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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45655
BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17 (https://dejure.org/2018,45655)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2018 - 5 P 9.17 (https://dejure.org/2018,45655)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2018 - 5 P 9.17 (https://dejure.org/2018,45655)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    PersVG HB § 52 Abs. 1 Satz 1, § 58 Abs. 1 Satz 1, § 63 Abs. 1 und 2, § 65 Abs. 1 und 3, § 66 Abs. 1 und 3, § 70 Abs. 2; ArbGG § 93 Abs. 1 Satz 1; EntgFG § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3
    Allzuständigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag; Auslegung; Beispiele für Mitbestimmungstatbestände; Besonderheiten des Bremischen Personalvertretungsrechts; Funktion von Beispielskatalogen; Generalklausel; Maßnahme; Mitbestimmung des ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Beschränkung der Allzuständigkeit des Personalrats gemäß § 52 PersVG HB (juris: PersVG BR) durch Beispielkataloge; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab erstem Krankheitstag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 1 EntgFG, § 5 Abs 1 S 2 EntgFG, § 5 Abs 1 S 3 EntgFG, § 52 Abs 1 S 1 PersVG BR, § 58 Abs 1 S 1 PersVG BR
    Keine Beschränkung der Allzuständigkeit des Personalrats gemäß § 52 PersVG HB (juris: PersVG BR) durch Beispielkataloge; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab erstem Krankheitstag

  • Wolters Kluwer
  • doev.de PDF

    Keine Beschränkung der Allzuständigkeit des Personalrats gemäß § 52 PersVG HB durch Beispielskataloge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Verpflichtung einzelner Beschäftigter zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag; Unberührtheitsklausel

  • datenbank.nwb.de

    Keine Beschränkung der Allzuständigkeit des Personalrats gem. § 52 PersVG BR durch Beispielkataloge; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab erstem Krankheitstag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 163, 246
  • NVwZ 2019, 424
  • NZA-RR 2019, 221
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht dies in seiner bisherigen Rechtsprechung anders gesehen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 , vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 …und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 17 f.), hält der Senat daran - mit Blick auf die Rechtslage nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz - aus den nachstehenden Gründen nicht fest.

    Der Begriff "Allzuständigkeit" ist hier dahin zu verstehen, dass das Bremische Personalvertretungsgesetz dem Personalrat - abweichend von den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und anderer Bundesländer - ein umfassendes bzw. allumfassendes gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht in allen insoweit in Bezug genommenen (innerdienstlichen) Angelegenheiten gewährt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 , vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55 und vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ;… Rust, in: Arbeitnehmerkammer Bremen , Gemeinschaftskommentar zum BremPersVG, 2016, § 52 Rn. 12).

    Soweit dieses aufgezeigt hat, dass das Wort "insbesondere" vor den beispielhaften Aufzählungen der Mitbestimmungstatbestände die Richtung der möglichen Gegenstände der Beschlussfassung andeutet (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 ), kann dem nicht entnommen werden, dass die Katalogtatbestände das Mitbestimmungsrecht nach § 52 Abs. 1 Satz 1 PersVG HB beschränken (a.A. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ).

  • BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93

    Begriff der Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung - Unüberprüfte Übertragung …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht dies in seiner bisherigen Rechtsprechung anders gesehen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 , vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 …und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 17 f.), hält der Senat daran - mit Blick auf die Rechtslage nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz - aus den nachstehenden Gründen nicht fest.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seiner früheren Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, dass sich für das bremische Landesrecht eine unüberprüfte Übertragung der für das Bundesrecht und das sonstige Landesrecht entwickelten Rechtsgrundsätze verbietet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1989 - 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 und vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64

    Anordnung der Umsetzung eines Beamten der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei - …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17
    Der Begriff "Allzuständigkeit" ist hier dahin zu verstehen, dass das Bremische Personalvertretungsgesetz dem Personalrat - abweichend von den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und anderer Bundesländer - ein umfassendes bzw. allumfassendes gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht in allen insoweit in Bezug genommenen (innerdienstlichen) Angelegenheiten gewährt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 , vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55 und vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ;… Rust, in: Arbeitnehmerkammer Bremen , Gemeinschaftskommentar zum BremPersVG, 2016, § 52 Rn. 12).

    Die Bestimmung ist Ausdruck einer "radikal personalvertretungsfreundlichen Konzeption" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 ;… Großmann/Mönch/Rohr, Bremisches Personalvertretungsgesetz, 1979, § 52 Rn. 1 und § 63 Rn. 7) und verfolgt insbesondere den Zweck, mitbestimmungsfreie Räume in innerdienstlichen Angelegenheiten weitgehend zu vermeiden.

