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| OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17 |
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§ 94 VwGO; § 16 Abs. 1 NLVO
Einstellung in Beamtenverhältnis auf Probe; Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 VwGO; Abhängigkeit der Entscheidung von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines in einem anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses; Analoge Anwendung des § 94 VwGO im Falle inzidenter ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 94 ; NLVO § 16 Abs. 1
Einstellung in Beamtenverhältnis auf Probe; Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 VwGO ; Abhängigkeit der Entscheidung von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines in einem anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses; Analoge Anwendung des § 94 VwGO im Falle inzidenter ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 15.11.2017 - 6 A 3885/15
- OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (19)
- OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13
Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
Ist indes in dem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis zu klären, sondern stellt sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage, ist eine Vorgreiflichkeit nicht gegeben (BVerwG…, Urteil vom 11.2.2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Beschluss vom 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 8).Rn. 14 1. Die Beschwerde ist gemäß § 146 Abs. 1 VwGO zulässig, weil es sich bei der verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsentscheidung nicht um eine prozessleitende Maßnahme im Sinne des § 146 Abs. 2 VwGO handelt, und weil sich der Verwaltungsgerichtsordnung auch im Übrigen ein Beschwerdeausschluss für Aussetzungsbeschlüsse nicht entnehmen lässt (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 4.6.1991 - 8 C 91.1185 -, juris Rn. 7f.; Brem. OVG…, Beschluss vom 1.8.2008 - 1 S 89/08 -, juris Rn. 3; Hess. VGH…, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 E 2244/12 -, juris Rn. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 28.7.2014 - 5 OB 66/14 - Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 94 Rn. 7).
Auf die gegen einen Aussetzungsbeschluss erhobene Beschwerde prüft das Beschwerdegericht grundsätzlich nur, ob die (formellen) Tatbestandsvoraussetzungen für eine Aussetzung vorlagen und ob das Verwaltungsgericht ermessensfehlerfrei entschieden hat (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 6.10.2011 - 5 OB 291/11 - Beschluss vom 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 25.7.2017 - 5 OB 98/17 - Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 94 Rn. 8).
Denn anderenfalls würde das Beschwerdegericht in dem die Aussetzung des Verfahrens betreffenden Zwischenstreit den gesamten Streitstoff beurteilen und damit dem Verwaltungsgericht praktisch sein Urteil in der Hauptsache vorgeben, worin eine Verletzung des gesetzlich geregelten Ganges der Entscheidungsfindung und eine Aufhebung der Selbständigkeit der verschiedenen Instanzen läge (Bay. VGH…, Beschluss vom 4.6.1991, a. a. O., Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 6; Beschluss vom 25.7.2017 - 5 OB 98/17 -).
Ist indes in dem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis zu klären, sondern stellt sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage, ist eine Vorgreiflichkeit nicht gegeben (BVerwG…, Urteil vom 11.2.2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 8;… Rennert, a. a. O., § 94 Rn. 4).
Rn. 22 3. Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (ebenso: Nds. OVG…, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 5; Hess. VGH…, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 18;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 12 85.11 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 30.1.2013 - 9 OB 173/12 -, a. a. O., Rn. 5; Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 11).
- VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
Aussetzung des Verfahrens in Parallelverfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
Das Beschwerdegericht prüft also nicht, ob diese materiell-rechtliche Beurteilung zutreffend ist, sondern allein, ob das Verwaltungsgericht auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Würdigung des Streitstoffes zu Recht von einer Vorgreiflichkeit des in einem anderen Verfahren zur Entscheidung anstehenden Rechtsverhältnisses ausgegangen ist (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 4.6.1991, a. a. O., Rn. 10; Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, juris Rn. 12).In den anerkannten Fällen der Aussetzung des Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO liegt es im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten, dass in dem Rechtsstreit keine Entscheidung getroffen wird, die mit einer demnächst zu erwartenden - für das Verwaltungsgericht bindenden - Entscheidung eines der oben genannten übergeordneten Gerichte (vgl. etwa § 31 BVerfGG, § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO) in Widerspruch steht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 16; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.11.2009, a. a. O., Rn. 4).
Der von der Vorinstanz offenbar bejahte Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie allein rechtfertigt eine Aussetzung des Verfahrens - womöglich gegen den Willen der Beteiligten oder, wie hier, eines der Beteiligten - nicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 16).
