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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 25.11.2014 - 5 O 215/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44310
LG Wuppertal, 25.11.2014 - 5 O 215/14 (https://dejure.org/2014,44310)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 25.11.2014 - 5 O 215/14 (https://dejure.org/2014,44310)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 25. November 2014 - 5 O 215/14 (https://dejure.org/2014,44310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Feststellung der Rückabwicklung eines Darlehns bei verfristetem Widerspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Feststellung der Rückabwicklung eines Darlehns bei verfristetem Widerspruch

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.11.2014 - 5 O 215/14
    grundsätzlich nur ein, wenn der Verwender ein Formular verwendet, dass dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH Urteil vom 18.03.2014, VersR 2014, 1344; BGH Urteil vom 15.08.2012, BGHZ 194, 238; BGH Urteil vom 10.03.2009, BGHZ 180, 123).

    Nach dieser Bestimmung genügt die Belehrung über das Widerrufsrecht den Anforderungen des §§ 355 Abs. 2 BGB a. F. und den diesen ergänzenden Vorschriften des BGB, wenn, wie hier, das Muster der Anl. 2 zu § 14 Absatz ein BGB InfoV in Textform verwandt wird (BGHZ 194, 238).

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.11.2014 - 5 O 215/14
    grundsätzlich nur ein, wenn der Verwender ein Formular verwendet, dass dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH Urteil vom 18.03.2014, VersR 2014, 1344; BGH Urteil vom 15.08.2012, BGHZ 194, 238; BGH Urteil vom 10.03.2009, BGHZ 180, 123).

    Rn. 69 Dass die Widerrufsbelehrung in Format und Schriftgröße von dem Muster abweicht und neben dem Namen der Firma und einer ladungsfähigen Anschrift des Widerrufsadressaten auch eine Telefaxnummer und E-Mail Adresse enthält, ist dies entsprechend der in dem Muster für die Widerrufsbelehrung enthaltenen Gestaltungshinweise unschädlich (vergleiche dazu auch BGH VersR 2014, 1344).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.11.2014 - 5 O 215/14
    grundsätzlich nur ein, wenn der Verwender ein Formular verwendet, dass dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH Urteil vom 18.03.2014, VersR 2014, 1344; BGH Urteil vom 15.08.2012, BGHZ 194, 238; BGH Urteil vom 10.03.2009, BGHZ 180, 123).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2014 - 19 U 100/14

    Angabe der Anschrift des Widerrufsempfängers

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.11.2014 - 5 O 215/14
    Irgendwelche schutzwürdigen Belange des Verbrauchers werden durch die Angabe einer besonderen Postleitzahl anstelle der Angabe von Straße und Hausnummer nicht berührt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.08.2014, Az. 19 U 100/14).
  • LG Freiburg, 07.04.2016 - 5 O 25/16

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags: Gerichtsstandsstandsbestimmung für …

    Rn. 13 (aa) Nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 16.06.2015 (5 O 41/15, BeckRS 2015, 12308; vgl. zudem: LG Wuppertal, Urteil vom 25.11.2014, 5 O 215/14, BeckRS 2015, 01665) sei bei der Klage auf die Feststellung, dass der Widerruf wirksam erklärt worden sei, nicht auf das Rückgewährschuldverhältnis, sondern auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Darlehensrückzahlung aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis als streitige Verpflichtung im Sinne des § 29 ZPO abzustellen, weil die Parteien ja gerade darum stritten, ob diese Verpflichtung noch bestehe oder nicht.
  • LG Bielefeld, 22.07.2015 - 6 O 74/15

    Widerruf der Vertragserklärungen zum Abschluss von Darlehensverträgen

    Dies entspräche nicht dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung, da die Darlehensvaluta auch nach einem wirksamen Widerruf vollständig zurückzuzahlen ist (vgl. LG Wuppertal, Urteil v. 25.11.2014, Az. 5 O 215/14).
  • LG Düsseldorf, 16.12.2015 - 8 O 222/14

    Widerruf des Abschlusses von Darlehensverträgen hinsichtlich Verwendung einer …

    Danach hat die Darlehensvaluta bei der Streitwertbemessung außer Betracht zu bleiben, da diese auch nach einem wirksamen Widerruf zurückzuzahlen ist (ebenso LG Wuppertal, Urteil vom 25. November 2014 - 5 O 215/14, BeckRS 2015, 01665).
  • LG Düsseldorf, 02.11.2015 - 8 O 457/15
    Demgegenüber hat die Darlehensvaluta bei der Streitwertbemessung außer Betracht zu bleiben, da diese auch nach einem wirksamen Widerruf zurückzuzahlen ist (ebenso LG Wuppertal, Urteil vom 25. November 2014-50 215/14, BeckRS 2015, 01665; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 2015 - 17 W 41115, bei juris).
  • LG Düsseldorf, 23.03.2015 - 8 O 80/15
    Danach hat die Darlehensvaluta bei der Streitwertbemessung außer Betracht zu bleiben, da diese auch nach einem wirksamen Widerruf zurückzuzahlen Ist (ebenso LG Wuppertal, Urteil vom 25. November 2014 - 5 O 215/14, BeckRS 2015, 01665).
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