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17
    Soweit dieses aufgezeigt hat, dass das Wort "insbesondere" vor den beispielhaften Aufzählungen der Mitbestimmungstatbestände die Richtung der möglichen Gegenstände der Beschlussfassung andeutet (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 ), kann dem nicht entnommen werden, dass die Katalogtatbestände das Mitbestimmungsrecht nach § 52 Abs. 1 Satz 1 PersVG HB beschränken (a.A. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht dies in seiner bisherigen Rechtsprechung anders gesehen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 , vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 17 f.), hält der Senat daran - mit Blick auf die Rechtslage nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz - aus den nachstehenden Gründen nicht fest.
  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17
    Unter einer Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn ist jede auf die Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Personalangelegenheiten - Künstlerisches …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17
    Der Begriff "Allzuständigkeit" ist hier dahin zu verstehen, dass das Bremische Personalvertretungsgesetz dem Personalrat - abweichend von den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und anderer Bundesländer - ein umfassendes bzw. allumfassendes gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht in allen insoweit in Bezug genommenen (innerdienstlichen) Angelegenheiten gewährt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 , vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55 und vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 ;… Rust, in: Arbeitnehmerkammer Bremen , Gemeinschaftskommentar zum BremPersVG, 2016, § 52 Rn. 12).
  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seiner früheren Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, dass sich für das bremische Landesrecht eine unüberprüfte Übertragung der für das Bundesrecht und das sonstige Landesrecht entwickelten Rechtsgrundsätze verbietet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1989 - 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 …und vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4).
  • VG Meiningen, 13.07.2021 - 3 P 74/21

    Personalvertretungsrecht der Länder; Allzuständigkeit des Personalrats

    Mit Beschluss vom 15.10.2018 (5 P 9/17) habe es entschieden, dass die beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung von Mitbestimmungstatbeständen keine abschließende Regelung darstellt, wenn der Gesetzgeber die Formulierung "insbesondere" benennt.

    Dem stehe auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.10.2018 (5 P 9/17) nicht entgegen, denn diese habe sich ausdrücklich nur auf die Rechtslage nach dem bremischen Personalvertretungsgesetz bezogen.

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (PersVG Bremen) entgegen (B. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17 - juris).

    Zwar stellt diese sog. Unberührtheitsklausel nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17 -, juris) eine Eigenheit des bremischen Landesrechts dar, die die Auslegung des § 52 Abs. 1 Satz 1 PersVG Bremen steuert.

  • OVG Thüringen, 10.09.2022 - 5 PO 525/21

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Probezeitverlängerung eines Beamten; keine …

    Eine entgegenstehende Rechtsprechung habe das Bundesverwaltungsgericht inzwischen mit Beschluss vom 15. Oktober 2018 (Az. 5 P 9/17) aufgegeben.

    Denn die diesbezügliche Entscheidung vom 15. Oktober 2018 (Az. 5 P 9/17) beziehe sich ausschließlich auf das bremische Landesrecht mit seinen Besonderheiten, insbesondere den dort vorhandenen sog. "Unberührtheitsklauseln"; solche Klauseln enthalte das Thüringische Personalvertretungsgesetz jedoch nicht.

    Es hat lediglich mit Beschluss vom 15. Oktober 2018 (Az. 5 P 9/17) - allein bezogen auf das bremische Landesrecht - ausgeführt, dass dort die Besonderheit der sog. "Unberührtheitsklauseln" bestehe, sodass die Beteiligungsrechte trotz der Formulierung von Beispielsfällen umfassend gefasst seien.

  • VG Weimar, 28.06.2021 - 4 E 315/21

    Personalvertretungsrechtliche Allzuständigkeit

    Dabei hat sich der Antragsgegner argumentativ dem Beschluss des VG Meiningen vom 6. August 2020 - 6 PO 617/20 - angeschlossen und u.a. den aktuellen Beschluss des BVerwG vom 15. Oktober 2018 - 5 P 9/17 - wegen fehlender Unberührtsheitsklauseln für unbeachtlich erklärt.

    Er ist immer zu beteiligen (so auch Plenarprotokoll 6/146 vom 9. Mai 2019, Seite 12657 und vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 5 P 9/17 -, zitiert nach Juris Rn. 9 ff.; a.A.: VG Meiningen…, Beschluss vom 6. August 2020 - 3 E 707/20 -, zitiert nach Juris, Rn. 18 ff, 23.; offen gelassen: OVG Weimar, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 5 PO 617/20 -, Seite 13 des Beschlussumdrucks; im Schrifttum wie hier z.B. Rehak, PersV 2020, 84, 86; a.A.: Gorf/Braun, ThürVBl. 2021, 1, 4, 5, nach Fußnote 1 auch das TMIK; differenzierend: von Roetteken, jurisPR-ArbR 12/2021 Anm. 6).

