Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BBG § 37 Abs. 1 Satz 1; BBG § 37 Abs. 2 Satz 1; SÜG § 14 Abs. 3; SÜG § 5
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen der Feststellung eines Sicherheitsrisikos nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen der Feststellung eines Sicherheitsrisikos nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ( SÜG )
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 25.09.2023 - 7 B 62/23
- OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23
Papierfundstellen
- DÖV 2024, 342
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 5 M 5562/97
Beamtenrecht; Entlassung eines Beamten; Beamter auf Widerruf; Eignungsmängel
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23
Voraussetzung für eine solche Ausnahme von § 37 Abs. 2 Satz 1 BBG ist, dass die Entlassungsgründe mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 9.10.1978 - BVerwG II B 74.77 -, juris;… Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.87 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 26.1.2010 - BVerwG 2 B 47.09 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6), womit Gründe im Bereich der Verwaltung wie Organisationsänderungen etc. in dieser Fallkonstellation als Entlassungsgründe ausscheiden (…Plog/Wiedow, a. a. O., § 37 BBG Rn. 11).Zulässig sind stattdessen Gründe, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).
Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt oder begründete Zweifel an seiner persönlichen Eignung bestehen (Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6).
Eine solche Entlassung ist ausnahmsweise zulässig, wenn Gründe vorliegen, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).
Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt oder begründete Zweifel an seiner persönlichen Eignung bestehen (Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6).
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23
Die fehlerfreie Ausübung des Ermessens erfordert vor allem, dass die Entlassung aus einem sachlichen Grund erfolgt, wobei grundsätzlich jeder sachliche Grund ausreicht (vgl. zur Entlassung von Beamten auf Widerruf: BVerwG, Urteil vom 17.12.1959 - BVerwG VI C 70.50 -, BVerwGE 10, 75, 79; Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 20;… Beschluss vom 3.6.2004 - BVerwG 2 B 52.03 -, juris Rn. 5; Nds. OVG…, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 3.6.2014 - 5 ME 72/14 -).Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ist also nicht von dem Nachweis eines konkreten Dienstvergehens abhängig (BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 20; Nds. OVG…, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 8).
Außerdem ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur unter der weiteren Einschränkung rechtmäßig, dass ernsthafte Zweifel an der Eignung nicht nur mit Blick auf die Anforderungen eines dem Beamten zu übertragenen Amtes bestehen, sondern auch und in erster Linie gemessen an den Anforderungen zum einen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum anderen des angestrebten Berufes insgesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 21; Nds. OVG…, Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).
Außerdem ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur unter der weiteren Einschränkung rechtmäßig, dass ernsthafte Zweifel an der Eignung nicht nur mit Blick auf die Anforderungen eines dem Beamten zu übertragenen Amtes bestehen, sondern auch und in erster Linie gemessen an den Anforderungen zum einen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum anderen des angestrebten Berufes insgesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 21; Nds. OVG…, Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).
- OVG Niedersachsen, 26.10.2020 - 5 ME 141/20
Charakterliche Eignung; persönliche Eignung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23
Zulässig sind stattdessen Gründe, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (Nds. OVG…, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).Außerdem ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur unter der weiteren Einschränkung rechtmäßig, dass ernsthafte Zweifel an der Eignung nicht nur mit Blick auf die Anforderungen eines dem Beamten zu übertragenen Amtes bestehen, sondern auch und in erster Linie gemessen an den Anforderungen zum einen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum anderen des angestrebten Berufes insgesamt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 21; Nds. OVG…, Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).
Eine solche Entlassung ist ausnahmsweise zulässig, wenn Gründe vorliegen, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).
Außerdem ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur unter der weiteren Einschränkung rechtmäßig, dass ernsthafte Zweifel an der Eignung nicht nur mit Blick auf die Anforderungen eines dem Beamten zu übertragenen Amtes bestehen, sondern auch und in erster Linie gemessen an den Anforderungen zum einen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum anderen des angestrebten Berufes insgesamt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 21; Nds. OVG…, Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).
- OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07
Entlassung einer Beamten auf Widerruf wegen mangelnder fachlicher Leistung und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23
Zulässig sind stattdessen Gründe, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (Nds. OVG…, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).Außerdem ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur unter der weiteren Einschränkung rechtmäßig, dass ernsthafte Zweifel an der Eignung nicht nur mit Blick auf die Anforderungen eines dem Beamten zu übertragenen Amtes bestehen, sondern auch und in erster Linie gemessen an den Anforderungen zum einen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum anderen des angestrebten Berufes insgesamt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).
Eine solche Entlassung ist ausnahmsweise zulässig, wenn Gründe vorliegen, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).
Außerdem ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur unter der weiteren Einschränkung rechtmäßig, dass ernsthafte Zweifel an der Eignung nicht nur mit Blick auf die Anforderungen eines dem Beamten zu übertragenen Amtes bestehen, sondern auch und in erster Linie gemessen an den Anforderungen zum einen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum anderen des angestrebten Berufes insgesamt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).
- OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 25/09
Rechtmäßigkeit einer Entlassung eines Beamten auf Widerruf …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23
Die fehlerfreie Ausübung des Ermessens erfordert vor allem, dass die Entlassung aus einem sachlichen Grund erfolgt, wobei grundsätzlich jeder sachliche Grund ausreicht (vgl. zur Entlassung von Beamten auf Widerruf: BVerwG, Urteil vom 17.12.1959 - BVerwG VI C 70.50 -, BVerwGE 10, 75, 79;… Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 20;… Beschluss vom 3.6.2004 - BVerwG 2 B 52.03 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 3.6.2014 - 5 ME 72/14 -).Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ist also nicht von dem Nachweis eines konkreten Dienstvergehens abhängig (BVerwG…, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 8).
Während der den angenommenen Zweifeln von dem Dienstherrn zugrunde gelegte Sachverhalt von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr den Rechtsbegriff der Eignung verkannt oder ob er bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 9;… Beschluss vom 17.12.2010 - 5 ME 268/10 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 11.2.2021 - 5 ME 118/20 -).
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14
Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23
Die in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SÜG vorgegebenen unbestimmten Rechtsbegriffe unterliegen daher gerichtlicher Überprüfung und sind in der Rechtsprechung durch zahlreiche Entscheidungen konkretisiert worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.9.2015 - BVerwG 2 A 9.14 -, juris Rn. 14 ff.).Die gerichtliche Kontrolle ist dabei indes auf das - auch sonst in Fällen eines Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraums anerkannte - Prüfprogramm beschränkt, nämlich ob die zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Beschluss vom 17.9.2015 - BVerwG 2 A 9.14 -, juris Rn. 21 ff. m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23
Während der den angenommenen Zweifeln von dem Dienstherrn zugrunde gelegte Sachverhalt von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr den Rechtsbegriff der Eignung verkannt oder ob er bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (Nds. OVG…, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 17.12.2010 - 5 ME 268/10 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 11.2.2021 - 5 ME 118/20 -).Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 40, 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG, bemisst sich also nach der Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge, wobei dieser Betrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung von Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Nord ÖR 2014, 11) zu halbieren ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2010 - 5 ME 268/10 - Beschluss vom 3.6.2014 - 5 ME 72/14 - Beschluss vom 8.6.2020 - 5 ME 91/20 - Beschluss vom 21.2.2023 - 5 ME 122/22).
- BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23
Die fehlerfreie Ausübung des Ermessens erfordert vor allem, dass die Entlassung aus einem sachlichen Grund erfolgt, wobei grundsätzlich jeder sachliche Grund ausreicht (vgl. zur Entlassung von Beamten auf Widerruf: BVerwG, Urteil vom 17.12.1959 - BVerwG VI C 70.50 -, BVerwGE 10, 75, 79;… Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 20;… Beschluss vom 3.6.2004 - BVerwG 2 B 52.03 -, juris Rn. 5; Nds. OVG…, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 3.6.2014 - 5 ME 72/14 -).Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Eignung nicht nur an den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes, sondern auch an denen der angestrebten Laufbahn zu messen ist (BVerwG, Urteil vom 17.12.1959 - BVerwG VI C 70.50 -, BVerwGE 10, 75, 79; Bay. VGH…, Beschluss vom 12.12.2011 - 3 CS 11.2397 -, juris Rn. 34).
