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Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 27.10.2022

Rechtsprechung
   LG Offenburg, 26.09.2022 - 5 O 19/22 KfH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28808
LG Offenburg, 26.09.2022 - 5 O 19/22 KfH (https://dejure.org/2022,28808)
LG Offenburg, Entscheidung vom 26.09.2022 - 5 O 19/22 KfH (https://dejure.org/2022,28808)
LG Offenburg, Entscheidung vom 26. September 2022 - 5 O 19/22 KfH (https://dejure.org/2022,28808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 313 BGB, § 314 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung eines Energielieferungsvertrages aus wichtigem Grund

  • rabüro.de

    Ukrainekrieg berechtigt Energieversorger nicht zur fristlosen Kündigung von Energielieferungsvertrag

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • RG, 07.06.1921 - III 508/20

    Lieferungsweigerung wegen Steigerung der Herstellungskosten

    Auszug aus LG Offenburg, 26.09.2022 - 5 O 19/22
    Die Literatur bezieht sich insoweit auf zwei Entscheidungen des Reichsgerichts aus den Jahren 1920 und 1921, die bei den zugrunde liegenden Sachverhalten geprägt sind von den Zeitumständen unmittelbar nach dem verlorenen ersten Weltkrieg, der sich daran im damaligen Deutschen Reich anschließenden Revolution und der beginnenden Hyperinflation (vgl. RGZ 101, 179, 181; RGZ 102, 272, 273).

    Eine Anpassung vor dem Hintergrund des damals einschlägigen § 242 BGB kommt nach Auffassung des Reichsgerichts vielmehr erst dann zum Tragen, wenn die Vertragserfüllung wirtschaftlich unmöglich geworden ist, d. h. wenn sie zur geschäftlichen Vernichtung des Lieferanten führte (vgl. RGZ 102, 272, 273).

  • BGH, 31.05.2006 - VIII ZR 159/05

    Umlegung der Betriebskosten bei Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus LG Offenburg, 26.09.2022 - 5 O 19/22
    Maßgebliche Gesichtspunkte hierbei sind, dass eine Veränderung der Verhältnisse dann kein Recht zu einer außerordentlichen Kündigung gibt, wenn die Störungen aus dem eigenen Risikobereich des Kündigenden kommen (…vgl. Grüneberg, aaO., Rn. 7 und 9 zu § 314; BGH…, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 66/03 - juris, Rn. 15; BGH, Urteil vom 31.05.2006 - VIII ZR 159/05 - juris, Rn. 13).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen; …

    Auszug aus LG Offenburg, 26.09.2022 - 5 O 19/22
    Maßgebliche Gesichtspunkte hierbei sind, dass eine Veränderung der Verhältnisse dann kein Recht zu einer außerordentlichen Kündigung gibt, wenn die Störungen aus dem eigenen Risikobereich des Kündigenden kommen (…vgl. Grüneberg, aaO., Rn. 7 und 9 zu § 314; BGH, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 66/03 - juris, Rn. 15; BGH…, Urteil vom 31.05.2006 - VIII ZR 159/05 - juris, Rn. 13).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02

    Ausserordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Einstellung des …

    Auszug aus LG Offenburg, 26.09.2022 - 5 O 19/22
    Demnach kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund im Allgemeinen nicht auf Umstände gestützt werden, die im Risikobereich des Kündigenden liegen, wobei auch die finanzielle Notlage eines Unternehmens, dessen Fortführung mit dem Risiko verbunden ist, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen zu müssen, nicht zur außerordentlichen Kündigung bestehender Verträge aus wichtigem Grund berechtigte (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.2004 - I ZR 18/02 - juris, Rn. 29, 30).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages …

    Auszug aus LG Offenburg, 26.09.2022 - 5 O 19/22
    Gerade bei der Belieferung mit Gas oder elektrischer Energie ist dabei darauf abzustellen, dass das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko beim Verkäufer verbleibt, soweit zwischen den Parteien eines Vertrages keine wirksame Preisanpassungsklausel vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 80/12 - juris, Rn. 44).
  • OLG Hamm, 16.04.2026 - 2 MK 1/22

    Musterfeststellungssache Verbraucherzentrale Hessen e. V. gegen Stromio GmbH u. …

    Rn. 86 (b) Musste die Musterbeklagte zu 1 nach den vorstehenden Erwägungen als Wirtschaftsunternehmen ohnehin stets mit einer - gegebenenfalls auch erheblichen - Veränderung der Marktkonditionen im Rahmen ihrer Preisbildung rechnen und rechtzeitig dafür Sorge tragen, einem Kalkulationsirrtum zuvor zu kommen (vgl. LG Offenburg, Beschluss vom 26. September 2022 - 5 O 19/22 KfH, juris Rn. 25), unterstreicht die massenhafte Übernahme einer "eingeschränkten Preisgarantie" das gefundene Ergebnis.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2024 - 3 Kart 231/23