    Insoweit ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die Begründung zu § 73 - und ebenso der Beschluss vom 6. August 2020 - nicht auf die neue Rechtsprechung des BVerwG im Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 5 P 9/17 - durch den nunmehr zuständigen 5. Senat eingeht, der methodisch sehr überzeugend argumentiert, die Auslegung u.a. des ThürPersVG betont offen lässt und so die Tendenz erkennen lässt, dass das BVerwG an der alten, methodisch bedenklichen Auslegung der "Insbesondere-Formulierung" zu den Beispielkatalogen in § 79 PersVG RP künftig voraussichtlich nicht festhalten dürfte.

  • BVerwG, 12.10.2023 - 5 P 7.22

    Erforderlichkeit einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung für …

    Das bremische Personalvertretungsrecht verbietet lediglich eine unüberprüfte Übertragung der für das Bundesrecht und das sonstige Landespersonalvertretungsrecht entwickelten Rechtsgrundsätze (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 5 P 9.17 - BVerwGE 163, 246 Rn. 13 m. w. N.), die hier wegen des vergleichbaren Inhalts der Personalratsschulungen betreffenden Vorschriften und ihres gemeinsamen historischen Ursprungs in § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG 1972 nicht zu besorgen ist.

    Damit ist ein umfassendes bzw. allumfassendes gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht in allen insoweit in Bezug genommenen (innerdienstlichen) Angelegenheiten im Sinne einer umfassenden Allzuständigkeit gemeint (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 5 P 9.17 - BVerwGE 163, 246).

  • OVG Bremen, 27.05.2020 - 6 LP 287/19

    Mitbestimmung bei Maßnahmen gegenüber Beschäftigten im Rechnungsprüfungsamt - …

    aa) Die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Beispielskataloge der §§ 63, 65 und 66 BremPersVG nicht die Allzuständigkeit aus § 52 Abs. 1 BremPersVG einschränken (BVerwG, Beschl. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17, juris), ist vorliegend ohne Belang.

    Es kommt daher nicht darauf an, ob eine vorläufige Dienstenthebung in ihren Auswirkungen den in § 65 Abs. 1 BremPersVG aufgezählten Maßnahmen gleichkommt oder nach Art und Bedeutung mit ihnen vergleichbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17, juris Rn. 12).

    "Maßnahme" im Sinne des Personalvertretungsrechts ist jede auf Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17, juris Rn. 7).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2024 - 12 LB 1/23

    Keine Mitbestimmung des Personalrates bei Entscheidungen über die zeitliche …

    In seinem Beschluss vom 15.10.2018 - Az. 5 P 9.17 - habe das Bundesverwaltungsgericht den Leitsatz zum bremischen Personalvertretungsgesetz wie folgt formuliert: "Das Mitbestimmungsrecht des § 52 Abs. 1 Satz 1 PersVG HB ist umfassend und wird durch die beispielhaften Aufzählungen von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen in § 63 Abs. 1, § 65 Abs. 1 sowie § 66 Abs. 1 PersVG HB nicht eingeschränkt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung)." Das Bundesverwaltungsgericht habe die Bedeutung der Katalogtatbestände klargestellt, da die genannten Bestimmungen einen beispielhaften und nicht abschließenden Katalog von Mitbestimmungstatbeständen enthielten.

    Vielmehr weise bereits der Wortlaut des § 52 Abs. 1 Satz 1 PersVG HB, wonach der Personalrat zur Mitbestimmung "in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten" aufgerufen ist, deutlich in die Richtung eines umfassenden und uneingeschränkten Mitbestimmungsrechts (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 5 P 9/17 -, juris, Rn. 10 - 11).

  • VG Meiningen, 17.02.2026 - 3 P 74/25

    Allzuständigkeit der Personalvertretung in Thüringen

    Insoweit kann die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum bremischen Personalvertretungsgesetz auch hier herangezogen werden (BVerwG, B. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17 - juris).

    Jedem einzelnen Absatz des § 73 ThürPersVG , in dem Beispiele für die Mitbestimmung in personellen sowie in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten aufgeführt sind, wurde jedoch das Wort "insbesondere" angefügt und dadurch deutlich gemacht, dass über die aufgeführten Regelbeispiele hinaus von einer Zuständigkeit des Personalrats bei allen Maßnahmen auszugehen ist, und nicht nur bei solchen, die einem der Beispielsfälle nach Art und Bedeutung vergleichbar sind (vgl. BVerwG, B. v. 15.10.2018, a. a. O., juris Rn. 12).

