Rechtsprechung
| LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Betretens eines Schlachthofs und des Verbreitens von Videoaufnahmen
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Verbreitung heimlicher Aufnahmen untersagt: Tierrechtsaktivisten müssen für Einbruch in Schlachthof zahlen
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
- OLG Oldenburg, 09.06.2026 - 13 U 45/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16
Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen
Auszug aus LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
Der Eingriff in den Schutzbereich des jeweiligen Rechts ist nur dann rechtswidrig, wenn das Interesse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 10.04.2018 - VI ZR 396/16 -, juris, Rn. 19, m. w. N.).Zwar wird grundsätzlich auch die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen vom Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2018, a. a. O., Rn. 21, m. w. N.).
Das wird in der Regel dann nicht der Fall sein, wenn die in der dargelegten Weise widerrechtlich beschaffte und verwertete Information Zustände oder Verhaltensweisen offenbart, die ihrerseits nicht rechtswidrig sind; denn dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um Missstände von erheblichem Gewicht handelt, an deren Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht (zum Ganzen BVerfG…, Beschluss vom 25.01.1984 - 1 BvR 272/81 -, BVerfGE 66, 116-151, Rn. 54 ff.; BGH, Urteil vom 10.04.2018, a. a. O., Rn. 22 f., m. w. N.).
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"
Auszug aus LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
Das wird in der Regel dann nicht der Fall sein, wenn die in der dargelegten Weise widerrechtlich beschaffte und verwertete Information Zustände oder Verhaltensweisen offenbart, die ihrerseits nicht rechtswidrig sind; denn dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um Missstände von erheblichem Gewicht handelt, an deren Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 25.01.1984 - 1 BvR 272/81 -, BVerfGE 66, 116-151, Rn. 54 ff.; BGH…, Urteil vom 10.04.2018, a. a. O., Rn. 22 f., m. w. N.).Hiervon abgesehen ist die prinzipielle Verbindlichkeit des Rechts Grundvoraussetzung seiner Ordnungs- und Friedensfunktion, ohne die sozialverträgliches Zusammenleben in einem Gemeinwesen nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.01.1984, a. a. O., Rn 65).
- BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
Vorbäugende Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer namentlichen …
Auszug aus LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
Dies ist bei einem Unterlassungsantrag regelmäßig der Fall, wenn - nur - die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist (BGH, Urteil vom 09.03.2021 - VI ZR 73/20 -, juris, Rn. 15; BGH…, Urteil vom 21.12.2023 - IX ZR 238/22 -, juris, Rn. 16; BGH…, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 -, juris, Rn. 32; jeweils m. w. N.; Gräbig, GRUR 2020, 1044, 1046).Andere Verletzungshandlungen sind bereits ausweislich des Wortlauts des Antrags nicht streitgegenständlich, zumal das Unterlassen von Bildveröffentlichungen auch immer nur im Rahmen eines konkreten Kontextes geltend gemacht und gerichtlich überprüft werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2021, a. a. O.; BGH…, Urteil vom 21.12.2023, a. a. O.).
- BGH, 21.12.2023 - IX ZR 238/22
Hinreichende Bestimmtheit eines auf Herausgabe von Informationen gerichteten …
Auszug aus LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
Dies ist bei einem Unterlassungsantrag regelmäßig der Fall, wenn - nur - die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist (BGH…, Urteil vom 09.03.2021 - VI ZR 73/20 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteil vom 21.12.2023 - IX ZR 238/22 -, juris, Rn. 16; BGH…, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 -, juris, Rn. 32; jeweils m. w. N.; Gräbig, GRUR 2020, 1044, 1046).Andere Verletzungshandlungen sind bereits ausweislich des Wortlauts des Antrags nicht streitgegenständlich, zumal das Unterlassen von Bildveröffentlichungen auch immer nur im Rahmen eines konkreten Kontextes geltend gemacht und gerichtlich überprüft werden kann (vgl. BGH…, Urteil vom 09.03.2021, a. a. O.; BGH, Urteil vom 21.12.2023, a. a. O.).
