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| VG Frankfurt/Main, 16.02.2017 - 5 N 738/17.F |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2020 - 6 S 1635/20
Vollstreckungsantrag nach Maßgabe des § 169 Abs 1 S 1 VwGO
Auch in den Fällen, in denen die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde nach § 169 VwGO durch das Verwaltungsgericht wahrgenommen werden, liegt es somit im Verantwortungsbereich der Gläubigerbehörde darüber zu entscheiden, ob gegen einen Bürger überhaupt Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden sollen, wobei die Wahl und Anordnung der Maßnahmen dann dem Gericht obliegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 01.04.1992 - 15 S 91.3189 -, BeckRS 1992, 10937; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.02.2006 - OVG 9 L 74.05 -, BeckRS 2006, 134727; VG Schwerin, Beschluss vom 30.05.2018 - 6 D 494/18 SN -, juris;… Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 07/2019, § 169 Rn 36;… s. auch Troidl, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG VwZG, 11. Aufl. 2017, § 3 VwVG Rn. 9 f.; ohne Begründung VG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2017 - 5 N 738/17.F -, juris;… Bamberger, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 169 Rn. 2;… Deutsch/Burr, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand: 04/2020, § 3 VwVG Rn. 16.1).
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