    Rn. 30 Der Thüringer Gesetzgeber hat sich damit an dem Personalvertretungsgesetz für die Hansestadt Bremen orientiert, zu dem das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15.10.2018 (5 P 9/17 - juris Rn.10 ff.) ausgeführt hat:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2021 - 2 B 11504/20

    Dienstgeschäftsführungsverbot eines Lehrers des Koblenz-Kollegs bleibt bestehen

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob die vom Antragsteller für seine Rüge in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 5 P 9.17 -, juris) und des OVG Bremen (Beschluss vom 27. Mai 2020 - 6 LP 287/19 -, juris) in Anbetracht der insofern unterschiedlich formulierten Regelungen der Personalvertretungsgesetze des Landes Bremen und von Rheinland-Pfalz überhaupt herangezogen werden kann.
  • VG Weimar, 29.06.2021 - 4 E 397/21

    Personalvertretungsrechtliche Allzuständigkeit

    Er ist immer zu beteiligen (so auch Plenarprotokoll des Thüringer Landtags 6/146 vom 9. Mai 2019, Seite 12657 und vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 5 P 9/17 -, zitiert nach Juris Rn. 9 ff.; a.A.: VG Meiningen, Beschluss vom 6. August 2020 - 3 E 707/20 -, zitiert nach Juris, Rn. 18 ff, 23.; offen gelassen: OVG Weimar, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 5 PO 617/20 -, Seite 13 des Beschlussumdrucks; im Schrifttum wie hier z.B. Rehak, PersV 2020, 84, 86; a.A.: Gorf/Braun, ThürVBl.

    Insoweit ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die Begründung zu § 73 - und ebenso der Beschluss vom 6. August 2020 - nicht auf die neue Rechtsprechung des BVerwG im Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 5 P 9/17 - durch den nunmehr zuständigen 5. Senat eingeht, der methodisch sehr überzeugend argumentiert, die Auslegung u.a. des ThürPersVG betont offen lässt und so die Tendenz erkennen lässt, dass das BVerwG an der alten, methodisch bedenklichen Auslegung der "Insbesondere-Formulierung" zu den Beispielkatalogen in § 79 PersVG RP künftig voraussichtlich nicht festhalten dürfte.

  • OVG Bremen, 25.01.2023 - 2 B 6/23

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines freigestellten Personalratsmitglieds …

    Denn der Mitbestimmung unterliegen nach § 58 Abs. 1 BremPersVG nur "Maßnahmen" (BVerwG, Beschl. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17, juris Rn 7, 9;… OVG Bremen, Beschl. v. 31.05.2017 - 6 LP 37/16, juris Rn. 54 f.).

    "Maßnahme" im Sinne des Personalvertretungsrechts ist jede auf Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2018 - 5 P 9/17, juris Rn. 7;… OVG Bremen, Beschl. v. 27.05.2020 - 6 LP 287/19, juris Rn. 32;… Beschl. v. 31.05.2017 - 6 LP 37/16, juris Rn. 54).

  • VG Hamburg, 23.11.2023 - 20 E 4656/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Beamten auf Aufschub seines altersbedingten Eintritts …

  • OVG Hamburg, 07.01.2021 - 14 Bs 249/20

    Mitbestimmung des Personalrats bei Schließung der Kantine wegen Corona-Pandemie

  • OVG Bremen, 10.09.2025 - 6 LP 147/25

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung beim Einsatz von Beschäftigten freier …

  • VG Bremen, 04.04.2025 - 12 K 2095/24

    Personalvertretungsrecht - Umsetzung

  • OVG Bremen, 22.02.2023 - 6 LP 128/22

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Distanzunterricht; …

  • VG Hamburg, 17.12.2021 - 25 FL 115/21

    Zur Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei formalisierten Krankengesprächen …

  • BVerwG, 17.06.2022 - 5 PB 15.21

    Darlegungsanforderungen an eine Beschwerdebegründung i.R.e. …

  • VG Hamburg, 08.12.2020 - 26 FL 176/19

    Personalvertretungsrecht; Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme an der …

  • VG Hannover, 01.08.2022 - 17 A 505/21

    Mitbestimmung; Arbeitszeit; Mitbestimmung; Generalklausel; Mitbestimmung bei …

  • VG Bremen, 08.10.2021 - 12 K 1202/20

    Personalvertretung - Personalrat

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