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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25196
VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353 (https://dejure.org/2010,25196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2010 - 5 S 10.353 (https://dejure.org/2010,25196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2010 - 5 S 10.353 (https://dejure.org/2010,25196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Die Tätigkeit bei einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebenen Gesellschaft (hier: Stadtwerke) ist grundsätzlich auch dann kein öffentlicher Dienst i.S.des § 22 Nr. 3 VwGO, wenn eine Stadt alleinige Gesellschafterin ist.Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 22 Nr. 3; VwGO § 24 Abs. 1 Nr. 1
    Annahme eines öffentlichen Dienstes bei einer Tätigkeit einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebenen Gesellschaft mit einer Stadt als alleinige Gesellschafterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme eines öffentlichen Dienstes bei einer Tätigkeit einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebenen Gesellschaft mit einer Stadt als alleinige Gesellschafterin

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 10.05.2001 - 1 T 7/01

    Voraussetzungen der Entbindung eines ehrenamtlichen Richters am …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353
    Rn. 6 Zum anderen kann eine Interessenkollision, die die Regelung in § 22 Nr. 3 VwGO vermeiden will, grundsätzlich nur dann auftreten, wenn das Handeln derjenigen Institution, die den ehrenamtlichen Richter beschäftigt, überhaupt durch Verwaltungsgerichte kontrollierbar ist, denn nur dann ist ein das Vertrauen des Bürgers in die Neutralität der Verwaltungsgerichtsbarkeit schmälernder Kontrollkonflikt möglich (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 8.1.2009, a.a.O.; OVG Saarlouis v. 10.5.2001, NVwZ-RR 2002, 7;… Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. Rd.Nr. 14 zu § 22).

    Rn. 7 Werden Stadtwerke als privatrechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt, können sie grundsätzlich nicht öffentlich-rechtlich handeln - auch dann nicht, wenn ihr Kapital mehrheitlich oder auch vollständig durch eine Kommune gehalten wird (vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, Az. 4 E 10/99 in juris; OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O.;… Ziekow, a.a.O. Rd.Nr. 15 zu § 22).

    Eine Notwendigkeit, Angestellte von privatrechtlich organisierten Unternehmen, an denen allein oder mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, generell von der Ausübung der ehrenamtlichen Richtertätigkeit bei den Verwaltungsgerichten auszuschließen, besteht jedoch nicht (…vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, a.a.O.; OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O;… vgl. auch Sächsisches OVG v. 5.8.1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353
    Rn. 3 Zwar ist der weder allgemeingültig existente (vgl. BVerfG v. 4.4.1978, BVerfGE 48, 64/83f., m.w.N.), noch in der VwGO bestimmte Begriff des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, Interessen- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden, die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und auch nur den Anschein der Voreingenommenheit der Laienrichter auszuschließen (…vgl. Reg.-Entw. BT-Drs. 3/55, S. 29), weit auszulegen (vgl. OVG NRW v. 17.8.1993, NVwZ-RR 1994, 704 m.w.N.; v. 2.3.2010, Az. 16 F 5/10; Thüring.

    Die Distanz zur öffentlichen Hand verbietet es jedenfalls, jeden einfachen Angestellten eines von der öffentlichen Hand beherrschten privaten Unternehmens zum öffentlichen Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO zu zählen (vgl. insoweit auch BVerfG v. 4.4.1978, BVerfGE 48, 64ff).

  • OVG Sachsen, 05.08.1997 - 3 S 440/97

    Laienbesitzer; Öffentlicher Dienst; Juristische Person des öffentlichen Rechts; …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353
    Dementsprechend wird als öffentlicher Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO nicht nur der Bundes-, Landes- und Kommunaldienst, sondern auch der Dienst bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt angesehen (vgl. Sächs. OVG v. 5.8.1997, NVwZ-RR 1998, 324;… OVG NRW v. 17.8.1993 a.a.O.).

    Eine Notwendigkeit, Angestellte von privatrechtlich organisierten Unternehmen, an denen allein oder mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, generell von der Ausübung der ehrenamtlichen Richtertätigkeit bei den Verwaltungsgerichten auszuschließen, besteht jedoch nicht (…vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, a.a.O.;… OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O; vgl. auch Sächsisches OVG v. 5.8.1997, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 08.07.1999 - 4 E 10.99

    Privatrechtlich organisiertes Unternehmen; Juristische Person des öffentlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353
    Rn. 7 Werden Stadtwerke als privatrechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt, können sie grundsätzlich nicht öffentlich-rechtlich handeln - auch dann nicht, wenn ihr Kapital mehrheitlich oder auch vollständig durch eine Kommune gehalten wird (vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, Az. 4 E 10/99 in juris;… OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O.;… Ziekow, a.a.O. Rd.Nr. 15 zu § 22).

    Eine Notwendigkeit, Angestellte von privatrechtlich organisierten Unternehmen, an denen allein oder mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, generell von der Ausübung der ehrenamtlichen Richtertätigkeit bei den Verwaltungsgerichten auszuschließen, besteht jedoch nicht (vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, a.a.O.;… OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O;… vgl. auch Sächsisches OVG v. 5.8.1997, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.1993 - 16 F 215/93

    Beschäftigungsverhältnis; Privatrechtlich bezeichneter Arbeitsvertrag; …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353
    Rn. 3 Zwar ist der weder allgemeingültig existente (vgl. BVerfG v. 4.4.1978, BVerfGE 48, 64/83f., m.w.N.), noch in der VwGO bestimmte Begriff des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, Interessen- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden, die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und auch nur den Anschein der Voreingenommenheit der Laienrichter auszuschließen (…vgl. Reg.-Entw. BT-Drs. 3/55, S. 29), weit auszulegen (vgl. OVG NRW v. 17.8.1993, NVwZ-RR 1994, 704 m.w.N.; v. 2.3.2010, Az. 16 F 5/10; Thüring.

