Rechtsprechung
| BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
ArbGG § 93 Abs. 1 Satz 1; HmbPersVG § 80 Abs. 6 Satz 4 bis 9, § 87 Abs. 1 Nr. 5, § 88 Abs. 1 Nr. 4, § 99 Abs. 2; TVöD-K § 24 Abs. 6
Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
- rechtsinformationen.bund.de
Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
- doev.de
Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Ein triftiger Grund für die Verweigerung der Zustimmung durch den Personalrat im Sinne von § 80 Abs. 6 Satz 4 HmbPersVG ist dann gegeben, wenn die angeführte Begründung nicht offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegt, sondern das Vorbringen des Personalrats es ...
- rechtsportal.de
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Eingruppierung einer studentischen Hilfskraft durch Einsatz in einer Klinik als Pflegehelfer bzw. Sitzwache; Ansehen der Gewährung einer Zulage als Eingruppierung
- datenbank.nwb.de
Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eingruppierung - und die verweigerte Zustimmung des Personalrats
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verweigerung der Zustimmung des Personalrates zu einer Eingruppierung einer studentischen Hilfskraft
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 12.12.2018 - 25 FL 160/18
- OVG Hamburg, 07.11.2019 - 14 Bf 120/19
- BVerwG, 15.01.2021 - 5 PB 1.20
- BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Papierfundstellen
- BVerwGE 173, 174
- NZA-RR 2022, 94
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung; …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Sie muss einen Bezug zu einem gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand in dem Sinne haben, dass sie sich seinem Inhalt zuordnen lässt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - BVerwGE 100, 354 und vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 - BVerwGE 166, 285 Rn. 19 f. m.w.N.).Ist dies nicht der Fall, ist eine Zustimmungsverweigerung als rechtsmissbräuchlich anzusehen und löst keine Rechtsfolgen aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 - BVerwGE 166, 285 Rn. 14 m.w.N.).
Vielmehr genügt für die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung, wenn es das Vorbringen des Personalrats aus der Sicht eines sachkundigen Dritten als möglich erscheinen lässt, dass ein Zustimmungsverweigerungsgrund im oben genannten Sinne gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 - BVerwGE 166, 285 Rn. 15 m.w.N).
Diese Auslegung ist der Tatsachenfeststellung zuzuordnen und als solche für den Senat bindend (§ 99 Abs. 2 HmbPersVG i.V.m. § 92 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 559 Abs. 2 ZPO), da sie nicht mit Verfahrensrügen angegriffen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 - BVerwGE 166, 285 Rn. 31).
- BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09
Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG
Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Maßgebend für das Vorliegen einer Eingruppierung ist allein die Anwendung eines solchen Entgeltschemas, nicht aber weiterer Teile der betrieblichen Entlohnungsgrundsätze (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 21 f. und BVerwG…, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 6 P 9.11 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 3 Rn. 11 f. und 15).Entscheidend ist, ob eine der Tätigkeit entsprechende richtige Vergütung gezahlt wird (vgl. BAG, Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 , vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 137 S. 3 f. und vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 18 und 22;… Thüsing, in: Richardi, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 99 Rn. 73).
Deshalb könnte sich der Beteiligte auch nicht - wie er womöglich meint - der Mitbestimmung dadurch entziehen, dass er nur einen Teilaspekt der Eingruppierung dem Personalrat unterbreitet, um auf diese Weise dessen Entscheidungskompetenz zu beschränken (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 20).
- BVerwG, 15.05.2012 - 6 P 9.11
Personalvertretungsrecht; Eingruppierung; außertarifliche Zulage
Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Diese Kontrolle der Vereinbarkeit der Eingruppierung mit den anzuwendenden tarifrechtlichen Vorgaben dient der Wahrung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, der Lohngerechtigkeit und der Transparenz der Entgeltpraxis, mithin der Stärkung des Friedens innerhalb der Dienststelle (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - 6 P 9.11 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 3 Rn. 11 ff. …und vom 26. Mai 2015 - 5 P 9.14 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 125 Rn. 17).Maßgebend für das Vorliegen einer Eingruppierung ist allein die Anwendung eines solchen Entgeltschemas, nicht aber weiterer Teile der betrieblichen Entlohnungsgrundsätze (vgl. BAG…, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 21 f. und BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 6 P 9.11 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 3 Rn. 11 f. und 15).
Diese Grundsätze gelten auch für das personalvertretungsrechtliche Begriffsverständnis der Eingruppierung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 6 P 9.11 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 3 Rn. 11).
- BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10
Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund
Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Die Eingruppierung bleibt daher unvollständig, wenn sie sich auf die Einreihung in die Entgeltgruppe beschränkt, andere für die Bemessung des Grundgehalts wesentliche Merkmale aber nicht erfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 P 15.10 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 113 Rn. 26 ff.).Stellt der Dienststellenleiter zur Ausfüllung einer tarifvertraglichen Ermessensnorm abstrakt-generelle Grundsätze auf, deren Anwendung als Eingruppierung anzusehen ist, unterliegt auch die Einhaltung dieser Grundsätze der Mitbestimmung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 P 15.10 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 113 Rn. 47 m.w.N.).
- BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99 …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Entscheidend ist, ob eine der Tätigkeit entsprechende richtige Vergütung gezahlt wird (vgl. BAG, Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 , vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 137 S. 3 f. …und vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 18 und 22;… Thüsing, in: Richardi, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 99 Rn. 73).Insofern bedarf es auch näherer Prüfung, ob im vorliegenden Fall die hierfür maßgeblichen Kriterien bereits vollständig aufgrund der Einreihung in das Entgeltschema des Tarifvertrags feststehen (vgl. zu Letzterem: BAG, Beschluss vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 ).
- BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99
Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Eine "richtige" Eingruppierung liegt nur dann vor, wenn alle diese Teilfragen zutreffend beantwortet worden sind (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - EzA § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Nr. 3 S. 2 f.). - BVerwG, 22.09.2011 - 6 PB 15.11
Deckung des Personalbedarfs; Mitbestimmung bei Eingruppierung; Mitbestimmung bei …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Denn Entgeltgrundsätze, die der Arbeitgeber unter Missachtung von Mitbestimmungsrechten aufgestellt hat, sind rechtsunwirksam (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2011 - 6 PB 15.11 - Buchholz 251.5 § 77 HePersVG Nr. 6 Rn. 7;… Rehak, in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann u.a., BPersVG, Stand 1. Mai 2021, § 75 Rn. 101). - BVerwG, 10.06.2011 - 6 PB 2.11
Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; Pauschalierung unständiger …
Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Weitere Voraussetzung der Mitbestimmung ist, dass kein Tarifvorrang, d.h. keine die Mitbestimmung ausschließende tarifvertragliche Regelung besteht, die vollständig, umfassend und erschöpfend ist (vgl. insgesamt zu den rechtlichen Maßstäben BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2011 - 6 PB 2.11 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 15 m.w.N). - BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Etwas anderes gilt aber, wenn der Beschäftigte in diesem Zusammenhang erstmalig (formal) in ein anderes (tarifliches oder außertarifliches) Regelwerk eingeordnet wird (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238 ;… Kaiser/Annuß, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 39). - BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95
Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung
Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Entscheidend ist, ob eine der Tätigkeit entsprechende richtige Vergütung gezahlt wird (vgl. BAG, Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 , vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 137 S. 3 f. …und vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 18 und 22;… Thüsing, in: Richardi, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 99 Rn. 73). - BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der …
- BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97
Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
- BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied; …
- BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 11.20
Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Eingruppierung einer …
- BVerwG, 26.06.2024 - 5 P 1.23
Mitbestimmungsrecht bei Stufenzuordnung von Tarifbeschäftigten
Die Mitbestimmung des Personalrats hierbei ist kein Mitgestaltungs- sondern ein Mitbeurteilungsrecht, das die mitbeurteilende Kontrolle der Vereinbarkeit der Eingruppierung mit den anzuwendenden tarifrechtlichen Vorgaben zum Gegenstand hat und sicherstellen soll, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 - juris Rn. 20 und vom 12. August 2021 - 5 P 1.21 - BVerwGE 173, 174 Rn. 20 m. w. N.).Die in § 80 Abs. 6 HmbPersVG genannten Erfordernisse für eine Zustimmungsverweigerung (…vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 - juris Rn. 13 ff. und vom 12. August 2021 - 5 P 1.21 - BVerwGE 173, 174 Rn. 13 ff.) können zwar sowohl bei Maßnahmen eingreifen, die in strikter Rechtsanwendung erfolgen als auch bei ins Ermessen der Dienststelle gestellten Entscheidungen.
Ebenso wie der Dienststellenleiter das Mitbestimmungsverfahren nicht auf einzelne Teilfragen des Mitbestimmungsrechts beschränken kann (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 1.21 - BVerwGE 173, 174 Rn. 28 m. w. N.), kann auch der Personalrat ein ihm in einem bestimmten Mitbestimmungstatbestand eingeräumtes Mitbestimmungsrecht nur in Bezug auf alle seine Bestandteile gemeinsam ausüben.
- VG Berlin, 24.08.2022 - 72 K 7.21
Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrats: Übertragung einer …
Umgekehrt genügt für die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung, wenn es das Vorbringen des Personalrats aus der Sicht eines sachkundigen Dritten als möglich erscheinen lässt, dass ein Zustimmungsverweigerungsgrund gegeben ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. August 2021 - BVerwG 5 P 1.21 -, Rn. 15). - VG Schleswig, 15.01.2025 - 19 A 10003/21
Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei der Einstellung und …
Ist dies nicht der Fall, ist eine Zustimmungsverweigerung als rechtsmissbräuchlich anzusehen und vermag nicht die Verpflichtung der Dienststelle auszulösen, das Mitbestimmungsverfahren durch Anrufung der Einigungsstelle fortzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 1.21 - juris Rn. 14).
- VG Schleswig, 30.09.2025 - 19 B 5/25
Einstweiliger Rechtsschutz im Personalvertretungsrecht Einstellung und …
Ist dies nicht der Fall, ist eine Zustimmungsverweigerung als rechtsmissbräuchlich anzusehen und vermag nicht die Verpflichtung der Dienststelle auszulösen, das Mitbestimmungsverfahren durch Anrufung der Einigungsstelle fortzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 1.21 - juris Rn. 14). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2024 - 60 PV 13.22
Gerichtliche Überprüfung des Beschlusses der Einigungsstelle in Fällen der …
Daran wäre erst dann zu denken, wenn eine Erledigung durch ein zwischenzeitliches Auslaufen des Beschäftigungsverhältnisses eingetreten ist (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 und 5 P 1.21 - jeweils juris Rn. 10). - VG Berlin, 12.08.2022 - 72 K 3.21 Umgekehrt genügt für die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung, wenn es das Vorbringen des Personalrats aus der Sicht eines sachkundigen Dritten als möglich erscheinen lässt, dass ein Zustimmungsverweigerungsgrund gegeben ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. August 2021 - BVerwG 5 P 1.21 -, Rn. 15).
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