Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 3 Abs 2 BauGB, § 12 Abs 1 S 1 BauGB, § 12 Abs 3 S 1 BauGB, § 158 Abs 1 BGB, § 162 Abs 1 BGB
Vorhaben- und Erschließungsplan als Teil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Auslegung des Durchführungsvertrages; Eintritt einer aufschiebenden Bedingung - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 3 Abs. 2, § 12 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 3 Satz 1; BGB § 158 Abs. 1, § 162 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausfertigung des Vorhabenplans und Erschließungsplans als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets für ein Parkhaus unmittelbar angrenzend an im Eigentum stehende Grundstücke; Schutz der Eigentümer der Grundstücke vor den aufgrund der ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Besonderheiten zu Veröffentlichungsmängeln von Bebauungsplänen
Sonstiges
- VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)
H. gegen Stadt Pforzheim wegen Gültigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 'Kurze Steig - Parkhaus Siloah' mit örtlichen Bauvorschriften
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.2023 - 5 S 1291/22
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (29)
- VGH Bayern, 11.05.2018 - 15 N 17.1175
Normenkontrolle - Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (insb. …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
Der Vorhaben- und Erschließungsplan muss deshalb nicht nur wirksam vom Gemeinderat beschlossen werden (Senatsurteil vom 26.10.2011 - 5 S 920/10 - juris), sondern auch von der Ausfertigung umfasst sein (BayVGH, Urteil vom 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - juris).Rn. 65 cc) Es fehlt auch an einer "gedankliche Schnur" zwischen den ausdrücklich ausgefertigten textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, die Zweifel an der Zugehörigkeit des Vorhaben- und Erschließungsplans zur Satzung über den Bebauungsplan ausschließt (vgl. BayVGH, Urteil vom 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - KommJur 2018, 268).
Denn auch dann steht der Inhalt des Durchführungsvertrags für die Gemeinde fest, sein Abschluss hängt nur noch von ihrem Willen ab (vgl. BayVGH, Urteil vom 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - juris).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
Das notwendige Abwägungsmaterial umfasst dabei solche Belange, die in der konkreten Planungssituation nach Lage der Dinge in die Abwägung eingestellt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).Unbeachtlich und damit nicht abwägungsrelevant sind demgegenüber geringwertige oder nicht schutzwürdige Belange und solche Belange, auf deren Fortbestand kein schützenswertes Vertrauen besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9.11.1979 - 4 N 1.78 - BVerwGE 59, 87, juris Rn. 50).Innerhalb jenes Rahmens ist nämlich das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange überhaupt kein nachvollziehbarer Vorgang der Abwägung, sondern eine geradezu elementare planerische Entschließung, die zum Ausdruck bringt, wie und in welcher Richtung sich eine Gemeinde städtebaulich geordnet fortentwickeln will (grundlegend BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 und Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309).
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2022 - 3 S 1813/19
Zu den Anforderungen an die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans; Beachtung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
Die Öffnungszeiten der Auslegungsstelle müssen in der öffentlichen Bekanntmachung aber nicht angegeben werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.5.2022 - 3 S 1813/19 - VBlBW 2023, 21 ).Ein nachvollziehbarer Grund für das Absehen von einer Stellungnahme kann auch darin liegen, dass bei einer möglicherweise erforderlichen erneuten Auslegung (vgl. § 4a Abs. 3 BauGB) im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangene Einwendungen von Privatpersonen mit deren Namen und Anschriften und u. U. sogar mit deren Mailadressen ausgelegt würden, ohne dass dies datenschutzrechtlich gerechtfertigt ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.5.2022 - 3 S 1813/19 - VBlBW 2023, 21 ).
- BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15
Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
Vielmehr sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Alternative unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen oder wenn der Gemeinde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.2.2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153). - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
Innerhalb jenes Rahmens ist nämlich das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange überhaupt kein nachvollziehbarer Vorgang der Abwägung, sondern eine geradezu elementare planerische Entschließung, die zum Ausdruck bringt, wie und in welcher Richtung sich eine Gemeinde städtebaulich geordnet fortentwickeln will (grundlegend BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 und Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309). - BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
Das schließt nicht aus, dass das vereinbarte und im Vorhaben- und Erschließungsplan festgelegte Vorhaben von vornherein eine gewisse Bandbreite an Nutzungsmöglichkeiten umfasst und damit einem Bedürfnis des Vorhabenträgers oder der Gemeinde nach einem nicht allzu starren planerischen Rahmen Rechnung trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45). - BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10
Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
Eine fehlerfreie Abwägung könne zwangsläufig - im Ergebnis - nicht dazu führen, dass die immissionsschutzrechtlichen Probleme ins Baugenehmigungsverfahren verlagert werden (vgl. dazu, wann ein Fehler im Abwägungsergebnis anzunehmen ist BVerwG, Urteil vom 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12). - BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12
Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
Rn. 133 bb) Ein solcher Konflikttransfer kann erfolgen, wenn im Verfahren der Planaufstellung geklärt ist, dass die Konfliktlösung in einem nachfolgenden Verfahren (hier: dem Baugenehmigungsverfahren) möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.9.2013 - 4 C 8.12 - BVerwGE 147, 379). - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
Das notwendige Abwägungsmaterial umfasst dabei solche Belange, die in der konkreten Planungssituation nach Lage der Dinge in die Abwägung eingestellt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).Unbeachtlich und damit nicht abwägungsrelevant sind demgegenüber geringwertige oder nicht schutzwürdige Belange und solche Belange, auf deren Fortbestand kein schützenswertes Vertrauen besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.11.1979 - 4 N 1.78 - BVerwGE 59, 87, juris Rn. 50). - BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
Entscheidend ist, welches Gewicht der planerischen Abweichung vom Flächennutzungsplan im Rahmen von dessen Gesamtkonzeption zukommt und ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im Großen und Ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.2.1999 - 4 CN 6.98 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 14). - BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94
Regelung zur Verhängung einer Fahrtenbuch-Auflage
- BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11
Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung; …
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2021 - 8 S 1928/19
Bebauungsplanaufstellung; Verkehrsbelange; Nachbarschutz; Stellplatznachweis
- BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung …
- BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 13.17
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; fehlerhafte Beteiligung als "Träger öffentlicher …
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 1 KN 168/15
Auslegungsbekanntmachung; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Betriebsbereich; …
- BVerwG, 25.09.2019 - 4 BN 13.19
(pauschale) Bezugnahme auf Einwendungsschreiben; Anforderungen an die Rüge; …
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.2019 - 8 S 2056/17
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
- BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14
Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit; …
- BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16
Baugenehmigung; Beginn der Ausführung eines Bauvorhabens; Durchführungsfrist; …
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 5 S 1375/14
Nachfragen nach ausliegenden Planunterlagen ist dem Bürger zumutbar
- BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …
- BVerwG, 12.06.2018 - 4 BN 28.17
Festsetzung eines Sondergebiets für Dauer- und Erholungswohnen; Lärmzunahme
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne …
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 5 S 920/10
Wirksamkeitsvoraussetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- VGH Bayern, 25.11.2022 - 15 N 21.2243
Gliederung eines Industriegebiets durch die Festsetzung immissionswirksamer …
- BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 39.19
Normenkontrolle; fehlende Antragsbefugnis wegen geringfügiger Lärmbelastung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.1999 - 3 S 1835/98
Abgelehnte Antragsbefugnis eines plangebietsfremden Eigentümers, der weitere …
- VGH Bayern, 07.09.2026 - 2 NE 26.1341
Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Verkehrsbelastung, Erdrückende Wirkung, …
Eine Auslegung des Durchführungsvertrages ist nur dann ausnahmsweise notwendig, wenn darin abwägungserhebliche Fragen geregelt werden, die ohne die öffentliche Auslegung für die Öffentlichkeit nicht erkennbar wären und die Öffentlichkeit andernfalls ihre Stellungnahmen zu diesen wesentlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll abgeben könnte, also die Anstoßfunktion des § 3 Abs. 2 BauGB ohne Offenlegung nicht erreicht werden könnte (vgl. VGH BW, U.v. 29.3.2023 - 5 S 1291/22 - juris Rn. 73 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2025 - 1 C 10220/24
Bebauungsplan; Abwägungserheblichkeit des von einer Kindertagesstätte ausgehenden …
Rn. 32 Desgleichen fehlt eine "gedankliche Schnur" zwischen den ausdrücklich ausgefertigten textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, die Zweifel an der Zugehörigkeit des Vorhaben- und Erschließungsplans zur Satzung über den Bebauungsplan ausschließt (vgl. VGH BW, Urteil vom 29. März 2023 - 5 S 1291/22 -, juris Rn. 65; BayVGH…, Urteil vom 11. Mai 2018 - 15 N 17.1175 -, juris Rn. 31).Zwar könnte es für eine ordnungsgemäße Ausfertigung nach dem Maßstab der "gedanklichen Schnur" auch ausreichen, wenn der Bürgermeister das den Satzungsbeschluss enthaltende Gemeinderatsprotokoll unterzeichnet hätte und sich aus diesem Text oder den darin enthaltenen Bezugnahmen der verbindliche Planinhalt - hier die genauere Bezeichnung des Vorhaben- und Erschließungsplans - unzweifelhaft ergäbe (vgl. VGH BW, Urteile vom 29. März 2023 - 5 S 1291/22 -, juris Rn. 66, …und vom 5. Juni 2016 - 5 S 1375/14 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
Jedoch hängt der Eintritt der Bedingung nur noch von dem Willen der Antragsgegnerin ab, die den Satzungsbeschluss fassen und bekanntgegeben musste (anders für den Fall, dass der Durchführungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung des Eigentumserwerbs des Vorhabenträgers steht: VGH BW, Urteil vom 29. März 2023 - 5 S 1291/22 -, juris Rn. 69).
