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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21618
OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07 (https://dejure.org/2007,21618)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2007 - 5 ME 236/07 (https://dejure.org/2007,21618)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. September 2007 - 5 ME 236/07 (https://dejure.org/2007,21618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 54 Abs. 1 S. 1 NBG; § 55 Abs. 1 S. 1, 2 NBG
    Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund seiner gesamten Konstitution als maßgebliches Kriterium bei der Beurteilung einer Dienstunfähigkeit; Ärztliches Gutachten als wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Feststellung einer ...

  • Judicialis

    NBG § 54 Abs. 1; ; NBG § 55 Abs. 1; ; NBG § 192 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweise, andere; Dienstunfähigkeit; Gutachten, ärztliches; Kräfte, geistige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund seiner gesamten Konstitution als maßgebliches Kriterium bei der Beurteilung einer Dienstunfähigkeit; Ärztliches Gutachten als wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Feststellung einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07
    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (BVerwG, Urt. v. 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, DVBl. 1998, 201).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten gemäß § 55 Abs. 1 NBG ist allerdings die Sach- und Rechtslage im Zeit der letzten Behördenentscheidung, also hier der Verfügung vom 27. März 2007 (vgl. zu § 42 Abs. 1 BBG: BVerwG, Urt. v. 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, DVBl. 1998, 201 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07
    Es ist daher maßgebend, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution und seines Verhaltens, ohne dass eine Erkrankung im engeren Sinne vorliegen muss, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl.: VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10

    Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aufgrund …

    Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte vor dem Verwaltungsgericht (Beschluss vom 8.6.2007 - 13 B 1974/07 -) und dem beschließenden Senat (Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris) keinen Erfolg.

    Rn. 36 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Dienstunfähigkeit kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn 9 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.12.2011 - 5 ME 352/11 - m. w. N.; Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris Rn 20).

    Es ist daher maßgebend, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution und seines Verhaltens, ohne dass eine Erkrankung im engeren Sinne vorliegen muss, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 -, juris Rn 8; Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 16).

    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 14; Beschluss vom 10.9.2010 - 5 LA 232/09 -).

    Die Entscheidung über die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft mithin der Dienstvorgesetzte aufgrund eines ärztlichen Gutachtens, er kann aber auch eigene Erkenntnisse und Feststellungen berücksichtigen und z. B. ergänzende ärztliche Gutachten in Auftrag geben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 14; Beschluss vom 10.9.2010 - 5 LA 232/09 -).

    Rn. 42 Die Beklagte durfte deshalb auch die in dem Vermerk eines ihrer Beamten vom 6. Dezember 2006, auf den sie in der angefochtenen Verfügung vom 27. März 2007 Bezug genommen hat, aufgezeigten Konfliktsituationen zwischen der Klägerin und den Schülern, Eltern und Kollegen berücksichtigen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 15).

    Rn. 43 Da die sich aus den Verwaltungsvorgängen ergebenden Erkenntnisse der Beklagten jedoch nicht ausreichten, eine Dienstunfähigkeit der Klägerin zu begründen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 15), hat die Beklagte im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 6. September 2007 (…a. a. O.) zu Recht ein ergänzendes ärztliches Gutachten eingeholt.

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Entziehung …

    Die Entscheidung über die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft mithin der Dienstherr aufgrund eines ärztlichen Gutachtens; er kann aber auch eigene Erkenntnisse und Feststellungen berücksichtigen und zum Beispiel ergänzende ärztliche Gutachten in Auftrag geben (Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 11.1.2021 - 5 ME 178/20 -) und/oder die Personalakten des Betreffenden auswerten (Nds. OVG…, Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Koch, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: Dezember 2023, § 47 BBG Rn. 28).

    Die ärztliche Begutachtung stellt somit nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41; Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 -).

    Der Dienstherr kann daher bei entsprechender Begründung auch entgegen den Ausführungen eines amtsärztlichen Gutachtens in rechtmäßiger Weise die Dienstunfähigkeit des Betreffenden feststellen (Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007 -- 5 ME 236/07 -, juris Rn. 14 ff.;… Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41; Beschluss vom 20.8.2013 - 5 LA 279/12 -, Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Beschluss vom 11.1.2021 - 5 ME 178/20 -).

  • VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12

    Dienstunfähigkeit; Fürsorgepflicht; Mitverschulden; Mobbing; Zurruhesetzung

    Es ist daher maßgebend, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution und seines Verhaltens, ohne dass eine Erkrankung im engeren Sinne vorliegen muss, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.09.2007 - 5 ME 236/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200).
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