Rechtsprechung
| VGH Hessen, 16.07.1997 - 5 N 549/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 3 Abs 1 GG, § 47 Abs 2 VwGO
(Verwaltungskosten für die Genehmigung von Anlagen nach WasG HE § 50 Abs 1) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 7a D 70/93
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Subjektive Rechte des …
Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 5 N 549/94
Rn. 20 Dabei neigt der Senat dazu, gemäß Art. 10 Abs. 2 des 6. VwGOÄndG in entsprechender Anwendung diese Fassung des § 47 Abs. 2 VwGO auch noch nach der Änderung am 1. Januar 1997 auf Verfahren, die unter der alten Rechtslage anhängig gemacht worden sind, anzuwenden, da eine Anwendung von die Zulässigkeit einschränkenden Verfahrensvorschriften auf bereits anhängige Verfahren unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bedenklich wäre (ebenso: VGH München, Beschluß vom 14. Februar 1997 - 20 N 96.2462 -, DVBl. 1997, 663; für die Anwendung der Neufassung: OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7a D 70/93 NE -, DVBl. 1997, 675). - VGH Bayern, 14.02.1997 - 20 N 96.2462
Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 5 N 549/94
Rn. 20 Dabei neigt der Senat dazu, gemäß Art. 10 Abs. 2 des 6. VwGOÄndG in entsprechender Anwendung diese Fassung des § 47 Abs. 2 VwGO auch noch nach der Änderung am 1. Januar 1997 auf Verfahren, die unter der alten Rechtslage anhängig gemacht worden sind, anzuwenden, da eine Anwendung von die Zulässigkeit einschränkenden Verfahrensvorschriften auf bereits anhängige Verfahren unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bedenklich wäre (ebenso: VGH München, Beschluß vom 14. Februar 1997 - 20 N 96.2462 -, DVBl. 1997, 663; für die Anwendung der Neufassung: OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7a D 70/93 NE -, DVBl. 1997, 675). - VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
Kommunalabgaben für leitungsgebundene öffentliche Einrichtungen - Beitragsmaßstab
Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 5 N 549/94
Die Rechtsprechung, daß nach dem "Grundsatz der Typengerechtigkeit" bei pauschalierenden Bemessungsregelungen, die nicht in sämtlichen von der Regelung erfaßten Fällen zu einem leistungs- oder vorteilsgerechten Ergebnis führen, ein Anteil von bis zu 10 % solcher Fälle noch unschädlich ist und die Gültigkeit der Bemessungsregelung nicht in Frage stellt (vgl. in diesem Sinn zum "modifizierten Grundflächenmaßstab" im leitungsgebundenen Beitragsrecht: Urteil des Senats vom 3. April 1997 - 5 UE 2446/93 -), bezieht sich auf Regelungen, die als solche vollständig sind, d.h. sämtliche regelungsbedürftigen Fallkonstellationen tatbestandlich erfassen. - VGH Hessen, 11.04.1995 - 5 TH 397/93
Anschlußbeitragssatzung: Beitragsbemessung für Außenbereichsgrundstück bei …
Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 5 N 549/94
Im kommunalen Beitragsrecht hat der Senat - wie auch andere Oberverwaltungsgerichte - die Anforderungen an die Vollständigkeit einer Regelung streng ausgelegt und schon die Unwirksamkeit von Satzungen angenommen, wenn derartige Beitragsfälle vorkommen können (vgl. etwa zur beitragsmäßigen Erfassung von Außenbereichsgrundstücken: Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - 5 TH 2713/91 -, NVwZ-RR 1993.380 = HSGZ 1993, 167, und vom 11. April 1995 - 5 TH 397/93 - HSGZ 1995, 407 = GemHH 1996, 194). - VGH Hessen, 12.01.1993 - 5 TH 2713/91
Abwasserbeitragspflicht des im Flurbereinigungsverfahren vorläufig eingewiesenen …
Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 5 N 549/94
Im kommunalen Beitragsrecht hat der Senat - wie auch andere Oberverwaltungsgerichte - die Anforderungen an die Vollständigkeit einer Regelung streng ausgelegt und schon die Unwirksamkeit von Satzungen angenommen, wenn derartige Beitragsfälle vorkommen können (vgl. etwa zur beitragsmäßigen Erfassung von Außenbereichsgrundstücken: Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - 5 TH 2713/91 -, NVwZ-RR 1993.380 = HSGZ 1993, 167, und vom 11. April 1995 - 5 TH 397/93 - HSGZ 1995, 407 = GemHH 1996, 194).
- VGH Hessen, 08.06.2000 - 5 N 1234/98
Verwaltungskosten für die Genehmigung von Anlagen nach WasG HE § 50 Abs 1
In seinem Beschluss vom 16. Juli 1997 (5 N 549/94) habe der Senat die Unwirksamkeit des Gebührentatbestandes 16191 der Verwaltungskostenordnung des Ministers für Umwelt und Reaktorsicherheit vom 22. November 1990 in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnungen für die Geschäftsbereiche des Ministers für Umwelt und Reaktorsicherheit und des Ministers für Wirtschaft und Technik vom 17. Juli 1992 festgestellt.In dem Verfahren 5 N 549/94 hatte die damalige Antragstellerin im Wesentlichen vorgetragen, der Verweis auf 16, 5 v. H. des Mittelsatzes der Honorartafel nach der HOAI führe zu Gebührenhöhen, die in keinem Verhältnis mehr zur Leistung der Behörde im Rahmen der Genehmigungserteilung stünden.
Im Übrigen verweist auch das Land auf seinen Vortrag im Normenkontrollverfahren 5 N 549/94.
Im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, der Akte des Normenkontrollverfahrens Hess. VGH 5 N 549/94 sowie eines Verwaltungsvorgangs der Antragstellerin (ein Hefter) verwiesen.
Die Gründe, die den Senat veranlasst haben, in seinem Beschluss vom 16. Juli 1997 (5 N 549/94) die Vorgängerregelung dieses Gebührentatbestandes (Nr. 16191 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung vom 22. November 1990 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 17. Juli 1992) für unwirksam zu erklären, liegen für die hier streitige Fassung nicht vor.
Nach dem unbestrittenen Vortrag des Landes im Normenkontrollverfahren 5 N 549/94 hat es in den Jahren 1995 und 1996 nur zwei derartige Fälle von insgesamt 1569 Genehmigungen nach § 50 Abs. 1 HWG gegeben.
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
Abgeltung der für die Schmutzwasserbeseitigung anfallenden laufenden Kosten nach …
Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit der aus dem Gebot der Abgabengerechtigkeit, Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit von Abgaben folgende und im Beitragsrecht anerkannte Grundsatz der konkreten Vollständigkeit auch im Gebührenrecht Geltung beansprucht (vgl. dazu Nds.OVG…, Urteil vom 29. März 1995 - 9 L 4417/94 -, juris Rn. 38; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 -, juris Rn. 64; HessVGH, Beschluss vom 16. Juli 1997 - 5 N 549/94 -, juris Rn. 27; ThürOVG…, Urteil vom 11. Juni 2001 - 4 N 47/96 -, juris Rn. 61; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. September 2014 - OVG 9 N 143.13 -, juris Rn. 12).
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