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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,40664
OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20 (https://dejure.org/2025,40664)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2025 - 5 N 15.20 (https://dejure.org/2025,40664)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2025 - 5 N 15.20 (https://dejure.org/2025,40664)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 S 1 Nr 1 RuStAG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 9 Abs 1 AufenthG, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 54 Abs 1 Nr 2 AufenthG
    Antrag auf Zulassung der Berufung - Staatsangehörigkeitsrecht - Türkischer Staatsangehöriger - Einbürgerung - Ausschlussgrund - Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung - Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) - aktives ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    11 Satz 1 Nr. 1 StAG, 124 Abs. 2 Nr. 1; 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, 9 Abs. 1; 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG
    Antrag auf Zulassung der Berufung, Staatsangehörigkeitsrecht, Türkischer Staatsangehöriger, Einbürgerung, Ausschlussgrund, Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), aktives Mitglied und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20
    Rn. 4 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15) und nicht nur die Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20
    Rn. 4 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15) und nicht nur die Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20
    Denn eine dem Verwaltungsgericht zuzurechnende Überraschungsentscheidung, mit der eine gewissenhafte und kundige Partei auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2018 - 1 BvR 1011/17 -, juris Rn. 16), macht der Kläger nicht geltend.
  • BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: erhöhte Schutzbedürftigkeit einer Familie mit …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, juris Rn. 15; BVerwG…, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 10 B 38/11 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15

    Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20
    Nach Beendigung der Instanz kann die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18/15 -, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21

    Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20
    Die nunmehr erhobene Aufklärungsrüge kann auch nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2022 - 4 BN 28.21 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14

    Vereinsverbot; aktiv kämpferisches Untergraben der verfassungsmäßigen Ordnung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20
    In einem solchen Fall muss die Rüge jedoch schlüssig aufzeigen, dass das Verwaltungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zu weiterer Aufklärung hätte sehen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2014 - 6 B 24.14 -, juris Rn. 11 …und vom 13. Juni 2019 - 5 B 29/18 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 B 8.21

    Bestimmung eines (allgemeinen) entschädigungsrechtlichen Verfahrensbegriffs; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20
    Sollte er gleichwohl ein seinen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs betreffendes Versäumnis des Verwaltungsgerichts rügen wollen, wäre er im Übrigen darauf zu verweisen, dass sich Beteiligte darauf grundsätzlich nur dann mit Erfolg berufen können, wenn sie alles ihnen in der konkreten Situation Mögliche und Zumutbare unternommen haben, um den Gehörsverstoß abzuwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 5 B 8/21 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 10 B 38.11

    Kenntnisnahme einer nicht erfolgten Registrierung wegen fehlender Inlandspässe in …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 10 B 38/11 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 13.06.2019 - 5 B 29.18

    Anforderungen an die Feststellung der Wirksamkeit eines Arzneimittels; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2025 - 5 N 15.20
    In einem solchen Fall muss die Rüge jedoch schlüssig aufzeigen, dass das Verwaltungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zu weiterer Aufklärung hätte sehen müssen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2014 - 6 B 24.14 -, juris Rn. 11 und vom 13. Juni 2019 - 5 B 29/18 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783

    Nachbarklage gegen bergrechtliche Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur …

  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 B 9.21

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des Rechts auf Gewährung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 5 N 23.17

    Erschließungsbeitrag; Fahrbahn; Straßenentwässerung; Erschließungsanlage; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2024 - 6 A 177/22

    Entlassung; Beamtenverhältnis auf Probe; Dienstvergehen; Körperverletzung; …

  • OVG Saarland, 12.01.2026 - 1 A 51/25

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit

    Eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt nur in Betracht, wenn gewichtige Anhaltspunkte aufgezeigt sind, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenen Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.02.2024, 2 A 1/23, juris Rn. 54, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.10.2025, 6 A 125/24, juris Rn. 9, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2025, OVG 5 N 15/20, juris Rn. 9; ferner BVerwG, Beschlüsse vom 09.09.2013, 7 B 2.13 u.a., juris Rn. 17, und vom 17.05.2011, 8 B 98.10, juris Rn. 8;][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.02.2024, 2 A 1/23, juris Rn. 54, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.10.2025, 6 A 125/24, juris Rn. 9, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2025, OVG 5 N 15/20, juris Rn. 9; ferner BVerwG, Beschlüsse vom 09.09.2013, 7 B 2.13 u.a., juris Rn. 17, und vom 17.05.2011, 8 B 98.10, juris Rn. 8;] Einen derartigen die Sachverhaltswürdigung durch das Verwaltungsgericht betreffenden Mangel zeigt das Zulassungsvorbringen nicht auf.
  • OVG Saarland, 29.05.2026 - 1 A 26/25

    Rückforderung einer im Rahmen der "Neustarthilfe" gewährten Zuwendung

    Eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt nur in Betracht, wenn gewichtige Anhaltspunkte aufgezeigt sind, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenen Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.02.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 54, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.10.2025 - 6 A 125/24 -, juris, Rn. 9, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2025 - OVG 5 N 15/20 -, juris, Rn. 9; ferner BVerwG, Beschlüsse vom 09.09.2013 - 7 B 2.13 u.a. -, juris, Rn. 17, und vom 17.05.2011 - 8 B 98.10-, juris, Rn. 8.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.02.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 54, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.10.2025 - 6 A 125/24 -, juris, Rn. 9, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2025 - OVG 5 N 15/20 -, juris, Rn. 9; ferner BVerwG, Beschlüsse vom 09.09.2013 - 7 B 2.13 u.a. -, juris, Rn. 17, und vom 17.05.2011 - 8 B 98.10-, juris, Rn. 8.].
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