Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2011 - 5 S 13.11 |
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§ 146 Abs 4 S 3 VwGO, Art 116 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 PaßG, § 1 Abs 4 PaßG, § 6 Abs 2 Nr 2 PaßG
Nachweis der Staatsangehörigkeit
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§ 146 Abs 4 S 3 VwGO, Art 116 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 PaßG, § 1 Abs 4 PaßG, § 6 Abs 2 Nr 2 PaßG, § 1591 BGB, § 1592 BGB, Art 19 BGBEG, Sect. 112 Indian Evidence Act
Einstweilige Anordnung; Antrag auf Erteilung eines deutschen Reisepasses für ein in Indien geborenes Kind; Nachweispflichten im Passerteilungsverfahren; biologische Abstammung von einem deutschen Vater durch DNA-Gutachten belegt; fehlender Nachweis für eine Geburt durch ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PaßG § 6 Abs. 4; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
Abhängigkeit des Anspruchs auf Passerteilung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von dem zweifelsfreien Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Antragstellers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abhängigkeit des Anspruchs auf Passerteilung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von dem zweifelsfreien Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Antragstellers
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.04.2011 - 23 L 79.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2011 - 5 S 13.11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2011 - 5 S 10.11
Erteilung eines vorläufigen Reisepasses bei Bestehen von Zweifeln einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2011 - 5 S 13.11
Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang beanstandet, den Angaben der Eheleute W. zur Herkunft des Antragstellers würden lediglich unbewiesene Indizien entgegen gehalten, verkennt sie ferner, dass es grundsätzlich nicht Sache der Passbehörde ist, diese unbestreitbar vorhandenen Indizien zu entkräften oder staatsangehörigkeitsrechtliche Zweifelfragen zu klären (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 23. Mai 2011 - OVG 5 S 10.11 - m.w.N.).
- VG Berlin, 05.09.2012 - 23 L 283.12
Kein deutscher Reisepass für Kind einer ukrainischen Leihmutter
Im gegen die Passbehörde bzw. deren Rechtsträger gerichteten Verfahren auf Ausstellung eines Passes ist als Anspruchsvoraussetzung vom Gericht nur zu prüfen, ob der Antragsteller die zur Feststellung seiner Deutscheneigenschaft notwendigen Nachweise erbracht hat, nicht hingegen, ob der Antragsteller Deutscher im Sinne des § 1 PassG ist (ständ. Rspr. des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 6. Juli 2011 - OVG 5 S 13.11 - und vom 30. September 2009 - OVG 5 S 17.09 -, jeweils Juris; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 -, NVwZ-RR 2008, 108). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2017 - 5 S 9.17
Keine Klärung schwieriger Fragen im passrechtlichen Eilverfahren
Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch auf Passerteilung schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von dem zweifelsfreien Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit eines Antragstellers abhängt (vgl. Beschlüsse vom 6. Juli 2011 - OVG 5 S 13.11 -, juris Rn. 4 …und vom 3. August 2015 - OVG 5 S 9.15 -, juris Rn. 8).Rn. 4 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es nämlich grundsätzlich nicht Sache der Passbehörde, staatsangehörigkeitsrechtliche Zweifelsfragen zu klären (vgl. Beschlüsse vom 6. Juli 2011, a.a.O., …und vom 3. August 2015, a.a.O., Rn. 6); die Antragstellerinnen sind zur Klärung auf die Notwendigkeit der Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung der Staatsangehörigkeit vor dem Bundesverwaltungsamt nach § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zu verweisen (…vgl. Beschluss vom 3. August 2015, a.a.O., Rn. 8).
- VG Köln, 13.11.2013 - 10 K 2043/12
Keine deutsche Staatsangehörigkeit für Kind einer Leihmutter mit ungeklärter …
Rn. 63 Vgl. in diesem Zusammenhang auch VG Berlin, Beschl. vom 15. April 2011 - 23 L 79.11 - juris Rdnr. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 6. Juli 2011 - OVG 5 S 13.11 - juris Rdnr. 4.
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2015 - 5 S 9.15
Passversagung durch deutsche Auslandsvertretung; einstweilige Anordnung; …
Der Umstand, dass die Ausstellung des Reisepasses nur im Wege der einstweiligen Anordnung begehrt wird, vermag hieran nichts zu ändern, weil auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Anspruch auf Passerteilung von dem zweifelsfreien Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Passbewerbers abhängt (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - OVG 5 S 13.11 -, juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2017 - 5 N 39.14
Feststellung der Staatsangehörigkeit; Antrag; Staatsangehörigkeitsausweis; …
Es spielt lediglich im Rahmen der Bestimmung des Abstammungsstatuts gemäß Art. 19 Abs. 1 EGBGB, d.h. bei der Frage nach dem anwendbaren Recht, eine Rolle (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2011 - OVG 5 S 13.11 -, juris Rn.4). - VG Berlin, 06.03.2015 - 23 L 913.14
Pflicht zur Ausstellung eines Reisepasses im Rahmen einer einstweiligen Anordnung
Denn es ist nicht Aufgabe der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, bei Zweifeln über die deutsche Staatsangehörigkeit diese nach eigenen Bewertungen im Passverfahren zu klären (ständige Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 6. Juli 2011 - OVG 5 S 13.11 -, juris Rn. 4 …und vom 30. September 2009 - OVG 5 S 17.09 -, juris Rn. 11).
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