Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.2016 - 5 PB 6.16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Begründung der Beschwerdeschrift
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 1 ArbGG
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Begründung der Beschwerdeschrift - rechtsprechung-im-internet.de
§ 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 1 ArbGG
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Begründung der Beschwerdeschrift - Wolters Kluwer
Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung
- rechtsportal.de
Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.08.2015 - 72 K 5.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2016 - 62 PV 9.15
- BVerwG, 24.10.2016 - 5 PB 6.16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15
Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats
Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 5 PB 6.16
In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegenden Rechtsauffassung zu folgen ist (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 5 PB 6.16
In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegenden Rechtsauffassung zu folgen ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 …und vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 2.01
Wahl von Vertrauenspersonen und Personalvertretungen durch Soldaten; Stäbe von …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 5 PB 6.16
Zwar bezieht sich die Beschwerde unter Hinweis auf das von ihr so bezeichnete Kriterium der "militäreigentümlichen Mobilität" auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 23. Januar 2002 - 6 P 2.01 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 3), die zu der vorgenannten Rechtsfrage Maßstäbe vorgegeben hat.
- BVerwG, 08.10.2007 - 6 P 2.07
Militärische Dienststellen und Einrichtungen; Wahlrecht der Soldaten zu …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 5 PB 6.16
Überdies genügte die Beschwerde insofern nicht den Darlegungsanforderungen, als sie sich in keiner Weise mit der nachfolgenden - teilweise auch von der Vorinstanz zitierten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 - 6 P 5.02 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 4, vom 16. März 2006 - 6 P 12.05 - Buchholz 449.7 § 2 SBG Nr. 5 und vom 8. Oktober 2007 - 6 P 2.07 - Buchholz 449.7 § 2 SBG Nr. 6) zu dieser Rechtsfrage auseinandersetzt. - BVerwG, 29.10.2002 - 6 P 5.02
Personalvertretung für Soldaten in militärischen Dienststellen; mobile Einheit; …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 5 PB 6.16
Überdies genügte die Beschwerde insofern nicht den Darlegungsanforderungen, als sie sich in keiner Weise mit der nachfolgenden - teilweise auch von der Vorinstanz zitierten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 - 6 P 5.02 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 4, vom 16. März 2006 - 6 P 12.05 - Buchholz 449.7 § 2 SBG Nr. 5 und vom 8. Oktober 2007 - 6 P 2.07 - Buchholz 449.7 § 2 SBG Nr. 6) zu dieser Rechtsfrage auseinandersetzt. - BVerwG, 16.03.2006 - 6 P 12.05
Soldatenbeteiligung; Personalrat oder Vertrauensperson; militärische …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 5 PB 6.16
Überdies genügte die Beschwerde insofern nicht den Darlegungsanforderungen, als sie sich in keiner Weise mit der nachfolgenden - teilweise auch von der Vorinstanz zitierten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 - 6 P 5.02 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 4, vom 16. März 2006 - 6 P 12.05 - Buchholz 449.7 § 2 SBG Nr. 5 und vom 8. Oktober 2007 - 6 P 2.07 - Buchholz 449.7 § 2 SBG Nr. 6) zu dieser Rechtsfrage auseinandersetzt. - BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 22.15
Rechtsbeschwerde; Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit im …
- BVerwG, 18.10.1989 - 2 B 75.89
Wiedereinsetzung - Revision - Versäumung der Beschwerdefrist - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 5 PB 6.16
Hätte der Antrag Erfolg, änderte dies nichts an der Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 - 2 B 75.89 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 165 S. 24 …und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 22.15 - juris Rn. 12).
- VG Köln, 19.04.2018 - 33 K 2955/15 Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg mit Beschluss vom 5. April 2016 (OVG 62 PV 9.15) die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin als unbegründet zurückgewiesen und das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2016 (BVerwG 5 PB 6.16) eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg verworfen hatte, beantragte der Antragsteller am 21. März 2017, das vorliegende Verfahren wieder aufzunehmen, da es trotz einer Absprache mit dem Deutschen Bundeswehrverband, nach der das Verfahren in Berlin als Pilotverfahren durchgeführt werden sollte, keine Bereitschaft der Gruppe der Soldaten im Personalrat gebe, zurückzutreten.
Vgl. auch zum Sanitätsunterstützungszentrum Berlin die Ausführungen im Parallelverfahren VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2015 - VG 72 K 5.15 PVB -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. April 2016 - OVG 62 PV 9.15 - und BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2016 - 5 PB 6.16 - alle juris.
auch VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2015, a.a.O.; OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 05. April 2016, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2016, a.a.O..
- VGH Bayern, 03.07.2018 - 18 P 17.1905
Wahlanfechtung - örtliche Wahl des Personalrats
Rn. 13 Es werde inhaltlich Bezug genommen auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. August 2015 - VG 72 K 5.15 PVB -, des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. April 2016 - OVG 62 PV 9.15 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2016 - 5 PB 6.16 - sowie die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 3. August 2017 - AN 7 P 17.1350 - und des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. April 2018 - 33 K 3145/15.PVB und 33 K 2955/15.PVB. - VG Köln, 08.09.2022 - 33 K 5454/18 Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 5. April 2016 (OVG 62 PV 9.15) die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin als unbegründet zurückgewiesen und das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2016 (5 PB 6.16) eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verworfen hatte, beantragte der Beteiligte des vorliegenden Verfahrens, das Ausgangsverfahren wieder aufzunehmen, da es trotz einer Absprache mit dem Deutschen Bundeswehrverband, nach der das Verfahren in Berlin als Pilotverfahren durchgeführt werden sollte, keine Bereitschaft der Gruppe der Soldaten im Gesamtpersonalrat gebe, zurückzutreten.
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