    Untersagung der Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden mit Erdgas …

    Rn. 172 Im Übrigen wird auch in der bisherigen Rechtsprechung der Instanzgerichte in vergleichbaren Fallkonstellationen ein Kündigungs- bzw. bereits ein Preisanpassungsrecht ganz überwiegend abgelehnt (LG Offenburg, Beschl. v. 26.09.2022 - 5 O 19/22 KfH, BeckRS 2022, 33307;… LG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2022 - 12 O 247/22, BeckRS 2022, 33631;… AG München, Urt. v. 27.10.2023 - 173 C 13388/23, EnWZ 2023, 476).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 3-5 O 19/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,47563
LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 3-5 O 19/22 (https://dejure.org/2022,47563)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.10.2022 - 3-5 O 19/22 (https://dejure.org/2022,47563)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - 3-5 O 19/22 (https://dejure.org/2022,47563)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06

    Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 5 O 19/22
    Die Kammer teilt der Ansicht des OLG Frankfurt am Main (…Beschluss vom 09.12.2008 WpÜG 2/08 a.a.O.) dass der Markttest beim übernahmerechtlichen Squeeze-out alle betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden zur Ermittlung der vollen Entschädigung ersetzt, zumal die Kammer (seit Kammerbeschluss vom 13.3.2009 - 3-05 O 57/06 - NZG 2009, 553 -, bestätigt von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.9.2010 - 5 W 57/09 - NZG 2010, 1141, verfassungsrechtlich nicht beanstandet von BVerfG Beschl. v. 26.4.2011 - 1 BvR 2658/10 - NZG 2011, 869 und zuletzt Beschluss vom 21.7.2022 - 3-05 O 57/21) auch im Spruchverfahren die Ansicht vertritt, dass vordringlich (…im Anschluss BGH Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, Rn. 33 BeckRS 2016, 1088), der dem Börsenkurs bei der Verwertbarkeit grundsätzlich die Präferenz einräumt) die Höhe der Abfindung bzw. die Verschmelzungsrelation aus Kapitalmarktdaten ohne Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden ermittelt werden kann.

    Auch der Börsenkurs spiegelt aber die Einschätzung des Barwerts der künftigen Unternehmenserträge wider (…vgl. OLG Stuttgart aaO; Kammerbeschluss vom 13.3.2009 - 3-05 O 57/06 - a.a.O.).

    Während eine fundamentalanalytische Unternehmensbewertung nur versucht, einen Preisbildungsprozess am Markt zu simulieren beruht der Börsenwert auf einem tatsächlichen Preisbildungsprozess, der sich aus einer Vielzahl realer Kauf- und Verkaufsentscheidungen der Marktteilnehmer zusammensetzt (Kammerbeschluss vom 13.3.2009 - 3-05 O 57/06 - a.a.O.;… OLG Stuttgart a.a.O. m.w.Nachw.).

  • LG Frankfurt/Main, 15.11.2011 - 5 O 53/11

    Angemessenheitsvermutung beim übernahmerechtlichen Squeeze-out: Anforderungen an …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 5 O 19/22
    Dass hier vom Gesetzgeber der Begriff der stimmberechtigten Aktien verwandt wurde, beruht darauf, dass der Gesetzgeber auch die Übertragung von stimmrechtslosen Vorzugsaktien über § 39a Abs. 1 S. 2 WpÜG erfassen wollte (ebenso für den Fall einer etwaigen Verletzung der Meldepflicht nach WpHG bereits Kammerbeschlüsse vom 15.11.2011 - 3-05 O 53/11 - BeckRS 2011, 26940 - und 19.2.2013 - 3-05 O 116/12 - und im Rechtszug folgend OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.01.2014 - WpÜG 3/13- BeckRS 2014, 4650).

    Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 15.11.2011 - 3-05 O 53/11 (…aaO) und gebilligt vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der Beschwerdeentscheidung (Beschluss vom 21.05.2012 - WpÜG 10/11 - BeckRS 2012, 12084) ausgeführt, die auf der.