- OVG Niedersachsen, 12.06.2020 - 5 ME 91/20
Bewährung; Elternzeit; Höchstdauer der Probezeit; Probezeit
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23
Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 40, 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG, bemisst sich also nach der Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge, wobei dieser Betrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung von Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Nord ÖR 2014, 11) zu halbieren ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2010 - 5 ME 268/10 - Beschluss vom 3.6.2014 - 5 ME 72/14 - Beschluss vom 8.6.2020 - 5 ME 91/20 - Beschluss vom 21.2.2023 - 5 ME 122/22). - BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09
Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23
Voraussetzung für eine solche Ausnahme von § 37 Abs. 2 Satz 1 BBG ist, dass die Entlassungsgründe mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 9.10.1978 - BVerwG II B 74.77 -, juris;… Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.87 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 26.1.2010 - BVerwG 2 B 47.09 -, juris Rn. 6; Nds. OVG…, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6), womit Gründe im Bereich der Verwaltung wie Organisationsänderungen etc. in dieser Fallkonstellation als Entlassungsgründe ausscheiden (…Plog/Wiedow, a. a. O., § 37 BBG Rn. 11). - BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16
Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf …
- BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 52.03
Rückgriff auf pauschale Krankheitsbilder als Grundlage für die Bestimmung der …
- VGH Bayern, 12.12.2011 - 3 CS 11.2397
Entlassung einer Polizeibeamtin auf Widerruf; fehlende charakterliche Eignung; …
- BVerwG, 09.10.1978 - 2 B 74.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53
Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2025 - 6 B 1220/24
Beamtenverhältnis auf Widerruf; Vorbereitungsdienst; Entlassung; …
Rn. 46 Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19.1.2024 - 5 ME 104/23 - wird lediglich in Auszügen wiedergegeben, ohne ihren Inhalt in irgendeiner Weise zu erläutern und die dortigen Rechtsausführungen zu jenen des Verwaltungsgerichts in Beziehung zu setzen. - VG Hannover, 29.07.2026 - 10 B 3876/26
Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 11 Abs. 2 Nds. SÜG
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die für die Sicherheitsüberprüfung zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.02.2024 - 1 WB 17.23 -, juris Rn. 23, …und Beschl. v. 29.01.2026 - 1 WB 19.25 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Beschl. v. 19.01.2024 - 5 ME 104/23 -, juris Rn. 24;… OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2026 - 5 B 1393/25 - , juris Rn. 4 f.; VG Hannover, Beschl. v. 10.12.2025 - 10 B 10052/25 -, n.v.). - VG Greifswald, 16.12.2024 - 6 A 1982/23
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Umgehung eines …
Die prognostische Beurteilung der Eignung durch den Dienstherrn, anhand einer Würdigung des gesamten Verhaltens des Bewerbers (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 5 ME 268/10, juris Rn. 8), unterliegt einem Wertungsspielraum, der der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, NVwZ 1999, 75, 76;… Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - NVwZ-RR 2012, 241 Rn. 17;… Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2024 - 5 ME 104/23 -, juris Rn.18 jeweils m.w.N.).Das Gericht prüft entsprechend der Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG lediglich, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt wurde, allgemeine Wertmaßstäbe beachtet und sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (…vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 1983 - 2 C 28.82 -, juris Rn. 19;… vom 19. März 1998, a.a.O., 76; vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 -, NVwZ 1991, 170, 171; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2024, a.a.O. Rn. 18).
- VG Hannover, 10.12.2025 - 10 B 10052/25 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19.01.2024 (- 5 ME 104/23 -, juris Rn. 24) diesbezüglich ausgeführt:.
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