Rn. 22 3. Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (ebenso: Nds. OVG…, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 5; Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 18;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 12 85.11 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 30.1.2013 - 9 OB 173/12 -, a. a. O., Rn. 5;… Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 11).
- OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 8 OB 203/09
Möglichkeit der Aussetzung eines Verfahrens bis zu einer Entscheidung in einem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
So stellt die Gültigkeit einer Rechtsnorm zwar kein Rechtsverhältnis dar (BVerwG…, Beschluss vom 6.12.1999 - BVerwG 3 B 55.99 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 2), sondern eine Rechtsfrage; die überwiegende Rechtsprechung wendet jedoch § 94 VwGO entsprechend an, wenn die Gültigkeit mit beachtlichen Gründen angezweifelt wird und hierüber ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, in welchem die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO (vgl. Brem. OVG, Beschluss vom 14.1.1986 - 2 B 73/85 -, NJW 1986, 2335;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.9.1992 - 10 S 1450/91 -, juris Rn. 2), sei es ein verfassungsrechtliches der abstrakten oder konkreten Normenkontrolle (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9.2.1993 - BVerwG 11 B 81.92 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 20.5.2009 - BVerwG 3 C 22.08 -, juris Rn. 1;… Beschluss vom 26.2.2015 - BVerwG 2 C 1.14 -, juris Rn. 3) oder der Verfassungsbeschwerde (vgl. BGH…, Beschluss vom 25.3.1998 - VIII ZR 337/97 -, juris Rn. 4ff.), sei es schließlich ein gemeinschaftsrechtliches nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4.5.2005 - BVerwG 4 C 6.04 -, juris Rn. 63; OVG NRW…, Beschluss vom 10.5.2013 - 19 E 835/12 -, juris Rn. 3ff.).In den anerkannten Fällen der Aussetzung des Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO liegt es im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten, dass in dem Rechtsstreit keine Entscheidung getroffen wird, die mit einer demnächst zu erwartenden - für das Verwaltungsgericht bindenden - Entscheidung eines der oben genannten übergeordneten Gerichte (vgl. etwa § 31 BVerfGG, § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO) in Widerspruch steht (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 17.11.2009, a. a. O., Rn. 4).
Rn. 22 3. Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (ebenso: Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 5; Hess. VGH…, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 18;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 12 85.11 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 30.1.2013 - 9 OB 173/12 -, a. a. O., Rn. 5;… Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 11).
- OVG Niedersachsen, 29.10.2019 - 5 LC 203/17
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe; Einstellungshöchstaltersgrenze; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
Rn. 10 5 LC 203/17 (1. Instanz: VG Braunschweig, Urteil vom 26.9.2017 - 7 A 288/15 -).Denn unter Zugrundelegung der materiellen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts ist in den "anderen Verfahren" - den bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren zu den Aktenzeichen 5 LC 145/16, 5 LC 175/17 und 5 LC 203/17 - lediglich über dieselbe Rechtsfrage (Vereinbarkeit des § 16 Abs. 2 Satz 1 NLVO mit höherrangigem Recht) zu befinden.
Eine solche - von Gesetzes wegen bestehende - Bindungswirkung kommt den Berufungsentscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu den Aktenzeichen 5 LC 145/16, 5 LC 175/17 und 5 LC 203/17 jedoch nicht zu.
- VGH Bayern, 04.06.1991 - 8 C 91.1185
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
Rn. 14 1. Die Beschwerde ist gemäß § 146 Abs. 1 VwGO zulässig, weil es sich bei der verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsentscheidung nicht um eine prozessleitende Maßnahme im Sinne des § 146 Abs. 2 VwGO handelt, und weil sich der Verwaltungsgerichtsordnung auch im Übrigen ein Beschwerdeausschluss für Aussetzungsbeschlüsse nicht entnehmen lässt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 4.6.1991 - 8 C 91.1185 -, juris Rn. 7f.; Brem. OVG…, Beschluss vom 1.8.2008 - 1 S 89/08 -, juris Rn. 3; Hess. VGH…, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 E 2244/12 -, juris Rn. 1; Nds. OVG…, Beschluss vom 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 28.7.2014 - 5 OB 66/14 - Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 94 Rn. 7).Das Beschwerdegericht prüft also nicht, ob diese materiell-rechtliche Beurteilung zutreffend ist, sondern allein, ob das Verwaltungsgericht auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Würdigung des Streitstoffes zu Recht von einer Vorgreiflichkeit des in einem anderen Verfahren zur Entscheidung anstehenden Rechtsverhältnisses ausgegangen ist (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 4.6.1991, a. a. O., Rn. 10; Hess. VGH…, Beschluss vom 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, juris Rn. 12).
