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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 10.12.2015 - 05 O 1239/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40630
LG Leipzig, 10.12.2015 - 05 O 1239/15 (https://dejure.org/2015,40630)
LG Leipzig, Entscheidung vom 10.12.2015 - 05 O 1239/15 (https://dejure.org/2015,40630)
LG Leipzig, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 05 O 1239/15 (https://dejure.org/2015,40630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch einer Bank auf pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer Kontopfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bank hat keinen Anspruch auf eine pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer Kontopfändung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine pauschale Gebühr für Kontopfändung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Erneut Bankentgelt als unzulässig untersagt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 10.04.2018 - 14 U 82/16

    Kein Anspruch einer Bank auf pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer …

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 10.12.2015, Az. 5 O 1239/15, wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 10.12.2015, Az. 5 O 1239/15, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten insoweit teilweise abgeändert, als Tenor Ziff. 2. aufgehoben und die Klage (Klageantrag Ziff. 3.) abgewiesen wird.

    Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.12.2015, Az. 5 O 1239/15, auf dessen tatsächliche Feststellungen verwiesen wird, der Klage teilweise wie folgt stattgegeben: 1. (entspricht Klageantrag 4.) Die Beklagte wird verurteilt, allen Kunden, die Verbraucher sind und denen gegenüber sie die Formulierung "Für den durch die Pfändung entstandenen Aufwand erlauben wir uns, Ihr Konto mit EUR 30, 00 zu belasten" verwendet und deren Konto sie anschließend mit EUR 30, 00 pro Pfändungsmaßnahme belastet hat, die dafür einbehaltenen Beträge auf eigene Kosten zurückzuzahlen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des am 10.12.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Leipzig vom, Az. 5 O 1239/15, die Klage bezüglich der Klageanträge 3.), 4.) und 5.) abzuweisen.

    Die Klägerin beantragt, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen und die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 10.12.2015, Az. 5 O 1239/15, weitergehend zu verurteilen,.

  • BGH, 11.09.2024 - I ZR 168/23

    Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch umfasst nicht die Rückzahlung zu …

    Angesichts der regelmäßig relativ geringen Höhe aufgrund unwirksamer Klauseln einbehaltener Geldbeträge sei zu erwarten, dass nur ein kleiner Teil der betroffenen Verbraucher gerichtliche Verfahren anstrenge (…vgl. OLG Dresden, GRUR-RR 2018, 428 [juris Rn. 57];… LG Berlin, ZIP 2021, 2336 [juris Rn. 69];… LG Düsseldorf, ZIP 2022, 368 [juris Rn. 53]; LG Nürnberg-Fürth…, Urteil vom 28. Oktober 2022 - 7 O 566/21, juris Rn. 96 bis 100; LG Hamburg…, Urteil vom 24. November 2022 - 312 O 257/19, juris Rn. 125 bis 129;… Bornkamm in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 8 Rn. 107 bis 108e; Singbartl/Zintl, VuR 2016, 14, 18; Rott, VuR 2016, 109, 113; Hummel, VuR 2018, 270; Meller-Hannich, JZ 2018, 629, 632; Kühner/Singbartl, EWiR 2019, 5, 6; Bode, VuR 2022, 24, 25;… MünchKomm.ZPO/Micklitz/Rott, 6. Aufl., § 2 UKlaG Rn. 66 bis 71;… Stadler aaO S. 481, 490; einschränkend Halfmeier, VuR 2018, 196).
  • OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22

    Rückzahlung infolge unwirksamer AGB vereinnahmter Entgelte an Verbraucher auf …

    Weiter wird geltend gemacht, dass ein solcher auf Rückzahlung an die Verbraucher gerichteter Folgenbeseitigungsanspruch als Mittel der effektiven Durchsetzung von Verbraucherrechten geeignet sei und zugleich im Sinne des UWG den durch die zu Unrecht einbehaltenen finanziellen Mittel geschaffenen wirtschaftlichen Vorteil beseitigen könne (OLG Dresden VuR 2018, 266, 269; Rott, VuR 2016, 109, 113).

    Dies sei insbesondere auch deswegen konsequent, da der Gesetzgeber zwar das Problem bereits schon länger erkannt, jedoch nur unzureichend über den Gewinnabschöpfungsanspruch aus § 10 UWG gelöst habe (Rott, VuR 2016, 109, 113).

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 20 U 102/22

    Zulässigkeit und Begründetheit von Rückzahlungsansprüchen zu Unrecht aufgrund …

    Während dies teilweise als unproblematisch angesehen wird (so LG Leipzig, Urteil vom 10. Dezember 2015, Az.: 5 O 1239/15, ZIP 2016, 207; OLG Dresden, Urteil vom 10. April 2018, Az.: 14 U 82/16, WRP 2019, 347), führt dies nach anderer Auffassung zur Unzulässigkeit der Klage mangels hinreichender Bestimmtheit (LG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2021, Az.: 12 O 34/21, ZIP 2022, 368;… Büscher WRP 2023, 639 Rn. 7 ff.).
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