Rechtsprechung
| BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23 |
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ArbGG § 11 Abs. 4, § 72a Abs. 2 bis 7, § 92a Satz 2; BPersVG §§ 5, 17, 28 Abs. 4 Satz 1, § 108 Abs. 2; BPersVWO § 10 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1, § 19a
- rechtsinformationen.bund.de
Vertretungszwang im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 Abs 4 ArbGG, § 72a Abs 2 ArbGG, § 72a Abs 3 ArbGG, § 72a Abs 4 ArbGG, § 72a Abs 5 ArbGG
Vertretungszwang im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Wolters Kluwer
Vertretungszwang im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (hier: Bundesverwaltungsgericht); Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage (hier: Begrenzen des Unmittelbarkeitserfordernisses ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BPersVG § 108 Abs. 2 ; ArbGG § 11 Abs. 4 S. 1-3
Vertretungszwang im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (hier: Bundesverwaltungsgericht); Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage (hier: Begrenzen des Unmittelbarkeitserfordernisses ... - datenbank.nwb.de
Vertretungszwang im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde in personalvertretungsrechtlichen Verfahren - und der Vertretungszwang
Verfahrensgang
- VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2022 - 4 A 11499/21
- BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge
Auszug aus BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
Gerade in solchen Fällen gewähre das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - (NZA 2020, 1423) einem Wahlvorstand eine Einschätzungsprärogative.Selbst wenn der Auffassung der Beschwerde zuzustimmen wäre, dass § 18 Abs. 1 BPersVWO dem Wahlvorstand einen gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfenden Beurteilungsspielraum bei der Anwendung des Rechtsbegriffs der "Unmittelbarkeit vor Abschluss der Stimmabgabe" einräumt, fehlt es vor diesem Hintergrund auch an jeder Darlegung, weshalb der Wahlvorstand hier prognostisch davon hätte ausgehen dürfen (vgl. dazu auch BAG, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - NZA 2020, 1423 Rn. 22), für die danach erforderlichen Handlungen sei eine Zeitspanne gerade von zwei Tagen erforderlich.
- BAG, 18.08.2015 - 7 ABN 32/15
Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang
Auszug aus BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
Dieser Vertretungszwang gilt nicht nur, wie es § 94 Abs. 1 ArbGG durch Verweisung auf § 11 Abs. 4 und 5 ArbGG ausdrücklich anordnet, für die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde, sondern auch für die Einlegung und Begründung der in § 92a Satz 2 ArbGG geregelten Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 18. August 2015 - 7 ABN 32/15 - BAGE 152, 209 Rn. 5;… Fischer/Goeres/Gronimus, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dezember 2022, § 92a ArbGG Rn. 6, jeweils m. w. N.).Dazu gehört auch, was vom Sinn und Zweck des Vertretungserfordernisses geboten ist, der Vertretungszwang bei der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (BAG, Beschluss vom 18. August 2015 - 7 ABN 32/15 - BAGE 152, 209 Rn. 5;… Weth, in: Schwab/Weth, ArbGG, 6. Aufl. 2022, § 11 Rn. 46 und 55).
- BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 …und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 m. w. N.).
- BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung
Auszug aus BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 m. w. N.). - BVerwG, 16.06.2022 - 5 PB 18.21
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
Auf eine unrichtige bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall kann jedoch, selbst wenn sie vorläge, die Grundsatzrüge nicht erfolgreich gestützt werden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2021 - 5 PB 1.21 - juris Rn. 9 und vom 16. Juni 2022 - 5 PB 18.21 - NZA-RR 2022, 604 Rn. 13, 15). - BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 8.18
Begriff der künstlerisch Beschäftigten im Sinne von § 104 Abs. 1 Satz 1 …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. September 2018 - 5 PB 8.18 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 19.11.2019 - 5 PB 6.19
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
Ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wie im vorliegenden Fall selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn - was hier wie dargelegt nicht der Fall ist - hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 19. November 2019 - 5 PB 6.19 - juris Rn. 7 m. w. N.). - BVerwG, 14.12.2021 - 5 PB 1.21
Erfassung künftiger Zulassung durch die Zustimmung des Personalrates zu einer …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
Auf eine unrichtige bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall kann jedoch, selbst wenn sie vorläge, die Grundsatzrüge nicht erfolgreich gestützt werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2021 - 5 PB 1.21 - juris Rn. 9 …und vom 16. Juni 2022 - 5 PB 18.21 - NZA-RR 2022, 604 Rn. 13, 15). - BVerwG, 28.09.2022 - 5 PB 4.22
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
Dieser Sondersituation sollte die bis zum 31. März 2021 befristete Vorschrift des § 19a BPersVWO Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2022 - 5 PB 4.22 - juris Rn. 4 und 6), auf deren Grundlage auch die hier inmitten stehende Wahl des Personalrats stattfand, für die der Wahlvorstand nach den vom Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts die ausschließlich schriftliche Stimmabgabe angeordnet hatte.
- BVerwG, 06.02.2025 - 5 PB 6.24
Begriff der Abordnung im Personalvertretungsrecht; Einsatz von Förderschulkräften …
Auf eine unrichtige bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall kann, selbst wenn sie vorläge, die Grundsatzrüge aber nicht erfolgreich gestützt werden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 2022 - 5 PB 18.21 - NZA-RR 2022, 604 Rn. 13, 15 und vom 2. Mai 2023 - 5 PB 2.23 - PersV 2023, 426 Rn. 9 m. w. N.).Ist eine Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts bzw. Verwaltungsgerichtshofs wie im vorliegenden Fall selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, könnte die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Begründungsstranges ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 5 PB 6.19 - PersV 2020, 145 Rn. 7 und vom 2. Mai 2023 - 5 PB 2.23 - PersV 2023, 426 Rn. 8).
- BVerwG, 16.04.2026 - 5 PB 3.25 Auf eine unrichtige bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung kann, selbst wenn sie vorläge, die Grundsatzrüge nicht mit Erfolg gestützt werden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 2022 - 5 PB 18.21 - NZA-RR 2022, 604 Rn. 13, 15 und vom 2. Mai 2023 - 5 PB 2.23 - PersV 2023, 426 Rn. 9 m. w. N.).
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