Denn anderenfalls würde das Beschwerdegericht in dem die Aussetzung des Verfahrens betreffenden Zwischenstreit den gesamten Streitstoff beurteilen und damit dem Verwaltungsgericht praktisch sein Urteil in der Hauptsache vorgeben, worin eine Verletzung des gesetzlich geregelten Ganges der Entscheidungsfindung und eine Aufhebung der Selbständigkeit der verschiedenen Instanzen läge (Bay. VGH, Beschluss vom 4.6.1991, a. a. O., Rn. 10; Nds. OVG…, Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 6; Beschluss vom 25.7.2017 - 5 OB 98/17 -).
- OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 OB 173/12
Grundsätze zur Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens gegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
Auch die Auslegung einer Rechtsnorm betrifft kein Rechtsverhältnis; gleichwohl wird eine entsprechende Anwendung des § 94 VwGO befürwortet, etwa, um die Norm gemäß § 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen; eine analoge Anwendung wird auch in den Fällen für möglich erachtet, wenn ihm die Norm bereits zur Prüfung vorliegt, weil eine erneute Anrufung den Gerichtshof der Europäischen Union nur zusätzlich belasten würde, ohne dass davon ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten wäre (BVerwG…, Beschluss vom 15.3.2007 - BVerwG 6 C 20.06 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 30.1.2013 - 9 OB 173/12 -, juris Rn. 2).Rn. 22 3. Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (ebenso: Nds. OVG…, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 5; Hess. VGH…, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 18;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 12 85.11 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschluss vom 30.1.2013 - 9 OB 173/12 -, a. a. O., Rn. 5;… Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 11).
- BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06
Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
Ist indes in dem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis zu klären, sondern stellt sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage, ist eine Vorgreiflichkeit nicht gegeben (BVerwG, Urteil vom 11.2.2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, juris Rn. 34; Nds. OVG…, Beschluss vom 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 8).Ist indes in dem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis zu klären, sondern stellt sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage, ist eine Vorgreiflichkeit nicht gegeben (BVerwG, Urteil vom 11.2.2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, juris Rn. 34; Nds. OVG…, Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 8;… Rennert, a. a. O., § 94 Rn. 4).
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 1.14
Aussetzung des Verfahrens; analoge Anwendung; Übertritt eines Beamten kraft …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
So stellt die Gültigkeit einer Rechtsnorm zwar kein Rechtsverhältnis dar (BVerwG…, Beschluss vom 6.12.1999 - BVerwG 3 B 55.99 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 2), sondern eine Rechtsfrage; die überwiegende Rechtsprechung wendet jedoch § 94 VwGO entsprechend an, wenn die Gültigkeit mit beachtlichen Gründen angezweifelt wird und hierüber ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, in welchem die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO (vgl. Brem. OVG, Beschluss vom 14.1.1986 - 2 B 73/85 -, NJW 1986, 2335;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.9.1992 - 10 S 1450/91 -, juris Rn. 2), sei es ein verfassungsrechtliches der abstrakten oder konkreten Normenkontrolle (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9.2.1993 - BVerwG 11 B 81.92 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 20.5.2009 - BVerwG 3 C 22.08 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 26.2.2015 - BVerwG 2 C 1.14 -, juris Rn. 3) oder der Verfassungsbeschwerde (vgl. BGH…, Beschluss vom 25.3.1998 - VIII ZR 337/97 -, juris Rn. 4ff.), sei es schließlich ein gemeinschaftsrechtliches nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4.5.2005 - BVerwG 4 C 6.04 -, juris Rn. 63; OVG NRW…, Beschluss vom 10.5.2013 - 19 E 835/12 -, juris Rn. 3ff.). - BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04
Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
