Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1231/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zur Verwendung in der PlanzeichenVO nicht vorgesehener Planzeichen; Bebauungsplan - zulässige bauliche Nutzung - Verweis auf beigefügte Anlage; Optimierungsgebot des BImSchG § 50 - Trennungsgrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verwendung von in der PlanzeichenVO nicht vorgesehener Planzeichen; Verweisung auf Abstandsliste; Erfüllung der Optimierungsgebots nach § 50 BImSchG
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 802
- VBlBW 1991, 372 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88
Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1231/90
Es ist daher nichts dagegen einzuwenden, daß der Bebauungsplan keine Emissionsgrenzwerte festsetzt (zur Zulässigkeit solcher Festsetzungen siehe BVerwG, Beschl.v. 18.12.1990 -- 4 N 6.88 -- ZfBR 1991, 120). - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1231/90
Ein Nachteil ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan in privaten Belangen negativ betroffen wird, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans in die Abwägung eingestellt werden mußten (BVerwG, Beschl.v. 9.11.1979 -- 4 N 1.79 -- BVerwGE 59, 87). - BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83
Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1231/90
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluß vom 17.2.1984 (4 B 191.83 -- BVerwGE 69, 30) klargestellt, daß es neben dem Grundsatz der Konfliktbewältigung auch den Grundsatz der planerischen Zurückhaltung gibt und es daher nicht gegen Planungsgrundsätze verstößt, wenn die erforderlich Konfliktbewältigung erst auf der Ebene des Genehmigungsverfahrens erfolgt (weitere Rechtsprechungsnachweise bei Birkl-Jäde, Nachbarschutz im Bau-, Umwelt- und Zivilrecht D 105 ff.). - OVG Berlin, 29.08.1983 - 2 A 3.81
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1231/90
Dieses Gebot verlangt nämlich keineswegs, daß die bei der Verwirklichung des Bebauungsplans möglicherweise auftretenden Konflikte zwischen verschiedenen Nutzungsarten bereits auf der Stufe der Bauleitplanung umfassend gelöst werden müssen (so noch OVG Berlin, Urt.v. 29.8.1983 -- 2 A 3/81 -- NVwZ 1984, 188 -- Heizkraftwerk Reuter).
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
"Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig
Dem Trennungsgebot kann vielmehr auch auf andere Weise Rechnung getragen werden, durch die gewährleistet wird, dass von der gewerblichen Nutzung keine Immissionen ausgehen, die den Bewohnern des Wohngebietes billigerweise nicht zugemutet werden können (s. VGH BW, NVwZ 1992, 802, 803). - VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04
Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln
Der aus dem unmittelbaren Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und Wohngebiet folgende Konflikt kann vielmehr auch auf andere Weise als durch räumliche Trennung gelöst werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.7.1991 - 5 S 1231/90 -, NVwZ 1992, 802 u. Beschl. v. 6.2.1995 - 3 S 1784/94 -, BRS 57 Nr. 17). - VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets …
Die erforderliche Trennung kann aber auch auf andere Weise - etwa durch planerische Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB - erfolgen, durch die ebenfalls gewährleistet wird, dass von der gewerblichen Nutzung keine Immissionen ausgehen, die den Bewohnern des Wohngebietes billigerweise nicht zugemutet werden können (vgl. Senatsurt. v. 09.07.1991 - 5 S 1231/90 -, NVwZ 1992, 802;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.06.2009, a.a.O.;… OVG NW, Urt. v. 22.05.2006 - 7 D 114/05.NE -, BauR 2007, 65; BVerwG, Beschl. v. 30.11.1992 - 4 NB 41.92 - u. v. 07.07.2004 - 4 BN 16.04 -, ZfBR 2005, 71;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 15.11.2012 - 1 C 10412/12 -).
- OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 1 KN 238/13
Gewerbegebiet; Immissionskonflikt; Immissionsrichtwert; Mischgebiet; …
Erforderlich ist dann allerdings, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf andere Weise vermieden werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 9.7.1991 - 5 S 1231/90 -, juris Rn. 37 = NVwZ 1992, 802). - OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
Wegfall des Rechtsschutzinteresses für einen Normenkontrollantrag bei wirksamen …
Nach dieser Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, enthält § 50 BImSchG kein generelles Verbot, Gewerbegebiete unmittelbar neben Wohngebieten festzusetzen (so auch OVG Koblenz, Urteil vom 14.09.2005 - 8 C 10317/05 und 8 C 10317/05 - zitiert nach juris; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.7.1991 - 5 S 1231/90 - NVwZ 1992, 802 u. Beschluss vom 6.2.1995 - 3 S 1784/94 - BRS 57 Nr. 17). - VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bindung des Bebauungsplans an den …
Diesem Gebot kann zum einen durch räumliche Trennung, zum andern (zusätzlich oder statt dessen) aber auch auf andere Weise (durch Nutzungsbeschränkungen und/oder Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes) entsprochen werden, wenn dadurch gewährleistet wird, daß von der gewerblichen Nutzung keine auf die Bewohner des Wohngebiets unzumutbaren Immissionen ausgehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.7.1991 - 5 S 1231/90 -, NVwZ 1992, 802 f.). - VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung von Emissionsgrenzwerten; …
Mit der Begrenzung der Emissionen auf bestimmte Höchstwerte lassen sich deshalb Konflikte innerhalb des Baugebietes und im Hinblick auf andere Baugebiete planerisch lösen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.4990, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.07.1991 - 5 S 1231190-, NVwZ 1992, 802;… Fickert/Fieseler, a.a.O., § 1 RdNr. 61.1 und 94ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1992 - 11a D 48/91
Bauleitplanung: Beschränkung der in einem Industriegebiet zulässigen Nutzungen …
im übrigen VGH Mannheim, Urteil vom 9. Juli 1991 - 5 S 1231/90 -, NVwZ 1992, 802 und BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - 4 C 43.89 -, ZfBR 1992, 283 .
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