten, sondern allein auf die steuerrechtlichen Gesichtspunkte ankomme, wie sie in § 19 EStG und in § 1 Abs. 23 Lohnsteuerdurchführungsverordnung zum Ausdruck kämen (vgl. BFH, Urteil vom 19.4.1985 - VI R 131/81 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 C 49.10

    Ruhestandsbeamter; Fachhochschulprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21
    Im Fall eines Hochschulstudiums ist der zeitliche Umfang der anerkennungsfähigen Vordienstzeit nach den einschlägigen, seinerzeit geltenden Festsetzungen der Prüfungsordnung der betreffenden Universität zu der Regel- beziehungsweise Mindeststudienzeit einschließlich der Prüfungszeit zu bestimmen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.12.2008 - BVerwG 2 C 9.08 -, juris Rn. 21; Urteil vom 26.1.2012 - BVerwG 2 C 49.10 -, juris Rn. 11;… Kümmel, Beamtenversorgungsgesetz, Stand: Dezember 2022, Band 6, § 12 NBeamtVG Rn. 28).

    Dies gilt allerdings nur in den Fällen, in denen der Ruhegehaltssatz gemäß § 85 Abs. 4 BeamtVG nach § 85 Abs. 1 BeamtVG und nicht nach § 14 Abs. 1 BeamtVG festzusetzen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20.8.2014 - BVerwG 2 B 49.14 -, juris Rn. 8; Urteil vom 26.1.2012 - BVerwG 2 C 49.10 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 13.16

    Versorgungsrechtliche Wartefrist auch bei Stellenhebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21
    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist hierbei grundsätzlich die Sach- und Rechtslage, welche im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des erkennenden Gerichts gilt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.2.1999 - BVerwG 2 C 4.98 -, juris Rn. 18; Urteil vom 6.4.2017 - BVerwG 2 C 13.16 -, juris Rn. 10; zu der Parallelvorschrift des § 49 Abs. 1 BeamtVG: BVerwG…, Urteil vom 14.3.2002 - BVerwG 2 C 4.01 -, juris Rn. 8).

    Da der Kläger allerdings zwischenzeitlich zum ... 2022 in den Ruhestand getreten und im Beamtenversorgungsrecht grundsätzlich - sofern gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist (BVerwG…, Urteil vom 17.3.2016 - BVerwG 2 C 2.15 -, juris Rn. 10; Urteil vom 6.4.2017 - BVerwG 2 C 13.16 -, juris Rn. 10; Nds. OVG…, Urteil vom 14.7.2020 - 5 LC 133/18 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 11.3.2019 - 5 LA 86/19 -) - das bei Eintritt des Versorgungsfalles geltende Recht maßgeblich ist, bemisst sich sein Anspruch nach dem zum ... 2022 geltenden Vorschriften.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 5 LB 32/07

    Berücksichtigung von Zeiten der einstufigen Juristenausbildung in Niedersachsen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21
    Eine bestandskräftige Entscheidung über die Anerkennung von Vordienstzeiten ist bei der Versorgungsfestsetzung für den Dienstherrn, der die Vorabentscheidung getroffen hat, verbindlich (vgl. zu § 49 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG: Nds. OVG, Urteil vom 11.6.2007 - 5 LB 32/07 -, juris Rn. 30 m. w. N.;… Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: Dezember 2022, Band 2, § 49 Rn. 101).

    Ebenso ist der Eintritt des Versorgungsfalls als Regelungsobjekt der angegriffenen Entscheidung sowohl möglich als auch während des gerichtlichen Verfahrens tatsächlich erfolgt, sodass die Entscheidung auch nicht gegenstandslos geworden und keine Erledigung "auf andere Weise" im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG eingetreten ist (vgl. zu § 49 Abs. 2 BeamtVG: Nds. OVG, Urteil vom 30.5.2007 - 5 LB 32/07 -, juris Rn. 31).