    Im Rahmen dieser Vorschrift, die den Bieter von der Angebotspflicht des § 35 Abs. 1 WpÜG befreit, sofern er die Kontrolle über die Zielgesellschaft "auf Grund eines Übernahmeangebots" erworben hat, ist ganz überwiegend anerkannt, dass "auf Grund" nicht als Kausalitätserfordernis, sondern als bloß sachlich-zeitliche Begrenzung zu verstehen ist mit der Folge, dass derjenige kein Pflichtangebot abgeben muss, der parallel zu einem Übernahmeangebot durch einen privaten Paketerwerb die Kontrollschwelle erreicht oder überschreitet (Kammerschluss 15.11.2011 - 3-05 O 53/11 aaO mwN).

  • BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 5 O 19/22
    Die Kammer teilt der Ansicht des OLG Frankfurt am Main (…Beschluss vom 09.12.2008 WpÜG 2/08 a.a.O.) dass der Markttest beim übernahmerechtlichen Squeeze-out alle betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden zur Ermittlung der vollen Entschädigung ersetzt, zumal die Kammer (seit Kammerbeschluss vom 13.3.2009 - 3-05 O 57/06 - NZG 2009, 553 -, bestätigt von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.9.2010 - 5 W 57/09 - NZG 2010, 1141, verfassungsrechtlich nicht beanstandet von BVerfG Beschl. v. 26.4.2011 - 1 BvR 2658/10 - NZG 2011, 869 und zuletzt Beschluss vom 21.7.2022 - 3-05 O 57/21) auch im Spruchverfahren die Ansicht vertritt, dass vordringlich (…im Anschluss BGH Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, Rn. 33 BeckRS 2016, 1088), der dem Börsenkurs bei der Verwertbarkeit grundsätzlich die Präferenz einräumt) die Höhe der Abfindung bzw. die Verschmelzungsrelation aus Kapitalmarktdaten ohne Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden ermittelt werden kann.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Beschl. v. 26.4. 2011 - 1 BvR 2658/10 - NZG 2011, 869) verdient von Verfassung wegen eine auf fundamentalanalytischen Methoden beruhende Wertermittlung weder im Allgemeinen noch bei der Ermittlung höherer Ergebnisse im Einzelfall den Vorrang vor einer marktorientierten Wertermittlung anhand von Börsenwerten.

  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 5 O 19/22
    Die Kammer teilt der Ansicht des OLG Frankfurt am Main (…Beschluss vom 09.12.2008 WpÜG 2/08 a.a.O.) dass der Markttest beim übernahmerechtlichen Squeeze-out alle betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden zur Ermittlung der vollen Entschädigung ersetzt, zumal die Kammer (seit Kammerbeschluss vom 13.3.2009 - 3-05 O 57/06 - NZG 2009, 553 -, bestätigt von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.9.2010 - 5 W 57/09 - NZG 2010, 1141, verfassungsrechtlich nicht beanstandet von BVerfG Beschl. v. 26.4.2011 - 1 BvR 2658/10 - NZG 2011, 869 und zuletzt Beschluss vom 21.7.2022 - 3-05 O 57/21) auch im Spruchverfahren die Ansicht vertritt, dass vordringlich (…im Anschluss BGH Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, Rn. 33 BeckRS 2016, 1088), der dem Börsenkurs bei der Verwertbarkeit grundsätzlich die Präferenz einräumt) die Höhe der Abfindung bzw. die Verschmelzungsrelation aus Kapitalmarktdaten ohne Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden ermittelt werden kann.

    Der Börsenkurs - auch ggf. im Freiverkehr - reflektiert den größtmöglichen Konsens zwischen den Marktteilnehmern über den Wert der Aktie (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. September 2010 - 5 W 57/09, juris Rn. 54 ff., 56), weil gewöhnliche Marktteilnehmer regelmäßig die Börse als Ort des Handelns, als Handelsplatz (vgl. § 2 Abs. 5 BörsG) nutzen (und nicht den außerbörslichen Handel), wenn die Börse den Handel mit der betroffenen Aktie möglich macht, und weil der Börsenkurs den Ausgleich von Angebot und Nachfrage reflektiert.

  • BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14

    Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 5 O 19/22
    Die Kammer teilt der Ansicht des OLG Frankfurt am Main (…Beschluss vom 09.12.2008 WpÜG 2/08 a.a.O.) dass der Markttest beim übernahmerechtlichen Squeeze-out alle betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden zur Ermittlung der vollen Entschädigung ersetzt, zumal die Kammer (seit Kammerbeschluss vom 13.3.2009 - 3-05 O 57/06 - NZG 2009, 553 -, bestätigt von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.9.2010 - 5 W 57/09 - NZG 2010, 1141, verfassungsrechtlich nicht beanstandet von BVerfG Beschl. v. 26.4.2011 - 1 BvR 2658/10 - NZG 2011, 869 und zuletzt Beschluss vom 21.7.2022 - 3-05 O 57/21) auch im Spruchverfahren die Ansicht vertritt, dass vordringlich (im Anschluss BGH Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, Rn. 33 BeckRS 2016, 1088), der dem Börsenkurs bei der Verwertbarkeit grundsätzlich die Präferenz einräumt) die Höhe der Abfindung bzw. die Verschmelzungsrelation aus Kapitalmarktdaten ohne Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden ermittelt werden kann.
  • BGH, 24.09.1984 - II ZR 256/83

