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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 24.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28179
BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 24.19 (https://dejure.org/2020,28179)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.2020 - 5 PB 24.19 (https://dejure.org/2020,28179)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 (https://dejure.org/2020,28179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.11.2018 - 5 P 8.16

    Übergang von abstraktem auf konkreten Feststellungsantrag

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 24.19
    Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Beteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (BVerwG, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Eine derartige Auslegung muss sich jedoch darauf beschränken, den eigentlichen Antragsinhalt anhand des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten zu ermitteln, darf also den sich aus dem Wortlaut ergebenden Sinn nicht verkehren (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - IÖD 2018, 200 und vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 9).

    Die in der Beschwerdebegründung enthaltenen allgemeinen Ausführungen zur Rechtslage weisen ebenfalls nicht in die Richtung eines abstrakten Feststellungsantrags, weil sie nur die Rechtsauffassung des Antragstellers zur Begründung seines Feststellungsbegehrens wiedergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 P 9.15

    Abschluss- und Vollständigkeitsfunktion; Anhang zu einer E-Mail; Beweisfunktion; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 24.19
    Ein solcher allgemeiner Feststellungsantrag muss spätestens in der letzten Tatsacheninstanz gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 5 P 9.15 - BVerwGE 157, 117 Rn. 12).
  • BVerwG, 02.02.2009 - 6 P 2.08

    Mitbestimmung des Personalrats; Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 24.19
    Ein solches Begehren ist nur zulässig, solange es rechtlich und tatsächlich möglich ist, die streitige Maßnahme rückgängig zu machen, so dass die Fortsetzung oder Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens noch Sinn macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2009 - 6 P 2.08 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16

    Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 24.19
    Eine derartige Auslegung muss sich jedoch darauf beschränken, den eigentlichen Antragsinhalt anhand des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten zu ermitteln, darf also den sich aus dem Wortlaut ergebenden Sinn nicht verkehren (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - IÖD 2018, 200 …und vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 8.18

    Begriff der künstlerisch Beschäftigten im Sinne von § 104 Abs. 1 Satz 1 …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 24.19
    Die Rechtsfrage muss zudem klärungsfähig sein, was der Fall ist, wenn sie in der Rechtsbeschwerdeinstanz beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2018 - 5 PB 8.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 7.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 24.19
    Denn mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist ein konkretes Feststellungsbegehren, wenn die von ihm in Bezug genommene Maßnahme im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung keine Rechtswirkungen mehr entfaltet (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 6 P 7.10 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.2026 - 5 P 1.24
    Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Verfahrensbeteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 - juris Rn. 5 …und vom 29. April 2025 - 5 P 7.23 - ZTR 2025, 562 Rn. 12, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 12.10.2023 - 5 P 7.22

    Erforderlichkeit einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung für …

    Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Verfahrensbeteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 15 und vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 28.11.2024 - 5 PB 2.24
    Rn. 7 Der im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gestellte Antrag des Antragstellers festzustellen, dass Praktikanten nicht Beschäftigte im Sinne des § 116 Abs. 4 BPersVG sind, der als prozessuale Willenserklärung ohne Bindung an eine Auslegung durch die Vorinstanz der eigenständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegen würde (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 15 und vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 - juris Rn. 6), ist vielmehr gemäß §§ 133, 157 BGB als Globalantrag auszulegen.

    Damit will der Antragsteller losgelöst von einem konkreten Sachverhalt, der den Anlass des Streites bot, für alle denkbaren oder eine Vielzahl von Fallgestaltungen festgestellt wissen, dass eine Rechtsposition nach einer bestimmten Vorschrift besteht oder nicht besteht (…BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - 5 P 7.16 - BVerwGE 161, 164 Rn. 16 und vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23

    Keine Anrufung der Einigungsstelle durch den Personalrat einer Teildienststelle …

    Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Verfahrensbeteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 15 und vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 14.12.2022 - 5 P 3.21

    Unzulässigkeit eines erledigten konkreten Feststellungsantrags

    Ein konkretes Feststellungsbegehren ist dagegen mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn die von ihm in Bezug genommene Maßnahme im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung keine Rechtswirkungen mehr entfaltet (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 24.07.2020 - 5 K 3148/18

    Nutzungsänderung bei Umwandlung einer Spielhalle in ein Wettbüro

    Für die Auslegung des Antrags ist - in gleicher Weise wie bei einem Klageantrag - auch dessen Begründung heranzuziehen (vgl. zur Auslegung einer Prozesserklärung BVerwG, Beschluss vom 20.05.2020 - 5 PB 24/19 - juris Rn. 5).
  • VG Köln, 17.04.2023 - 33 K 2563/18
    Rn. 23 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 -, juris, Rn. 6.
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