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Auszug aus LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
Vor dem Hintergrund, dass die Beklagte zu 1. die streitgegenständlichen Aufnahmen selbst erstellt und an der Erstellung der veröffentlichen Videos mitgewirkt hat, ist es ihr auch möglich und zumutbar (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14 -, BGHZ 206, 289-305, Rn. 15), auf die Beseitigung des Störungszustandes hinzuwirken. - BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 12/18
Außerordentliche Wohnraumkündigung nach Wegfall eines …
Auszug aus LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
Nach teilweiser Klagerücknahme und teilweisem Obsiegen der Klägerin mit den zur Entscheidung gelangten Klageanträgen gilt § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO mit der Maßgabe, dass die Regelung des § 92 ZPO entsprechend heranzuziehen ist, so dass regelmäßig eine Verteilung nach Quoten erfolgt (BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 12/18 -, juris, Rn. 55). - BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
Für die Begründetheit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine nicht nur entfernt liegende Möglichkeit besteht, dass sich die Schadensersatzpflicht verwirklicht beziehungsweise der bereits entstandene Schaden sich weiter vertieft (BGH, Urteil vom 11.07.1989 - VI ZR 234/88 -, juris, Rn. 7). - OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
Auszug aus LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
Soweit der Unterlassungsantrag ursprünglich den Zusatz "insbesondere" enthielt, wirkt sich das nicht aus: Da ein unechter Hilfsantrag, der nur für den Fall des Erfolgs eines anderen Antrags gestellt wird, gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GKG nur zu berücksichtigen ist, falls über ihn eine Entscheidung ergeht (OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17 -, juris), ist er auch im Falle einer insoweit erklärten Klagerücknahme nicht werterhöhend zu berücksichtigen. - OLG Naumburg, 22.02.2018 - 2 Rv 157/17
Aktivisten durften für Filmaufnahmen in Zuchtbetrieb eindringen - Notstand
Auszug aus LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
Diese Entscheidung beruht - anders als hier - auf der Feststellung, dass die dortigen Angeklagten mit dem Ziel gehandelt hätten, die gegenwärtige Gefahr durch den Eingriff dauerhaft abzustellen, indem sie die zuständigen staatlichen Stellen veranlassten, in rechtskonformen Verfahren auf die Einhaltung des Tierschutzes hinzuwirken (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.02.2018 - 2 Rv 157/17 -, juris, Rn. 6). - BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14
Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem …
Auszug aus LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dann, wenn eine Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, der Kläger in vollem Umfang Feststellung der Ersatzpflicht begehren kann (st. Rspr., BGH, Urteil vom 19.04.2016 - VI ZR 506/14 -, juris, Rn. 6, m. w. N.). - BGH, 29.05.2020 - V ZR 275/18
Willkürliches Hausverbot zulässig
- BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen …
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
- BGH, 19.07.2018 - I ZR 268/14
Champagner Sorbet II - Wettbewerbsverstoß durch Rufausnutzung: Verwendung der …
- BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung
- BGH, 06.12.2022 - VI ZR 237/21
Unterlassungsanspruch gegen eine Berichterstattung über das Aus einer …
- BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85
Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte
- OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22
Verdachtsberichterstattung: Zulässigkeit einer identifizierbaren Veröffentlichung …
- OLG Oldenburg, 09.06.2026 - 13 U 45/25
Veröffentlichung heimlicher Aufnahmen aus einem Schlachthofbetrieb auf Instagram …
das Urteil des Landgerichts Oldenburg, 5. Zivilkammer, Aktenzeichen: 5 O 326/25, vom 16. Juli 2025, abzuändern, soweit es die Klage gegen den Beklagten zu 2) teilweise zurückgewiesen hat, und den Beklagten zu 2) weitergehend auch zu verurteilen,.das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 16. Juli 2025, Az. 5 O 326/25, abzuändern und die Klage abzuweisen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".