So stellt die Gültigkeit einer Rechtsnorm zwar kein Rechtsverhältnis dar (BVerwG…, Beschluss vom 6.12.1999 - BVerwG 3 B 55.99 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 2), sondern eine Rechtsfrage; die überwiegende Rechtsprechung wendet jedoch § 94 VwGO entsprechend an, wenn die Gültigkeit mit beachtlichen Gründen angezweifelt wird und hierüber ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, in welchem die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO (vgl. Brem. OVG, Beschluss vom 14.1.1986 - 2 B 73/85 -, NJW 1986, 2335;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.9.1992 - 10 S 1450/91 -, juris Rn. 2), sei es ein verfassungsrechtliches der abstrakten oder konkreten Normenkontrolle (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9.2.1993 - BVerwG 11 B 81.92 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 20.5.2009 - BVerwG 3 C 22.08 -, juris Rn. 1;… Beschluss vom 26.2.2015 - BVerwG 2 C 1.14 -, juris Rn. 3) oder der Verfassungsbeschwerde (vgl. BGH…, Beschluss vom 25.3.1998 - VIII ZR 337/97 -, juris Rn. 4ff.), sei es schließlich ein gemeinschaftsrechtliches nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.5.2005 - BVerwG 4 C 6.04 -, juris Rn. 63; OVG NRW…, Beschluss vom 10.5.2013 - 19 E 835/12 -, juris Rn. 3ff.). - BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97
Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
So stellt die Gültigkeit einer Rechtsnorm zwar kein Rechtsverhältnis dar (BVerwG…, Beschluss vom 6.12.1999 - BVerwG 3 B 55.99 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 2), sondern eine Rechtsfrage; die überwiegende Rechtsprechung wendet jedoch § 94 VwGO entsprechend an, wenn die Gültigkeit mit beachtlichen Gründen angezweifelt wird und hierüber ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, in welchem die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO (vgl. Brem. OVG, Beschluss vom 14.1.1986 - 2 B 73/85 -, NJW 1986, 2335;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.9.1992 - 10 S 1450/91 -, juris Rn. 2), sei es ein verfassungsrechtliches der abstrakten oder konkreten Normenkontrolle (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9.2.1993 - BVerwG 11 B 81.92 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 20.5.2009 - BVerwG 3 C 22.08 -, juris Rn. 1;… Beschluss vom 26.2.2015 - BVerwG 2 C 1.14 -, juris Rn. 3) oder der Verfassungsbeschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 25.3.1998 - VIII ZR 337/97 -, juris Rn. 4ff.), sei es schließlich ein gemeinschaftsrechtliches nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4.5.2005 - BVerwG 4 C 6.04 -, juris Rn. 63; OVG NRW…, Beschluss vom 10.5.2013 - 19 E 835/12 -, juris Rn. 3ff.). - BVerwG, 15.03.2007 - 6 C 20.06
Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses der …
- BVerwG, 06.12.1999 - 3 B 55.99
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 09.02.1993 - 11 B 81.92
Anfechtungsklage gegen einen Feststellungsbescheid und Rückzahlungsbescheid - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2013 - 19 E 835/12
Vorgreiflichkeit der Vorlagefrage nach der Gültigkeit der europarechtlichen …
- BVerwG, 20.05.2009 - 3 C 22.08
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.1992 - 10 S 1450/91
Aussetzung des Verfahrens wegen eines beim OVG anhängigen …
- OVG Bremen, 14.01.1986 - 2 B 73/85
- OVG Bremen, 01.08.2008 - 1 S 89/08
Aussetzung; Vorabentscheidungsersuchen
- VGH Hessen, 02.01.2013 - 5 E 2244/12
Vorlage- und Aussetzungsbefugnis eines Verwaltungsgerichts bei …
- VGH Bayern, 30.07.2018 - 15 C 18.795
Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens - Reichweite der …
Vorgreiflichkeit im Sinne dieser Regelung liegt (nur) dann vor, wenn die Entscheidung im anderweitig anhängigen Verfahren kraft Gesetzes oder rechtslogisch von dem Bestehen oder Nichtbestehen des in dem anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (…vgl. z.B. NdsOVG, B.v. 23.8.2017 - 7 OB 52/17 - juris Rn. 4; B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 18).Eine weitergehende Prüfung der Voraussetzungen erfolgt nur, wenn das Verwaltungsgericht die Sach- und Rechtslage offensichtlich grob fehlerhaft beurteilt hat oder seine Überzeugung erkennbar fehlerhaft nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen hat oder ein Aufklärungsmangel vorliegt (…zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2008 - 19 C 08.478 - juris Rn. 3;… B.v. 8.6.2010 - 7 C 10.869 - juris Rn. 10;… NdsOVG, B.v. 5.7.2017 - 4 OB 160/17 - juris Rn. 13; B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 16;… B.v. 1.2.2018 - OVG 3 L 150.17 - juris Rn. 5;… Jacob in Gärditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 94 Rn. 22;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 94 Rn. 41 m.w.N.).
