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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,59320
BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20 (https://dejure.org/2021,59320)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2021 - 5 P 5.20 (https://dejure.org/2021,59320)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2021 - 5 P 5.20 (https://dejure.org/2021,59320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 71 Abs. 1 Satz 1, § 77 Abs. 1 und 2 Satz 2 Nr. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 4 und 16, § 95 Abs. 2
    Initiativrecht des Personalrats

  • rechtsinformationen.bund.de

    Initiativrecht des Personalrats; Einleitung des Beschlussverfahrens auf dem Dienstweg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 Abs 1 S 1 BPersVG, § 77 Abs 1 BPersVG, § 77 Abs 2 S 2 Nr 1 BPersVG, § 80 Abs 1 Nr 4 BPersVG, § 80 Abs 1 Nr 16 BPersVG
    Initiativrecht des Personalrats; Einleitung des Beschlussverfahrens auf dem Dienstweg

  • doev.de PDF

    Initiativrecht des Personalrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Initiativantrag des Personalrats zur Beschaffung bestimmter Ausrüstungsgegenstände für im Kontrolldienst tätige Beschäftigte; Behandlung der Initiativanträge im Stufenverfahren; Unmittelbare Adressierung der nächsthöheren übergeordneten Dienststelle

  • datenbank.nwb.de

    Initiativrecht des Personalrats

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Initiativrecht des Personalrats

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Intitiativrecht des Personalrats bei Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 460
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20
    Sofern aus einer früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 6 P 21.90 - BVerwGE 91, 346 [353]) ein anderes Verständnis herzuleiten sein könnte, hält der Senat hieran nicht mehr fest.

    Missbräuchlich übt eine Personalvertretung ihr Initiativrecht aus bei beabsichtigten Regelungen der Dienststellenleitung, die entweder bereits Gegenstand eines Mitbestimmungsverfahrens sind oder für die eine Einleitung dieses Verfahrens auch für den Personalrat erkennbar unmittelbar bevorsteht (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 6 P 21.90 - BVerwGE 91, 346 ).

    § 71 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 77 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BPersVG räumen der erstzuständigen Personalvertretung gegen die Dienststellenleitung der übergeordneten Dienststelle, bei der eine Stufenvertretung besteht, einen Anspruch auf Entgegennahme der Vorlage und auf Einleitung des Stufenverfahrens durch Einschaltung der Stufenvertretung ein (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 6 P 21.90 - BVerwGE 91, 346 ).

    Sofern aus einer früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 6 P 21.90 - BVerwGE 91, 346 ) ein anderes Verständnis herzuleiten sein könnte, hält der Senat hieran nicht mehr fest.

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20
    Diese besagt, dass die Angelegenheit nicht der Letztentscheidungsbefugnis der der Volksvertretung verantwortlichen Stelle entzogen werden darf (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16. April 2008 - 6 P 8.07 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 5 Rn. 13 m.w.N.; s.a. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ).

    Denn das in einem solchen Fall verfassungsrechtlich gebotene Letztentscheidungsrecht eines parlamentarisch Verantwortlichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ) wird durch § 75 Abs. 2 Satz 1 BPersVG sichergestellt.

  • BVerwG, 15.07.2019 - 5 P 1.18

    Wirkung des Einigungsstellenbeschlusses in Personalangelegenheiten von …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20
    Rn. 7 1. Die Voraussetzungen des Initiativrechts sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur bisherigen Rechtslage, von der sich die Neuregelung nicht signifikant unterscheidet, geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 5 P 1.18 - Buchholz 251.9 § 75 SaarPersVG Nr. 1 Rn. 12 f.).

    Rn. 17 Das Initiativrecht gibt dem Personalrat hinsichtlich der Einleitung derjenigen mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen, auf die es sich erstreckt, den gleichen Rang wie der Dienststelle (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 5 P 1.18 - Buchholz 251.9 § 75 SaarPersVG Nr. 1 Rn. 12 f.).

  • BVerwG, 11.07.1995 - 6 P 22.93

    Personalvertretungsrecht: Gebrauchmachen vom auf Ausschöpfung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20
    Das Initiativrecht soll der Personalvertretung lediglich als wirksames Mittel dazu dienen, die Dienststelle im Falle ihrer Untätigkeit zum Handeln zu zwingen, um in dem sich sodann anschließenden Mitbestimmungsverfahren ihre Rechte in der Sache selbst wahrnehmen zu können (BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1995 - 6 P 22.93 - BVerwGE 99, 69 ).

    Die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1995 - 6 P 22.93 - BVerwGE 99, 69 ) gewissermaßen als Voraussetzung des Initiativrechts angesprochene Untätigkeit der Dienststelle besteht demnach darin, in einem der Mitbestimmung unterworfenen Bereich keine Maßnahmen zu ergreifen und so den Personalrat von der Möglichkeit der Mitbestimmung auszuschließen.

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20
    Damit wird den vom Personalrat wahrzunehmenden Belangen genügt, ohne dass der Personalrat der Dienststelle die Entscheidung über die jeweilige mitbestimmungspflichtige Maßnahme selbst aus der Hand nehmen oder insoweit auch nur in einen "Wettstreit" mit ihr treten kann (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1991 - 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1 S. 6).

    Rn. 18 Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass das Initiativrecht schwerlich dafür in Anspruch genommen werden darf, der bereits getroffenen Entscheidung einer zuständigen Behörde einen anderen Vorschlag entgegenzusetzen, auch wenn es ganz oder teilweise noch an einer wirksamen Bekanntmachung fehlt, und ebenso wenig darf es dazu dienen, einer erkennbar bevorstehenden Entscheidung mit einem Vorschlag anderen Inhalts zuvorzukommen (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1991 - 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1 S. 6).

