Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2024 - 5 MB 7/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 12 Abs 1 GG, § 97 ff GWB, § 112 SGB 9, § 35a Abs 1 S 1 SGB 8
Vergabe des systemischen Infrastrukturangebots Klassenassistenz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassung der Fortführung eines Vergabeverfahrens hinsichtlich des systemischen Infrastrukturangebots "Klassenassistenz"; Gewährleistung der Teilhabe an schulischer Bildung für alle; Recht der freien Berufswahl und Berufsausübung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe einer Klassenassistenz ist kein Eingriff in die Berufsfreiheit!
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vergabe des systemischen Infrastrukturangebots Klassenassistenz
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.06.2024 - 7 B 43/24
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2024 - 5 MB 7/24
Papierfundstellen
- NZBau 2025, 262
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2024 - 5 MB 7/24
Rn. 30 Art. 12 Abs. 1 GG gewährt das Recht der freien Berufswahl und -ausübung und ist gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar, soweit sie eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausüben, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise einer juristischen wie einer natürlichen Person offensteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 26;… Sachs, in: ders., Grundgesetz, 9. Aufl. 2021, Art. 19 Rn. 81).Vielmehr unterliegen die Wettbewerbsposition und damit auch die erzielbaren Erträge dem Risiko laufender Veränderung je nach den Verhältnissen am Markt und damit nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (BVerfG, Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 27).
Rn. 37 Der Abwehrgehalt aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht jedoch auch bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen, wenn diese in der Zielsetzung und in ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen, die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.07.2006 - 1 BvL 4/00 -, juris Rn. 82; Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 28;… Urt. d. Senats v. 25.03.2024 - 5 KN 9/21 -, juris Rn. 29 ).
- BSG, 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R
Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Sozialhilfe - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2024 - 5 MB 7/24
Schutzgegenstand des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs kann jedes subjektive Recht sein, sei es einfachrechtlich oder grundrechtlich ausgestaltet (vgl. BSG, Urt. v. 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R -, juris Rn. 27).Die Verpflichtung zur Erbringung der Leistungen im jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis treffen den Antragsgegner auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 17. Mai 2023 - B 8 SO 12/22 R - (…dort ging es um die Vergabe von Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe, vgl. juris Rn. 16) nicht, da es sich bei den im Zuge der "Klassenassistenz" zu erbringenden Leistungen - wie oben ausgeführt - nicht um solche der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII handelt.
Rn. 27 Auch die E-Mail der Abteilungsleiterin des Fachdienstes Jugend/Soziale Dienste des Antragsgegners (Frau …) vom 12. Dezember 2023 (zu BSG, Urt. v. 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R -) und der Artikel im Pinneberger Tageblatt vom 18. November 2023 ("Warum der Kreis Pinneberg das Schulbegleiter-System ändern will") rechtfertigen nicht die Annahme, bei der "Klassenassistenz" handele es sich um im jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zu erbringende Leistungen der Eingliederungshilfe.
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2024 - 5 MB 7/24
Rn. 33 Art. 12 Abs. 1 GG schützt zunächst vor staatlichen Beeinträchtigungen, die gerade auf die berufliche Betätigung bezogen sind, indem sie eine Berufstätigkeit unmittelbar unterbinden oder beschränken (BVerfG, Beschl. v. 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15 -, juris Rn. 72).
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Tariftreueerklärung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2024 - 5 MB 7/24
Rn. 37 Der Abwehrgehalt aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht jedoch auch bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen, wenn diese in der Zielsetzung und in ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen, die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.07.2006 - 1 BvL 4/00 -, juris Rn. 82;… Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 28;… Urt. d. Senats v. 25.03.2024 - 5 KN 9/21 -, juris Rn. 29 ). - BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13
Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2024 - 5 MB 7/24
Rn. 15 Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt die begründete Besorgnis voraus, der Antragsgegner werde künftig durch sein hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre der Antragsteller eingreifen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2014 - 6 C 7.13 -, juris Rn. 20). - BGH, 18.02.2021 - III ZR 175/19
Auskunftsansprüche zwischen Trägern der Jugendhilfe
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2024 - 5 MB 7/24
Neben der Rechtsbeziehung zwischen dem Hilfeempfänger (Leistungsberechtigter) und dem Träger der die Leistung erbringenden (teil-)stationären Einrichtung (Leistungserbringer) bestehen weitere Rechtsbeziehungen zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Leistungsträger) und dem Leistungsberechtigten sowie zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungserbringer (vgl. BGH, Urt. v. 18.02.2021 - III ZR 175/19 -, juris Rn. 19;… Telscher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 78b SGB VIII Rn. 8). - OVG Hamburg, 10.11.2004 - 4 Bs 388/04
Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit von Trägern der freien Jugendhilfe …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2024 - 5 MB 7/24
Rn. 43 c) Es handelt sich bei dem systemischen Infrastrukturangebot "Klassenassistenz" auch um keine - in die Berufsfreiheit der Antragsteller eingreifende - Form der Sozialraumbudgetierung (…darunter versteht man die Bereitstellung pauschaler Trägerbudgets im Sinne von Höchstsummen für Anbieter im Rahmen des Konzepts der Sozialraumorientierung, vgl. Raabe, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Werkstand: 1. Ergänzungslieferung 2024, § 79 Rn. 15; OVG B-Stadt, Beschl. v. 10.11.2004 - 4 Bs 388/04 -, juris Rn. 2). - OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2024 - 5 KN 9/21
Erfolgloser Antrag gegen die Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2024 - 5 MB 7/24
Rn. 37 Der Abwehrgehalt aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht jedoch auch bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen, wenn diese in der Zielsetzung und in ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen, die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.07.2006 - 1 BvL 4/00 -, juris Rn. 82;… Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 28; Urt. d. Senats v. 25.03.2024 - 5 KN 9/21 -, juris Rn. 29 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2024 - 3 MB 20/24
Anordnungsgrund bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel …
Dass sie - wie mit der Beschwerdeschrift geltend gemacht - die Bewilligung einer Schulbegleitung als Sachleistung und keine Kostenübernahme im jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis begehrt (vgl. dazu OVG Schleswig, Beschl. v. 03.09.2024 - 5 MB 7/24 -, juris Rn. 22 ;… OVG Münster, Beschl. v. 21.08.2001 - 12 B 582/01 -, juris Rn. 7), vermag daran nichts zu ändern. - OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2025 - 5 MR 2/25
Immissionsschutz; Verbot des Silvesterfeuerwerks auf landesrechtlicher Grundlage
Die Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht auch dann, wenn Normen, die zwar selbst die Berufstätigkeit nicht unmittelbar berühren, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen, die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (BVerfG…, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 28; Senat…, Urteil vom 25. März 2024 - 5 KN 9/21 -, juris Rn. 29 ; Beschluss vom 3. September 2024 - 5 MB 7/24 -, juris Rn. 37 ). - OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2025 - 5 MR 2/25
Amt; amtsausschuss; amtsdirektor; Antragsbefugnis; Ausdrücklich; ausschließlich; …
Die Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht auch dann, wenn Normen, die zwar selbst die Berufstätigkeit nicht unmittelbar berühren, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen, die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (BVerfG…, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 28; Senat…, Urteil vom 25. März 2024 - 5 KN 9/21 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 3. September 2024 - 5 MB 7/24 -, juris Rn. 37).
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