Rn. 40 4. Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (vgl. NdsOVG, B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 22 m.w.N.;… i.E. ebenso BayVGH, B.v. 25.10.2010 - 6 C 10.2262 - juris Rn. 9;… abw. in Sonderkonstellationen BayVGH, B.v. 16.3.2000 - 1 C 00.469 - juris Rn. 5;… B.v. 8.7.2003 - 14 C 03.1428 - juris Rn. 10).
- VG Würzburg, 29.11.2024 - W 3 K 24.1655
Aussetzung des Verfahrens, Rechtsverhältnis, Vorgreiflichkeit (verneint), Klärung …
Die Auslegung von Rechtsfragen betrifft kein Rechtsverhältnis (…BVerwG, U.v. 11.2.2009 - 2 A 7.06 - juris Rn. 34, ThürOVG, B.v. 15.1.2010 - 2 VO 402/09 - juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris LS 2 und Rn. 18;… Jacob in Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Aufl. 2023, Rn. 102).In derartigen Konstellationen ist die Aussetzung des Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO anerkannt, weil es im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten liegt, dass in dem Rechtsstreit keine Entscheidung getroffen wird, die mit einer demnächst zu erwartenden - für das Verwaltungsgericht bindenden - Entscheidung eines der genannten übergeordneten Gerichte in Widerspruch steht (NdsOVG, B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 20 bis 21 m.w.N.).
Es würde diesem geschlossenen System gesetzlicher Bestimmungen widersprechen, eine unbegrenzte Analogie von § 94 VwGO mit Rücksicht auf die Verfahrensökonomie zuzulassen (…ThürOVG, B.v. 15.1.2010 - 2 VO 402/09 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 21) und damit ggf. auch ohne Zustimmung aller Beteiligten und trotz ihres schutzwürdigen Intereses an einer zeitnahen Entscheidung einen Stillstand des Verfahrens anzuordnen und eine Sachentscheidung hinauszuschieben (…VG Freiburg, GB v. 11.9.2024 - 9 K 2585/24 - juris Rn. 84; vgl. zur analogen Anwendung von § 94 VwGO auch: BayVGH, B. v. 10.10.2024 - 20 C 24.1573 - juris).).
- VG Lüneburg, 18.11.2025 - 3 A 15/25
Rundfunkbeitrag; Vorteil; Rundfunk; Programmauftrag; Rundfunkbeitragspflicht auch …
Unter dem Begriff des Rechtsverhältnisses im Sinne von § 94 VwGO sind die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer (öffentlich-rechtlichen) Regelung ergebenden rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache zu verstehen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.9.2023 - 10 A 4.23 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschl. v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 -, juris Rn. 18).Ist indes in dem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis zu klären, sondern stellt sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage, ist eine Vorgreiflichkeit nicht gegeben (…BVerwG, Urt. v. 11.2.2009 - 2 A 7.06 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Beschl. v 9.1.2018 - 5 OB 224/17 -, juris Rn. 18;… Beschl. v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens
Rn. 37 3. Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (…vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 15 C 18.795 -, Rn. 40, juris;… B.v. 25.10.2010 - 6 C 10.2262 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 22 m.w.N.). - VG Würzburg, 27.03.2025 - W 3 K 24.1466
Rundfunkbeitrag, Aussetzung des Verfahrens (abgelehnt), Anfechtungsklage, Keine …
In derartigen Konstellationen ist die Aussetzung des Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO anerkannt, weil es im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten liegt, dass in dem Rechtsstreit keine Entscheidung getroffen wird, die mit einer demnächst zu erwartenden - für das Verwaltungsgericht bindenden - Entscheidung eines der genannten übergeordneten Gerichte in Widerspruch steht (NdsOVG, B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 20 bis 21 m.w.N.).Es würde diesem geschlossenen System gesetzlicher Bestimmungen widersprechen, eine unbegrenzte Analogie von § 94 VwGO mit Rücksicht auf die Verfahrensökonomie zuzulassen (…ThürOVG, B.v. 15.1.2010 - 2 VO 402/09 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 21) und damit ggf. auch ohne Zustimmung aller Beteiligten und trotz ihres schutzwürdigen Intereses an einer zeitnahen Entscheidung einen Stillstand des Verfahrens anzuordnen und eine Sachentscheidung hinauszuschieben (…VG Freiburg, GB v. 11.9.2024 - 9 K 2585/24 - juris Rn. 84; vgl. zur analogen Anwendung von § 94 VwGO auch: BayVGH, B. v. 10.10.2024 - 20 C 24.1573 - juris).).