  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20
    Die Mitbestimmung des Personalrats ist mithin unter dem Gesichtspunkt der Schutzzweckgrenze nur dann ausgeschlossen, wenn die in Rede stehende Maßnahme keinen innerdienstlichen Charakter aufweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 5).
  • BVerwG, 16.04.2008 - 6 P 8.07

    Mitwirkung des Personalrats beim Bundesnachrichtendienst; Dienstvorschrift zur …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20
    Diese besagt, dass die Angelegenheit nicht der Letztentscheidungsbefugnis der der Volksvertretung verantwortlichen Stelle entzogen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2008 - 6 P 8.07 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 5 Rn. 13 m.w.N.; s.a. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ).
  • BVerwG, 05.03.2012 - 6 PB 25.11

    Mitbestimmung des Personalrats beim Gesundheitsschutz; Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20
    Insbesondere beziehen sie sich auf Maßnahmen im Sinne von § 70 Abs. 1 BPersVG (vgl. zu diesem Erfordernis nach bisheriger Rechtslage BVerwG, Beschluss vom 5. März 2012 - 6 PB 25.11 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 114 Rn. 4; BT-Drs. 19/26820 S. 117 zur Neuregelung).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20
    Der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 6 P 1.08 - BVerwGE 133, 42 Rn. 14 m.w.N. aus der Rspr des BAG).
  • BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen sowie Zubehör …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20
    Als Ausrüstungsgegenstände, die Beschäftigte während eines Außendiensteinsatzes mit sich führen, unterfallen sie dem Mitbestimmungstatbestand der Gestaltung der Arbeitsplätze im Sinne von § 80 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG (vgl. zu diesem Mitbestimmungstatbestand BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 7.20 - Rn. 9 f.) bzw. sind als Maßnahmen zur Verhütung von Arbeits- und Dienstunfällen und Berufskrankheiten sowie zum Gesundheitsschutz nach § 80 Abs. 1 Nr. 16 BPersVG (vgl. zu § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG a.F. BVerwG…, Beschluss vom 13. September 2012 - 6 PB 10.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 118 Rn. 5 und 7) anzusehen.
  • BVerwG, 13.09.2012 - 6 PB 10.12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei Hebung der Arbeitsleistung; …

  • BVerwG, 24.06.2021 - 5 P 1.20

    Mitbestimmung des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung bei der Übertragung …

  • BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20

    Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug …

  • BVerwG, 11.04.2024 - 5 P 5.22

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten anlässlich der …

    Dies stellt sicher, dass derartige Angelegenheiten nicht gänzlich oder unnötig lange ungeregelt bleiben, weil sich die Dienststelle ihrer trotz bestehender Regelungsbedürftigkeit nicht oder nicht mehr rechtzeitig annimmt (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 5.20 - PersV 2022, 312 m. w. N.).

    Ob die Untätigkeit der Dienststelle darauf beruht, dass die Dienststellenleitung die Maßnahme überhaupt nicht bedacht und in Erwägung gezogen hat oder ob sie diese nach eigener Prüfung nicht umsetzen möchte, ist insoweit ohne Belang (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 5.20 - PersV 2022, 312 ).

  • BVerwG, 03.05.2022 - 5 P 1.22

    Keine Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Vorlage von Unterlagen an den …

    Rn. 15 Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind Rechtsänderungen während des Rechtsbeschwerdeverfahrens in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde entschiede (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 5.20 - IÖD 2022, 114 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.02.2025 - 5 P 5.23

    Keine Mitbestimmung bei ressortübergreifender Übertragung von beamtenrechtlichen …

    Soweit die Vorinstanz eine Auslegung vorgenommen und ein Auslegungsergebnis erzielt hat, unterliegt der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 5.20 - PersV 2022, 312 Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.04.2022 - 5 P 8.20

    Keine Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Vorlage von Unterlagen an den …

    Rn. 12 Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind Rechtsänderungen während des Rechtsbeschwerdeverfahrens in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde entschiede (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 5.20 - IÖD 2022, 114 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.04.2022 - 5 P 9.20

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer Versetzung und Zuweisung …

    Rn. 13 Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind Rechtsänderungen während des Rechtsbeschwerdeverfahrens in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde entschiede (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 5.20 - IÖD 2022, 114 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.04.2024 - 5 P 9.22

    Gültigkeit einer Personalratswahl in einer militärischen Dienststelle

    Denn im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind Rechtsänderungen während des Rechtsbeschwerdeverfahrens nur insoweit zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde entschiede (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 5.20 - IÖD 2022, 114 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2024 - 33 A 2512/22

    Mitbestimmung; Personalrat; Maßnahme; Verhütung; Dienstunfall; Arbeitsunfall; …

    Rn. 38 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. September 2004 - 6 P 4.04 -, PersR 2004, 483 = PersV 2005, 97 = ZfPR 2005, 3 = ZTR 2005, 108, vom 9. Januar 2008 - 6 PB 15.07 -, PersR 2008, 216 = PersV 2008, 191 = ZfPR online 2008, Nr. 2, 5, = ZTR 2008, 229, vom 5. März 2012 - 6 PB 25.11 -, PersR 2012, 380 = PersV 2012, 307 = ZfPR online 2012, Nr. 6, 2, vom 13. September 2012 - 6 PB 10.12 -, PersR 2012, 502 = PersV 2013, 20 = ZfPR 2013, 6, vom 15. Juli 2019 - 5 P 1.18 -, PersR 2019, Nr. 11, 42 = PersV 2019, 471 = ZfPR online 2019, Nr. 11, 5 = ZTR 2020, 48, und vom 24 November 2021 - 5 P 5.20 -, PersV 2022, 319 = ZfPR 2022, 66.
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