  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21
    Wenngleich die Grundsätze des Vertrauensschutzes im Beamtenversorgungsrecht von besonderer Bedeutung sind, ist das Vertrauen eines Beamten in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger als das öffentliche Interesse an ihrer Änderung (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.6.2006 - 2 BvR 361/03 -, juris Rn. 22 f.).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21
    Zudem hindert Art. 33 Abs. 5 GG den Gesetzgeber nicht, das Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerwG…, Urteil vom 16.11.2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, juris Rn. 107;… so auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 2 C 18.06

    Berücksichtigung vordienstlicher Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21
    Die Zeit eines Hochschulstudiums ist demnach lediglich mit der Höchstzeit von drei Jahren als ruhegehaltfähig anzurechnen, wenn die im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts dies verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.2007 - BVerwG 2 C 18.06 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 33/07

    Berücksichtigung der Ausbildungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit bei der …

  • BSG, 20.03.1986 - 11a RA 64/84

    Einstufige Juristenausbildung - Praktika - Prüfungszeit - Nachversicherung der …

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84

    Einstufige Juristenausbildung - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 3 B 20.686

    Kein Wegfall des Versorgungsabschlags wegen einstufiger Juristenausbildung bei …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - 1 A 362/09

    Anspruch auf Festsetzung von Versorgungsbezügen unter Zugrundelegung des …

  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der …

  • BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 90.13

    Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit; vorgeschriebene Ausbildung; …

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 9.08

    Ruhebezüge; Ausbildungszeit; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Sonderurlaub bei der …

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15

    Versorgung, Versorgung aus dem letzten Amt; hergebrachte Grundsätze des …

  • BVerwG, 05.12.2011 - 2 B 103.11

    Ruhegehaltfähigkeit; vordienstliche Tätigkeit, die zur Ernennung geführt hat; …

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 16.93

    Beamtenversorgung - Mindeststudienzeit - Prüfungszeit - Wehrübungen

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

  • BVerwG, 18.02.1980 - 6 C 108.78

    Beamter - Reisekostenvergütung - Dienstort - Wohnort - Erledigung eines …

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2020 - 5 LC 133/18

    Anerkennung von Vordienstzeiten- Berufung

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme …

  • VG Bremen, 11.12.2023 - 7 K 2100/22

    Beamtenversorgung, Urteil vom 11.12.2023 - beschränkte Dienstfähigkeit; …

    Wenngleich die Grundsätze des Vertrauensschutzes im Beamtenversorgungsrecht von besonderer Bedeutung sind, ist das Vertrauen eines Beamten in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger als das öffentliche Interesse an ihrer Änderung (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03, juris Rn. 22 f.; zum Ganzen für eine vergleichbare Regelung in Niedersachsen: OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 LC 130/21).

    Bei der einstufigen Juristenausbildung handelt es sich nicht um eine einheitliche praktische Ausbildung oder um eine Ausbildung sui generis, welche mit einer einheitlichen Mindestzeit von fünfeinhalb Jahren nach § 5b DRiG oder sechs Jahren nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BremJAG a.F. zu berücksichtigen wäre und damit der Beschränkung des § 12 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2 BremBeamtVG nicht unterläge (vgl. für eine vergleichbare Regelung in Niedersachsen: OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 LC 130/21).

  • BVerwG, 05.02.2026 - 2 C 4.25

    Versorgungsrechtliche Berücksichtigung der einstufigen Juristenausbildung in …

    Die einstufige Juristenausbildung stellt (in ihrer Gänze) eine "vorgeschriebene Ausbildung" i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BremBeamtVG dar, die versorgungsrechtlich als Hochschulausbildung zu qualifizieren ist und wegen dieser Eigenschaft insoweit der Höchstgrenze nach Halbsatz 2 unterliegt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Februar 2023 - 5 LC 130/21 - juris Rn. 46 zur einstufigen Juristenausbildung in Niedersachsen; vgl. auch VGH München…, Urteil vom 23. Juni 2021 - 3 B 20.686 - juris Rn. 18 ff. zur einstufigen Juristenausbildung in Bayern).
  • OVG Bremen, 15.01.2025 - 2 LC 141/24

    Versorgung der Beamten und Richter, Urteil vom 15.01.2025, 2 LC 141/24 - …

    Die gegenteilige Auffassung des Niedersächsischen OVG (Urt. v. 07.02.2023 - 5 LC 130/21 -, Rn. 46, juris;… s.a. BayVGH, Urt. v. 23.06.2021 - 3 B 20.686, juris Rn. 18 f.), wonach es sich bei der einstufigen Ausbildung weder um eine einheitliche praktische Ausbildung noch um eine Ausbildung sui generis handele, weil das (niedersächsische) Gesetz unter Verwendung der Begriffe des Studiums und der praktischen Ausbildung bzw. der Praktika ausdrücklich zwischen den einzelnen Ausbildungsarten unterscheide und die Ausbildungsabschnitte zeitlich konkret der jeweiligen Art der Ausbildung zugeordnet habe, überzeugt jedenfalls für das bremische Recht nicht.
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