Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
Einhaltung der Klagebegründungsfrist des § 6 UmwRG; Anspruch auf teilweise Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses; entgegenstehende präjudizielle Wirkung der Rechtskraft eines Urteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Planfeststellungsbeschluss; Rücknahme; Klagebegründungsfrist; Anhörungsfehler; Materielle Rechtskraft
- rechtsportal.de
Planfeststellungsbeschluss; Rücknahme; Klagebegründungsfrist; Anhörungsfehler; Materielle Rechtskraft
Sonstiges
- VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Verpflichtung des beklagten Landes zur Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 19.8.2013 hat, mit welchem die Errichtung und der Betrieb einer ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23
- BVerwG, 08.05.2026 - 7 B 20.25
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (30)
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 5 S 1475/16
Imbissgaststätte als nach der TA Lärm schutzbedürftiger Raum
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23
Rn. 8 Nach weiterer mündlicher Verhandlung am 22. November 2017 wies der Senat die Klage 5 S 1475/16 mit Urteil vom selben Tag ab.Rn. 23 Dem Senat lagen die Akten des Beklagten (15 Papier-Bände und eine elektronische Akte) und die Gerichtsakten der Verfahren 5 S 2020/13 und 5 S 1475/16 vor.
Rn. 26 Der Zulässigkeit der Klage steht des Weiteren nicht die formelle Rechtskraft des Senatsurteils vom 22. November 2017 - 5 S 1475/16 - entgegen.
Aufgrund der präjudiziellen Wirkung des Urteils des Senats vom 22. November 2017 - 5 S 1475/16 - steht mit Bindungswirkung für das vorliegende Verfahren fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf Erlass weiterer schallschützender Ergänzungen hat.
Rn. 58 Dies zugrunde gelegt ist der Kläger mit der Geltendmachung zusätzlicher Schutzauflagen aufgrund zu hoher Lärmbelastung, die bereits Gegenstand des Verfahrens 5 S 1475/16 waren, ausgeschlossen.
Der Kläger wiederholt in seiner Klagebegründung vom 28. September 2023 die wesentlichen Argumente, mit denen er bereits seine Klage im Verfahren 5 S 1475/16 begründet hatte.
Rn. 60 (1) Der maßgebliche Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist sowohl in diesem Verfahren als auch im vorangegangenen Verfahren 5 S 1475/16 der des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses ist.
Nach der Klarstellung des Regelungsumfangs des Planfeststellungsbeschlusses in der mündlichen Verhandlung im Verfahren 5 S 1475/16 sind diese nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses, sondern des Planänderungsverfahrens.
Die Immissionsbelastung des Klägers hat der Senat im Verfahren 5 S 1475/16 in der Folge ohne Berücksichtigung der nächtlichen Rangierfahrten bestimmt, da insofern allein maßgeblich ist, was der Planfeststellungsbeschluss seinem Regelungsgehalt nach gestattet.
Damit kann die Frage, ob die handschriftliche Erklärung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung im Verfahren 5 S 1475/16 zulässig war, nicht erneut aufgeworfen werden.
Unabhängig davon, dass das Messprotokoll keine Änderung der Sach- oder Rechtslage seit der Rechtskraft des Senatsurteils 5 S 1475/16 belegt, sondern es wohl dem Kläger nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden ist, können daraus keine Schlüsse über die Immissionsbelastung des Klägers gezogen werden.
Rn. 66 (5) Der Kläger verweist auf das von ihm im Verfahren 5 S 1475/16 beigebrachte Gutachten des Büros xxx + xxx vom 8. November 2017, das seiner Meinung nach seine Immissionsbelastung durch die Vorbelastung einerseits und den Betriebslärm andererseits korrekt darstelle.
Vielmehr hat der Senat im Verfahren 5 S 1475/16 entschieden, dass er im konkreten Fall nicht die tatsächliche Geschwindigkeit, sondern die maximale Streckenhöchstgeschwindigkeit ansetzt.
- BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19
Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23
Damit macht der Kläger einen Anspruch auf Erlass eines neuen Verwaltungsakts durch den Beklagten geltend, der von anderen und weitergehenden Voraussetzungen abhängt als der Erlass ergänzender Schutzmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss und der deshalb einen anderen Streitgegenstand darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.6.2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368, Rn. 20, …und vom 28.4.16 - 4 A 2.15 - NVwZ 2016, 1325, Rn. 21 jeweils zum Verhältnis der Plananfechtung im Wege der Anfechtungsklage und anschließender Verpflichtungsklage auf Rücknahme oder Widerruf).§ 72 Abs. 1 LVwVfG schließt insoweit nur die Anwendung des § 51 LVwVfG aus (BVerwG, Urteil vom 23.6.2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368, Rn. 24, 25; Senatsbeschluss vom 10.6.2025 - 5 S 385/25 - juris).
Es gilt der Vorrang des Planergänzungsanspruchs gegenüber dem Planaufhebungsanspruch (st.Rspr. vgl. BVerwG, Urteile vom 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110 und vom 23.6.2020 a. a. O.;… Kämper in BeckOK VwVfG, 67. Ed. 1.4.2025, VwVfG § 75 Rn. 29).
Der in § 75 Abs. 1a LVwVfG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Planerhaltung begrenzt auch die Reichweite des Rücknahmeverlangens spiegelbildlich (BVerwG, Urteil vom 23.6.2020 a. a. O.).
Die nachträgliche (teilweise) Aufhebung der Zulassungsentscheidung ist die stärkste Form einer Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368, Rn. 17;… Senatsbeschluss vom 10.6.2025 - 5 S 385/25 - juris Rn. 45 ).
Die aus dem damals festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Urteil rechtskräftig entschieden worden ist, darf nicht erneut zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Beteiligten gemacht werden, sondern ist im Folgeprozess ohne erneute Sachprüfung zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.6.2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368, Rn. 35 - 37, …und vom 25.10.2012 - 2 C 41.11 - juris Rn. 24).
Versäumt er es, einen Fehler zu rügen, muss er es hinnehmen, dass ihm eine spätere Geltendmachung aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verwehrt ist (BVerwG, Urteil vom 23.6.2020 a. a. O. Rn. 40 f.).
- BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18
Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23
Das Klagevorbringen muss aus sich heraus ohne Weiteres verständlich sein, was erfordert, die geschilderten Tatsachen auch in einen groben rechtlichen Kontext zu setzen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.7.2019 - 9 A 13.18 - BVerwGE 166, 132, Rn. 135; BayVGH…, Urteil vom 29.2.2024 - 22 A 22.40018 - juris Rn. 96).Das Bundesverwaltungsgericht erläutert in dem Beschluss, die Schall 03 verlange eine Berechnung der Beurteilungspegel zwar grundsätzlich unter Heranziehung der tatsächlichen Parameter des Verkehrs, sehe insofern aber eine Einzelfallbetrachtung vor und erlaube die Verwendung pauschalierender oder typisierender Einsatzwerte vor allem dort, wo die tatsächlichen Verhältnisse nicht bekannt seien (BVerwG, Beschluss vom 11.7.2019 a. a. O. Rn. 21).
- BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92
Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23
Der Möglichkeit, dass infolge der Rechtskraft eine unrichtige Entscheidung maßgeblich bleibt, wird dabei grundsätzlich ein geringeres Gewicht beigemessen als der Rechtsunsicherheit, die ohne Rechtskraftwirkung bestehen würde (BVerwG, Urteil vom 8.12.1992 - 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256).Rn. 59 bb) Die Sach- und Rechtslage hat sich seit dem Urteil des Senats vom 22. November 2017 auch nicht in einer die Rechtskraftwirkung beeinflussenden Art und Weise rechtserheblich verändert (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8.12.1992 - 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256, Rn. 13).
- BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 41.11
Unfallfürsorge; erhöhtes Unfallruhegehalt; besondere Lebensgefahr; rechtswidriger …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23
Das Gericht ist im Folgeverfahren an einer erneuten diesbezüglichen Sachprüfung gehindert (BVerwG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 C 41.11 - juris Rn. 24).Die aus dem damals festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Urteil rechtskräftig entschieden worden ist, darf nicht erneut zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Beteiligten gemacht werden, sondern ist im Folgeprozess ohne erneute Sachprüfung zugrunde zu legen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23.6.2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368, Rn. 35 - 37, und vom 25.10.2012 - 2 C 41.11 - juris Rn. 24).
- BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93
Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23
Hingegen erstreckt sich die Rechtskraft nicht auf die einzelnen Urteilselemente, also nicht auf die tatsächlichen Feststellungen, die Feststellung einzelner Tatbestandsmerkmale, die der Entscheidung zugrundeliegenden vorgreiflichen Rechtsverhältnisse, sonstige Vorfragen sowie die Schlussfolgerungen, auch wenn diese für die Entscheidung tragend gewesen sind (BVerwG, Urteil vom 10.5.1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24).Nur rechtliche Vorfragen, die sowohl für den rechtskräftig entschiedenen als auch für den anderen Anspruch von Bedeutung sind, begründen eine Vorgreiflichkeit in diesem Sinne nicht, weil sie von der Rechtskraft nicht erfasst werden (BVerwG, Urteil vom 10.5.1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24, Rn. 10).
- BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18
Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23
Rn. 9 Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (BVerwG, Beschluss vom 11.7.2019 - 3 B 15.18 - juris), da weder Verfahrensfehler vorlägen noch den vom Kläger formulierten Fragen grundsätzliche Bedeutung zukomme.Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss über die Nichtzulassung der Revision vom 11. Juli 2019 (3 B 15.18 a. a. O.) bestätigt.
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.2025 - 5 S 385/25
Anordnung zur Sicherung seines Antrags auf befristeten Teilwiderruf eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23
§ 72 Abs. 1 LVwVfG schließt insoweit nur die Anwendung des § 51 LVwVfG aus (BVerwG…, Urteil vom 23.6.2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368, Rn. 24, 25; Senatsbeschluss vom 10.6.2025 - 5 S 385/25 - juris).Die nachträgliche (teilweise) Aufhebung der Zulassungsentscheidung ist die stärkste Form einer Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahme (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.6.2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368, Rn. 17; Senatsbeschluss vom 10.6.2025 - 5 S 385/25 - juris Rn. 45 ).
- BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23
Damit macht der Kläger einen Anspruch auf Erlass eines neuen Verwaltungsakts durch den Beklagten geltend, der von anderen und weitergehenden Voraussetzungen abhängt als der Erlass ergänzender Schutzmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss und der deshalb einen anderen Streitgegenstand darstellt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23.6.2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368, Rn. 20, und vom 28.4.16 - 4 A 2.15 - NVwZ 2016, 1325, Rn. 21 jeweils zum Verhältnis der Plananfechtung im Wege der Anfechtungsklage und anschließender Verpflichtungsklage auf Rücknahme oder Widerruf).Etwaige nachträgliche Veränderungen hätten in einem Anfechtungsprozess keine Auswirkungen und können auch keinen Anspruch auf Rücknahme oder ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.4.2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81, Rn. 28).
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 5 S 2020/13
Lärmschutz gegen Eisenbahnanlage; Grenzwerte der TA Lärm
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23
Der Senat wies zunächst mit Urteil vom 7. Oktober 2015 - 5 S 2020/13 - die Klage ab.Rn. 23 Dem Senat lagen die Akten des Beklagten (15 Papier-Bände und eine elektronische Akte) und die Gerichtsakten der Verfahren 5 S 2020/13 und 5 S 1475/16 vor.
- BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10
Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2024 - 8 D 92/22
Genehmigung von zwei Windenergieanlagen in Ahlen rechtmäßig
- BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 10.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
- BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
Verfahrensfehler; wesentlicher Verfahrensfehler; mittelbare Betroffenheit; …
- VGH Bayern, 22.05.2020 - 22 ZB 18.856
Erfolgreiche Klage eines Naturschutzverbands gegen Windkraftanlage
- BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20
Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit …
- VGH Bayern, 29.02.2024 - 22 A 22.40018
Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - fristgerechter Beginn …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - 1 A 2931/19
Keine Änderung derRechtslage zum Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Änderung der …
- BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anforderungen an das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2024 - 8 A 2211/22
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung in einem Verfahren gegen eine …
- BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
- BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 27.15
Kein Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern
- BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei …
- BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12
Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen …
- BVerwG, 22.07.2016 - 3 B 31.16
Begehren der Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau einer …
- BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 36.83
Planfeststellung - Fernstraßenrecht - Gerichtliche Verfolgung - …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2026 - 14 S 1459/25
Begründungspflicht des UmwRG § 6; Anforderung an die Entschuldigung der …
Das Klagevorbringen muss aus sich heraus ohne Weiteres verständlich sein, was erfordert, die geschilderten Tatsachen auch in einen groben rechtlichen Kontext zu setzen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.07.2025 - 5 S 1288/23 - juris Rn. 46 m. w. N.).Hieran muss sich der Vortrag der Beteiligten mit der Folge messen lassen, dass nur ein Vorbringen, das diesen Anforderungen genügt, berücksichtigt und beschieden werden muss (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. Juli 2025 - 5 S 1288/23 - juris Rn. 46 m. w. N.).
Andernfalls würde die Klagebegründungsfrist ihrer Funktion, den Prozessstoff zu einem frühen Zeitpunkt überschau- und handhabbar zu machen, nicht gerecht werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.07.2025 - 5 S 1288/23 - juris Rn. 46 ).
Rn. 45 Offenbleiben kann insoweit die Frage, ob, wie der Kläger meint, rein rechtliches Vorbringen durch § 6 UmwRG nicht präkludiert werden kann (dahingehend ggf. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.07.2025 - 5 S 1288/23 - juris Rn. 46 ; OVG NRW…, Beschluss vom 8.3.2024 - 8 A 2211/22 - juris Rn. 29, …und Urteil vom 12.1.2024 - 8 D 92/22.AK - juris Rn. 100; BayVGH…, Beschluss vom 22.5.2020 - 22 ZB 18.856 - juris Rn. 64).
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 3 S 276/21
Unionsrechtliche und nationale Voraussetzungen für das Einleiten von bei der …
Die fristgemäße Klagebegründung muss folglich darlegen, unter welchen tatsächlichen Gesichtspunkten eine behördliche Entscheidung angegriffen wird, der Gegenstand der Rüge ist deutlich zu machen und rechtlich einzuordnen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.2025 - 11 A 8.24 -, BVerwGE 185, 347 ;… Urt. v. 04.05.2022 - 9 A 7.21 -, BVerwGE 175, 312 ; ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.07.2025 - 5 S 1288/23 -, juris Rn. 46 ). - VG Freiburg, 05.01.2026 - 6 K 5723/25
Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch ergänzendes Verfahren; …
Da die konkrete Rechtsanwendung im Regelfall jedoch an den tatsächlichen Sachverhalt und damit die maßgeblichen Tatsachen anknüpft, müssen jedenfalls diese Tatsachen und ihre Relevanz aus der fristgerechten Klagebegründung hervorgehen ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2025 - 5 S 1288/23 - juris Rn. 46 ). - VG Hamburg, 01.06.2026 - 2 K 4016/24
Zur - hier verneinten - präjudiziellen Wirkung einer in einem früheren …
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Umfang der Rechtskraft der Entscheidung im Vorprozess, für den wiederum der seinerzeitige Streitgegenstand maßgeblich ist (VGH Mannheim, Urt. v. 23.7.2025, 5 S 1288/23, juris Rn. 55) und von der sogenannten "Maßstabsidentität" (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.4.2021, 30 GS 1/20, juris Rn. 22).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".