- VG Hannover, 23.06.2026 - 7 A 4078/24
Rundfunkbeitragspflicht auch unter Berücksichitgung der Anforderungen an die …
Ist in dem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis zu klären, sondern stellt sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage, ist eine Vorgreiflichkeit nicht gegeben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.2009 - 2 A 7.06 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Beschl. v 9.1.2018 - 5 OB 224/17 -, juris Rn. 18;… Beschl. v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 8). - VGH Hessen, 13.02.2025 - 10 E 2232/24
Beschwerde gegen einen gerichtlichen Aussetzungsbeschluss
Rn. 9 Eine Vorgreiflichkeit der Entscheidung - hier der erwarteten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - ist gegeben, wenn das auszusetzende Verfahren kraft Gesetzes oder rechtslogisch ganz oder zum Teil vom Bestehen oder Nichtbestehen des dortigen Rechtsverhältnisses abhängt (Nds. OVG, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 OB 224/17 -, juris Rn. 18;… Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, 46. EL August 2024, § 94 Rn. 24).Eine solche "allgemeinverbindliche Wirkung" wird bei verwaltungsgerichtlichen oder verfassungsrechtlichen Normenkontrollen, bei Verfassungsbeschwerden, bei Entscheidungsvorlagen an den Großen Senat oder bei Vorabentscheidungsverfahren angenommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 OB 224/17 -, juris Rn. 20; Hess. VGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 6 E 2989/09 -, juris Rn. 15 ).
- VG Bremen, 14.02.2025 - 1 K 2429/24
Rundfunkbeitragsfestsetzung: Beitragsblocker-Musterklage, Urteil vom 14.02.2025 - …
Dies ist zum Beispiel anerkannt für Normenkontrollverfahren, in welchen die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO, sei es ein verfassungsrechtliches der abstrakten oder konkreten Normenkontrolle oder eine Verfassungsbeschwerde (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 09.01.2018 - 5 OB 224/17 -, juris Rn. 20;… VG Würzburg, Beschl. v. 29.11.2024 - W 3 K 24.1655 -, juris Rn. 27). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2026 - 3 L 17.26
Verwaltungsprozess - Aussetzung - Vorgreiflichkeit - Rechtsverhältnis - abstrakte …
Rechtsprechung und Schrifttum fordern für eine analoge Anwendung zu Recht, dass die andere Entscheidung Bindungswirkung entfaltet, was (lediglich) bei verwaltungsgerichtlichen oder verfassungsgerichtlichen Normenkontrollen, bei Verfassungsbeschwerden, bei Entscheidungsvorlagen an den Großen Senat (…kritisch hierzu zu Recht Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 94 Rn. 52a) oder bei Vorabentscheidungsverfahren der Fall sein soll (vgl. dazu im Einzelnen VGH Kassel…, Beschluss vom 13. Februar 2025 - 10 E 2232/24 - juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 20 m.w.N.;… Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 94 Rn. 43 ff.;… Peters/Schwarzburg, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl., § 94 Rn. 48;… Bamberger, in: Wysk, VwGO, 4. Aufl., § 94 Rn. 9 ff.; zu weit gehend OVG Magdeburg…, Beschluss vom 10. Februar 2026 - 3 O 159/25 - juris Rn. 4 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2023 - 5 O 15/23
Zurückverweisung bei fehlerhafter Durchführung des Abhilfeverfahrens; Funktionen …
Darin läge eine Verletzung des gesetzlich geregelten Gangs der Entscheidungsfindung und eine Aufhebung der Selbständigkeit der verschiedenen Instanzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. August 2021 - OVG 3 L 133.20 -, juris Rn. 14; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 1 E 13/21 -, juris Rn. 23; VGH München…, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 10 C 20.1417 -, juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 OB 224/17 -, juris Rn. 16; OVG Münster…, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 E 175/14 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim…, Beschluss vom 2. November 1999 - 11 S 1770/99 -, juris Rn. 5).
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