Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.07.2013 - III-5 RVs 67/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
StPO § 267; StGB § 113
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Umfang, tatsächliche Feststellungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2013 - 5 RVs 67/13
Näheren Ausführungen über das Unrechtsbewusstsein sowie auch über die Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums erweisen sich als erforderlich, wenn die Umstände eine Prüfung und Erörterung nahelegen (…zu vgl. KK, StPO, 6. Aufl., § 267 Rdnr. 10 m.w.N.; BGHSt 2, 194). - OLG Nürnberg, 27.04.2010 - 1 St OLG Ss 39/10
Strafverfahren: Auslegung einer missverständlichen Erklärung des Angeklagten über …
Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2013 - 5 RVs 67/13
Eine Kostenentscheidung in Bezug auf den Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO ist nicht veranlasst (vgl. dazu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010, 1 St OLG Ss 39/10, zitiert nach juris Rn. 9); der Staatskasse werden insoweit auch nicht die not-wendigen Auslagen des mit dem Antrag erfolgreichen Antragstellers auferlegt (…vgl.: Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 346 Rn. 12 m.w.N.).
- OLG Hamm, 25.02.2016 - 3 RVs 11/16
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Verurteilung wegen …
Rn. 17 Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zum Unrechtsbewusstsein und zu einer etwaigen Irrtumsproblematik wird auf den Beschluss des OLG Hamm vom 30. Juli 2013 - 5 RVs 67/13, StV 2014, 225 hingewiesen, hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration von unter 2 Promille zur Tatzeit und der fehlenden erheblichen Ausfallerscheinungen im Leistungsverhalten wird zum Umfang der erforderlichen Erörterungen auf Fischer, StGB, 63. Auflage, § 20 Rn. 21, 21a, 23 sowie BGH, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468 hingewiesen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.07.2013 - III-5 Ws 269/13 - 5 RVs 67/13, III-5 Ws 269/13, III-5 RVs 67/13, 5 Ws 269/13 - 5 RVs 67/13, 5 Ws 269/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungen zum Unrechtsbewusstsein und einem etwaigen Irrtum des Angeklagten bei einer Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Feststellungen zum Unrechtsbewusstsein und einem etwaigen Irrtum des Angeklagten bei einer Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
Verfahrensgang
- AG Essen, 27.05.2013 - 42 Ds 387/12
- OLG Hamm, 30.07.2013 - III-5 Ws 269/13 - 5 RVs 67/13, III-5 Ws 269/13, III-5 RVs 67/13, 5 Ws 269/13 - 5 RVs 67/13, 5 Ws 269/13
Papierfundstellen
- StV 2014, 225
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2013 - 5 Ws 269/13
Näheren Ausführungen über das Unrechtsbewusstsein sowie auch über die Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums erweisen sich als erforderlich, wenn die Umstände eine Prüfung und Erörterung nahelegen (…zu vgl. KK, StPO, 6. Aufl., § 267 Rdnr. 10 m.w.N.; BGHSt 2, 194). - OLG Nürnberg, 27.04.2010 - 1 St OLG Ss 39/10
Strafverfahren: Auslegung einer missverständlichen Erklärung des Angeklagten über …
Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2013 - 5 Ws 269/13
Rn. 25 Eine Kostenentscheidung in Bezug auf den Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO ist nicht veranlasst (vgl. dazu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010, 1 St OLG Ss 39/10, zitiert nach juris Rn. 9); der Staatskasse werden insoweit auch nicht die notwendigen Auslagen des mit dem Antrag erfolgreichen Antragstellers auferlegt (…vgl.: Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 346 Rn. 12 m.w.N.).
- OLG Hamm, 25.02.2016 - 3 RVs 11/16
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Verurteilung wegen …
Rn. 17 Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zum Unrechtsbewusstsein und zu einer etwaigen Irrtumsproblematik wird auf den Beschluss des OLG Hamm vom 30. Juli 2013 - 5 RVs 67/13, StV 2014, 225 hingewiesen, hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration von unter 2 Promille zur Tatzeit und der fehlenden erheblichen Ausfallerscheinungen im Leistungsverhalten wird zum Umfang der erforderlichen Erörterungen auf Fischer, StGB, 63. Auflage, § 20 Rn. 21, 21a, 23 sowie BGH, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468 hingewiesen.
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