    Dementsprechend wird als öffentlicher Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO nicht nur der Bundes-, Landes- und Kommunaldienst, sondern auch der Dienst bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt angesehen (vgl. Sächs. OVG v. 5.8.1997, NVwZ-RR 1998, 324; OVG NRW v. 17.8.1993 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2001 - 16 F 18/01
    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353
    Rn. 8 Selbst dann, wenn der Senat der vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vertretenen sog. Mittelmeinung (z.B. OVG NRW v. 9.3.2001, NVwZ 2002, 234 f) folgte, wonach (nur) leitende Angestellte eines privatrechtlichen Unternehmens als Angestellte im öffentlichen Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO angesehen werden, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts an dem Unternehmen mehrheitlich beteiligt ist, würde sich an der Entscheidung nichts ändern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 16 F 77/01

    Wahl zur ehrenamtlichen Richterin bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353
    Rn. 5 Zum einen hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2001 ( Az. 16 F 77/01 in juris, RdNr. 17) überzeugend ausgeführt, dass sich die Fundamente der überwiegenden Literaturmeinung als nicht tragfähig erweisen.
  • OVG Thüringen, 27.06.2007 - 2 SO 412/07

    Sonstiges ; Beamter bei der EU als ehrenamtlicher Richter, …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353
    OVG v. 27.6.2007, Az. 2 SO 412/07 in juris, Rd.Nr. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2009 - 4 E 19.08

    Entbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Beschäftigung im öffentlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353
    Darüber hinaus üben auch die Angestellten eines Privatunternehmens, das hoheitliche Aufgaben erfüllt, einen Dienst aus, der materiell-rechtlich als öffentlicher Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO anzusehen ist, da das privat-rechtlich organisierte Unternehmen damit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 8.1.2009, Az. 4 E 19.08 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2017 - 13 PS 221/17

    Beherrscht; ehrenamtlicher Richter; Entbindung; hoheitlich; Inkompatibilität; …

    Rn. 4 Der bloße Verweis auf die private Rechtsform des den Angestellten beschäftigenden Privatrechtssubjekts und dessen (…von Beleihungsfällen - vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.1.2009 - OVG 4 E 19.08 -, juris Rn. 2 f. - abgesehen) damit verbundene grundsätzliche Unfähigkeit, öffentlich-rechtlich (hoheitlich) zu handeln, genügt nach Auffassung des Senats nicht, um dort eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst i.S.d. § 22 Nr. 3 VwGO zu verneinen (so aber Bayer. VGH, Beschl. v. 23.3.2015 - 5 S 15.497 -, juris Rn. 5 f., und v. 31.3.2010 - 5 S 10.330 - sowie - 5 S 10.353 -, jeweils juris Rn. 7; OVG Saarland, Beschl. v. 10.5.2001 - 1 T 7/01 -, NVwZ-RR 2002, 7;… OVG Berlin, Beschl. v. 8.7.1999 - 4 E 10.99 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschl. v. 5.8.1997 - 3 S 440/97 -, NVwZ-RR 1998, 324;… nunmehr [seit der 21. Aufl. 2015] auch Ruthig, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 22 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 23.03.2015 - 5 S 15.497

    Keine Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters; Max-Planck-Gesellschaft; …

    Rn. 6 Es handelt sich bei der Max-Planck-Gesellschaft auch nicht etwa um ein in der Form des Privatrechts organisiertes Unternehmen, dessen Einordnung unter den Begriff des "öffentlichen Dienstes" im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO in Rechtsprechung und Literatur teilweise unterschiedlich beurteilt wird, wenn die öffentliche Hand am Unternehmen mehrheitlich beteiligt ist (vgl. hierzu BayVGH B.v. 31.3.2010 - 5 S 10.353 - juris für eine Angestellte bei einer Stadtwerke GmbH; B.v. 31.3.2010 - 5 S 10.330 - juris, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2026 - 1 S 96/26

    Ausschluss eines Angestellten im öffentlichen Dienst von der Berufung zum …

    Beschäftigte eines privatrechtlich organisierten Unternehmens der öffentlichen Hand sind dagegen grundsätzlich keine Angestellten im öffentlichen Dienst im Sinne von § 22 Nr. 3 VwGO (vgl. BayVGH, Beschl. v. 31.03.2010 - 5 S 10.353 - juris Rn. 7;… OVG Bremen, Beschl. v. 30.10.2024 - 2 F 273/24 - juris Rn. 4;… Ruthig, in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl., § 22 Rn. 2;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 22 Rn. 6a;… Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl., § 22 Rn. 15;… allg. a.A. NdsOVG, Beschl. v. 28.08.2017 - 13 PS 221/17 - juris Rn. 3 ff.;… a.A. für den Fall der Beleihung mit einer hoheitlichen Aufgabe: OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 08.01.2009 - OVG 4 E 19.08 - juris Rn. 4;… Funke-Kaiser in: Bader u.a., VwGO, 9. Aufl., § 22 Rn. 6).
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