Allerdings reicht es dafür aus, wenn sich die benötigten Grundstücke in der Hand der Gemeinde befinden (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 4 A 712/16.Z -, juris Rn. 16 f.; wohl strenger VGH BW, Urteil vom 29. März 2023 - 5 S 1291/22 -, juris Rn. 69).
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2023 - 5 S 3193/21
Bebauungsplan; Ergänzung eines Begründungselements; Zweck der Ausfertigung; …
Denn nicht nur der Oberbürgermeister, sondern auch die Beigeordneten, wie der vorliegend handelnde Bürgermeister, die den Oberbürgermeister in ihrem Geschäftskreis ständig vertreten ( § 49 Abs. 2 Satz 1 GemO ), sind zur Ausfertigung von Satzungen befugt (vgl. Senatsurteil vom 29.3.2023 - 5 S 2191/22 - 5 S 1291/22 - juris Rn. 61).
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22
Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den …
Das erfordert einen Bezug zur Abwägungsentscheidung der Gemeinde (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25.09.2019 - 4 BN 13.19 - BayVBl 2020, 246, juris Rn. 5 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.03.2023 - 5 S 1291/22 - juris Rn. 78;… Urteil vom 25.04.2022 - 3 S 3115/19 - VBlBW 2023, 150 , juris Rn. 100 ; jeweils m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 21.07.2026 - 3 S 197/26
Bebauungsplan "Baugebiet West" der Großen Kreisstadt Oberkirch vom 9. März 1970 / …
Die "gedankliche Schnur" setzt daher voraus, dass in dem ausdrücklich ausgefertigten Teil der Satzung auf einen bestimmten, genau - etwa nach Namen und Datum - bezeichneten Plan Bezug genommen wird und kein Zweifel daran bestehen kann, welcher Plan damit gemeint ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.03.2023 - 5 S 1291/22 -, juris Rn. 65 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.07.2025 - 2 N 21.1474
Erfolglose Normenkontrolle gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein …
Eine solche ausreichende gedankliche Schnur ist auch dann anzunehmen, wenn der Bürgermeister oder ein sonst Ausfertigungsberechtigter das den Satzungsbeschluss enthaltende Gemeinderatsprotokoll unterzeichnet hat und sich aus diesem Text oder den darin enthaltenen Bezugnahmen der verbindliche Planinhalt unzweifelhaft ergibt (VGH BW, B.v. 29.3.2023 - 5 S 1291/22 - juris). - VGH Bayern, 08.07.2025 - 2 N 21.1597
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für …
Eine solche ausreichende gedankliche Schnur ist auch dann anzunehmen, wenn der Bürgermeister oder ein sonst Ausfertigungsberechtigter das den Satzungsbeschluss enthaltende Gemeinderatsprotokoll unterzeichnet hat und sich aus diesem Text oder den darin enthaltenen Bezugnahmen der verbindliche Planinhalt unzweifelhaft ergibt (VGH BW, B.v. 29.3.2023 - 5 S 1291/22 - juris). - VGH Bayern, 08.07.2025 - 2 N 21.1598
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein Hotel
Eine solche ausreichende gedankliche Schnur ist auch dann anzunehmen, wenn der Bürgermeister oder ein sonst Ausfertigungsberechtigter das den Satzungsbeschluss enthaltende Gemeinderatsprotokoll unterzeichnet hat und sich aus diesem Text oder den darin enthaltenen Bezugnahmen der verbindliche Planinhalt unzweifelhaft ergibt (VGH BW, B.v. 29.3.2023 - 5 S 1291/22 - juris). - VG Schwerin, 26.04.2024 - 2 A 1814/20
Planwidrige Ferienwohnungsnutzung im Geltungsbereich einer Satzung über den …
Rn. 23 Indessen unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Konstellation, dass der Durchführungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung des Eigentumserwerbs des Vorhabenträgers an einem Grundstück steht (vgl. zu einem solchen Fall VGH Mannheim, Urteil vom 29. März 2023 - 5 S 1291/22 - juris Rn. 69 ff., BauR 2023, 1469).
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| VGH Baden-Württemberg, 12.06.2023 - 5 S 1291/22 |
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- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.2023 - 5 S 1291/22
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