    Wirksamkeit einer Abfindungsklausel nach dem Buchwert

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 5 O 19/22
    Der in einem fundamentalanalytischen Verfahren ermittelte Unternehmenswert stellt den - lediglich theoretischen - Wert dar, wie er bei einem Verkauf des Unternehmens als Einheit erzielt werden könnte (vgl. BGH, WM 1984, 1506;… OLG Stuttgart a.a.O.; Hüttemann, ZGR 2001, 454, 466).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2008 - WpÜG 2/08

    Übernahmerechtliches Squeeze-out: Vermutung der Angemessenheit der Abfindung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 5 O 19/22
    Auch unter Berücksichtigung, dass das Erreichen oder Überschreiten der 90 % Grenze als Markttest für die Angemessenheit des Angebots anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 09.12.2008 - WpÜG 2/08 - NJW 2009, 375) spricht hier nicht gegen die Berücksichtigung von Erwerben zum Angebotspreis oder darunter außerhalb des Angebots in engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Angebot, insbesondere wenn der Erwerb von einem Großaktionär erfolgt.
  • OLG Frankfurt, 21.05.2012 - WpÜG 10/11

    Zuständiges Gericht für Antrag nach § 39 a I WpÜG (übernahmerechtlicher …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 5 O 19/22
    Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 15.11.2011 - 3-05 O 53/11 (…aaO) und gebilligt vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der Beschwerdeentscheidung (Beschluss vom 21.05.2012 - WpÜG 10/11 - BeckRS 2012, 12084) ausgeführt, die auf der.
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 328/08

    Squeeze-Out bei der Aktiengesellschaft: Berechnung der Antragsschwelle; …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 5 O 19/22
    Bei der beantragten Übertragung für die Angemessenheit der Abfindung kann sich die Antragstellerin auf die gesetzliche Vermutung berufen, dass der Preis des Angebots von EUR 43, 00 je Stückaktie auch im Rahmen der Aktienübertragung nach § 39a Abs. 1 WpÜG durch Gerichtsbeschluss ein angemessener Preis ist, wobei grundsätzlich die Vermutung einer marktpreisorientierten Angemessenheitsvermutung nicht zu beanstanden ist (vgl. bereits Kammerbeschluss vom 13.3.2009 - 3-05 O 328/08 - AG 2009, 421;… sowie im Einzelnen: Stöwe - Der Übernahmerechtliche Squeeze-out -, Europ. Hochschulschriften Bd./Vol. 4628, S. 63 ff, 97 ff m.w.Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 21.07.2022 - 5 O 57/21

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ISRA Vision AG: Bestellung des …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 5 O 19/22
    Die Kammer teilt der Ansicht des OLG Frankfurt am Main (…Beschluss vom 09.12.2008 WpÜG 2/08 a.a.O.) dass der Markttest beim übernahmerechtlichen Squeeze-out alle betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden zur Ermittlung der vollen Entschädigung ersetzt, zumal die Kammer (seit Kammerbeschluss vom 13.3.2009 - 3-05 O 57/06 - NZG 2009, 553 -, bestätigt von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.9.2010 - 5 W 57/09 - NZG 2010, 1141, verfassungsrechtlich nicht beanstandet von BVerfG Beschl. v. 26.4.2011 - 1 BvR 2658/10 - NZG 2011, 869 und zuletzt Beschluss vom 21.7.2022 - 3-05 O 57/21) auch im Spruchverfahren die Ansicht vertritt, dass vordringlich (…im Anschluss BGH Beschluss vom 29. September 2015 - II ZB 23/14, Rn. 33 BeckRS 2016, 1088), der dem Börsenkurs bei der Verwertbarkeit grundsätzlich die Präferenz einräumt) die Höhe der Abfindung bzw. die Verschmelzungsrelation aus Kapitalmarktdaten ohne Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden ermittelt werden kann.
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - WpÜG 3/13

    Anfechtung eines landgerichtlichen Squeeze-out-Beschluss nach § 39 a WpÜG

  • LG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 5 O 116/12

    Squeeze-out-Verfahren: Berechnung der für einen Markttest erforderlichen …

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